Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO

Anlage 49 zum Gutachten Nr. 55154805 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 1 von 9

Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                  Ziegeleistraße 25
                                  67105 Schifferstadt
                                  QM-Nr.: 49 02 0241005


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               E 706
Radgröße                          7.0Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
T37          E 706 LK112/Ø70-Ø66,6                 5/112/66,6          48          760    2040
             LM-Nr. 2

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        46388
Herstellerzeichen                 AUTEC
Radtyp und Ausführung             E 706 (s.o.)
Radgröße                          7.0Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   26
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                   30
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                   33
S06       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   30
S07       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      180                   33


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO

Anlage 49 zum Gutachten Nr. 55154805 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-125        205/60R16   A13 R09                         A16 A82 Car
B8, B81                 88-125        215/55R16   A33 R37                         Lim S03
e1*2001/116*0430*..;    88-125        225/55R16   A90
e13*2007/46*1084*..     88-140        205/60R16   A13 M+S
                        88-140        215/55R16   A33 M+S
                        88-195        225/55R16   A90 M+S
A-Klasse                103           195/50R16   M+S R35                         A12 A16 A60
168                     44-103        205/45R16   A01 K1a R35                     A82 DBA S02
e1*96/79*0073*..        44-75         195/45R16   R37
nur mit ESP             55-92         195/50R16   A01 K1a R09 R35
A-Klasse                60-142        195/55R16   A33                             A16 A82 V16
169                     60-142        205/50R16   A01 A12 K1a K2b K42             S04
e1*2001/116*0288*..     60-142        205/55R16   A01 A12 G01 K1a K2b K42
                        60-142        225/45R16   A01 A12 K1a K2b K42
A-Klasse                66,80,90      195/55R16   A33 R37 T87 T91                 A16 A57 A82
176, 245G               66,80,90      195/60R16   A33 R37                         Flh V00 V16
e1*2007/46*0928*..;     66,80,90      205/50R16   A90 R37 T87 T91                 X78 S06
e1*2001/116*            66-125        205/55R16   A90
0470*04-..              66-125        215/55R16   A12
                        66-125        225/50R16   A01 A12 K2b
B-Klasse                70,85         195/55R16   A11 R37                         A16 A82 S04
245                     70,85         195/60R16   A11 R37
e1*2001/116*0314*..     70,85         205/50R16   A33 R37
                        70-142        195/55R16   A11 M+S
                        70-142        205/50R16   A33 M+S
                        70-142        205/55R16   A33
B-Klasse                66,80,90      195/55R16   A33 R37 T87 T91                 A16 A58 A82
246, 245G               66,80,90      195/60R16   A33 R37                         V16 X78 S06
e1*2007/46*0751*..;     66,80,90      205/50R16   A91 R37 T87 T91
e1*2001/116*            66-135        205/55R16   A91
0470*04-..              66-135        215/55R16   A01 A12 K2b
                        66-135        225/50R16   A01 A12 K2b
C-Klasse                88,100,115    195/60R16   A10                             A16 A82 B03
204                     88-170        205/55R16   A10                             Cpe Lim V16
e1*2001/116*0431*..     88-170        225/50R16   A30                             X78 S04
- Limousine/Coupe
- incl. Facelift 2011
C-Klasse T-Modell       88-170        205/55R16   A10 T91 T94                     A16 A82 B03
204K                    88-170        225/50R16   A30 T92 T93 T96                 Car V16 X78
e1*2001/116*0457*..                                                               S04
- incl. Facelift 2011
CLA-Klasse              80-125        205/55R16   A90                             A16 A58 A82
117, 245G               80-125        215/55R16   A12                             Lim X78 S06
e1*2007/46*1007*..;     90            195/55R16   A33 R37 T87 T91
e1*2001/116*            90            195/60R16   A33 R37
0470*04-..              90            205/50R16   A90 R37 T87 T91




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO

Anlage 49 zum Gutachten Nr. 55154805 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                  Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse                100-150        205/60R16    A10 T91 T92                    A16 A58 A82
212                     100-150        215/55R16    A10 T93 T97                    B03 F38 Lim
e1*2001/116*0501*..     100-150        225/55R16    A10 T95 T99                    V16 X78 S04
- mit Luftfederung
- incl. Facelift 2013
E-Klasse                100-150        205/60R16    A10 T91 T92                    A16 A58 A82
212, 212G               100-150        215/55R16    A10                            B03 F39 Lim
e1*2001/116*0501*..;    100-150        225/55R16    A10                            V16 X78 S04
e1*2007/46*0484*..      120, 125       205/55R16    A10 R09 T91 T94
- incl. Facelift 2013
V-Klasse                72-128         215/60R16    K2c K56 R35 T94 T95 T99        A01 A12 A16
638/2                   72-128         225/55R16    K2c K44 K56 T94 T95 T99        A82 K42 S05
e9*95/54, 98/14,
2001/116*0020*..
V-Klasse/Vito           100-140        205/65R16    A10 R50 T99 151                A16 A58 A82
639/2, 639/4            100-140        215/60R16    A10 T99 152                    AHa B29 S07
e1*2007/46*0457*09-..   100-140        215/60R16C   A10 152
e1*2007/46*0458*08-..   100-140        215/65R16C   A12 150
(FIN: WDF447...)        100-140        225/60R16    A10 T02 T98 151
nur Heckantrieb         100-140        225/60R16C   A10 151
Vito                    58-105         215/60R16    K2c K56 R35 T95 T99            A01 A12 A16
638                     58-105         225/55R16    K2c K44 K56 T95 T99            A82 K42 S05
e9*93/81,98/14,
2001/116*0005*..
Vito                    60-105         215/60R16    K2c K56 R35 T95 T99            A01 A12 A16
638/1                   60-105         225/55R16    K2c K44 K56 T95 T99            A82 K42 S05
K 393
Vito                    65, 84         205/65R16    A13 R50 T99 151                A16 A58 A82
639/2, 639/4            65, 84         215/60R16    A91 T99 152                    AFa B29 S07
e1*2007/46*0457*09-..   65, 84         215/60R16C   A91 152
e1*2007/46*0458*08-..   65, 84         215/65R16C   A12 150
(FIN: WDF447...)        65, 84         225/60R16    A12 T02 T98 151
nur Frontantrieb        65, 84         225/60R16C   A12 151
Vito/Viano              65-165         215/60R16    A11 T99 152                    A16 A57 A82
639, -/2, -/4, -/5      65-165         215/65R16    A11 T02 T98 149                B03 S07
e9*2001/116*0048*..,    65-165         215/65R16C   A11 150
e1*2007/46*             65-165         225/60R16    A12 T02 T98 151
0457*00-08,             65-165         225/60R16C   A12 151
0458*00-07,             65-165         245/55R16    A01 A12 K1a K1b K2b K41 151
0459*00-05,             65-190         215/60R16    A11 M+S T99 152
L275, L720              65-190         215/65R16    A11 M+S T02 T98 149
- incl. MJ 2011         65-190         215/65R16C   A11 M+S 150
                        65-190         225/60R16    A12 M+S T02 T98 151
                        65-190         225/60R16C   A12 M+S 151




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO

Anlage 49 zum Gutachten Nr. 55154805 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 4 von 9

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

149      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

151      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1510 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

152      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1520 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO

Anlage 49 zum Gutachten Nr. 55154805 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 5 von 9

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

AFa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO

Anlage 49 zum Gutachten Nr. 55154805 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 6 von 9

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO

Anlage 49 zum Gutachten Nr. 55154805 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 7 von 9
K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R50    Diese Reifengröße ist als "C" Ausführung nicht verwendbar, da der "C Reifen" auf der in
diesem Gutachten genannten Radgröße nicht montierbar ist.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07
(siehe Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO

Anlage 49 zum Gutachten Nr. 55154805 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 8 von 9

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   185/50R16     205/45R16
Nr.   2   195/40R16     215/35R16
Nr.   3   195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr.   4   195/50R16     215/45R16
Nr.   5   205/45R16     225/40R16
Nr.   6   205/50R16     225/45R16
Nr.   7   205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr.   8   205/60R16     225/55R16
Nr.   9   215/40R16     225/40R16, 245/35R16




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46388 nach §22 StVZO

Anlage 49 zum Gutachten Nr. 55154805 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx16H2 Typ E 706
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 9 von 9

V16      -Forts.-

Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 19. November 2014 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderräder sind ww. lackiert oder glanzpoliert.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. November 2014




Haasis                                                                 00220162.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen