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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49228 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55029013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C20 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

Modell                          C20
Typ                             C20 706
Radgröße                        7,0Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung          Kennzeichnung Rad/           Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                    Zentrierring                 kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
C20 706 45 91S 812/02 SD / ohne Ring             5/112/66,6          45          720    2115
               812/02 CMS / ohne Ring


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                      49228
Herstellerzeichen               CMS
Radtyp und Ausführung           C20 706 (s.o.)
Radgröße                        7,0Jx16H2
Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02     Serien-Schraube              Kugel          120                   27
        M14x1,5                      Ø26 mm
S03     Schraube M14x1,5             Kugel          130                   28
                                     Ø26 mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55029013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C20 706
Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                      Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-125         205/60R16   A13 R09                             A02 A04 A05
B8, B81                 88-125         215/55R16   A13 R37                             A07 A08 A09
e1*2001/116*0430*..;    88-125         225/55R16   A33                                 A16 A23 Car
e13*2007/46*1084*..     88-125         235/50R16   A12                                 Lim S02
                        88-130         205/60R16   A13 M+S
                        88-130         215/55R16   A13 M+S
                        88-195         225/55R16   A33 M+S
A-Klasse                60-142         195/55R16   K1a K2b K42                         A01 A02 A04
169                     60-142         205/50R16   K1c K2b K42                         A05 A08 A09
e1*2001/116*0288*..     60-142         205/55R16   G01 K1c K2b K42                     A12 A16 A23
                        60-142         225/45R16   K1c K2b K42                         V16 S03
A-Klasse                80, 90         195/55R16   A90 R37 T87 T91                     A02 A04 A05
176                     80, 90         195/60R16   A90 R37                             A08 A09 A16
e1*2007/46*0928*..      80, 90         205/50R16   A12 R37 T87 T91                     A23 A58 Flh
                        80-115         205/55R16   A12                                 V16 S03
                        80-115         215/55R16   A01 A12 K2b
                        80-115         225/50R16   A01 A12 K1a K2b
B-Klasse                70,85          195/55R16   A33 R37                             A02 A04 A05
245                     70,85          195/60R16   A12 R37                             A08 A09 A16
e1*2001/116*0314*..     70,85          205/50R16   A12 R37                             A23 V16 S03
                        70-142         195/55R16   A33 M+S
                        70-142         205/50R16   A12 M+S
                        70-142         205/55R16   A12
                        70-142         215/50R16   A01 A12 K42
                        70-142         225/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b K41 K42
B-Klasse                80, 90         195/55R16   A33 R37 T87 T91                     A02 A04 A05
246                     80, 90         195/60R16   A33 R37                             A08 A09 A16
e1*2007/46*0751*..      80, 90         205/50R16   A91 R37 T87 T91                     A23 A58 V16
                        80-115         205/55R16   A91                                 S03
                        80-115         215/55R16   A01 A12 K2b
                        80-115         225/50R16   A01 A12 K2b
C-Klasse                88,100,115     195/60R16   A10                                 A02 A04 A05
204                     88-215         205/55R16   A32                                 A08 A09 A16
e1*2001/116*0431*..     88-215         225/50R16   A12                                 A23 B03 Cpe
- Limousine/Coupe                                                                      Lim V16 S03
- incl. Facelift 2011
C-Klasse T-Modell       88-170         205/55R16   A32 T91 T94                         A02 A04 A05
204K                    88-170         225/50R16   A12 T92 T93                         A08 A09 A16
e1*2001/116*0457*..                                                                    A23 B03 Car
- incl. Facelift 2011                                                                  V16 S03
E-Klasse                100-150        205/60R16   A10 T91 T92 144                     A02 A04 A05
212                     100-150        215/55R16   A10 T93 T97 144                     A08 A09 A16
e1*2001/116*0501*..     100-150        225/55R16   A10 T93 T94 T95 144                 A23 A58 B03
- mit Luftfederung                                                                     F38 Lim V16
                                                                                       S03




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49228 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55029013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C20 706
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse               100-150        205/60R16     A10 T91 T92 144                        A02 A04 A05
212, 212G              100-150        215/55R16     A10 144                                A08 A09 A16
e1*2001/116*0501*..;   100-150        225/55R16     A10 144                                A23 A58 B03
e1*2007/46*0484*..     120, 125       205/55R16     A10 R09 T91 T94 144                    F39 Lim V16
                                                                                           S03
E-Klasse Coupé         120-225        205/55R16     A11                                    A02 A04 A05
207                    120-225        215/50R16     A11                                    A08 A09 A16
e1*2001/116*0502*..    120-225        215/55R16     A11                                    A23 A58 B03
                       120-225        225/50R16     A32                                    Cpe F39 V16
                       120-225        235/50R16     A12                                    S03

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49228 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55029013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C20 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A23     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet
sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49228 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55029013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C20 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49228 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55029013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C20 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

144      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Mai 2013 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49228 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55029013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C20 706
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7




Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. Mai 2013




Bohlander                                                                    00195094.DOC




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