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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49974 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55055414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ JULIA 7016
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    tyremotive GmbH
                                Steigweg 24 // Geb. 61
                                97318 Kitzingen


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          JULIA
Typ                             JULIA 7016
Radgröße                        7Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
45616        JULIA 7016 / FZ25 Ø74,1 - Ø66,6     5/112/66,6          43         710    2030

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49974
Herstellerzeichen               itWheels
Radtyp und Ausführung           JULIA 7016 (s.o.)
Radgröße                        7Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S02     Schraube M12x1,5       60° Kegel   110                      26                 B12
S03     Schraube M14x1,5       60° Kegel   120                      28                 B13
S04     Schraube M14x1,5       60° Kegel   130                      28                 B13
S05     Schraube M14x1,5       60° Kegel   160                      30                 C17D30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49974 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55055414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ JULIA 7016
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-125        205/60R16   A13 R09                         0A1 A02 A04
B8, B81                 88-125        215/55R16   A13 R37                         A05 A08 A09
e1*2001/116*0430*..;    88-125        225/55R16   A33                             A14 A19 Car
e13*2007/46*1084*..     88-125        235/50R16   A12                             Lim S03
                        88-130        205/60R16   A13 M+S
                        88-130        215/55R16   A13 M+S
                        88-195        225/55R16   A33 M+S
A-Klasse                103           195/50R16   K1c K41 K42 K46 K56 M+S R35     0A1 A01 A02
168                     44-103        205/45R16   K1c K41 K42 K46 K56 R35         A04 A05 A08
e1*96/79*0073*..        44-103        215/40R16   K1c K42 K44 K46 K56             A09 A12 A14
nur mit ESP             44-75         195/45R16   K1c K42 K46 K56 R37             A19 A60 DBA
                        55-103        215/45R16   K1c K41 K42 K44 K46 K56 R66     K2c Nk1 V16
                        55-92         195/50R16   K41 K42 K46 K56 R09 R35         S02
A-Klasse                60-142        195/55R16   K1a K2b K42                     0A1 A01 A02
169                     60-142        205/50R16   K1c K2b K42                     A04 A05 A08
e1*2001/116*0288*..     60-142        205/55R16   G01 K1c K2b K42                 A09 A12 A14
                        60-142        225/45R16   K1c K2b K42                     A19 V16 S04
A-Klasse                66,80,90      195/55R16   R37 T87 T91                     0A1 A02 A04
176, 245G               66,80,90      195/60R16   R37                             A05 A08 A09
e1*2007/46*0928*..;     66,80,90      205/50R16   R37 T87 T91                     A12 A14 A19
e1*2001/116*            66-125        205/55R16                                   A57 Flh Nk1
0470*04-..              66-125        215/55R16   A01 K2b                         V00 V16 X78
                        66-125        225/50R16   A01 K1a K2b                     S04
B-Klasse                70,85         195/55R16   A33 R37                         0A1 A02 A04
245                     70,85         195/60R16   A12 R37                         A05 A08 A09
e1*2001/116*0314*..     70,85         205/50R16   A12 R37                         A14 A19 V16
                        70-142        195/55R16   A33 M+S                         S04
                        70-142        205/50R16   A12 M+S
                        70-142        205/55R16   A12
                        70-142        215/50R16   A01 A12 K42
                        70-142        225/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b K41 K42
B-Klasse                66,80,90      195/55R16   A91 R37 T87 T91                 0A1 A02 A04
246, 245G               66,80,90      195/60R16   A91 R37                         A05 A08 A09
e1*2007/46*0751*..;     66,80,90      205/50R16   A01 A12 K2b R37 T87 T91         A14 A19 A58
e1*2001/116*            66-135        205/55R16   A01 A12 K2b                     Nk1 V16 X78
0470*04-..              66-135        215/55R16   A01 A12 K2b                     S04
                        66-135        225/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b
C-Klasse                88,100,115    195/60R16   A10                             0A1 A02 A04
204                     88-215        205/55R16   A32                             A05 A08 A09
e1*2001/116*0431*..     88-215        225/50R16   A12                             A14 A19 B03
- Limousine/Coupe                                                                 Cpe Lim Nk1
- incl. Facelift 2011                                                             V16 S04
C-Klasse T-Modell       88-170        205/55R16   A32 T91 T94                     0A1 A02 A04
204K                    88-170        225/50R16   A12 T92 T93                     A05 A08 A09
e1*2001/116*0457*..                                                               A14 A19 B03
- incl. Facelift 2011                                                             Car Nk1 V16
                                                                                  S04




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49974 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55055414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ JULIA 7016
Hersteller                        tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLA-Klasse              80-125         205/55R16                                           0A1 A02 A04
117, 245G               80-125         215/55R16    A01 K2b                                A05 A08 A09
e1*2007/46*1007*..;     80-125         225/50R16    A01 K1a K1b K2b                        A12 A14 A19
e1*2001/116*            90             195/55R16    R37 T87 T91                            A58 Lim Nk1
0470*04-..              90             195/60R16    R37                                    V16 X78 S04
                        90             205/50R16    R37 T87 T91
E-Klasse                100-150        205/60R16    A10 T91 T92 142                        0A1 A02 A04
212                     100-150        215/55R16    A10 T93 T97 142                        A05 A08 A09
e1*2001/116*0501*..     100-150        225/55R16    A10 T93 T94 T95 142                    A14 A19 A58
- mit Luftfederung                                                                         B03 F38 Lim
- incl. Facelift 2013                                                                      Nk1 V16 S04
E-Klasse                100-150        205/60R16    A10 T91 T92 142                        0A1 A02 A04
212, 212G               100-150        215/55R16    A10 142                                A05 A08 A09
e1*2001/116*0501*..;    100-150        225/55R16    A10 142                                A14 A19 A58
e1*2007/46*0484*..      120, 125       205/55R16    A10 R09 T91 T94 142                    B03 F39 Lim
- incl. Facelift 2013                                                                      Nk1 V16 S04
E-Klasse Coupé          120-225        205/55R16    A11                                    0A1 A02 A04
207                     120-225        215/50R16    A11                                    A05 A08 A09
e1*2001/116*0502*..     120-225        215/55R16    A11                                    A14 A19 A58
                        120-225        225/50R16    A32                                    B03 Cpe F39
                        120-225        235/50R16    A12                                    Nk1 V16 S04
V-Klasse                72-128         215/60R16    K2c R09 R35 142                        0A1 A01 A02
638/2                   72-128         215/60R16    K2c T94 T95 T99 142                    A04 A05 A08
e9*95/54, 98/14,                                                                           A09 A12 A14
2001/116*0020*..                                                                           A19 K42 K44
                                                                                           K56 S05
Vito                    58-105         215/60R16    K2c R09 R35 142                        0A1 A01 A02
638                     58-105         215/60R16    K2c T95 T99 142                        A04 A05 A08
e9*93/81,98/14,                                                                            A09 A12 A14
2001/116*0005*..                                                                           A19 K42 K44
                                                                                           K56 S05


Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

142      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49974 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55055414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ JULIA 7016
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8
A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49974 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55055414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ JULIA 7016
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8
A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49974 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55055414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ JULIA 7016
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                       Seite 6 von 8
K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R66      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/50R16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49974 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55055414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ JULIA 7016
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8
S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49974 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55055414 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ JULIA 7016
Hersteller                     tyremotive GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8
Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Juli 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 7. Juli 2014




Coen                                                                                 00213774.DOC




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