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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              46849*03



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8,5 J x 20 H2


Typ:                         48 850



Inhaber der ABE              R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
und Hersteller:              DE-92637 Weiden/i.d.Opf.




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                             2
 Nummer der ABE: 46849*03

 Die ABE-Nr. 46849 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8,5 J x 20 H2 , Typ 48 850,
 in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55136006 (4.Ausfertigung) vom
 05.06.2013 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

 1, 2, 3, 4, 5, 6                     (4. Ausfertigung)

 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
 den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
 Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 05.06.2013
 festgehaltenen Angaben.


 Flensburg, 19.06.2013
 Im Auftrag




Frederik Maß


 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 55136006 (4.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
 11.06.2013
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46849 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55136006 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ 48 850
Hersteller                        R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 1 von 10

Auftraggeber                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
                                  Alte Reichstrasse 1
                                  92637 Weiden / Opf.
                                  QM-Nr. 49 02 0141004

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               48 850
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
-            S 48 850 35 R/ohne Ring               5/112/66,6         35        875    2270
             Z 48 850 35 R/ZS Ø70,4-Ø66,6

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        46849
Herstellerzeichen                 R.O.D.
Radtyp und Ausführung             48 850 (s.o.)
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                  30
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                  28
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                  30
S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                  28
S06       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                  28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46849 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55136006 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ 48 850
Hersteller                        R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                     Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-200         245/30R20   A01 K1c K2b K56 T90                 A02 A04 A05
B8, B81                 88-200         255/30R20   A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56     A08 A09 A12
e1*2001/116*0430*..;                               T88 T92                             A14 A21 Car
e13*2007/46*1084*..                                                                    Lim S03
Audi A5                 100-200        245/30R20   T90                                 A02 A04 A05
B8, B81                 100-200        255/30R20   T88 T92                             A08 A09 A12
e1*2001/116*0430*..;                                                                   A14 A21 Cbo
e13*2007/46*1084*..                                                                    Cpe Flh S03
- Coupé, Cabrio
- Sportback
Audi A6 / A6 Avant      100-230        245/35R20   T95                                 A02 A04 A05
4G, 4G1                 100-230        255/35R20   T93 T97                             A08 A09 A12
e1*2007/46*0436*..;                                                                    A14 A21 A57
e13*2007/46*1147*..                                                                    B90 BnK Car
                                                                                       Lim NA1 S03
Audi A6 allroad         150-230        245/40R20   A01 K6w T99                         A02 A04 A05
4G, 4G1                 150-230        255/40R20   A01 K6w T01 T97                     A08 A09 A12
e1*2007/46*0436*..;                                                                    A14 A21 A56
e13*2007/46*1147*..                                                                    Car KMV S03
Audi A7 Sportback       150-230        245/35R20   T95                                 A02 A04 A05
4G, 4G1                 150-230        255/35R20   T93 T97                             A08 A09 A12
e1*2007/46*0436*..;                                                                    A14 A21 A57
e1*2007/46*0544*..;                                                                    B90 BnK S03
e13*2007/46*1147*..
Audi Q5                 100-200        245/45R20                                       A02 A04 A05
8R, 8R1, 8R2            100-200        255/45R20                                       A08 A09 A12
e1*2001/116*0473*..;                                                                   A14 A21 S06
e1*2001/116*0497*..,
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
Audi Q5                 100-200        245/45R20                                       A02 A04 A05
8R, 8R1, 8R2            100-200        255/45R20                                       A08 A09 A12
e1*2001/116*0473*..;                                                                   A14 A21 KMV
e1*2001/116*0497*..;                                                                   S06
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi S4                 245            245/30R20   K1c K2b K56 Lim T90                 A01 A02 A04
B8, B81                 245            255/30R20   Car K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56     A05 A08 A09
e1*2001/116*0430*..;                               Lim T92                             A12 A14 A21
e13*2007/46*1084*..                                                                    S03




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46849 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55136006 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ 48 850
Hersteller                       R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi S5                245, 260       255/30R20   T92                             A02 A04 A05
B8, B81                260            245/30R20   T90                             A08 A09 A12
e1*2001/116*0430*..,                                                              A14 A21 A56
e1*2001/116*0447*..;                                                              Cbo Cpe Flh
e13*2007/46*1084*..                                                               S03
- Coupé, Cabrio
- Sportback
CL-Klasse              220-368        245/35R20   K1a K41 K45 T91 T95             A01 A02 A04
215                                                                               A05 A08 A09
e1*98/14*0113*..                                                                  A12 A14 A21
                                                                                  B03 R21 S02
CL-Klasse              285            245/35R20   R37 T95                         A02 A04 A05
216                    285,320        255/35R20   A01 K1a K1b K41 T97             A08 A09 A12
e1*2001/116*0372*..                                                               A14 A21 B10
                                                                                  Cpe RDK S05
CLS-Klasse             150-225        245/30R20   T90                             A02 A04 A05
218                    150-225        255/30R20   T92                             A08 A09 A12
e1*2007/46*0485*..                                                                A14 A21 A57
                                                                                  Lim Y63 S01
E-Klasse               75-215         245/30R20   R70 T90                         A02 A04 A05
211                                                                               A08 A09 A12
e1*98/14*0183*..,                                                                 A14 A21 Lim
e1*2001/116*0183*..                                                               S01
E-Klasse               100-200        245/30R20   K1c K2b K5d T90                 A01 A02 A04
212                                                                               A05 A08 A09
e1*2001/116*0501*..                                                               A12 A14 A21
- mit Luftfederung                                                                A58 F38 Lim
                                                                                  S01
E-Klasse               100-200        245/30R20   K1c K2b K5d T90                 A01 A02 A04
212, 212G                                                                         A05 A08 A09
e1*2001/116*0501*..;                                                              A12 A14 A21
e1*2007/46*0484*..                                                                A58 F39 Lim
                                                                                  S01
GLK-Klasse             100-225        245/40R20   K1c K2a K2b                     A01 A02 A04
204X                   100-225        245/45R20   K1c K2a K2b                     A05 A08 A09
e1*2001/116*0480*..    100-225        255/40R20   K1c K2a K2b K5a                 A12 A14 A21
                                                                                  V20 S05
M-Klasse               110-173        255/50R20   A01 G01 R37 171                 A02 A04 A05
163                    110-173        265/45R20   KMV T04 T08 175                 A08 A09 A12
e1*96/79*0083*..       110-173        265/45R20   A01 K2b KOV T04 T08 175         A14 A21 B01
                                                                                  S04
S-Klasse               110-300        255/35R20   K1a K41 K42 K45 T93 T97         A01 A02 A04
140                                                                               A05 A08 A09
F690,                                                                             A12 A14 A21
e1*96/27*0056*..                                                                  R70 S02
S-Klasse               205-290        255/35R20   K1a K41 K42 K45 T93 T97         A01 A02 A04
140C                                                                              A05 A08 A09
G165,                                                                             A12 A14 A21
e1*96/27*0057*..                                                                  R70 S02




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55136006 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ 48 850
Hersteller                       R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
S-Klasse               145-368        245/35R20     K41 K45 R21 T95                        A01 A02 A04
220                                                                                        A05 A08 A09
e1*97/27*0099*..                                                                           A12 A14 A21
                                                                                           A61 B03 NBF
                                                                                           R21 S02
S-Klasse               150-285        245/35R20     R37 T95                                A02 A04 A05
221                    150-320        255/35R20     T97                                    A08 A09 A12
e1*2001/116*0335*..                                                                        A14 A21 B10
                                                                                           RDK S05
SL                     170-285        255/30R20     T88 T92                                A02 A04 A05
230                                                                                        A08 A09 A12
e1*98/14*0169*..                                                                           A14 A21 R21
                                                                                           RDK S01
SL 600                 368,380        255/30R20     T92                                    A02 A04 A05
230                                                                                        A08 A09 A12
e1*98/14*0169*..                                                                           A14 A21 R21
                                                                                           RDK S01

Auflagen und Hinweise

171      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1710 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

175      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1750 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55136006 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ 48 850
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 5 von 10
A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

B01    Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse
an Achse 1.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B10    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.



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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55136006 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ 48 850
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                  Seite 6 von 10
F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.




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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ 48 850
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                     Seite 7 von 10
K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46849 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55136006 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ 48 850
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 8 von 10
S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46849 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55136006 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ 48 850
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 9 von 10
V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/45R20      255/40R20
Nr. 4    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 5    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 6    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 7    245/45R20      275/40R20
Nr. 8    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 9    255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 10   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 11   255/45R20      285/40R20
Nr. 12   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 13   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 14   265/45R20      295/40R20
Nr. 15   275/35R20      305/30R20
Nr. 16   275/40R20      315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. Juni 2013 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46849 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55136006 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ 48 850
Hersteller                    R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                  Seite 10 von 10

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2006.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 5. Juni 2013




Coen                                                                                00196292.DOC




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