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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             49556



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            9 J x 20 H2


Typ:                        UROS-K 20 90



Inhaber der ABE             ETA BETA S.p.A.
und Hersteller:             IT-25014 Castenedolo




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49556


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49556

Die ABE-Nr. 49556 erstreckt sich auf die Sonderräder 9 J x 20 H2 , Typ UROS-K 20 90, in
den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0204-13-MURD vom 20.02.2014 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 8 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV SÜD Auto Service
GmbH, München, vom 20.02.2014 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 11.03.2014
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0204-13-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 10.03.2014
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49556

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstr 199
D - 80686 München




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             GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG DER ABE 49556
                                            366-0204-13-MURD

Antragsteller:                          ETA BETA S.P.A.

                                        I-25014 Castenedolo
Art:                                    Sonderrad 9 J X 20 H2
Typ:                                    UROS-K 20 90

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 49556 verliert seine
Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den
Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.      Hinweise
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderrachse zulässig sind, ist an der Hinterrachse der Radtyp
UROS-K 20 105 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten./rFür
Räder der Radausführungen die nur an der Hinterachse zulässig sind, ist an der Vorderrrachse der Radtyp
UROS 20 zu verwenden.
I.      Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Loch-       Mittenl Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       och     preß-    Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm) /      (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                   Rad                        Zentrierring            -zahl               (mm)     (kg)   (mm)     Datum
108563435          5E                         Ø78.1 - Ø63.4              108/5      63,4      35    650    2251     05/13
108563435          5E                         Ø78.1 - Ø63.4              108/5      63,4      35    680    2150     05/13
108578135          5E                         ohne                       108/5      78,1      35    680    2150     05/13
112557135          5B                         Ø78.1 - Ø57.1              112/5      57,1      35    680    2100     05/13
112566525          5P2                        Ø78.1 - Ø66.5              112/5      66,6      25    670    2255     05/13
112566635          5B                         Ø78.1 - Ø66.6              112/5      66,6      35    660    2196     05/13
112566635          5B                         Ø78.1 - Ø66.6              112/5      66,6      35    680    2150     05/13
112578125          5P2                        ohne                       112/5      78,1      25    670    2255     05/13
112578135          5B                         ohne                       112/5      78,1      35    680    2100     05/13
114578135          5C                         ohne                      114,3/5     78,1      35    680    2150     05/13
12072617           5N                         Ø78.1 - Ø72.6              120/5      72,6      17    825    2150     05/13
12072625           5G                         Ø78.1 - Ø72.6              120/5      72,6      25    825    2150     05/13
12072629           5G5                        Ø78.1 - Ø72.6              120/5      72,6      29    820    2150     05/13
12072635           5G2                        Ø78.1 - Ø72.6              120/5      72,6      35    680    2150     05/13
120578117          5N                         ohne                       120/5      78,1      17    825    2150     05/13
120578125          5G                         ohne                       120/5      78,1      25    825    2150     05/13
120578127          5G4                        ohne                       120/5      78,1      27    825    2150     05/13
120578129          5G5                        ohne                       120/5      78,1      29    820    2150     05/13
120578135          5G2                        ohne                       120/5      78,1      35    680    2150     05/13




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                                   Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                        Stand: 20.02.2014
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I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                    : ETA BETA S.P.A.

                                  I-25014 Castenedolo
Hersteller                       : ETA BETA S.P.A.
                                 :
                                 : I-25014 Castenedolo
Handelsmarke                     : ETA BETA
Art der Sonderräder              : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                  : ca. 12,9 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 112557135:

                                      : Außenseite                              : Innenseite
Hersteller                            : --                                      : ETA BETA
Radtyp                                : --                                      : UROS-K 20 90
Radausführung                         : --                                      : 5G2
Radgröße                              : --                                      : 9 J X 20 H2
Typzeichen                            : KBA 49556                               : --
Einpreßtiefe                          : --                                      : ET35
Herstellungsdatum                     : --                                      : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                : z.B. 05.13
Herkunftsmerkmal                      : --                                      : MADE IN ITALY
Gießereikennzeichnung                 : --                                      :
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                      : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                                  Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                       Stand: 20.02.2014
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Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der Tire and Rim - Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom Prüflabor Qualilab s.r.l Gutachtennr. 299-QL13-R03 ver.0 vom 13.02.14 liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                                  Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                       Stand: 20.02.2014
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V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                      Ausführung                       ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                          Hinweise
  1 FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB),                  108563435; 108563435             35      20.02.2014      liegt bei
    VOLVO
  2 AUDI, SEAT, VOLKSWAGEN                          112557135                        35      20.02.2014      liegt bei
  3 AUDI                                            112566525                        25      20.02.2014      liegt bei
  4 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                112566635; 112566635             35      20.02.2014      liegt bei
  8 BMW, BMW AG                                     12072635                         35      20.02.2014      liegt bei
  7 BMW, BMW AG                                     12072629                         29      20.02.2014      liegt bei
  5 BMW, BMW AG                                     12072617                         17      20.02.2014      liegt bei
  6 BMW, BMW AG                                     12072625                         25      20.02.2014      liegt bei
V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.     Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Schulz

Sachverständiger

München, 20.02.2014
PFE




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                       Stand: 20.02.2014
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




                                    Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                       von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                           Stand: 20.02.2014
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




                                    Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                       von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.3. ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                           Stand: 20.02.2014
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                             Zeichnungs-Nr.                              Datum           Änderung Datum
Festigkeit                              299-QL13-R03 ver.0                          13.02.2014
Mutter M12x1,5                          D1.12.15.27.CH19.60                         09.01.2001      A         09.01.2001
Mutter 1/2 - 20 UNF                     D7.1-2.34.CH19.60                           09.09.2001      A         16.09.2008
Nabenkappe                              MT070                                       17.04.2013
Radbeschreibung                         UROS-K 90 20                                07.11.2013
Radzeichnung gesamt                     EB.325.01                                   15.11.2013
Radzeichnung 5B                         EB.325.01.5B                                19.03.2013
Radzeichnung 5C                         EB.325.01.5C                                19.03.2013
Radzeichnung 5E                         EB.325.01.5E                                19.03.2013
Radzeichnung 5G                         EB.325.01.5G                                19.03.2013
Radzeichnung 5G2                        EB.325.01.5G2                               19.03.2013
Radzeichnung 5G4                        EB.325.01.5G4                               19.03.2013
Radzeichnung 5G5                        EB.325.01.5G5                               19.03.2013
Radzeichnung 5N                         EB.325.01.5N                                19.03.2013
Radzeichnung 5P2                        EB.325.01.5P2                               19.03.2013
Schrauben M12x1,5x27                    VB-1.12.15.27.CH17.60                       09.01.2001      A         09.01.2001
Schrauben M12x31                        VF.12.15.31.CH17.60                         09.01.2001
Schrauben M14x1,25x28                   VM6.14.125.28.CH17.60                       10.05.2012
Schrauben M14x1,5x28                    VK.14.15.28.CH17.60                         09.01.2001      A         09.01.2001
Schrauben M14x1,5x30                    VGK.14.15.30.CH17.60                        27.11.2008
Schrauben M14x1,5x32                    VU.14.15.32.CH17.60                         09.01.2001      A         09.01.2001
Zentrierringe                           TAB. 08 78,1                                10.10.2007      C         16.07.2009




                                    Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                       von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                          Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                        Stand: 20.02.2014
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte         Bereich 50 Grad hinter der Radmitte           Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245                  Zu Auflage 242 bzw. 246                       hinter der Radmitte
                                                                                       Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte         Bereich 50 Grad hinter der Radmitte           Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247                  Zu Auflage 244 bzw. 248                       hinter der Radmitte
                                                                                       Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                        von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeughersteller                      : FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 9 J X 20 H2               Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 108/5                     Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-  zul.      zul.      gültig
                                                                 och     werkstoff      Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung       (mm)                   last      umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                               (kg)      (mm)      datum
108563435           5E                       Ø78.1 - Ø63.4             63,4   Aluminium     650     2251     05/13
108563435           5E                       Ø78.1 - Ø63.4             63,4   Aluminium     680     2150     05/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FORD
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
DYB          e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 235/30R20 88W 11A; 24C; 244; 26B;              erhöhtes
                                                        261; 271; 5FE; 56G               Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; Kombi;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
DYB-LPG      e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 235/30R20 88W 11A; 24C; 244; 26B;              erhöhtes
                                                        261; 271; 5FE; 56G               Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; Kombi;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P; 740
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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                                                                                                   Seite: 2 von 11
Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 235/35R20 92        11A; 24J; 248            erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             245/35R20 91      11A; 24C; 244; 26P       135 Nm; Nur Kuga ab
                                             245/40R20 95      11A; 24C; 244; 26B;      Modeljahr 2013;
                                                               26N; 27I                 Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P
DM2            e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 245/35R20 95     11A; 21P; 22I; 24C;      erhöhtes
                                                               24M                      Anzugsmoment
                                                                                        135 Nm; Nur Kuga bis
                                             245/40R20 95      11A; 21B; 22I; 24C;      Modeljahr 2012;
                                                               24M                      Allradantrieb;
                                             255/35R20 93      11A; 21B; 22B; 24C;      Frontantrieb;
                                                               24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             265/35R20 95      11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               24D                      729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                        74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : JAGUAR
Befestigungsteile                      : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 165 Nm
Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen             Auflagen
CC9          e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/35R20 95 11A; 21P; 22I; 24M;            erhöhtes
                                                         51J; 765                       Anzugsmoment
                                                                                        165 Nm;
                                             255/35R20     11A; 21B; 22I; 24J;          Kombilimousine;
                                                           24M; 51G                     Limousine;
                                             255/35R20 97  11A; 21B; 21Q; 22I;          Heckantrieb;
                                                           24J; 24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                             275/30R20 93Y 11A; 22B; 24D; 5HA;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                           57F; 68U                     729; 73C; 74A; 74H;
                                             275/30R20 97  11A; 22B; 24D; 57F;          74P; 740
                                                           68U

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile                      : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 160 Nm
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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                                                                                                   Seite: 3 von 11
Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
LV           e11*2007/46*0223*.. 110 - 177 235/45R20 96                                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             245/40R20 95      11A; 248                 160 Nm; Kombi; Coupe;
                                             245/45R20 99      11A; 248                 2-türig; 4-türig;
                                             255/40R20 97      11A; 245; 248; 26P       Allradantrieb;
                                             255/45R20 101     11A; 245; 248; 26P       Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        74H; 74P; 740

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : VOLVO
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
F            e9*2007/46*0023*.. 84 - 177 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 24C;              erhöhtes
                                                       244; 247; 262; 271;              Anzugsmoment
                                                       5GA; 54A                         170 Nm; Kombi;
                                                                                        Stufenheck;
                                    84 - 224 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22B; 24C;          Allradantrieb;
                                                           244; 247; 263; 271;          Frontantrieb;
                                                           54A
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
A            e9*2001/116*0057*.. 80 - 147 245/30R20 90W 11A; 21P; 22B; 24C;             erhöhtes
A-2D         e1*2001/116*0504*..                        24D; 5GA                        Anzugsmoment
                                                                                        170 Nm; Allradantrieb;
                                             255/30R20 92W 11A; 21B; 22B; 24C;          Frontantrieb;
                                                           24D; 5GM                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                    80 - 210 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22B; 24C;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                           24D; 5GM                     73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e9*2001/116*0065*.. 80 - 120 255/30R20 92         11A; 21B; 22B; 22L;      erhöhtes
B-2D         e1*2001/116*0505*..                               24C; 24D                 Anzugsmoment
                                                                                        170 Nm; VOLVO V70;
                                    80 - 147 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22L;          Frontantrieb;
                                                           24C; 24D; 5GA                10B; 11B; 11G; 11H;
                                    80 - 175 255/30R20 92W 11A; 21B; 22B; 22L;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                           24C; 24D                     729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        740
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 245/35R20 95        11A; 21P; 22B; 24C;      erhöhtes
B-2D         e1*2001/116*0505*..                               24M                      Anzugsmoment
                                                                                        170 Nm; VOLVO XC70;
                                             245/40R20 95      11A; 21B; 22B; 24C;      Allradantrieb;
                                                               24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/35R20 97      11A; 21P; 22B; 24C;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               24D                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
263) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 20.02.2014
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      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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                                                                                                   Seite: 8 von 11
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DYB
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1138*..
       Handelsbez.:    FOCUS

