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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO

Anlage 51 zum Gutachten Nr. 55150404 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                  Ziegeleistraße 25
                                  67105 Schifferstadt
                                  QM-Nr.: 49 02 0241005


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               B 706
Radgröße                          7Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
51           B 706 LK112/ohne Ring               5/112/66,6          43          775    2025


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        45913
Herstellerzeichen                 AUTEC
Radtyp und Ausführung             B 706 (s.o.)
Radgröße                          7Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund             Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01       Serien-Schraube M14x1,5        Kugel Ø 28 mm    130                     27
S02       Schraube M14x1,5               Kugel Ø 28 mm    120                     27


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 51 zum Gutachten Nr. 55150404 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4              88-125           205/60R16   A13 R09                         A02 A04 A05
B8, B81              88-125           215/55R16   A13 R37                         A08 A09 A16
e1*2001/116*0430*..; 88-125           225/55R16   A33                             A19 A73 Car
e13*2007/46*1084*..  88-125           235/50R16   A12                             Lim S02
                     88-130           205/60R16   A13 M+S
                     88-130           215/55R16   A13 M+S
                     88-195           225/55R16   A33 M+S
A-Klasse             60-142           195/55R16   K1a K2b K42                     A01 A02 A04
169                  60-142           205/50R16   K1c K2b K42                     A05 A07 A08
e1*2001/116*0288*..  60-142           205/55R16   G01 K1c K2b K42                 A09 A12 A16
                     60-142           225/45R16   K1c K2b K42                     A19 V16 S01
A-Klasse             66,80,90         195/55R16   R37 T87 T91                     A02 A04 A05
176, 245G            66,80,90         195/60R16   R37                             A07 A08 A09
e1*2007/46*0928*..;  66,80,90         205/50R16   R37 T87 T91                     A12 A16 A19
e1*2001/116*0470*04- 66-125           205/55R16                                   A58 Flh V16
..                   66-125           215/55R16   A01 K2b                         X78 S01
                     66-125           225/50R16   A01 K1a K2b

B-Klasse             70,85            195/55R16   A33 R37                         A02 A04 A05
245                  70,85            195/60R16   A12 R37                         A07 A08 A09
e1*2001/116*0314*..  70,85            205/50R16   A12 R37                         A16 A19 V16
                     70-142           195/55R16   A33 M+S                         S01
                     70-142           205/50R16   A12 M+S
                     70-142           205/55R16   A12
                     70-142           215/50R16   A01 A12 K42
                     70-142           225/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b K41 K42
B-Klasse             66,80,90         195/55R16   A91 R37 T87 T91                 A02 A04 A05
246, 245G            66,80,90         195/60R16   A91 R37                         A07 A08 A09
e1*2007/46*0751*..;  66,80,90         205/50R16   A01 A12 K2b R37 T87 T91         A16 A19 A58
e1*2001/116*0470*04- 66-135           205/55R16   A01 A12 K2b                     V16 X78 S01
..                   66-135           215/55R16   A01 A12 K2b
                     66-135           225/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b

C-Klasse                88,100,115    195/60R16   A10                             A02 A04 A05
204                     88-215        205/55R16   A32                             A07 A08 A09
e1*2001/116*0431*..     88-215        225/50R16   A12                             A16 A19 B03
- Limousine/Coupe                                                                 Cpe Lim V16
- incl. Facelift 2011                                                             S01
C-Klasse T-Modell       88-170        205/55R16   A32 T91 T94                     A02 A04 A05
204K                    88-170        225/50R16   A12 T92 T93                     A07 A08 A09
e1*2001/116*0457*..                                                               A16 A19 B03
- incl. Facelift 2011                                                             Car V16 S01
CLA-Klasse              90            195/55R16   R37 T87 T91                     A02 A04 A05
117, 245G               90            195/60R16   R37                             A07 A08 A09
e1*2007/46*1007*..;     90            205/50R16   R37 T87 T91                     A12 A16 A19
e1*2001/116*0470*04-    90-125        205/55R16                                   A58 Lim V16
..                      90-125        215/55R16   A01 K2b                         X78 S01
                        90-125        225/50R16   A01 K1a K1b K2b




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Anlage 51 zum Gutachten Nr. 55150404 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse                100-150        205/60R16   A10 T91 T92                            A02 A04 A05
212                     100-150        215/55R16   A10 T93 T97                            A07 A08 A09
e1*2001/116*0501*..     100-150        225/55R16   A10 T93 T94 T95                        A16 A19 A58
- mit Luftfederung                                                                        B03 F38 Lim
- incl. Facelift 2013                                                                     V16 S01
E-Klasse                100-150        205/60R16   A10 T91 T92                            A02 A04 A05
212, 212G               100-150        215/55R16   A10                                    A07 A08 A09
e1*2001/116*0501*..;    100-150        225/55R16   A10                                    A16 A19 A58
e1*2007/46*0484*..      120, 125       205/55R16   A10 R09 T91 T94                        B03 F39 Lim
- incl. Facelift 2013                                                                     V16 S01
E-Klasse Coupé          120-225        205/55R16   A11                                    A02 A04 A05
207                     120-225        215/50R16   A11                                    A07 A08 A09
e1*2001/116*0502*..     120-225        215/55R16   A11                                    A16 A19 A58
                        120-225        225/50R16   A32                                    B03 Cpe F39
                        120-225        235/50R16   A12                                    V16 S01


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO

Anlage 51 zum Gutachten Nr. 55150404 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 4 von 7

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A73    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem, elektronischem Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             keine
Ventillänge [mm]:        43
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:   590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO

Anlage 51 zum Gutachten Nr. 55150404 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 5 von 7

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO

Anlage 51 zum Gutachten Nr. 55150404 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 6 von 7

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   185/50R16     205/45R16
Nr.   2   195/40R16     215/35R16
Nr.   3   195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr.   4   195/50R16     215/45R16
Nr.   5   205/45R16     225/40R16
Nr.   6   205/50R16     225/45R16
Nr.   7   205/55R16     225/50R16, 245/45R16




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO

Anlage 51 zum Gutachten Nr. 55150404 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 7 von 7

V16      -Forts.-

Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. Juli 2013 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. Juli 2013




Haasis                                                                  00197942.DOC




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