GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806110 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19197 Hersteller O.Z. Spa Seite 1 von 8 Auftraggeber O.Z. Spa Via Cartigliana, 125/C I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MSW19 Typ 19197 Radgröße 7,5 J x 16 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 002 19197002 / ohne Ring 5/112/66,6 45 715 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48204 Herstellerzeichen MSW Radtyp und Ausführung 19197 002 Radgröße 7,5 J x 16 H2 Einpresstiefe ET 45 Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. (Nm) S02 Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 120 27 80910420 S03 Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 150 27 80910420 S04 Serienschraube M14x1,5 Kugel D=28mm 130 29 Serie Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806110 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19197 Hersteller O.Z. Spa Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A4 88-125 205/60R16 A13 R09 0A1 A02 A04 B8, B81 88-125 215/55R16 A33 R37 A05 A08 A09 e1*2001/116*0430*..; 88-130 205/60R16 A13 M+S A14 A21 Car e13*2007/46*1084*.. 88-130 215/55R16 A33 M+S Lim S02 88-195 225/55R16 A90 88-195 235/50R16 A12 A-Klasse 60-142 195/55R16 K1a K2b K42 R70 0A1 A01 A02 169 60-142 205/50R16 K1c K2b K42 A04 A05 A08 e1*2001/116*0288*.. 60-142 205/55R16 G01 K1c K2b K42 A09 A12 A14 60-142 225/45R16 K14 K1c K2b K42 A21 V16 S04 A-Klasse 66,80,90 205/50R16 R37 T87 T91 0A1 A02 A04 176, 245G 66-125 205/55R16 A05 A08 A09 e1*2007/46*0928*..; 66-125 215/55R16 A01 K1a K2b K5d A12 A14 A21 e1*2001/116* 66-125 225/50R16 A01 K1a K2b A57 Flh V00 0470*04-.. 66-125 245/45R16 A01 K1c K2b K5d V16 X78 S04 B-Klasse 70,85 195/55R16 R37 R70 0A1 A02 A04 245 70,85 205/50R16 R37 A05 A08 A09 e1*2001/116*0314*.. 70-142 195/55R16 M+S R70 A12 A14 A21 70-142 205/50R16 M+S S04 70-142 205/55R16 B-Klasse 66,80,90 205/50R16 K2b R37 T87 T91 0A1 A01 A02 246, 245G 66-135 205/55R16 K2b A04 A05 A08 e1*2007/46*0751*..; 66-135 215/55R16 K2b A09 A12 A14 e1*2001/116* 66-135 225/50R16 K1a K1b K2b A21 A58 V16 0470*04-.. 66-135 245/45R16 K1a K1b K2b X78 S04 C-Klasse 115-135 195/65R16 A10 R37 R70 0A1 A02 A04 204 115-135 205/60R16 A10 A05 A08 A09 e1*2001/116* 115-135 215/55R16 A32 A14 A21 A58 0431*29-.. 115-135 215/60R16 A12 B03 B31 F39 (FIN: WDD205...) 115-135 225/55R16 A90 Lim V16 S04 115-135 235/50R16 A12 115-135 245/50R16 A01 A12 K2b R03 C-Klasse 88,100,115 195/60R16 A32 R70 T89 0A1 A02 A04 204 88-215 205/55R16 A30 A05 A08 A09 e1*2001/116*0431*.. 88-215 225/50R16 A12 A14 A21 B03 - Limousine/Coupe Cpe Lim V16 - incl. Facelift 2011 S04 C-Klasse T-Modell 88-170 205/55R16 A30 T91 T94 0A1 A02 A04 204K 88-170 225/50R16 A12 T92 T93 A05 A08 A09 e1*2001/116*0457*.. A14 A21 B03 - incl. Facelift 2011 Car V16 S04 CLA-Klasse 80-125 205/55R16 0A1 A02 A04 117, 245G 80-125 215/55R16 A01 K1a K1b K2b K5d A05 A08 A09 e1*2007/46*1007*..; 80-125 225/50R16 A01 K1a K1b K2b A12 A14 A21 e1*2001/116* 90 205/50R16 R37 T87 T91 A58 Lim V16 0470*04-.. X78 S04 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806110 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19197 Hersteller O.Z. Spa Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. E-Klasse 100-150 205/60R16 A10 R37 T91 T92 143 0A1 A02 A04 212 100-150 215/55R16 A10 R37 143 A05 A08 A09 e1*2001/116*0501*.. 100-225 225/55R16 A32 143 A14 A16 A21 - mit Luftfederung 100-225 235/50R16 A12 143 A58 B03 F38 - incl. Facelift 2013 100-225 245/50R16 A12 R03 143 Lim V16 S04 E-Klasse 100-150 205/60R16 A10 R37 T91 T92 143 0A1 A02 A04 212, 212G 100-150 215/55R16 A10 R37 143 A05 A08 A09 e1*2001/116*0501*..; 100-225 225/55R16 A32 143 A14 A21 A58 e1*2007/46*0484*.. 100-225 235/50R16 A12 143 B03 F39 Lim - incl. Facelift 2013 100-225 245/50R16 A01 A12 K1a K1b 143 V16 S04 120, 125 205/55R16 A10 R09 T91 T94 143 E-Klasse Coupé 120-225 205/55R16 A11 0A1 A02 A04 207 120-225 215/50R16 A32 A05 A08 A09 e1*2001/116*0502*.. 120-225 215/55R16 A32 A14 A21 A58 120-225 225/50R16 A12 B03 Cpe F39 120-225 235/50R16 A12 V16 S04 120-225 245/45R16 A12 E-Klasse T-Modell 100-215 235/50R16 A12 T95 X77 143 0A1 A02 A04 212 K 100-225 225/55R16 A32 T95 T99 143 A05 A08 A09 e1*2007/46*0200*.. 100-225 245/50R16 A01 A12 K1a K1b T97 143 A14 A21 A58 - incl. Facelift 2013 100-225 245/50R16 R03 T97 143 B03 Car F42 V16 S04 E-Klasse T-Modell 100 - 215 235/50R16 A12 T95 X77 143 0A1 A02 A04 212 K 100 - 225 225/55R16 A32 T95 T99 143 A05 A08 A09 e1*2007/46*0200*.. 100 - 225 245/50R16 A12 R03 T97 143 A14 A16 A21 - mit Luftfederung A58 B03 Car - incl. Facelift 2013 F38 V16 S04 S-Klasse 145-225 225/60R16 R09 R35 143 0A1 A02 A04 220 A05 A08 A09 e1*97/27*0099*.. A11 A14 A21 A61 B03 NBF S03 Auflagen und Hinweise 0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. 143 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1430 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806110 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19197 Hersteller O.Z. Spa Seite 4 von 8 A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806110 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19197 Hersteller O.Z. Spa Seite 5 von 8 A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge über 5200 mm). A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B31 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. F42 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der Vorderachse. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806110 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19197 Hersteller O.Z. Spa Seite 6 von 8 K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806110 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19197 Hersteller O.Z. Spa Seite 7 von 8 S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 2 205/60R16 225/55R16 Nr. 3 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 4 215/55R16 235/50R16 Nr. 5 225/40R16 245/35R16, 255/35R16 Nr. 6 225/50R16 245/45R16 Nr. 7 225/55R16 245/50R16 Nr. 8 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806110 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19197 Hersteller O.Z. Spa Seite 8 von 8 X77 Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe. X78 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 19. August 2014 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 19. August 2014 Pohl 00215865.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim