Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
							Gutachten 366-0079-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184
ANLAGE: 13 DAIMLER, MERCEDES                                          Radtyp: AVA9N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 20

Fahrzeughersteller                          : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.    zul.       gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-    Abroll     ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                     last    umf.       Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                     (kg)    (mm)       datum
AVA9N8BP35666         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø66.6                 66,6   Kunststoff      705     2230      09/10
AVA9N8BP35666         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø66.6                 66,6   Kunststoff      735     2144      09/10
AVA9N8HA35666         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø66.6                 66,6   Kunststoff      735     2144      09/10
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 210; 171; 210 K
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 207; 204; 230; 204 K; 212; 231; 245G; 117; 204 X; 218;
                                              212K; 172; 245G; 221; 222
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : 211K; 140 C; 211; 215; 220; 140
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm für Typ : 171; 210; 210 K
                                              130 Nm für Typ : 117; 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K;
                                              218; 230; 231; 245G
                                              150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221; 222
Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 100 - 155 235/35R19 91 11A; 24D; 27F; 57F;                    CLA; Limousine;
                                                        6AA                                    Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74A; 74P; 76B; 77E;
                                                                                               4G8
245G           e1*2001/116*0470*..       80 - 155 235/35R19 91       11A; 244; 247; 27F;       CLA; nur
                                                                     57F; 576                  Sportfahrwerk;
                                                                                               Limousine;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74A; 74P; 76B; 77E;
                                                                                               4G8


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184
ANLAGE: 13 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AVA9N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 20
Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 235/35R19 91 11A; 244; 247; 27F;                nicht Sportfahrwerk;
                                                       57F                                Limousine;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 576; 7AC;
                                                                                          7BU; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                          77E; 4G8

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 255/35R19 96           11A; 244; 247; 27B;      Nur Baureihe 205;
                                                                 27F; 57F; 575            neue C-Klasse;
                                              265/35R19 94       11A; 24D; 27B; 27F;      Limousine;
                                                                 57F                      Heckantrieb;
                                              275/30R19 96       11A; 24D; 27B; 27F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 57F                      12A; 51A; 576; 7AC;
                                              285/30R19 94       11A; 24D; 27B; 27F;      7BU; 71K; 721; 725;
                                                                 57F                      73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                          77E; 4G8
204            e1*2001/116*0431*..   115 - 225 255/30R19 91      11A; 244; 247; 27B;      Coupe; Heckantrieb;
                                                                 27F; 57F; 673            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/30R19 93       11A; 24D; 27B; 27F;      12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                 57F; 670; 68X            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76B; 77E;
                                                                                          4G8
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 200 255/30R19 91       11A; 22B; 24D; 57F;      Nur Baureihe 204;
                                                                 671; 673                 Limousine;
                                              265/30R19 93       11A; 22B; 24D; 57F;      Heckantrieb;
                                                                 670; 68X                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76B; 77E;
                                                                                          4G8
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 200 255/30R19 91       11A; 22B; 22F; 22L;      bis
                                                                 24D; 57F; 671; 673       e1*2001/116*0457*24;
                                              265/30R19 93       11A; 22B; 22F; 22L;      Kombi; Heckantrieb;
                                                                 24D; 57F; 670; 68X       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AC; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76B; 77E; 4G8

Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 235/35R19 91            11A; 244; 247; 27F;      nicht Sportfahrwerk;
                                                                 57F                      Limousine;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 576; 7AC;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76B; 77E;
                                                                                          4G8




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184
ANLAGE: 13 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AVA9N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 20
Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  368            275/35R19          10N; 11A; 22F; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24D; 51G; 57F; 68S       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B; DC5
215            e1*98/14*0113*..     220 - 326 275/35R19          10N; 11A; 22F; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24D; 51G; 57F; 68S       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B; DC5

Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 150 - 300 255/35R19 96                                   Kombilimousine;
                                          275/30R19 96           11A; 27H; 27I; 57F;     Allradantrieb;
                                                                 68R                     Heckantrieb;
                                              285/30R19 94       11A; 248; 27B; 27H;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 57F; 572; 675           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76B; 4G8
218            e1*2007/46*0485*..   150 - 225 255/30R19 91                               Coupe; 4-türig;
                                              255/35R19 92                               Allradantrieb;
                                              275/30R19 92       11A; 22I; 270; 57F; 68R Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              285/30R19 94       11A; 22B; 248; 270;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 57F; 572; 675           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76B; DC5; 4G8

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
210          e1*93/81*0022*..  55 - 137 265/30R19 89W 11A; 22B; 24M; 5FR;                 nicht für gepanzerte
                                                      57F; 68X                            Fz; Heckantrieb;
                               55 - 165 265/30R19 93W 11A; 22B; 24M; 57F;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      68X                                 12A; 51A; 71K; 721;
                               55 - 205 265/30R19     11A; 22B; 24M; 53S;                 725; 73C; 74A; 74P;
                                                      57F; 68X                            76B; DC5
210 K        e1*93/81*0033*..  55 - 150 265/30R19 93W 11A; 22B; 24M; 5HA;                 Heckantrieb;
                                                      57F; 68X                            10B; 11B; 11G; 11H;
                               55 - 205 265/30R19     11A; 22B; 24M; 53S;                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                      57F; 68X                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B; DC5
211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 275/30R19 92W 11A; 22B; 24M; 57F;            Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..                            68R                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                    75 - 170 265/30R19 93W 11A; 22B; 24M; 57F;            12A; 51A; 7AA; 7EC;
                                                           68X                            71K; 721; 725; 73C;
                                    75 - 225 265/30R19 93Y 11A; 22B; 24M; 57F;            74A; 74P; 76B; 970;
                                                           68X                            DC5
                                    75 - 285 275/30R19 92Y 11A; 22B; 24M; 57F;
                                                           68R




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184
ANLAGE: 13 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AVA9N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 20
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen        Auflagen zu Reifen        Auflagen
211          e1*2001/116*0183*.., 350         275/30R19 92Y 11A; 22B; 24M; 57F;       Nur E 55 AMG;
               e1*98/14*0183*..                             68R                       Heckantrieb;
                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      12A; 51A; 7AA; 7EC;
                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                      74A; 74P; 76B; 970;
                                                                                      DC5
211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 165 265/30R19     11A; 22B; 24M; 53S;      Heckantrieb;
                                                             57F; 68X                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                     100 - 285 275/30R19 96  11A; 22B; 24M; 57F;      12A; 51A; 7AA; 71K;
                                                             68R                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                      74P; 76B; 970; DC5;
                                                                                      4DI
211K           e1*2001/116*0213*..   350       275/30R19 96  11A; 22B; 24M; 57F;      Nur E 55 AMG;
                                                             68R                      Heckantrieb;
                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      12A; 51A; 7AA; 71K;
                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                      74P; 76B; 970; DC5;
                                                                                      4DI
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 245 265/30R19 93Y 11A; 22B; 244; 247;      Stufenheck;
                                                             57F; 68X                 Heckantrieb;
                                               275/30R19 96  11A; 22B; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             57F; 68R                 12A; 51A; 7AC; 71K;
                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                      74P; 76B; 4G8
212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 245 275/30R19 96Y 11A; 22I; 244; 247; 5IE; Kombi; Heckantrieb;
                                                             57F; 68R                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               285/30R19 98Y 11A; 22B; 244; 247;      12A; 51A; 7AC; 71K;
                                                             270; 57F; 572; 675       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                      74P; 75I; 76B; 4G8

