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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806110 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19197
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Cartigliana, 125/C
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW19
Typ                             19197
Radgröße                        7,5 J x 16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
002          19197002 / ohne Ring                5/112/66,6         45          715   2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48204
Herstellerzeichen               MSW
Radtyp und Ausführung           19197 002
Radgröße                        7,5 J x 16 H2
Einpresstiefe                   ET 45
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund                Anzugsmoment        Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                                                     (Nm)
S02   Schraube M14x1,5              Kugel D=28mm     120                 27                  80910420
S03   Schraube M14x1,5              Kugel D=28mm     150                 27                  80910420
S04   Serienschraube M14x1,5        Kugel D=28mm     130                 29                  Serie

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806110 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19197
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-125        205/60R16   A13 R09                         0A1 A02 A04
B8, B81                 88-125        215/55R16   A33 R37                         A05 A08 A09
e1*2001/116*0430*..;    88-130        205/60R16   A13 M+S                         A14 A21 Car
e13*2007/46*1084*..     88-130        215/55R16   A33 M+S                         Lim S02
                        88-195        225/55R16   A90
                        88-195        235/50R16   A12
A-Klasse                60-142        195/55R16   K1a K2b K42 R70                 0A1 A01 A02
169                     60-142        205/50R16   K1c K2b K42                     A04 A05 A08
e1*2001/116*0288*..     60-142        205/55R16   G01 K1c K2b K42                 A09 A12 A14
                        60-142        225/45R16   K14 K1c K2b K42                 A21 V16 S04
A-Klasse                66,80,90      205/50R16   R37 T87 T91                     0A1 A02 A04
176, 245G               66-125        205/55R16                                   A05 A08 A09
e1*2007/46*0928*..;     66-125        215/55R16   A01 K1a K2b K5d                 A12 A14 A21
e1*2001/116*            66-125        225/50R16   A01 K1a K2b                     A57 Flh V00
0470*04-..              66-125        245/45R16   A01 K1c K2b K5d                 V16 X78 S04
B-Klasse                70,85         195/55R16   R37 R70                         0A1 A02 A04
245                     70,85         205/50R16   R37                             A05 A08 A09
e1*2001/116*0314*..     70-142        195/55R16   M+S R70                         A12 A14 A21
                        70-142        205/50R16   M+S                             S04
                        70-142        205/55R16
B-Klasse                66,80,90      205/50R16   K2b R37 T87 T91                 0A1 A01 A02
246, 245G               66-135        205/55R16   K2b                             A04 A05 A08
e1*2007/46*0751*..;     66-135        215/55R16   K2b                             A09 A12 A14
e1*2001/116*            66-135        225/50R16   K1a K1b K2b                     A21 A58 V16
0470*04-..              66-135        245/45R16   K1a K1b K2b                     X78 S04
C-Klasse                115-135       195/65R16   A10 R37 R70                     0A1 A02 A04
204                     115-135       205/60R16   A10                             A05 A08 A09
e1*2001/116*            115-135       215/55R16   A32                             A14 A21 A58
0431*29-..              115-135       215/60R16   A12                             B03 B31 F39
(FIN: WDD205...)        115-135       225/55R16   A90                             Lim V16 S04
                        115-135       235/50R16   A12
                        115-135       245/50R16   A01 A12 K2b R03
C-Klasse                88,100,115    195/60R16   A32 R70 T89                     0A1 A02 A04
204                     88-215        205/55R16   A30                             A05 A08 A09
e1*2001/116*0431*..     88-215        225/50R16   A12                             A14 A21 B03
- Limousine/Coupe                                                                 Cpe Lim V16
- incl. Facelift 2011                                                             S04
C-Klasse T-Modell       88-170        205/55R16   A30 T91 T94                     0A1 A02 A04
204K                    88-170        225/50R16   A12 T92 T93                     A05 A08 A09
e1*2001/116*0457*..                                                               A14 A21 B03
- incl. Facelift 2011                                                             Car V16 S04
CLA-Klasse              80-125        205/55R16                                   0A1 A02 A04
117, 245G               80-125        215/55R16   A01 K1a K1b K2b K5d             A05 A08 A09
e1*2007/46*1007*..;     80-125        225/50R16   A01 K1a K1b K2b                 A12 A14 A21
e1*2001/116*            90            205/50R16   R37 T87 T91                     A58 Lim V16
0470*04-..                                                                        X78 S04




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806110 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19197
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse                100-150        205/60R16    A10 R37 T91 T92 143                    0A1 A02 A04
212                     100-150        215/55R16    A10 R37 143                            A05 A08 A09
e1*2001/116*0501*..     100-225        225/55R16    A32 143                                A14 A16 A21
- mit Luftfederung      100-225        235/50R16    A12 143                                A58 B03 F38
- incl. Facelift 2013   100-225        245/50R16    A12 R03 143                            Lim V16 S04
E-Klasse                100-150        205/60R16    A10 R37 T91 T92 143                    0A1 A02 A04
212, 212G               100-150        215/55R16    A10 R37 143                            A05 A08 A09
e1*2001/116*0501*..;    100-225        225/55R16    A32 143                                A14 A21 A58
e1*2007/46*0484*..      100-225        235/50R16    A12 143                                B03 F39 Lim
- incl. Facelift 2013   100-225        245/50R16    A01 A12 K1a K1b 143                    V16 S04
                        120, 125       205/55R16    A10 R09 T91 T94 143
E-Klasse Coupé          120-225        205/55R16    A11                                    0A1 A02 A04
207                     120-225        215/50R16    A32                                    A05 A08 A09
e1*2001/116*0502*..     120-225        215/55R16    A32                                    A14 A21 A58
                        120-225        225/50R16    A12                                    B03 Cpe F39
                        120-225        235/50R16    A12                                    V16 S04
                        120-225        245/45R16    A12
E-Klasse T-Modell       100-215        235/50R16    A12 T95 X77 143                        0A1 A02 A04
212 K                   100-225        225/55R16    A32 T95 T99 143                        A05 A08 A09
e1*2007/46*0200*..      100-225        245/50R16    A01 A12 K1a K1b T97 143                A14 A21 A58
- incl. Facelift 2013   100-225        245/50R16    R03 T97 143                            B03 Car F42
                                                                                           V16 S04
E-Klasse T-Modell       100 - 215      235/50R16    A12 T95 X77 143                        0A1 A02 A04
212 K                   100 - 225      225/55R16    A32 T95 T99 143                        A05 A08 A09
e1*2007/46*0200*..      100 - 225      245/50R16    A12 R03 T97 143                        A14 A16 A21
- mit Luftfederung                                                                         A58 B03 Car
- incl. Facelift 2013                                                                      F38 V16 S04
S-Klasse                145-225        225/60R16    R09 R35 143                            0A1 A02 A04
220                                                                                        A05 A08 A09
e1*97/27*0099*..                                                                           A11 A14 A21
                                                                                           A61 B03 NBF
                                                                                           S03

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

143      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1430 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806110 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19197
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 8

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806110 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19197
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 5 von 8

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B31    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F42    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
Vorderachse.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806110 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19197
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 6 von 8

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806110 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19197
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 7 von 8
S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr.   2   205/60R16     225/55R16
Nr.   3   215/40R16     225/40R16, 245/35R16
Nr.   4   215/55R16     235/50R16
Nr.   5   225/40R16     245/35R16, 255/35R16
Nr.   6   225/50R16     245/45R16
Nr.   7   225/55R16     245/50R16
Nr.   8   225/60R16     245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48204 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806110 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19197
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 8 von 8

X77    Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 19. August 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. August 2014




Pohl                                                                  00215865.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim