ABE: 46572
Design:
C8
Radnummer:
C8 757 41 91S
Daten:
7.5x17" ET41 LK5/112/66.5
CMS 428/11
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 46572*06
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7½ J x 17 H2
Typ: C8 757
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 46572*06
Die ABE-Nr. 46572 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7½ J x 17 H2 , Typ C8 757,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-WIRD/N6 vom 07.05.2014
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 20 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 07.05.2014 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 02.06.2014
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-WIRD/N6, zur Genehmigung vorgelegt am: 14.05.2014
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 46572*06
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 14-TARR-0186
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
Seite: 1 von 6
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 46 572
366-0646-05-WIRD/N6
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ: C8 757
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 H2 gekennzeichnet sein.
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C8 757 35 09CMS C8 757 40 10CMS C8 757 48 60S SD
C8 757 38 53S SD C8 757 35 16S CMS C8 757 41 91S CMS
C8 757 48 10SD
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C8 757 38 53S C8 757 CMS428/1SD ohne 100/5 57,1 38 610 1965 03/12
SD
C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 45 715 2085 11/05
07CMS
C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 45 715 2085 03/12
C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 655 2288 11/05
07CMS
C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 698 2145 11/05
07CMS
C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 715 2085 11/05
07CMS
C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 655 2288 03/12
C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 698 2145 03/12
C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 715 2085 03/12
C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 705 2105 11/05
07CMS
C8 757 45 C8 757 CMS428/2 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 715 2085 11/05
07CMS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.05.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 6
C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 705 2105 03/12
C8 757 45 07SD C8 757 CMS428/2SD SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 715 2085 03/12
C8 757 35 C8 757 CMS428/4 SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 712 2141 11/05
09CMS
C8 757 35 C8 757 CMS428/4 SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 720 2115 11/05
09CMS
C8 757 35 09SD C8 757 CMS428/4SD SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 712 2141 03/12
C8 757 35 09SD C8 757 CMS428/4SD SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 720 2115 03/12
C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11 SR22RKØ66.45-Ø57 112/5 57,1 41 655 2141 04/10
CMS .1
C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11 SR22RKØ66.45-Ø57 112/5 57,1 41 680 2060 04/10
CMS .1
C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11SD SR22RKØ66.45-Ø57 112/5 57,1 41 655 2141 03/12
SD .1
C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11SD SR22RKØ66.45-Ø57 112/5 57,1 41 680 2060 03/12
SD .1
C8 757 48 60S C8 757 CMS428/6SD ohne 112/5 57,1 48 720 2115 03/12
SD
C8 757 35 C8 757 CMS428/4 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 670 2288 11/05
09CMS
C8 757 35 C8 757 CMS428/4 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 720 2115 11/05
09CMS
C8 757 35 09SD C8 757 CMS428/4SD SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 670 2288 03/12
C8 757 35 09SD C8 757 CMS428/4SD SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 720 2115 03/12
C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11 ohne 112/5 66,6 41 645 2178 11/08
CMS
C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11 ohne 112/5 66,6 41 680 2060 11/08
CMS
C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11SD ohne 112/5 66,6 41 680 2060 03/12
SD
C8 757 40 C8 757 CMS428/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 680 2250 11/05
10CMS
C8 757 40 C8 757 CMS428/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 690 2208 11/05
10CMS
C8 757 40 C8 757 CMS428/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 720 2115 11/05
10CMS
C8 757 48 10SD C8 757 CMS428/8SD SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 48 720 2115 03/12
C8 757 40 C8 757 CMS428/9 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 693 2208 11/05
10CMS
C8 757 40 C8 757 CMS428/9 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 720 2115 11/05
10CMS
C8 757 48 10SD C8 757 CMS428/8SD SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 48 690 2208 03/12
C8 757 48 10SD C8 757 CMS428/8SD SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 48 720 2115 03/12