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244;              Cabrio; Heckantrieb;
                                                         247; 57F; 673                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;              12A; 51A; 7AC; 71K;
                                                         247; 57F; 670; 68X               721; 725; 73C; 74A;
                                 225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244;              74P; 76B; 4G8
                                                         247; 57F; 575
                                           265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;
                                                         247; 57F; 68X
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244;              Coupe; Heckantrieb;
                                                         247; 57F; 673                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;              12A; 51A; 7AC; 71K;
                                                         247; 57F; 670; 68X               721; 725; 73C; 74A;
                                 225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244;              74P; 76B; 4G8
                                                         247; 57F; 575
                                           265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;
                                                         247; 57F; 68X




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184
ANLAGE: 13 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AVA9N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 20
Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 245/45R19 98          11A; 22I; 24D; 56G       Allradantrieb;
                                           255/40R19 96          11A; 22I; 24D            Heckantrieb;
                                           255/45R19 100         11A; 22I; 24D; 575       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AC; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76B; 765; 977;
                                                                                          4G8

Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
140          e1*96/27*0056*..,   110 - 300 255/40R19 100 11A; 22B; 22F; 22G;              10B; 11B; 11G; 11H;
             F690                                        22K                              12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/40R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22G;              725; 73C; 74A; 74P;
                                                         22K                              76B
140 C        e1*96/27*0057*..,   205 - 290 255/40R19 100 11A; 22B; 22F; 22G;              10B; 11B; 11G; 11H;
             G165                                        22K                              12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/40R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22G;              725; 73C; 74A; 74P;
                                                         22K                              76B

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 255/35R19 96Y         11A; 24J                 bis Mj.2013 (Baureihe
                                 150 - 380 255/40R19 96Y         11A; 24J                 221); Allradantrieb;
                                           275/40R19 101Y        11A; 22I; 24M; 57F;      Heckantrieb;
                                                                 575                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 530; 573;
                                                                                          7AC; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                          4G8
221            e1*2001/116*0335*..   150 - 335 255/40R19         51G; 575                 ab Mj.2013 (Baureihe
222            e1*2007/46*0960*..              275/40R19         11A; 22M; 51G; 57F;      222); nicht AMG Sport-
                                                                 575                      Paket; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 6AA; 7AC;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 75I; 76B;
                                                                                          4G8

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 245/40R19 94Y 11A; 22B; 22L; 24M;                Nicht für Fz. m.
                                                       5HI; 51J                           Länge 6158 mm; nicht
                                         255/40R19 96Y 11A; 22B; 22L; 24M                 für gepanzerte Fz;
                                                                                          Nur 4-MATIC;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184
ANLAGE: 13 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AVA9N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 20
Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  368            275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22L;           Nicht für Fz. m.
                                                            24D; 57F; 68S                 Länge 6158 mm; nicht
                                                                                          für gepanzerte Fz;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B
220            e1*97/27*0099*..     145 - 326 275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22L;           Nicht für Fz. m.
                                                            24D; 57F; 68S                 Länge 6158 mm; nicht
                                                                                          für gepanzerte Fz;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
171          e1*2001/116*0262*..    120 - 225 255/30R19 91       11A; 22H; 22L; 24N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 57F; 673                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B; 977; DC5; 4IM
172            e1*2007/46*0548*..   135 - 225 235/35R19 91       11A; 22M; 270            Cabrio; Heckantrieb;
                                              255/30R19 91       11A; 22L; 271; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 673                      12A; 51A; 7AC; 71K;
                                              265/30R19 89       11A; 22L; 248; 271;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 57F; 68X                 74P; 76B; 4G8

Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   225       245/35R19 93                              ab e1*98/14*0169*19;
231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91                              Cabrio; Heckantrieb;
                                          255/35R19 92                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          265/30R19 93                              12A; 51A; 7AC; 7EE;
                                          265/35R19 94                              7ES; 71K; 721; 725;
                                          275/30R19 92      57F; 68R                73C; 74A; 74P; 76B;
                                          285/30R19 94      11A; 27I; 57F; 572; 575 4G8
230          e1*98/14*0169*..   170 - 285 275/30R19 92Y     11A; 22B; 24M; 57F;     bis e1*98/14*0169*18;
                                                            68R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              285/30R19 94W 11A; 22B; 24M; 57F;     12A; 51A; 530; 7AA;
                                                            675                     7AC; 71K; 721; 725;
                                                                                    73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                    DC5; 4DI; 4G8
230            e1*98/14*0169*..     350 - 368 285/30R19 94W 11A; 22B; 24M; 57F;     SL 55 AMG; SL 600;
                                                            675                     nur bis
                                                                                    e1*98/14*0169*06;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 530; 7AA;
                                                                                    7AC; 71K; 721; 725;
                                                                                    73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                    DC5; 4DI; 4G8



