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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47331 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55061708 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ B-756
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            B
Typ                               B-756
Radgröße                          7,5Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
M8           B 756 M8/ohne Ring                   5/112/66,6         45,5        780    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47331
Herstellerzeichen                 ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung             B 756 (s.o.)
Radgröße                          7,5Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  UPP ww. UW
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel          130                   27
                                       d=28 mm
S03       Schraube M14x1,5             Kugel          120                   27
                                       d=28 mm
S04       Schraube M14x1,5             Kugel          150                   27
                                       d=28 mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47331 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55061708 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ B-756
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-125        205/60R16   A13 R09                         A14 A21 Car
B8, B81                 88-125        215/55R16   A33 R37                         Lim S03
e1*2001/116*0430*..;    88-130        205/60R16   A13 M+S
e13*2007/46*1084*..     88-130        215/55R16   A33 M+S
                        88-195        225/55R16   A90
                        88-195        235/50R16   A12
A-Klasse                60-142        195/55R16   K1a K2b K42 R70                 A01 A07 A12
169                     60-142        205/50R16   K1c K2b K42                     A14 A21 V16
e1*2001/116*0288*..     60-142        205/55R16   G01 K1c K2b K42                 S02
                        60-142        225/45R16   K14 K1c K2b K42
A-Klasse                66,80,90      205/50R16   R37 T87 T91                     A07 A12 A14
176, 245G               66-125        205/55R16                                   A21 A57 Flh
e1*2007/46*0928*..;     66-125        215/55R16   A01 K1a K2b K5d                 V00 V16 X78
e1*2001/116*            66-125        225/50R16   A01 K1a K2b                     S02
0470*04-..              66-125        245/45R16   A01 K1c K2b K5d
B-Klasse                70,85         195/55R16   R37 R70                         A07 A12 A14
245                     70,85         205/50R16   R37                             A21 S02
e1*2001/116*0314*..     70-142        195/55R16   M+S R70
                        70-142        205/50R16   M+S
                        70-142        205/55R16
B-Klasse                66,80,90      205/50R16   K2b R37 T87 T91                 A01 A07 A12
246, 245G               66-135        205/55R16   K2b                             A14 A21 A58
e1*2007/46*0751*..;     66-135        215/55R16   K2b                             V16 X78 S02
e1*2001/116*            66-135        225/50R16   K2b
0470*04-..
C-Klasse                88,100,115    195/60R16   A10 R70 T89                     A07 A14 A21
204                     88-215        205/55R16   A32                             B03 Cpe Lim
e1*2001/116*0431*..     88-215        225/50R16   A12                             V16 S02
- Limousine/Coupe
- incl. Facelift 2011
C-Klasse                85-120        195/65R16   A10 R37 R70                     A07 A14 A21
204                     85-155        205/60R16   A10                             A58 B03 F39
e1*2001/116*            85-155        215/55R16   A32                             Lim V16 S02
0431*29-..              85-155        215/60R16   A12
(FIN: WDD205...)        85-155        225/55R16   A91
                        85-155        235/50R16   A12
                        85-155        245/50R16   A01 A12 K2b R03
C-Klasse T-Modell       88-170        205/55R16   A32 T91 T94                     A07 A14 A21
204K                    88-170        225/50R16   A12 T92 T93 T96                 B03 Car V16
e1*2001/116*0457*..                                                               S02
- incl. Facelift 2011
C-Klasse T-Modell       85-120        195/65R16   A10 R37 R70 T92                 A07 A14 A21
204K                    85-155        205/60R16   A10 T92 T96                     A58 B03 Car
e1*2001/116*            85-155        215/55R16   A32                             F39 V16 S02
0457*25-..              85-155        215/60R16   A12
(FIN: WDD205...)        85-155        225/55R16   A91
                        85-155        235/50R16   A12
                        85-155        245/50R16   A01 A12 K2b R03




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47331 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55061708 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ B-756
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLA-Klasse              80-125         205/55R16                                  A07 A12 A14
117, 245G               80-125         215/55R16   A01 K1a K1b K2b K5d            A21 A58 Lim
e1*2007/46*1007*..;     80-125         225/50R16   A01 K1a K1b K2b                V16 X78 S02
e1*2001/116*            90             205/50R16   R37 T87 T91
0470*04-..
E-Klasse                100-150        205/60R16   A10 R37 T91 T92                A07 A14 A16
212                     100-150        215/55R16   A10 R37                        A21 A58 B03
e1*2001/116*0501*..     100-225        225/55R16   A32 T95 T99                    F38 Lim V16
- mit Luftfederung      100-225        235/50R16   A12                            S02
- incl. Facelift 2013   100-225        245/50R16   A12 R03
E-Klasse                100-150        205/60R16   A10 R37 T91 T92                A07 A14 A21
212, 212G               100-150        215/55R16   A10 R37                        A58 B03 F39
e1*2001/116*0501*..;    100-225        225/55R16   A10                            Lim V16 S02
e1*2007/46*0484*..      100-225        235/50R16   A12
- incl. Facelift 2013   100-225        245/50R16   A12 R03
                        120, 125       205/55R16   A10 R09 T91 T94
E-Klasse Coupé          120-225        205/55R16   A11                            A07 A14 A21
207                     120-225        215/50R16   A32                            A58 B03 Cpe
e1*2001/116*0502*..     120-225        215/55R16   A32                            F39 V16 S02
                        120-225        225/50R16   A12
                        120-225        245/45R16   A12
E-Klasse T-Modell       100-215        235/50R16   A12 T95 X77 156                A07 A14 A21
212 K                   100-225        225/55R16   A10 T95 T99 156                A58 B03 Car
e1*2007/46*0200*..      100-225        245/50R16   A12 R03 T97 156                F42 V16 S02
- incl. Facelift 2013
E-Klasse T-Modell       100 - 215      235/50R16   A12 T95 X77 156                A07 A14 A16
212 K                   100 - 225      225/55R16   A32 T95 T99 156                A21 A58 B03
e1*2007/46*0200*..      100 - 225      245/50R16   A12 R03 T97 156                Car F38 V16
- mit Luftfederung                                                                S02
- incl. Facelift 2013
S-Klasse                110-300        225/60R16   M+S R09                        A12 A14 A21
140                     110-300        225/60R16   R09                            B03 S04
F690,                   110-300        235/60R16   M+S R09
e1*96/27*0056*..        110-300        235/60R16   R09
S-Klasse                205-290        225/60R16   R09                            A12 A14 A21
140C                    205-290        225/60R16   M+S R09                        B03 S04
G165,                   205-290        235/60R16   R09
e1*96/27*0057*..        205-290        235/60R16   M+S R09
S-Klasse                145-225        225/60R16   R09 R35                        A11 A14 A21
220                                                                               A61 B03 NBF
e1*97/27*0099*..                                                                  S04




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47331 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55061708 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ B-756
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

156      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1560 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47331 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55061708 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ B-756
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.



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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55061708 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ B-756
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

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F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F42    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
Vorderachse.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47331 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55061708 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ B-756
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

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R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).



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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55061708 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ B-756
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                          Seite 8 von 8

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   205/50R16      225/45R16
Nr.   2   205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr.   3   205/60R16      225/55R16
Nr.   4   215/55R16      235/50R16
Nr.   5   225/50R16      245/45R16
Nr.   6   225/55R16      245/50R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X77       Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 21. Oktober 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2009.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. Oktober 2014




Blauth                                                                  00218829.DOC




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