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 270            y = 300                   VA
             26B                     x = 320            y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 320       y = 350           15                VA
             26N                   x = 320       y = 350            8                VA
             27F                   x = 300       y = 350           25                HA
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DM2
       Genehm.Nr.:     e13*2001/116*0109*..
       Handelsbez.:    FORD C-MAX / KUGA

       Variante(n):    Nur Kuga ab Modeljahr 2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 230            y = 360                   VA
             26B                     x = 300            y = 400                   VA
             27I                     x = 250            y = 300                   HA
             27B                     x = 300            y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300       y = 400            8                VA
             26J                   x = 300       y = 400           15                VA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 20.02.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     LAND ROVER
       Fahrzeugtyp:    LV
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0223*..
       Handelsbez.:    RANGE ROVER EVOQUE

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Kombi, 2-türig, 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 280            y = 330                   VA
             26B                     x = 330            y = 380                   VA
             27I                     x = 270            y = 250                   HA
             27B                     x = 320            y = 300                   HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeughersteller                      : AUDI, SEAT, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 9 J X 20 H2               Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                     Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-  zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff      Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung       (mm)                   last      umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                               (kg)      (mm)     datum
112557135           5B                       Ø78.1 - Ø57.1             57,1   Aluminium     680     2100    05/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 4F; 4F1; 8J
                                          140 Nm für Typ : 8U; 8U1
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/35R20 95 11A; 21P; 22I                   Nur Allroad Quattro;
               e13*2007/46*1080*..                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
4F1            e13*2007/46*1080*..                                                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P
4F             e1*2001/116*0254*.., 89 - 188 245/30R20 90Y     11A; 21P; 22H; 24D;       Limousine u. Kombi;
               e13*2007/46*1080*..                             24J; 5GA                  Front- u.
4F1            e13*2007/46*1080*..           255/30R20 92Y     11A; 21P; 22F; 24C;       Allradantrieb; Nicht
                                                               24D; 5GM                  Allroad Quattro;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*..  100 - 155 235/35R20 92        Ohne                      Kombilimousine;
8U1          e13*2007/46*1163*..                               Radhausverbreiterung;     Allradantrieb;
                                                               11A; 245
                                              235/35R20 92     Mit                       Frontantrieb;
                                                               Radhausverbreiterung      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               Serie
                                              245/35R20 91     Ohne                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               Radhausverbreiterung;     73C; 74A; 74P
                                                               11A; 245; 248; 26P; 27I
                                              245/35R20 91     Mit
                                                               Radhausverbreiterung
                                                               Serie; 11A; 26P; 27I
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90       11A; 21P; 22H; 22L;      Cabrio; Coupe;
               e1*2001/116*0374*..                             22Q; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/30R20 92      11A; 21B; 22F; 22L;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               22Q; 24C; 24D            73C; 74A; 74P; 82J

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 22Q;             Altea 4 Freetrack;
                                                        24C; 24D; 5GA                   Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P
5PN            e9*2007/46*0012*..    77 - 155 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 22Q;         Altea Freetrack;
                                                            24C; 24D; 5GA               Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 22Q;            Altea 4 Freetrack;
                                                         24C; 24D; 5GA                  Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P
5P             e9*2001/116*0050*..   77 - 155 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 22Q;         Altea Freetrack;
                                                            24C; 24D; 5GA               Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 235/30R20 88W 11A; 21B; 22F; 22L;            Nur Golf Plus 6; Ab
             e1*2007/46*0491*..                          24C; 244; 247; 5FE;            e1*2001/116*0304*14;
                                                         56G
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 235/30R20 88          11A; 24J; 24M; 26B;      Beetle (Schrägheck);
                                                               26N; 27B; 27H; 56G       Beetle Cabrio;
                                             235/35R20 88      11A; 24J; 24M; 26B;      Frontantrieb;
                                                               26N; 27B; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/30R20 90      11A; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               26B; 26J; 27B; 27H       729; 73C; 74A; 74P
                                             255/30R20 92      11A; 244; 247; 27B;
                                                               27F; 57F; 67V
                                             265/30R20 94      11A; 24D; 27B; 27F;
                                                               57F; 67J

Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 245/35R20 91        11A; 22I; 24J; 24M       Allradantrieb;
             e1*2007/46*0487*..            255/35R20 93        11A; 21P; 22B; 24D;      Frontantrieb;
                                                               24J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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      Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 20.02.2014
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R20
                     Hinterachse:                          265/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/30R20
                     Hinterachse:                          255/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
82J) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0204-13-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0591*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 290            y = 390                   VA
             26P                     x = 240            y = 340                   VA
             27B                     x = 335            y = 400                   HA
             27I                     x = 285            y = 355                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 290       y = 390           30                VA
             26N                   x = 290       y = 390           10                VA
             27F                   x = 335       y = 400           30                HA
             27H                   x = 335       y = 400           10                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    16
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0539*..
       Handelsbez.:    JETTA, BEETLE

       Variante(n):    Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 350                   VA
             26P                     x = 250            y = 300                   VA
             27B                     x = 350            y = 300                   HA
             27I                     x = 300            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350          18,5               VA
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
             27F                   x = 350       y = 300          26,5               HA
             27H                   x = 350       y = 300            8                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                    Stand: 20.02.2014
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Fahrzeughersteller                        : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-  zul.        zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff      Rad-        Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                   last        umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                 (kg)        (mm)     datum
112566525           5P2                      Ø78.1 - Ø66.5               66,6   Aluminium     670       2255    05/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                            140 Nm für Typ : 8R; 8R1; 8R2
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y         nicht Allradantrieb; 11A;   AUDI A5 Sportback; 4-
B81          e13*2007/46*1084*..                                 21P; 5GA; 51J               türig; Allradantrieb;
                                 100 - 245 255/30R20 92          11A; 21B; 21N; 245;         Frontantrieb;
                                                                 51J; 54F                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                265/30R20 94     11A; 21B; 21N; 22I;         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                 22M; 245; 248; 54F          721; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P
B8             e1*2001/116*0430*..     118 - 195 245/30R20 90Y 11A; 22I; 22M; 51J            AUDI A5; Coupe; 2-
                                                 255/30R20 92  11A; 22I; 22M; 24J;           türig; Frontantrieb;
                                                               51J; 54F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 265/30R20     11A; 21P; 22I; 22M;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                               24J; 24M; 51G                 729; 73C; 74A; 74P
                                                 265/30R20 94  11A; 21P; 22B; 22L;
                                                               24J; 24M; 54F
B8             e1*2001/116*0430*..     125 - 260 245/30R20 90  11A; 22I; 22M; 51J            AUDI A5; AUDI S5;
                                                 255/30R20 92  11A; 22I; 22M; 24J;           Coupe; 2-türig;
                                                               51J; 54F                      Allradantrieb;
                                                 265/30R20     11A; 21P; 22I; 22M;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24J; 24M; 51G                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                 265/30R20 94  11A; 21P; 22B; 22L;           721; 729; 73C; 74A;
                                                               24J; 24M; 54F                 74P
B8             e1*2001/116*0430*..     105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A;     AUDI A5; Cabrio; 2-
                                                               21P; 5GA; 51J                 türig; Allradantrieb;
                                       105 - 245 255/30R20 92  11A; 21B; 21N; 245;           Frontantrieb;
                                                               51J; 54F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 265/30R20 94  11A; 21B; 21N; 22I;           12A; 51A; 573; 71K;
                                                               22M; 245; 248; 54F            721; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/35R20 95        11A; 21P; 22I; 245; 248 Nur A4 Allroad
B81          e13*2007/46*1084*..                                                       Quattro;
                                           255/30R20 92        11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 573; 71K;
                                             255/35R20 93      11A; 21P; 22I; 24J; 248 721; 729; 73C; 74A;
                                                                                       74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A7,A6,S7,S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  309    255/35R20 97Y 11A; 26B; 260; 270              Nur S7 Sportback;
4G1          e13*2007/46*1147*..        265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B;             Coupe; 4-türig;
                                                      260; 271                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      12A; 51A; 573; 729;
                                                                                      78B
4G             e1*2007/46*0436*..    309     255/35R20 97      11A; 241; 244; 246;    Nur S6; Kombi;
4G1            e13*2007/46*1147*..                             247; 26B; 260; 272     Stufenheck;
                                             265/30R20 94      nicht Kombi; 11A; 241; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               244; 246; 247; 26B;    12A; 51A; 573; 78B
                                                               261; 273; 5HI
                                             265/35R20 95      nicht Kombi; 11A; 241;
                                                               244; 246; 247; 26B;
                                                               261; 273; 5HR
4G             e1*2007/46*0436*..    150 - 230 245/40R20 99    11A; 24J; 248; 26P;    Nur A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..                             27B; 27H; 51J          quattro;
                                             255/35R20 97      11A; 24J; 248; 26P;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27B; 27H               12A; 51A; 573; 71K;
                                             255/40R20 97      11A; 24J; 248; 26P;    721; 73C; 74A; 74P;
                                                               27B; 27H               75I; AFY; PDB
                                             265/35R20 99      11A; 241; 246; 248;
                                                               26B; 27B; 27F
4G             e1*2007/46*0436*..    150 - 230 245/35R20 95    11A; 26B; 270          Nur A7 Sportback;
4G1            e13*2007/46*1147*..             255/30R20 92    11A; 26B; 260; 270;    Coupe; 4-türig;
                                                               5GM                    Allradantrieb;
                                             255/35R20 93      11A; 26B; 260; 270     Frontantrieb;
                                             265/30R20 94      11A; 245; 248; 26B;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               260; 271               12A; 51A; 573; 71K;
                                             265/35R20 95      11A; 245; 248; 26B;    721; 729; 73C; 74A;
                                                               260; 271               74P; 75I; AFY; PDB
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A7,A6,S7,S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 265/30R20 94        11A; 241; 244; 246;      Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*..                               247; 26B; 261; 273;      allroad quattro;
                                                               5HI; 67J                 Kombi; Stufenheck;
                                    100 - 230 235/35R20 92     11A; 245; 26P; 5GM;      Allradantrieb;
                                                               57E; 67J; 67X            Frontantrieb;
                                             245/35R20 95      11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               260; 271                 12A; 51A; 573; 71K;
                                             255/30R20 92      nicht Kombi; 11A; 241;   721; 73C; 74A; 74P;
                                                               244; 246; 247; 26B;      75I; AFY; PDB
                                                               260; 272; 5GM
                                             255/35R20 97      11A; 241; 244; 246;
                                                               247; 26B; 260; 272
                                             265/35R20 95      11A; 241; 244; 246;
                                                               247; 26B; 261; 273
                                             275/30R20 97      11A; 244; 247; 273;
                                                               57F; 67X; 68U
                                    180 - 230 265/30R20 94     nicht Kombi; 11A; 241;
                                                               244; 246; 247; 26B;
                                                               261; 273; 5HI; 67J

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99        24N; 24O                 10B; 11B; 11G; 11H;
8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/45R20 101       11A; 24C; 24D            12A; 51A; 573; 71K;
                                           275/40R20 102       11A; 24C; 24D            721; 73C; 74A; 74P;
                                 230 - 260 245/45R20 99Y       24N; 24O                 75I; FGC

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99        24N; 24O                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                 100 - 260 255/45R20 101       11A; 24C; 24D            12A; 51A; 573; 71K;
                                           275/40R20 102       11A; 24C; 24D            721; 73C; 74A; 74P;
                                 230 - 260 245/45R20 99Y       24N; 24O                 75I; FGC

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99        24N; 24O                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                 100 - 260 255/45R20 101       11A; 24C; 24D            12A; 51A; 573; 71K;
                                           275/40R20 102       11A; 24C; 24D            721; 73C; 74A; 74P;
                                 230 - 260 245/45R20 99Y       24N; 24O                 75I; FGC

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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      30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
      Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
      oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          235/35R20
                   Hinterachse:                          265/30R20
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
78B) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter
     Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Vorderachse.Sind Auflagen und Hinweise für
     Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die
     Hinterachse zu beachten. Für die Vorderachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades
     zu berücksichtigen.
AFY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.
PDB) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
     (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A7,A6,S7,S6

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 400            y = 200                   VA
             26P                     x = 350            y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200           22                VA
             26N                   x = 400       y = 200            8                VA
             27F                   x = 270       y = 400           30                HA
             27H                   x = 270       y = 400            8                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A7,A6,S7,S6

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 450            y = 270                   VA
             26P                     x = 400            y = 220                   VA
             27B                     x = 325            y = 390                   HA
             27I                     x = 275            y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270            7                VA
             27H                   x = 325       y = 390            8                HA
             27F                   x = 325       y = 390           18                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A7,A6,S7,S6

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 230            y = 250                   VA
             26P                     x = 180            y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250           28                VA
             26N                   x = 230       y = 250            8                VA
             27F                   x = 270       y = 350           27                HA
             27H                   x = 270       y = 350            8                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                    Stand: 20.02.2014
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Fahrzeughersteller                        : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
112566635           5B                       Ø78.1 - Ø66.6               66,6     Aluminium     660     2196    05/13
112566635           5B                       Ø78.1 - Ø66.6               66,6     Aluminium     680     2150    05/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90W          11A; 21B; 22B; 22H;       AUDI A4; Kombi;
B81          e13*2007/46*1084*..                                 24J; 24M; 5GA; 51J        Frontantrieb;
                                          255/30R20 92           11A; 21B; 22B; 22F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24C; 24D; 54F             12A; 51A; 71K; 721;
                                               265/30R20 94      11A; 21B; 22B; 22F;       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                 24C; 24D; 54F             ADT
B8             e1*2001/116*0430*..     88 - 195 245/30R20 90     11A; 21B; 22B; 22H;       AUDI A4; Limousine;
                                                                 24J; 24M; 5GA; 51J        Frontantrieb;
                                               255/30R20 92      11A; 21B; 22B; 22F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24C; 24D; 54F             12A; 51A; 71K; 721;
                                               265/30R20 94      11A; 21B; 22B; 22F;       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                 24C; 24D; 54F             ADT

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 204 X
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 212; 204; 172; 215; 207
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 130 Nm für Typ : 172; 204; 207; 212
                                            150 Nm für Typ : 204 X; 215
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 235/30R20 88Y 11A; 24C; 24M; 26B;               Coupe; Heckantrieb;
                                                         26J; 27B; 27H; 5FE;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         56G; 69M                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 4                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B;            Nur 4-MATIC; bis
                                                         22F; 22L; 24C; 24D;            e1*2001/116*0431*28;
                                                         5FE; 54A; 56G; 69M             Limousine;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 200 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B;         bis
                                                            22F; 22L; 24C; 24D;         e1*2001/116*0431*28;
                                                            5FE; 54A; 56G; 69M          Limousine;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21J; 22F;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       22L; 24J; 24M; 68U;              12A; 51A; 71K; 721;
                                                       68V
                                         255/35R20 97W 11A; 21B; 21J; 21L;              729; 73C; 74A; 74P;
                                                       22F; 22L; 24D; 24J;              FGC
                                                       367

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 245/30R20 90Y 11A; 21B; 24J; 57E;            Stufenheck;
                                                         68Z                            Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76A

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21N; 22I;            Coupe; Heckantrieb;
                                                         24J; 248; 5FE; 56G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R20 100 11A; 24J; 24M                  Allradantrieb;
                                           245/40R20 95W 11A; 21P; 22I; 24J;            Heckantrieb;
                                                         24M                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/35R20 97  11A; 21P; 22I; 24C;            12A; 51A; 71K; 721;
                                                         24D                            73C; 74A; 74P
                                           255/40R20 101 11A; 21P; 22I; 24C;
                                                         24D; 575
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 4                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..     135 - 225 235/30R20 88     11A; 22M; 246; 26B;      Cabrio; Heckantrieb;
                                                               260; 270; 54A; 56G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
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zur Erteilung der ABE 49556
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Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
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      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          285/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
69M) Dieses Rad ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Federteller des
     Federbeines an der Vorderachse, unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach
     ETRTO bzw. WdK, vorhanden ist.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
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      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
ADT) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     310mm bzw. 312mm bzw. 314mm bzw. 315mm bzw. 318mm (Dicke 30mm bzw. 28mm bzw. 25mm) an
     der Vorderachse nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 245            y = 350                   VA
             26P                     x = 195            y = 300                   VA
             27B                     x = 340            y = 260                   HA
             27I                     x = 290            y = 210                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350            8                VA
             26J                   x = 245       y = 350           17                VA
             27H                   x = 340       y = 260            8                HA
             27F                   x = 340       y = 260           28                HA
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zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 4                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 250            y = 250                   VA
             26B                     x = 300            y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300            8                VA
             26J                   x = 300       y = 300           18                VA
             27H                   x = 280       y = 300            8                HA
             27F                   x = 280       y = 300           30                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 9 J X 20 H2               Einpreßtiefe (mm)     : 17
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                     Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-  zul.      zul.      gültig
                                                                 och     werkstoff      Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung       (mm)                   last      umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                               (kg)      (mm)      datum
12072617            5N                       Ø78.1 - Ø72.6             72,6   Aluminium     825     2150     05/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : X-N1; X1; X1-N1; (Nur BMW X1)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : ZR; Z89
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 7L; HY; 701
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 6C; GT; 5L; K-N1; 5K
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : 765
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : ZR; Z89
                                          120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                          140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; 5K; 5L; 6C; 7L; 701; 765
                                          140 Nm ( Nur BMW X3 ) für Typ : X-N1; X3
                                          140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
HY           e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 245/40R20            11A; 21P; 245; 51G;       Nur ActiveHybrid 7,
                                                               57E; 575                  7L; nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 744;
                                                                                         76A
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 250 245/30R20 90Y 11A; 24C; 26B; 26J;             BMW 3er (F31) ab
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                        5GA; 68I; 68Z                   2012;
                                                                                        Ab
                                             255/30R20 92Y 11A; 22L; 22Q; 24D;          e24*2007/46*0022*03;
                                                           27B; 27F; 57F; 575           Ab
                                                                                        e1*2007/46*0315*06;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                        71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                        74P
3L             e1*2007/46*0314*..   85 - 250 245/30R20 86Y 11A; 24C; 26B; 261;          BMW 3er (F30) ab
                                                           57E; 6AA; 68I; 68Z           2012;
                                                                                        Ab
                                                                                        e1*2007/46*0314*05;
                                                                                        Limousine; Stufenheck;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
765          e1*2001/116*0172*.., 150 - 327 245/40R20     51G; 57E; 574                 10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0172*..               255/35R20 97Y 11A; 24J; 57E; 68Q            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76A; 97G

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 241;             Nur BMW X1;
                                                        244; 246                        Allradantrieb;
                                          255/30R20 92W 11A; 21B; 22B; 24C;             Heckantrieb;
                                                        244; 247; 260                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 744

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 241;              Nur BMW X1;
                                                       244; 246                         Allradantrieb;
                                         255/30R20 92W 11A; 21B; 22B; 24C;              Heckantrieb;
                                                       244; 247; 260                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 744
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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                                                                                                   Seite: 3 von 15
Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 245/40R20 95     11A; 21P; 22B; 24C;          Nur BMW X3;
                                                           244; 247                     Allradantrieb;
                                             255/35R20 97  11A; 21P; 22B; 24C;          Heckantrieb;
                                                           244; 247                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/40R20 97  11A; 21P; 22B; 24C;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                           244; 247                     73C; 74A; 74P
X-N1           e1*2007/46*0454*..   85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 241;          Nur BMW X1;
                                                           244; 246                     Allradantrieb;
                                             255/30R20 92W 11A; 21B; 22B; 24C;          Heckantrieb;
                                                           244; 247; 260                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 744

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 245/40R20 95         11A; 21P; 22B; 24C;      Nur BMW X3;
                                                               244; 247                 Allradantrieb;
                                             255/35R20 97      11A; 21P; 22B; 24C;      Heckantrieb;
                                                               244; 247                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/40R20 97      11A; 21P; 22B; 24C;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               244; 247                 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZR           e1*2007/46*0373*..  115 - 225 235/30R20 88Y       11A; 21J; 22B; 22F;      Cabrio; Heckantrieb;
Z89          e1*2001/116*0499*..                               24C; 244; 56G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                 115 - 250 235/30R20 88        11A; 21J; 24C; 56G;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               57E; 577; 67W            729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        97K

Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 330 245/35R20 95        11A; 21P; 24J; 260;      Nur BMW 5er Gran
                                                               57E; 68V                 Turismo;
                                             245/40R20 99      11A; 21P; 24J; 260;      Kombilimousine;
                                                               57E; 575                 Limousine;
                                             255/35R20 97      11A; 21B; 24J; 260;      Allradantrieb;
                                                               57E; 68Q                 Heckantrieb; nicht
                                             265/35R20 99      11A; 21B; 241; 244;      Hinterachslenkung;
                                                               246; 247; 260            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             275/35R20 102     11A; 22M; 244; 247;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               57F; 575                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        744
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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                                                                                                   Seite: 4 von 15
Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/35R20 95Y 11A; 21B; 241; 246;             Nur BMW 5er Touring;
                                                        260; 51J; 57E; 575;             Heckantrieb;
                                                        68V
                                          255/35R20 97  11A; 21B; 24C; 244;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        247; 260; 271; 51J              12A; 51A; 71K; 721;
                                          275/30R20 97  11A; 24D; 273; 57F;             729; 73C; 74A; 74P
                                                        575
5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 245/35R20 95Y 11A; 21B; 241; 246;             Nur BMW 5er Touring;
                                                        260; 5HR; 51J; 57E;             Allradantrieb;
                                                        575; 68V                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          275/30R20 97  11A; 24D; 273; 57F;             12A; 51A; 71K; 721;
                                                        575                             729; 73C; 74A; 74P
5L           e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 245/35R20 95Y 11A; 21B; 24M; 241;             Stufenheck;
                                                        246; 260; 271; 51J              Allradantrieb;
                                          275/30R20 97  11A; 24D; 273; 57F;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        575                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P
5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 245/30R20 90Y 11A; 21B; 241; 246;         Stufenheck;
                                                            260; 5GA; 57E; 68I          Heckantrieb;
                                              245/35R20 95Y 11A; 21B; 24M; 241;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            246; 260; 271; 51J          12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/35R20 97  11A; 21B; 24C; 244;         729; 73C; 74A; 74P
                                                            247; 260; 271; 51J
                                              275/30R20 97  11A; 24D; 273; 57F;
                                                            575

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 245/35R20 95         11A; 21P; 24J; 260;      Nur BMW 5er Gran
                                                               57E; 68V                 Turismo;
                                             245/40R20 99      11A; 21P; 24J; 260;      Kombilimousine;
                                                               57E; 575                 Limousine;
                                             255/35R20 97      11A; 21B; 24J; 260;      Allradantrieb;
                                                               57E; 68Q                 Heckantrieb; nicht
                                             265/35R20 99      11A; 21B; 241; 244;      Hinterachslenkung;
                                                               246; 247; 260            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             275/35R20 102     11A; 22M; 244; 247;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               57F; 575                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        744
K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 280 245/35R20 95Y 11A; 21B; 241; 246;         Nur BMW 5er Touring;
                                                            260; 5HR; 51J; 57E;         Allradantrieb;
                                                            575; 68V                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              275/30R20 97  11A; 24D; 273; 57F;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                            575                         729; 73C; 74A; 74P
K-N1           e1*2007/46*0508*..   100 - 330 245/35R20 95Y 11A; 21B; 241; 246;         Nur BMW 5er Touring;
                                                            260; 51J; 57E; 575;         Heckantrieb;
                                                            68V
                                              255/35R20 97  11A; 21B; 24C; 244;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            247; 260; 271; 51J          12A; 51A; 71K; 721;
                                              275/30R20 97  11A; 24D; 273; 57F;         729; 73C; 74A; 74P
                                                            575
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/35R20 92         11A; 24J; 26B; 26N;       Lim (Gran Coupe 4-
                                                               5GM; 51J; 57E; 67J;       türig); Allradantrieb;
                                                               67X
                                             245/35R20 95      11A; 24J; 26B; 26N;       Heckantrieb;
                                                               57E; 575; 68V             10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/35R20 97      11A; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 573; 71K;
                                                               26B; 26J; 27B; 27F        721; 729; 73C; 74A;
                                             265/30R20 94      11A; 24D; 27B; 27F;       74P
                                                               57F; 67J
                                             275/30R20 97      11A; 24D; 27B; 27F;
                                                               57F; 575
6C             e1*2007/46*0562*..   230 - 330 235/35R20 92     11A; 24J; 26B; 26N;       Nicht Lim (Gran Coupe
                                                               5GM; 51J; 57E; 67J        4-türig); Cabrio;
                                             245/35R20 95      11A; 24J; 26B; 26J;       Coupe; Allradantrieb;
                                                               57E; 575; 68V             Heckantrieb;
                                             255/35R20 97      11A; 24C; 244; 247;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26B; 26J; 27B; 27F        12A; 51A; 573; 71K;
                                             265/30R20 94      11A; 244; 247; 27B;       721; 729; 73C; 74A;
                                                               27F; 5HI; 51J; 57F; 67J   74P
                                             275/30R20 97      11A; 244; 247; 27B;
                                                               27F; 57F; 575

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 300 245/40R20           11A; 21P; 245; 51G;       Nicht
701          e1*2001/116*0490*..                               57E; 575                  beschussgeschütztes
                                           255/35R20 93Y       11A; 21P; 245; 57E;       Fz.; nicht
                                                               68Q                       Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 744;
                                                                                         76A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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577) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/30R20
                    Hinterachse:                        285/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/30R20
                    Hinterachse:                          275/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R20
                    Hinterachse:                        275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 20.02.2014
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       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/30R20
                     Hinterachse:                        295/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          255/35R20
                     Hinterachse:                          285/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/35R20
                     Hinterachse:                        285/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/30R20
                     Hinterachse:                          285/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
     Hinterachse.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3K
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0315*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 175            y = 270                   VA
             26B                     x = 225            y = 320                   VA
             27I                     x = 170            y = 260                   HA
             27B                     x = 220            y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 225       y = 320            8                VA
             26J                   x = 225       y = 320           25                VA
             27H                   x = 220       y = 310            8                HA
             27F                   x = 220       y = 310           25                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 300            y = 450                   VA
             26B                     x = 350            y = 500                   VA
             27I                     x = 250            y = 280                   HA
             27B                     x = 300            y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 500            8                VA
             26J                   x = 350       y = 500           16                VA
             27H                   x = 300       y = 330            8                HA
             27F                   x = 300       y = 330           28                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 500                   VA
             26P                     x = 290            y = 450                   VA
             27B                     x = 300            y = 330                   HA
             27I                     x = 250            y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 500           10                VA
             26N                   x = 300       y = 500            8                VA
             27F                   x = 300       y = 330           28                HA
             27H                   x = 300       y = 330            8                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 5                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 175            y = 270                   VA
             26B                     x = 225            y = 320                   VA
             27I                     x = 170            y = 260                   HA
             27B                     x = 220            y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320           23                VA
             26N                   x = 225       y = 320            8                VA
             27H                   x = 220       y = 310            8                HA
             27F                   x = 220       y = 310           25                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 9 J X 20 H2               Einpreßtiefe (mm)     : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                     Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-  zul.      zul.      gültig
                                                                 och     werkstoff      Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung       (mm)                   last      umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                               (kg)      (mm)      datum
12072625            5G                       Ø78.1 - Ø72.6             72,6   Aluminium     825     2150     05/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : X1; X1-N1; X-N1; (Nur BMW X1)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : ZR; Z89
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : K-N1; GT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : K-N1; HY; 701; 7L; GT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : 6C; 5K; K-N1; 5L
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : ZR; Z89
                                          120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                          140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; 5K; 5L; 6C; 7L; 701
                                          140 Nm ( Nur BMW X3 ) für Typ : X-N1; X3
                                          140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
HY           e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 245/40R20            51G; 57E; 575             Nur ActiveHybrid 7,
                                                                                         7L; nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 744;
                                                                                         76A
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 250 245/30R20 90Y 11A; 24C; 26B; 26N;             BMW 3er (F31) ab
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                        5GA; 68I; 68Z                   2012;
                                                                                        Ab
                                             255/30R20 92Y 11A; 22L; 22Q; 24D;          e24*2007/46*0022*03;
                                                           27B; 27F; 57F; 575           Ab
                                                                                        e1*2007/46*0315*06;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                        71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                        74P
3L             e1*2007/46*0314*..   85 - 250 255/30R20 92      11A; 22L; 22Q; 24D;      BMW 3er (F30) ab
                                                               27B; 27F; 57F; 575       2012;
                                                                                        Ab
                                                                                        e1*2007/46*0314*05;
                                                                                        Limousine; Stufenheck;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76B
3L             e1*2007/46*0314*..   85 - 250 235/30R20 88      11A; 24J; 26P; 56G;      BMW 3er (F30) ab
                                                               57E; 577; 6AA; 679       2012;
                                                                                        Ab
                                                                                        e1*2007/46*0314*05;
                                             245/30R20 86Y 11A; 24C; 26B; 260;          Limousine; Stufenheck;
                                                           57E; 6AA; 68I; 68Z           Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76A

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 241;             Nur BMW X1;
                                                        244; 246                        Allradantrieb;
                                          255/30R20 92W 11A; 21B; 22B; 241;             Heckantrieb;
                                                        244; 246                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 744

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 241;              Nur BMW X1;
                                                       244; 246                         Allradantrieb;
                                         255/30R20 92W 11A; 21B; 22B; 241;              Heckantrieb;
                                                       244; 246                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 744
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 245/40R20 95         11A; 22I; 24J; 244       Nur BMW X3;
                                          255/35R20 97         11A; 22I; 241; 244;      Allradantrieb;
                                                               246; 247                 Heckantrieb;
                                             255/40R20 97      11A; 22I; 241; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               246; 247                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P
X-N1           e1*2007/46*0454*..   85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 241;          Nur BMW X1;
                                                           244; 246                     Allradantrieb;
                                             255/30R20 92W 11A; 21B; 22B; 241;          Heckantrieb;
                                                           244; 246                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 744

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 245/40R20 95         11A; 22I; 24J; 244       Nur BMW X3;
                                          255/35R20 97         11A; 22I; 241; 244;      Allradantrieb;
                                                               246; 247                 Heckantrieb;
                                             255/40R20 97      11A; 22I; 241; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               246; 247                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZR           e1*2007/46*0373*..  115 - 225 235/30R20 88Y       11A; 21J; 22B; 22H;      Cabrio; Heckantrieb;
Z89          e1*2001/116*0499*..                               241; 244; 246; 56G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                 115 - 250 235/30R20 88        11A; 21J; 241; 246;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               56G; 57E; 577; 67W       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        97K

Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 330 265/35R20 99        11A; 248                 Nur BMW 5er Gran
                                           275/35R20 102       11A; 244; 57F; 575       Turismo;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        744; 76B
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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                                                                                                   Seite: 4 von 16
Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 330 245/35R20 95        57E; 68V                 Nur BMW 5er Gran
                                           245/40R20 99        57E; 575                 Turismo;
                                           255/35R20 97        11A; 21P; 245; 57E;      Kombilimousine;
                                                               68Q                      Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        744; 76A

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/35R20 95Y 11A; 21P; 245; 51J;             Nur BMW 5er Touring;
                                                        57E; 575; 68V                   Heckantrieb;
                                          255/35R20 97  11A; 21B; 241; 246;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        248; 270; 51J                   12A; 51A; 71K; 721;
                                          275/30R20 97  11A; 244; 247; 271;             729; 73C; 74A; 74P
                                                        57F; 575
5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 245/35R20 95Y 11A; 21P; 245; 5HR;             Nur BMW 5er Touring;
                                                        51J; 57E; 575; 68V              Allradantrieb;
                                          275/30R20 97  11A; 244; 247; 271;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        57F; 575                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P
5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 330 245/35R20 95Y 11A; 21P; 245; 248;         Stufenheck;
                                                            270; 51J                    Allradantrieb;
                                              275/30R20 97  11A; 244; 247; 271;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            57F; 575                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P
5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 245/30R20 90Y 11A; 21P; 245; 5GA;         Stufenheck;
                                                            57E; 68I                    Heckantrieb;
                                              245/35R20 95Y 11A; 21P; 245; 248;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            270; 51J                    12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/35R20 97  11A; 21B; 241; 246;         729; 73C; 74A; 74P
                                                            248; 270; 51J
                                              275/30R20 97  11A; 244; 247; 271;
                                                            57F; 575

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 245/35R20 95         57E; 68V                 Nur BMW 5er Gran
                                          245/40R20 99         57E; 575                 Turismo;
                                          255/35R20 97         11A; 21P; 245; 57E;      Kombilimousine;
                                                               68Q                      Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        744; 76A
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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                                                                                                   Seite: 5 von 16
Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 265/35R20 99         11A; 248                 Nur BMW 5er Gran
                                          275/35R20 102        11A; 244; 57F; 575       Turismo;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        744; 76B
K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 280 245/35R20 95Y 11A; 21P; 245; 5HR;         Nur BMW 5er Touring;
                                                            51J; 57E; 575; 68V          Allradantrieb;
                                              275/30R20 97  11A; 244; 247; 271;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            57F; 575                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P
K-N1           e1*2007/46*0508*..   100 - 330 245/35R20 95Y 11A; 21P; 245; 51J;         Nur BMW 5er Touring;
                                                            57E; 575; 68V               Heckantrieb;
                                              255/35R20 97  11A; 21B; 241; 246;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            248; 270; 51J               12A; 51A; 71K; 721;
                                              275/30R20 97  11A; 244; 247; 271;         729; 73C; 74A; 74P
                                                            57F; 575

Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/35R20 92         11A; 26P; 5GM; 51J;      Lim (Gran Coupe 4-
                                                               57E; 67J; 67X            türig); Allradantrieb;
                                             245/35R20 95      11A; 24J; 26P; 57E;      Heckantrieb;
                                                               575; 68V                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/35R20 97      11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                               26N; 27H; 27I            721; 729; 73C; 74A;
                                             265/30R20 94      11A; 244; 247; 27B;      74P
                                                               27H; 57F; 67J
                                             275/30R20 97      11A; 244; 247; 27B;
                                                               27F; 57F; 575
6C             e1*2007/46*0562*..   230 - 330 235/35R20 92     11A; 26P; 5GM; 51J;      Nicht Lim (Gran Coupe
                                                               57E; 67J                 4-türig); Cabrio;
                                             245/35R20 95      11A; 245; 26N; 26P;      Coupe; Allradantrieb;
                                                               57E; 575; 68V            Heckantrieb;
                                             255/35R20 97      11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26N; 27H; 27I            12A; 51A; 573; 71K;
                                             265/30R20 94      11A; 248; 27B; 27H;      721; 729; 73C; 74A;
                                                               5HI; 51J; 57F; 67J       74P
                                             275/30R20 97      11A; 24M; 27B; 27F;
                                                               57F; 575
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 300 245/40R20     51G; 57E; 575                  Nicht
701          e1*2001/116*0490*..           255/35R20 93Y 57E; 68Q                       beschussgeschütztes
                                                                                        Fz.; nicht
                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 744;
                                                                                        76A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 20.02.2014
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27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
577) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/30R20
                     Hinterachse:                        285/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 20.02.2014
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679) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/30R20
                     Hinterachse:                          275/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R20
                     Hinterachse:                          265/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/30R20
                     Hinterachse:                          275/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R20
                     Hinterachse:                          275/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/30R20
                     Hinterachse:                        295/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          285/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Gutachten 366-0204-13-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 500                   VA
             26P                     x = 290            y = 450                   VA
             27B                     x = 300            y = 330                   HA
             27I                     x = 250            y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 500           10                VA
             26N                   x = 300       y = 500            8                VA
             27F                   x = 300       y = 330           28                HA
             27H                   x = 300       y = 330            8                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 300            y = 450                   VA
             26B                     x = 350            y = 500                   VA
             27I                     x = 250            y = 280                   HA
             27B                     x = 300            y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 500            8                VA
             26J                   x = 350       y = 500           16                VA
             27H                   x = 300       y = 330            8                HA
             27F                   x = 300       y = 330           28                HA
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Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3K
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0315*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 175            y = 270                   VA
             26B                     x = 225            y = 320                   VA
             27I                     x = 170            y = 260                   HA
             27B                     x = 220            y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 225       y = 320            8                VA
             26J                   x = 225       y = 320           25                VA
             27H                   x = 220       y = 310            8                HA
             27F                   x = 220       y = 310           25                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 6                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 175            y = 270                   VA
             26B                     x = 225            y = 320                   VA
             27I                     x = 170            y = 260                   HA
             27B                     x = 220            y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320           23                VA
             26N                   x = 225       y = 320            8                VA
             27H                   x = 220       y = 310            8                HA
             27F                   x = 220       y = 310           25                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 9 J X 20 H2               Einpreßtiefe (mm)     : 29
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                     Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-  zul.      zul.      gültig
                                                                 och     werkstoff      Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung       (mm)                   last      umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                               (kg)      (mm)      datum
12072629            5G5                      Ø78.1 - Ø72.6             72,6   Aluminium     820     2150     05/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : M3; M-V; 3K; M390; 392C; 3K-N1; 3C; 3L; M85; 390L; Z89;
                                          ZR
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : M-V
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : K-N1
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 5K; GT; K-N1
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : 6C; 5K; K-N1; 5L
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : M-V; M3; M390; M85; ZR; Z89; 3C; 3K; 3K-N1; 3L;
                                          390L; 392C
                                          140 Nm für Typ : GT; K-N1; 5K; 5L; 6C
                                          140 Nm ( Nur BMW X3 ) für Typ : X-N1; X3
                                          140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
Verkaufsbezeichnung:     BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
M390         e1*2001/116*0345*.. 309          245/30R20 90Y 57E; 68I                     Nur M3; Limousine;
                                              245/30ZR20    53S; 57E; 68I                Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76A
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     BMW M3,1ER REIHE M
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
M-V          e1*2007/46*0383*.. 309   245/30R20 90Y 57E; 68I                            Nur M3; Limousine;
                                      245/30ZR20    53S; 57E; 68I                       Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 76A
M-V            e1*2007/46*0383*..    250     245/30R20 90Y 11A; 24J; 57E; 68Z           Nur 1 M COUPE;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 76A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 250 235/30R20 88Y 11A; 24J; 26P; 56G;             BMW 3er (F31) ab
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                        57E; 577; 679                   2012;
                                                                                        Ab
                                             245/30R20 90Y 11A; 242; 245; 26B;          e24*2007/46*0022*03;
                                                           26N; 5GA; 68I; 68Z           Ab
                                                                                        e1*2007/46*0315*06;
                                             255/30R20 92Y 11A; 22L; 22Q; 24D;          Allradantrieb;
                                                           27B; 27F; 57F; 575           Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                        71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                        74P
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 250 235/30R20 88     11A; 24J; 26P; 56G;      BMW 3er (F30) ab
                                                               57E; 577; 6AA; 679       2012;
                                                                                        Ab
                                                                                        e1*2007/46*0314*05;
                                             245/30R20 86Y 11A; 24C; 26B; 260;          Limousine; Stufenheck;
                                                           57E; 6AA; 68I; 68Z           Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76A
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21P; 24J; 56G;         Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..                          57E; 577; 679               e1*2007/46*0315*05;
390L           e1*2001/116*0308*..                                                      Facelift ab September
                                                                                        2008; Nur bis
                                                                                        e24*2007/46*0022*02;
                                                                                        Ab
                                                                                        e1*2001/116*0308*09;
                                                                                        Touring; Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76A
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21P; 24J; 56G;         Nur bis
                                                            57E; 577; 679               e1*2001/116*0308*08;
                                                                                        Touring; Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76A
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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                                                                                                   Seite: 3 von 16
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
3L           e1*2007/46*0314*..  85 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21P; 24J; 56G;             Nur bis
390L         e1*2001/116*0308*..                        57E; 577; 679                   e1*2007/46*0314*04;
                                                                                        Facelift ab September
                                                                                        2008; Ab
                                                                                        e1*2001/116*0308*09;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76A
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21P; 24J; 56G;         Nur bis
                                                            57E; 577; 679               e1*2001/116*0308*08;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76A
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 225 235/30R20 88W 11A; 21P; 24J; 56G;         bis
392C           e1*2001/116*0346*..                          57E; 577; 679               e1*2007/46*0316*07;
                                                                                        Coupe; Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76A
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 225 235/30R20 88W 11A; 21P; 24J; 56G;        bis
392C           e1*2001/116*0346*..                           57E; 577; 679              e1*2007/46*0316*07;
                                                                                        Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76A

Verkaufsbezeichnung:     M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
M85          e1*2001/116*0364*.. 252  235/30R20 88W 11A; 24C; 56G; 57E;                 M Roadster (Cabrio);
                                                    577                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                      245/30R20 86W 11A; 21P; 21Q; 24C;                 12A; 51A; 533; 71K;
                                                    57E; 68I; 68Z                       721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76A; 97K

Verkaufsbezeichnung:     M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW      Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
M3           e1*2007/46*0377*..      309     245/30R20 90Y 57E; 68I                     Nur M3; bis
                                             245/30ZR20    53S; 57E; 68I                e1*2007/46*0377*05;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 76A
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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                                                                                                   Seite: 4 von 16
Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 245/40R20 95         11A; 24J; 244            Nur BMW X3;
                                          255/35R20 97         11A; 22I; 24J; 244       Allradantrieb;
                                          255/40R20 97         11A; 22I; 24J; 244       Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 245/40R20 95         11A; 24J; 244            Nur BMW X3;
                                          255/35R20 97         11A; 22I; 24J; 244       Allradantrieb;
                                          255/40R20 97         11A; 22I; 24J; 244       Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZR           e1*2007/46*0373*..  115 - 225 235/30R20 88Y       11A; 21N; 22B; 24J;      Cabrio; Heckantrieb;
Z89          e1*2001/116*0499*..                               248; 56G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                 115 - 250 235/30R20 88        11A; 21N; 24J; 56G;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               57E; 577; 67W            729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        97K

Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 330 245/35R20 95        57E; 68V                 Nur BMW 5er Gran
                                           245/40R20 99        57E; 575                 Turismo;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        744; 76A; BEN; BE0

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/35R20            11A; 21P; 245; 51G;      Nur BMW 5er Touring;
                                                               57E; 575; 68V            Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76A; BEN; BE0
5K             e1*2007/46*0455*..   100 - 330 245/35R20        11A; 21P; 245; 51G;      Nur BMW 5er Touring;
                                                               57E; 575; 68V            Heckantrieb;
                                             275/30R20 97      11A; 24M; 270; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               575                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        BEN; BE0
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 245/35R20            11A; 21P; 245; 51G;      Nur BMW 5er Touring;
                                                               57E; 575; 68V            Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76A; BEN; BE0
5K             e1*2007/46*0455*..   120 - 280 245/35R20        11A; 21P; 245; 51G;      Nur BMW 5er Touring;
                                                               57E; 575; 68V            Allradantrieb;
                                             275/30R20 97      11A; 24M; 270; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               575                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        BEN; BE0
5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 330 245/35R20        11A; 21P; 245; 51G       Stufenheck;
                                              275/30R20 97     11A; 24M; 270; 57F;      Allradantrieb;
                                                               575                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        BEN; BE0
5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 245/35R20        11A; 21P; 245; 51G       Stufenheck;
                                              275/30R20 97     11A; 24M; 270; 57F;      Heckantrieb;
                                                               575                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        BEN; BE0

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 265/35R20 99         11A; 248                 Nur BMW 5er Gran
                                          275/35R20 102        11A; 248; 57F; 575       Turismo;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        744; 75I; 76B; BEN;
                                                                                        BE0
K-N1           e1*2007/46*0508*..   100 - 330 245/35R20        11A; 21P; 245; 51G;      Nur BMW 5er Touring;
                                                               57E; 575; 68V            Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76A; BEN; BE0
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 245/35R20 95         57E; 68V                 Nur BMW 5er Gran
                                          245/40R20 99         57E; 575                 Turismo;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        744; 76A; BEN; BE0
K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 280 245/35R20        11A; 21P; 245; 51G;      Nur BMW 5er Touring;
                                                               57E; 575; 68V            Allradantrieb;
                                             275/30R20 97      11A; 24M; 270; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               575                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        BEN; BE0
K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 280 245/35R20        11A; 21P; 245; 51G;      Nur BMW 5er Touring;
                                                               57E; 575; 68V            Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76A; BEN; BE0
K-N1           e1*2007/46*0508*..   100 - 330 245/35R20        11A; 21P; 245; 51G;      Nur BMW 5er Touring;
                                                               57E; 575; 68V            Heckantrieb;
                                             275/30R20 97      11A; 24M; 270; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               575                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        BEN; BE0

Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/35R20 92         5GM; 51J; 57E; 67J;      Lim (Gran Coupe 4-
                                                               67X                      türig); Allradantrieb;
                                             245/35R20 95      11A; 26P; 57E; 575;      Heckantrieb;
                                                               68V                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             265/30R20 94      11A; 248; 27H; 27I;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                               5HI; 51J; 57F; 67J       721; 729; 73C; 74A;
                                             275/30R20 97      11A; 244; 247; 27B;      74P
                                                               27H; 57F; 575
6C             e1*2007/46*0562*..   230 - 330 235/35R20 92     5GM; 51J; 57E; 67J       Nicht Lim (Gran Coupe
                                              245/35R20 95     11A; 26P; 57E; 575;      4-türig); Cabrio;
                                                               68V                      Coupe; Allradantrieb;
                                             265/30R20 94      11A; 248; 27H; 27I;      Heckantrieb;
                                                               5HI; 51J; 57F; 67J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             275/30R20 97      11A; 248; 27H; 27I;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                               57F; 575                 721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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       Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
577) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/30R20
                    Hinterachse:                        285/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
679) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/30R20
                    Hinterachse:                          275/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 20.02.2014
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       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/30R20
                     Hinterachse:                          275/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R20
                     Hinterachse:                          275/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/30R20
                     Hinterachse:                        295/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/35R20
                     Hinterachse:                        285/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/30R20
                     Hinterachse:                          285/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
BE0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 343-348 mm
     (Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BEN) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3K
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0315*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 175            y = 270                   VA
             26B                     x = 225            y = 320                   VA
             27I                     x = 170            y = 260                   HA
             27B                     x = 220            y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 225       y = 320            8                VA
             26J                   x = 225       y = 320           25                VA
             27H                   x = 220       y = 310            8                HA
             27F                   x = 220       y = 310           25                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 175            y = 270                   VA
             26B                     x = 225            y = 320                   VA
             27I                     x = 170            y = 260                   HA
             27B                     x = 220            y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320           23                VA
             26N                   x = 225       y = 320            8                VA
             27H                   x = 220       y = 310            8                HA
             27F                   x = 220       y = 310           25                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 300            y = 450                   VA
             26B                     x = 350            y = 500                   VA
             27I                     x = 250            y = 280                   HA
             27B                     x = 300            y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 500            8                VA
             26J                   x = 350       y = 500           16                VA
             27H                   x = 300       y = 330            8                HA
             27F                   x = 300       y = 330           28                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 500                   VA
             26P                     x = 290            y = 450                   VA
             27B                     x = 300            y = 330                   HA
             27I                     x = 250            y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 500           10                VA
             26N                   x = 300       y = 500            8                VA
             27F                   x = 300       y = 330           28                HA
             27H                   x = 300       y = 330            8                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 9 J X 20 H2               Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                     Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-  zul.      zul.      gültig
                                                                 och     werkstoff      Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung       (mm)                   last      umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                               (kg)      (mm)      datum
12072635            5G2                      Ø78.1 - Ø72.6             72,6   Aluminium     680     2150     05/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : M85
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 6C; 5L
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : M85
                                          140 Nm für Typ : X83; 5L; 6C
                                          140 Nm ( Nur BMW X3 ) für Typ : X-N1; X3
                                          140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 245/35R20 91W 11A; 24J; 57E; 997;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         998                             12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/35R20 93W 11A; 24J; 24M                   73C; 74A; 74P; 75I
                                           275/30R20 93W 11A; 24D; 57F; 997
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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                                                                                                   Seite: 2 von 12
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 250 245/30R20 90Y 11A; 24J; 26P; 5GA;             BMW 3er (F31) ab
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                        68I; 68Z                        2012;
                                                                                        Ab
                                             255/30R20 92Y 11A; 22M; 22P; 244;          e24*2007/46*0022*03;
                                                           247; 27B; 27H; 57F;          Ab
                                                           575                          e1*2007/46*0315*06;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                        71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                        74P
3L             e1*2007/46*0314*..   85 - 250 255/30R20 92      11A; 22M; 22P; 244;      BMW 3er (F30) ab
                                                               247; 27B; 27H; 57F;      2012;
                                                               575                      Ab
                                                                                        e1*2007/46*0314*05;
                                                                                        Limousine; Stufenheck;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76B
3L             e1*2007/46*0314*..   85 - 250 245/30R20 86Y 11A; 24J; 26P; 57E;          BMW 3er (F30) ab
                                                           6AA; 68I; 68Z                2012;
                                                                                        Ab
                                                                                        e1*2007/46*0314*05;
                                                                                        Limousine; Stufenheck;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76A

Verkaufsbezeichnung:     M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
M85          e1*2001/116*0364*.. 252  235/30R20 88W 11A; 24J; 56G; 57E;                 M Roadster (Cabrio);
                                                    577                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                      245/30R20 86W 11A; 21Q; 24J; 57E;                 12A; 51A; 533; 71K;
                                                    68I; 68Z                            721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76A; 97K

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 245/40R20 95         11A; 245; 248            Nur BMW X3;
                                          255/35R20 97         11A; 244; 245            Allradantrieb;
                                          255/40R20 97         11A; 244; 245            Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 75I
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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                                                                                                   Seite: 3 von 12
Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 245/40R20 95         11A; 245; 248            Nur BMW X3;
                                          255/35R20 97         11A; 244; 245            Allradantrieb;
                                          255/40R20 97         11A; 244; 245            Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 75I

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5L           e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 275/30R20 97         11A; 248; 270; 57F;      Stufenheck;
                                                               575                      Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        75I; 76B; BEK
5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 275/30R20 97     11A; 248; 270; 57F;      Stufenheck;
                                                               575                      Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        75I; 76B; BEK

Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 255/35R20 97                                  Lim (Gran Coupe 4-
                                          265/30R20 94         11A; 248; 27I; 5HI; 51J; türig); Allradantrieb;
                                                               57F; 67J                 Heckantrieb;
                                             275/30R20 97      11A; 248; 27I; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 76B; BE0
6C             e1*2007/46*0562*..   230 - 330 255/35R20 97                              Nicht Lim (Gran Coupe
                                              265/30R20 94     5HI; 51J; 57F; 67J       4-türig); Cabrio;
                                              275/30R20 97     11A; 27I; 57F; 575       Coupe; Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 76B; BE0

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 20.02.2014
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
577) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/30R20
                     Hinterachse:                        285/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R20
                     Hinterachse:                          265/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/30R20
                     Hinterachse:                        295/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/30R20
                     Hinterachse:                        285/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 20.02.2014
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       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
997) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/35R20
                     Hinterachse:                          275/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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                                                                                                   Seite: 8 von 12
998) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BE0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 343-348 mm
     (Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BEK) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348 mm
     (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3K
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0315*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 175            y = 270                   VA
             26B                     x = 225            y = 320                   VA
             27I                     x = 170            y = 260                   HA
             27B                     x = 220            y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 225       y = 320            8                VA
             26J                   x = 225       y = 320           25                VA
             27H                   x = 220       y = 310            8                HA
             27F                   x = 220       y = 310           25                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, HA, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27I                     x = 250            y = 280                   HA
             27B                     x = 300            y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 300       y = 330            8                HA
             27F                   x = 300       y = 330           28                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 500                   VA
             26P                     x = 290            y = 450                   VA
             27B                     x = 300            y = 330                   HA
             27I                     x = 250            y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 500           10                VA
             26N                   x = 300       y = 500            8                VA
             27F                   x = 300       y = 330           28                HA
             27H                   x = 300       y = 330            8                HA
Gutachten 366-0204-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49556
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: UROS-K 20 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 20.02.2014
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                                                                                                  Seite: 12 von 12

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 175            y = 270                   VA
             26B                     x = 225            y = 320                   VA
             27I                     x = 170            y = 260                   HA
             27B                     x = 220            y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320           23                VA
             26N                   x = 225       y = 320            8                VA
             27H                   x = 220       y = 310            8                HA
             27F                   x = 220       y = 310           25                HA
                   1                            2                                             3                    4




                                                            Sez A-A
C                                                                                                                                                                                 C




                                                                                                                                  Designed by Cad - Non modificare manualmente.
                 A                                                                                      16
                                                             10.2




                                                                      1




                                                                                      66.6
                                                                               63.4
                                  64.6
                                         60.6
                                                60




                                                                                             70
B                                                                                                                                                                                 B


                                                     33                                             MT 070
                                                       .7
                                                     R1
                                                     R0




                                                                    R0
                 A

                                                                      .5
                                                      1.3




                                                                                                                                  Materiale : Plastica
                                                                           3
                                                                      3.6
A                                                                                                                                                                                 A

                                                                                                  QUOTE DA RILIEVO CAMPIONE

    Unit di misura : mm   Particolare :                          Cap MT070 Descrizione :               Coprimozzo per ruote Eta Beta
    Scala : 1:1           N. Dis. :                  Cap MT070 Rev.        0
    Formato Foglio : A4   Data di emissione :                     17/04/2013 Approvato :                                        MP
                    1                     2                                 3                                      4
                         Test report n.            299-QL13-R03 ver. 0
                         Applicant/                Eta Beta s.p.a.
                         Antragsteller             Via brescia 53
                                                   I-25014 Castenedolo (BS)
                         EUT/Type                  PKW-Sonderrad            Typ UROS-K 20 90

                     GUTACHTEN über die Dauerfestigkeit von Sonderrädern
                                                        Strength certificate for special wheels

                                                           299-QL13-R03 ver.0
  ALLGEMEINE INFORMATIONEN / GENERAL INFORMATION
  Adressen / Addresses
  Antragsteller / applicant                                   Eta Beta s.p.a.
                                                              Via brescia 53
                                                              I-25014 Castenedolo (BS)
                                                              QM 20 100 32000463
  Hersteller / Manufacturer                                   Eta Beta s.p.a.
                                                              Via brescia 53
                                                              I-25014 Castenedolo (BS)
  Prüflabor / Test laboratory                                 Qualilab s.r.l.
                                                              Via Trento, 87
                                                              25020 – Capriano del Colle (BS)
  Datum / Dates

  Datum Prüfbericht / Report Date                             Ver. 0: 13/02/2014
  Datum Prüfungen / Test Date                                 27/05/2013 – 19/06/2013 and 06/02/2014 – 12/02/2014
  Prüfgegenstand / Equipment under test

  Prüfgegenstand / Equipment under test                       PKW-Sonderrad / special wheel

  Typ / Type                                                  UROS-K 20 90

  Modell / Model                                              DLW UROS-K

  Radgröße / wheel dimension                                  9 J x 20 H2

  Anzuwendende Normen / Applicable norms

                                                              Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderraeder, wurde
                                                              gemaess der “Richtlinien fuer die Pruefung von Sonderraedern
                                                              fuer Kfz und ihren Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S
                                                              1377“ vom 25.11.1998 geprueft.
                                                              The strength resistance of the special wheels described in this report were tested in accordance
                                                              with the “guidelines for the testing and inspection of special wheels for motor vehicles and
                                                              their trailers BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377” from 25th of November
                                                              1998
The test results and observations indicated in this test report refer exclusively to the samples tested. It is not permitted to transfer the results to other systems
or configurations.
The publication or duplication of this test report with enclosures, or Part of this test report or enclosures, without a written consent of the test laboratory is
not permitted. The test laboratory not assumes any liability to any party for any loss, expense or damage occasioned by the use of this report. Any use of the
laboratories name or one of its marks for the sale or advertisement of the tested material, product or service must first be approved in writing by the test
laboratory.



                                            PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
                                                      KBA-P 00062-13                                                                                  1 of 7
                                                                    QUALILAB s.r.l.
                                            Via Trento, 87, 25020 - Capriano Del Colle (BS), info@qualilab.it, www.qualilab.it
                    Test report n.           299-QL13-R03 ver. 0
                    Applicant/               Eta Beta s.p.a.
                    Antragsteller            Via brescia 53
                                             I-25014 Castenedolo (BS)
                    EUT/Type                 PKW-Sonderrad            Typ UROS-K 20 90


0. Hinweise / notes
Zentrierat : Mittenzentrierung
Centering Typ : Centering on Hub Flange
I. Übersicht / overview


 Aus-         Kennzeichnung Rad/Zentrierring                        Lochzahl/Loch-                      ET           Radlast Abroll-           Gültig ab
 führung      Wheel identification/ centring rings                  kreis-(mm)/                         (mm)         (kg)    umfang            Herstell-
 / Version                                                          Mittenloch-Ø(mm)                    offset       Wheel   (mm)              datum
                                                                    Number of holes/                                 load (kg)   Rolling       Valid from
                                                                    PCD(mm)/centre hole                                          circumferen   production
                                                                    Ø(mm)                                                        ce            date
     5E       UROS-K 20 90 5E / Ø78,1–Ø60,1                                 5/108/60,1                     35              680     2150         05/2013

     5E       UROS-K 20 90 5E / Ø78,1–Ø63,4                                 5/108/63,4                     35              680     2150         05/2013

     5E       UROS-K 20 90 5E/ Ø78,1–Ø65,1                                  5/108/65,1                     35              680     2150         05/2013

     5E       UROS-K 20 90 5E/Ø78,1–Ø67,1                                   5/108/67,1                     35              680     2150         05/2013

    5P2       UROS-K 20 90 5P2/Ø78,1–Ø57,1                                  5/112/57,1                     25              670     2255         05/2013

    5P2       UROS-K 20 90 5P2/Ø78,1–Ø66,5                                  5/112/66,5                     25              670     2255         05/2013

    5P2       UROS-K 20 90 5P2/Ø78,1–Ø66,6                                  5/112/66,6                     25              670     2255         05/2013

     5B       UROS-K 20 90 5B/Ø78,1–Ø57,1                                   5/112/57,1                     35              680     2150         05/2013

     5B       UROS-K 20 90 5B/Ø78,1–Ø66,5                                   5/112/66,5                     35              680     2150         05/2013

     5B       UROS-K 20 90 5B/Ø78,1–Ø66,6                                   5/112/66,6                     35              680     2150         05/2013

     5C       UROS-K 20 90 5C/Ø78,1–Ø56,1                                 5/114,3/56,1                     35              680     2150         05/2013

     5C       UROS-K 20 90 5C/Ø78,1–Ø56,6                                 5/114,3/56,6                     35              680     2150         05/2013

     5C       UROS-K 20 90 5C/Ø78,1–Ø60,1                                 5/114,3/60,1                     35              680     2150         05/2013

     5C       UROS-K 20 90 5C/Ø78,1–Ø64,1                                 5/114,3/64,1                     35              680     2150         05/2013

     5C       UROS-K 20 90 5C/Ø78,1–Ø66,1                                 5/114,3/66,1                     35              680     2150         05/2013

     5C       UROS-K 20 90 5C/Ø78,1–Ø66,6                                 5/114,3/66,6                     35              680     2150         05/2013

     5C       UROS-K 20 90 5C/Ø78,1–Ø67,1                                 5/114,3/67,1                     35              680     2150         05/2013

     5C       UROS-K 20 90 5C/Ø78,1–Ø68,1                                 5/114,3/68,1                     35              680     2150         05/2013

     5C       UROS-K 20 90 5C/Ø78,1–Ø70,1                                 5/114,3/70,1                     35              680     2150         05/2013

     5C       UROS-K 20 90 5C/Ø78,1–Ø70,5                                 5/114,3/70,5                     35              680     2150         05/2013

     5C       UROS-K 20 90 5C/Ø78,1–Ø70,6                                 5/114,3/70,6                     35              680     2150         05/2013




                                      PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
                                                KBA-P 00062-13                                                                                   2 of 7
                                                              QUALILAB s.r.l.
                                      Via Trento, 87, 25020 - Capriano Del Colle (BS), info@qualilab.it, www.qualilab.it
                  Test report n.           299-QL13-R03 ver. 0
                  Applicant/               Eta Beta s.p.a.
                  Antragsteller            Via brescia 53
                                           I-25014 Castenedolo (BS)
                  EUT/Type                 PKW-Sonderrad            Typ UROS-K 20 90


Aus-        Kennzeichnung Rad/Zentrierring                      Lochzahl/Loch-                        ET           Radlast Abroll-           Gültig ab
führung     Wheel identification/ centring rings                kreis-(mm)/                           (mm)         (kg)    umfang            Herstell-
/ Version                                                       Mittenloch-Ø(mm)                      offset       Wheel   (mm)              datum
                                                                Number of holes/                                   load (kg)   Rolling       Valid from
                                                                PCD(mm)/centre hole                                            circumferen   production
                                                                Ø(mm)                                                          ce            date
   5N       UROS-K 20 90 5N/Ø78,1–Ø64,1                                  5/120/64,1                      17              825     2150         05/2013

   5N       UROS-K 20 90 5N/Ø78,1–Ø65,1                                  5/120/65,1                      17              825     2150         05/2013

   5N       UROS-K 20 90 5N/Ø78,1–Ø67,1                                  5/120/67,1                      17              825     2150         05/2013

   5N       UROS-K 20 90 5N/Ø78,1–Ø72,6                                  5/120/72,6                      17              825     2150         05/2013

   5N       UROS-K 20 90 5N/Ø78,1–Ø74,1                                  5/120/74,1                      17              825     2150         05/2013

   5G       UROS-K 20 90 5G/Ø78,1–Ø64,1                                  5/120/64,1                      25              825     2150         05/2013

   5G       UROS-K 20 90 5G/Ø78,1–Ø65,1                                  5/120/65,1                      25              825     2150         05/2013

   5G       UROS-K 20 90 5G/Ø78,1–Ø67,1                                  5/120/67,1                      25              825     2150         05/2013

   5G       UROS-K 20 90 5G/Ø78,1–Ø72,6                                  5/120/72,6                      25              825     2150         05/2013

   5G       UROS-K 20 90 5G/Ø78,1–Ø74,1                                  5/120/74,1                      25              825     2150         05/2013

  5G4       UROS-K 20 90 5G4/Ø78,1–Ø64,1                                 5/120/64,1                      27              825     2150         05/2013

  5G4       UROS-K 20 90 5G4/Ø78,1–Ø65,1                                 5/120/65,1                      27              825     2150         05/2013

  5G4       UROS-K 20 90 5G4/Ø78,1–Ø67,1                                 5/120/67,1                      27              825     2150         05/2013

  5G4       UROS-K 20 90 5G4/Ø78,1–Ø72,6                                 5/120/72,6                      27              825     2150         05/2013

  5G4       UROS-K 20 90 5G4/Ø78,1–Ø74,1                                 5/120/74,1                      27              825     2150         05/2013

  5G5       UROS-K 20 90 5G5/Ø78,1–Ø64,1                                 5/120/64,1                      29              820     2150         05/2013

  5G5       UROS-K 20 90 5G5/Ø78,1–Ø65,1                                 5/120/65,1                      29              820     2150         05/2013

  5G5       UROS-K 20 90 5G5/Ø78,1–Ø67,1                                 5/120/67,1                      29              820     2150         05/2013

  5G5       UROS-K 20 90 5G5/Ø78,1–Ø72,6                                 5/120/72,6                      29              820     2150         05/2013

  5G5       UROS-K 20 90 5G5/Ø78,1–Ø74,1                                 5/120/74,1                      29              820     2150         05/2013

  5G2       UROS-K 20 90 5G/Ø78,1–Ø64,1                                  5/120/64,1                      35              680     2150         05/2013

  5G2       UROS-K 20 90 5G2/Ø78,1–Ø65,1                                 5/120/65,1                      35              680     2150         05/2013

  5G2       UROS-K 20 90 5G2/Ø78,1–Ø67,1                                 5/120/67,1                      35              680     2150         05/2013

  5G2       UROS-K 20 90 5G2/Ø78,1–Ø72,6                                 5/120/72,6                      35              680     2150         05/2013

  5G2       UROS-K 20 90 5G2/Ø78,1–Ø74,1                                 5/120/74,1                      35              680     2150         05/2013




                                    PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
                                              KBA-P 00062-13                                                                                   3 of 7
                                                            QUALILAB s.r.l.
                                    Via Trento, 87, 25020 - Capriano Del Colle (BS), info@qualilab.it, www.qualilab.it
                          Test report n.           299-QL13-R03 ver. 0
                          Applicant/               Eta Beta s.p.a.
                          Antragsteller            Via brescia 53
                                                   I-25014 Castenedolo (BS)
                          EUT/Type                 PKW-Sonderrad            Typ UROS-K 20 90


 I.1. Beschreibung der Sonderräder / description of special wheels
 Handelsmarke / trade mark                                    ETABETA

 Art der Sonderräder / type of special                        Einteiliges Leichtmetall Sonderrad
 wheels                                                       One piece wheels


 Korrosionsschutz / corrosion protection                      Mehrschicht Einbennlacckierung
                                                              Multilayer Coating , Baked Paint

 Masse des Rades / weight of special wheel                    13 kg ohne Lackierung / unpainted

 I.2. Radanschluss und Befestigungselemente / wheel attachement and fastening elements
 Siehe Punkt I. Übersicht und Anhaenge
 See point I. overview and enclosures




 I.3. Kennzeichnung der Sonderräder / wheel identification

 An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
 eingeprägt, siehe Beispiel Radausfuehrung 5G
 The following identification will be casted or impressed on the inner and/or outer side of the special wheel, see sample wheel type 5G

                                            Außenseite / outer side                                     Innenseite / inner side

 Herstellerzeichen /                                                   -                                ETA BETA
 manufacturer sign
 Radtyp / wheel type                                                   -                                UROS-K 20 90

 Radausführung / version                                               -                                s.p. I Übersicht / overview

 Radgröße / wheel dimension                                            -                                9 J x 20 H2

 Einpreßtiefe / offset                                                 -                                s.p. I Übersicht / overview

 Herstellungsdatum / date                                              -                                Monat und Jahr
 of manufacturing
 Herkunftsmerkmal /                                                    -                                Made in Italy
 origin
 Gießerei-kennzeichnung                                                -                                -
 / casting identification
 KBA Nummer /                                                     49556                                 -
 KBA number
Zusätzlich können auf der Radinnenseite bzw.-außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
Additionally other control labels could be affixed on the outer- or inner side of the special wheel.




                                            PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
                                                      KBA-P 00062-13                                                                      4 of 7
                                                                    QUALILAB s.r.l.
                                            Via Trento, 87, 25020 - Capriano Del Colle (BS), info@qualilab.it, www.qualilab.it
                        Test report n.           299-QL13-R03 ver. 0
                        Applicant/               Eta Beta s.p.a.
                        Antragsteller            Via brescia 53
                                                 I-25014 Castenedolo (BS)
                        EUT/Type                 PKW-Sonderrad            Typ UROS-K 20 90


I.4. Verwendungsbereich / application field

Die Sonderräder sind fuer Personenkraftwagen vorgesehen.
The special wheels are designated to be mounted on passenger cars.