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184
ANLAGE: 13 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AVA9N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 20
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184
ANLAGE: 13 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AVA9N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 20
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184
ANLAGE: 13 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AVA9N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 20
       oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4DI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 002 540 6717 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4G8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4IM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184
ANLAGE: 13 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AVA9N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 20
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
     den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1180kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/35R19
                    Hinterachse:                        265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184
ANLAGE: 13 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AVA9N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 20
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184
ANLAGE: 13 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: AVA9N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 12 von 20
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/40R19
                     Hinterachse:                          275/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R19
                     Hinterachse:                          265/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184
ANLAGE: 13 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AVA9N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 20
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7EC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*2001/116*0183*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
     System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7EE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 002 540 8017 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7ES) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
     Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
     Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
     Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
     Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
     sein.
     Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
     an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
     Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
     Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184
ANLAGE: 13 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AVA9N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 20


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 330                    VA
             26P                      x = 230             y = 280                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330              8                VA
             26N                   x = 280       y = 330             30                VA
             27F                   x = 300       y = 320             18                HA
             27H                   x = 300       y = 320              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184
ANLAGE: 13 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AVA9N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                    VA
             26B                      x = 355             y = 385                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 310       y = 295              8                HA
             27F                   x = 310       y = 295             13                HA
             26N                   x = 355       y = 385              8                VA
             26J                   x = 355       y = 385             18                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184
ANLAGE: 13 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AVA9N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 16 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                    VA
             26B                      x = 355             y = 385                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 310       y = 295              8                HA
             27F                   x = 310       y = 295             13                HA
             26N                   x = 355       y = 385              8                VA
             26J                   x = 355       y = 385             18                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184
ANLAGE: 13 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AVA9N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 17 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 240             y = 285                    VA
             27B                      x = 300             y = 350                    HA
             27I                      x = 250             y = 300                    HA
             26B                      x = 300             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 300       y = 350              8                HA
             26J                   x = 300       y = 350             30                VA
             26N                   x = 300       y = 350              8                VA
             27F                   x = 300       y = 350             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184
ANLAGE: 13 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AVA9N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 18 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    218
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0485*..
       Handelsbez.:    CLS-KLASSE

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 330                    VA
             26P                      x = 200             y = 280                    VA
             27B                      x = 280             y = 310                    HA
             27I                      x = 230             y = 260                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 330             20                VA
             26N                   x = 250       y = 330              8                VA
             27F                   x = 250       y = 330             25                HA
             27H                   x = 250       y = 330              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184
ANLAGE: 13 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AVA9N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 19 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                    VA
             26P                      x = 195             y = 300                    VA
             27B                      x = 340             y = 260                    HA
             27I                      x = 290             y = 210                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350              8                VA
             26J                   x = 245       y = 350             17                VA
             27H                   x = 340       y = 260              8                HA
             27F                   x = 340       y = 260             28                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48184
ANLAGE: 13 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AVA9N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 20 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    231
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0803*..
       Handelsbez.:    SL-Klasse

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 380             y = 360                    VA
             27I                      x = 300             y = 330                    HA
             27B                      x = 350             y = 380                    HA
             26P                      x = 330             y = 310                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 350       y = 380            23,5               HA
             26N                   x = 380       y = 360              8                VA
             26J                   x = 380       y = 360            13,5               VA
             27H                   x = 350       y = 380              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.