II. Sonderradprüfung / special wheel testing

Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderraeder, wurde gemaess der “Richtlinien fuer die
Pruefung von Sonderraedern fuer Kfz und ihren Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377“
vom 25.11.1998 geprueft.
The strength resistance of the special wheels described in this report were tested in accordance with the “guidelines for the testing and inspection of
special wheels for motor vehicles and their trailers BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377” from 25th of November 1998
II.1. Felge / rim

Die Maße und Tolleranzen der Felgenkontour entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Dimensions and tollerances of the rim-contour are in accordance with the E.T.R.T.O.
II.2. Werkstoffe der Sonderräder / materials of special wheels

Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung
des Herstellers aufgefuehrt; diese Angaben wurden durch uns nicht ueberprueft.
Composition, strength values and corrosion behaviour of the materials are listed in the technical description of the manufacturer, these data are not
verified by us.
II.3. Festigkeitsprüfung / strength test

II.3.1. Dauerfestigkeitsprüfung / endurance strength test

Die Biegeumlaufpruefung wurde positiv fuer folgende Pruefmomente abgeschlossen:
The bendingmoment test was performed with positive result for the following moments:

Prüfinstrument / measurement instrument:
Wheel bending moment machine LEONARDO FR12 QL internal n° QL-IN-069

 Ausführung/               ET (mm)                   Radlast (kg)                  Abroll-umfang                    Pruefmoment
 design                    offset                    Wheel load (kg)               (mm)                             Mb max bei
                                                                                   Rolling circumference            100% (Nm)
                                                                                                                    Bending moment
 5/108          35               680             2150                                                               4576
 5/112          25               670             2255                                                               4575
 5/120          17               825             2150                                                               5260
 5/120          27               825             2150                                                               5390
 5/120          35               680             2150                                                               4576
Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
The test was performed with positive result.




                                          PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
                                                    KBA-P 00062-13                                                                              5 of 7
                                                                  QUALILAB s.r.l.
                                          Via Trento, 87, 25020 - Capriano Del Colle (BS), info@qualilab.it, www.qualilab.it
                       Test report n.           299-QL13-R03 ver. 0
                       Applicant/               Eta Beta s.p.a.
                       Antragsteller            Via brescia 53
                                                I-25014 Castenedolo (BS)
                       EUT/Type                 PKW-Sonderrad            Typ UROS-K 20 90


II.3.2. Abrollprüfung / rim rolling test

Ergänzend wurde ein Abrollversuch gemäß den “Richtlinien fuer die Pruefung von Sonderraedern fuer
Kfz und ihren Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377“ durchgeführt.
Nach Ablauf der erforderlichen Abrollstrecke wurde an den Rädern weder ein Anriß noch eine
Funktionsbeeinträchtigung festgestellt.
Additionally an rim rolling test was performed in accordance with “guidelines for the testing and inspection of special wheels for motor vehicles and
their trailers BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377” from 25th of November 1998.
After completition of the test neither cracking nor impairment of proper function was determined.

Prüfinstrument / measurement instrument:
Rim rolling machine GOAL QL internal n° QL-IN-068


 Ausführung/ design                   ET (mm)                                    Radlast (kg)                                 Reifengröße
                                      offset                                     Wheel load (kg)                              Tire dimension
 5/120                  27                       825                                                                          325/50 R20
Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
The test was performed with positive result.



II.3.3. Impact Prüfung / impact test

Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
The impact test is based on the following parameters:
Prüfinstrument / measurement instrument:
Impact tester INMESS QL internal n° QL-IN-067

 Ausführung/              ET (mm)                   Radlast (kg)                  Reifengröße                  Fallmaße (kg)             Reifenfüll-
 design                   offset                    Wheel load (kg)               Tire dimension               Impact weight             druck (bar)
                                                                                                                                         Tire pressure
 5/108          35               680             225/35 R20                                                    588                       2,0
 5/112          25               680             225/35 R20                                                    588                       2,0
 5/120          27               825             225/35 R20                                                    675                       2,0
 5/120          35               680             225/35 R20                                                    588                       2,0
Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
The test was performed with positive result.


III. Prüfergebnis / test result

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den
in Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu
verwenden.
Based on the performed tests there are no technical objections to apply the special wheels described above to the vehicles listed in the application
certificate under fulfillment of the mounting conditions.




                                         PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
                                                   KBA-P 00062-13                                                                                        6 of 7
                                                                 QUALILAB s.r.l.
                                         Via Trento, 87, 25020 - Capriano Del Colle (BS), info@qualilab.it, www.qualilab.it
                 Test report n.      299-QL13-R03 ver. 0
                 Applicant/          Eta Beta s.p.a.
                 Antragsteller       Via brescia 53
                                     I-25014 Castenedolo (BS)
                 EUT/Type            PKW-Sonderrad            Typ UROS-K 20 90


IV. Hinweis / note



V. Anlagen / Enclosures

Beschreibung / Technical description : 07.11.2013
Radzeichnung / Drawing n° : EB.325.01             rev.A date 15.11.2013
Radzeichnung / Drawing n° : EB.325.01.5E rev.0 date 19.03.2013
Radzeichnung / Drawing n° : EB.325.01.5B rev.0 date 19.03.2013
Radzeichnung / Drawing n° : EB.325.01.5C rev.0 date 19.03.2013
Radzeichnung / Drawing n° : EB.325.01.5G rev.0 date 19.03.2013
Radzeichnung / Drawing n° : EB.325.01.5G2 rev.0 date 19.03.2013
Radzeichnung / Drawing n° : EB.325.01.5G4 rev.0 date 19.03.2013
Radzeichnung / Drawing n° : EB.325.01.5G5 rev.0 date 19.03.2013
Radzeichnung / Drawing n° : EB.325.01.5N rev.0 date 19.03.2013
Radzeichnung / Drawing n° : EB.325.01.5P2 rev.0 date 19.03.2013




 Capriano del Colle 13.02.2014


 Giuliano Pizzamiglio
 Testing engineer




                              PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
                                        KBA-P 00062-13                                                             7 of 7
                                                      QUALILAB s.r.l.
                              Via Trento, 87, 25020 - Capriano Del Colle (BS), info@qualilab.it, www.qualilab.it
                                           ! "
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-   Model :                                     DLW UROS-K
-   Type :                                      UROS-K 20 90
-   Wheel Size :                                9Jx20 H2
-   KBA number :                                49556
-   Tyre type :                                 Tubeless
-   Snow chain :                                See Technical Service indications
-   Face Parallelity And Roundness Of Rim :     0.30 mm
-   Rim Base :                                  According To Norm E.T.R.T.O.
-   Valve Type :                                Customer Own (std E.T.R.T.O. 11.3F)
-   Balancing Weights :                         Self Adhesive




-    All homologated Models




Version      ET      C.B. Ø       PCD            Center ring Ø            Bolt/Nut           Car Manufactor (indicative)
                                                                         D1, D9, VH1,     Ford, Citroen, Volvo, Peugeot,
    5E       35      78.1sa      5x108        60.1-63.4-65.1-67.1
                                                                        VB, VK, VS, VU   Alfa, Renault, Jaguar, Land Rover
                                                                                        Audi, Bentley, VW, Skoda, Seat,
    5P2      25      78.1sa      5x112           57.1-66.5-66.6         VK, VP, VGK, VU
                                                                                                      Mercedes
                                                                                        Audi, Bentley, VW, Skoda, Seat,
    5B       35      78.1sa      5x112           57.1-66.5-66.6         VK, VP, VGK, VU
                                                                                                      Mercedes
                                            56.1-56.6-60.1-64.1-66.1-   D3, VB, VF, VK,
                                                                                         All 5x114.3 homologated + Aston
    5C       35      78.1sa      5x114.3    66.6-67.1-68.1-70.1-70.5-   D1, D1B, VH1,
                                                                                                        Martin
                                                      70.6               VU, D7,D18
                                                                          VB, VF, VM,
                                                                                         BMW, Honda, Chevrolet, Lexus,
    5N       17      78.1sa      5x120      64.1-67.1-65.1-72.6-74.1     VM6, VU, D9,
                                                                                                Saab, Mini, Opel, VW
                                                                              D9B
                                                                          VB, VF, VM,
                                                                                          BMW, Honda, Chevrolet, Lexus,
    5G       25      78.1sa      5x120      64.1-67.1-65.1-72.6-74.1     VM6, VU, D9,
                                                                                                 Saab, Mini, Opel, VW
                                                                              D9B
                                                                          VB, VF, VM,
                                                                                          BMW, Honda, Chevrolet, Lexus,
    5G4      27      78.1sa      5x120      64.1-67.1-65.1-72.6-74.1     VM6, VU, D9,
                                                                                                 Saab, Mini, Opel, VW
                                                                              D9B


     ETA BETA SpA Unipersonale                             pag 1 di 3                                UFFICIO TECNICO
                                             ! "
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Version       ET       C.B. Ø    PCD                Center ring Ø               Bolt/Nut      Car Manufactor (indicative)
                                                                               VB, VF, VM,
                                                                                             BMW, Honda, Chevrolet, Lexus,
    5G5       29       78.1sa    5x120        64.1-67.1-65.1-72.6-74.1        VM6, VU, D9,
                                                                                                Saab, Mini, Opel, VW
                                                                                   D9B
                                                                               VB, VF, VM,
                                                                                             BMW, Honda, Chevrolet, Lexus,
    5G2       35       78.1sa    5x120        64.1-67.1-65.1-72.6-74.1        VM6, VU, D9,
                                                                                                Saab, Mini, Opel, VW
                                                                                   D9B




                   ! " #
-   Wheel Drawing numbers/date           : EB.325.01
-   Centering                            : TAB.08 Ø78,1 (drawing in attachment)
-   Hubcap                               : MT070 (drawing in attachment)
-   Valve                                : n.a.
-   Wheel Bolt/Nut                       : see drawings in attachment
-   Starting Torque The Wheel Nuts       : see Technical Service indications

          $ %

- Wheel Standard                         : E.T.R.T.O.
- Construction                           : One Piece Wheels
- Design                                 : Eta Beta

          &                                                               "
-   Features                             :   Gravity die cast
-   Heat treatment                       :   No
-   Machining Process                    :   Fully CNC Machined & CNC drilling Of fixing Holes
-   Varnishing                           :   3 layer , powder coat , colour paint , lacquer

          '

-   Material                             :   Aluminium alloy G-AlSi10
-   Enervations load                     :   Rp02 10÷12 Kg/mm2
-   Tension strength                     :   Rm 18÷24 Kg/mm2
-   Elongation                           :   A 3÷5%
-   Density                              :   2.7 kg/dm3
-   Hardness                             :   Min. 60÷80 HB




     ETA BETA SpA Unipersonale                               pag 2 di 3                               UFFICIO TECNICO
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Chemical Analysis :

      Silicio Si%     Rame Cu%        Ferro Fe%    Manganese Mn%       Zinco Zn%     Magnesio Mg%      Titanio Ti%
      10,5÷10,7        0,5÷0,8         Max 0,4         0,2÷0,4          Max 0,4        Max 0,15         Max. 0,1


     Stagno Sn%       Nichel Ni%     Piombo Pb%      Calcio Ca%       Stronzio Sr%    Sodio Na%        Fosforo P%
      Max. 0,1         Max. 0,1        Max. 0,1      Max. 0,003        Max. 0,001     Max. 0,003       Max. 0,001




          ( %               %              )
- Against influence of the water : Very good
- Against sea water : Very good - Minimum 384 hours Corrosion Protection To UNI ISO 9227

          * +         )%

-   Material Analysis
-   X-Ray Analysis
-   Dimensional Inspection Throughout manufacture
-   Statistical Process Control On Critical Dimensions
-   A 100% tubeless
-   A 100% visual inspection

            , -

-   Casting :                         Eta Beta spa, via Brescia 53/A, Castenedolo, BS, Italy
-   Machining Process :               Eta Beta spa, via Brescia 53/A, Castenedolo, BS, Italy
-   Varnishing / Paint Finish :       VBC srl, via del Mella 13, 25131 Fornaci, BS
-   Finish Control :                  Eta Beta spa, via Brescia 53/A, Castenedolo, BS, Italy
-   Dispatch/Delivery :               Eta Beta spa, via Brescia 53/A, Castenedolo, BS, Italy




                                                                                       07/11/2013
                                                                               Eta Beta SpA Unipersonale
                                                                                       Fiorini Rosa




     ETA BETA SpA Unipersonale                           pag 3 di 3                                UFFICIO TECNICO
						
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