C8 757 40 C8 757 CMS428/9 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 710 2141 11/05
10CMS
C8 757 48 10SD C8 757 CMS428/8SD SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 48 720 2115 03/12
C8 757 40 C8 757 CMS428/9 ohne 114,3/5 67,1 40 680 2251 11/05
10CMS
C8 757 40 C8 757 CMS428/9 ohne 114,3/5 67,1 40 720 2115 11/05
10CMS
C8 757 48 10SD C8 757 CMS428/8SD ohne 114,3/5 67,1 48 680 2251 03/12
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.05.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 6
C8 757 48 10SD C8 757 CMS428/8SD ohne 114,3/5 67,1 48 720 2115 03/12
C8 757 35 C8 757 CMS428/10 SRZ11 Ø72.6-Ø67.1 120/5 67,1 35 685 2105 11/05
16CMS
C8 757 35 16SD C8 757 CMS428/10SD SRZ11 Ø72.6-Ø67.1 120/5 67,1 35 685 2105 03/12
C8 757 35 C8 757 CMS428/10 ohne 120/5 72,6 35 660 2178 11/05
16CMS
C8 757 35 C8 757 CMS428/10 ohne 120/5 72,6 35 685 2105 11/05
16CMS
C8 757 35 16S C8 757 CMS428/12 ohne 120/5 72,6 35 660 2178 11/05
CMS
C8 757 35 16S C8 757 CMS428/12 ohne 120/5 72,6 35 685 2105 11/05
CMS
C8 757 35 16S C8 757 CMS428/12SD ohne 120/5 72,6 35 660 2178 03/12
SD
C8 757 35 16S C8 757 CMS428/12SD ohne 120/5 72,6 35 685 2105 03/12
SD
C8 757 35 16SD C8 757 CMS428/10SD ohne 120/5 72,6 35 660 2178 03/12
C8 757 35 16SD C8 757 CMS428/10SD ohne 120/5 72,6 35 685 2105 03/12
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
:
: 68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C8
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 10,3 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C8 757 35 09CMS:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : CMS : --
Handelsmarke : -- : C8
Radtyp : -- : C8 757
Radausführung : -- : C8 757 CMS428/4
Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 H2
Typzeichen : KBA 46572 : --
Einpreßtiefe : -- : ET35
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.05.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 6
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 11.05
Gießereikennzeichnung : -- : CMS w.w. SD
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : CMS/428
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Fest.-Tech.-Bericht 366-0646-05-MURD-TB 06.04.2006 TÜV SÜD AUTOMOTIVE
Gutachten-Dauerfestig 12-0881-A00-V01 22.10.2012 TÜV Pfalz
keit
Gutachten-Dauerfestig 12-0881-A00-V02 19.03.2014 TÜV Pfalz
keit
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.05.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 6
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C8 757 38 53S SD 38 07.05.2014 liegt bei
2 RENAULT C8 757 45 07CMS; C8 757 45 07.05.2014 liegt bei
45 07SD
3 FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), C8 757 45 07CMS; C8 757 45 07.05.2014 liegt bei
VOLVO 45 07CMS; C8 757 45
07CMS; C8 757 45 07SD;
C8 757 45 07SD; C8 757 45
07SD
4 PEUGEOT, VOLVO C8 757 45 07CMS; C8 757 45 07.05.2014 liegt bei
45 07CMS; C8 757 45
07SD; C8 757 45 07SD
6 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, C8 757 41 91S CMS; C8 41 07.05.2014 liegt bei
VOLKSWAGEN 757 41 91S CMS; C8 757
41 91S SD; C8 757 41 91S
SD
5 AUDI, FORD, SEAT, SKODA, C8 757 35 09CMS; C8 757 35 07.05.2014 liegt bei
VOLKSWAGEN 35 09CMS; C8 757 35
09SD; C8 757 35 09SD
7 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C8 757 48 60S SD 48 07.05.2014 liegt bei
9 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C8 757 41 91S CMS; C8 41 07.05.2014 liegt bei
757 41 91S CMS; C8 757
41 91S SD
8 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), C8 757 35 09CMS; C8 757 35 07.05.2014 liegt bei
MERCEDES-BENZ 35 09CMS; C8 757 35
09SD; C8 757 35 09SD
10 SUZUKI, TOYOTA C8 757 40 10CMS; C8 757 40 07.05.2014 liegt bei
40 10CMS; C8 757 40
10CMS
11 SUZUKI, TOYOTA C8 757 48 10SD 48 07.05.2014 liegt bei
12 HONDA C8 757 40 10CMS; C8 757 40 07.05.2014 liegt bei
40 10CMS
13 HONDA C8 757 48 10SD; C8 757 48 48 07.05.2014 liegt bei
10SD
14 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, C8 757 40 10CMS 40 07.05.2014 liegt bei
Nissan International S. A., RENAULT
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.05.2014
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15 Nissan International S. A., RENAULT C8 757 48 10SD 48 07.05.2014 liegt bei
16 CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND, C8 757 40 10CMS; C8 757 40 07.05.2014 liegt bei
FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI, 40 10CMS
HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA
MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI,
PEUGEOT
17 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, C8 757 48 10SD; C8 757 48 48 07.05.2014 liegt bei
KIA MOTORS (SK), MAZDA 10SD
18 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB C8 757 35 16CMS; C8 757 35 07.05.2014 liegt bei
35 16SD
19 BMW, BMW AG C8 757 35 16CMS; C8 757 35 07.05.2014 liegt bei
35 16CMS; C8 757 35
16SD; C8 757 35 16SD
20 BMW, BMW AG C8 757 35 16S CMS; C8 35 07.05.2014 liegt bei
757 35 16S CMS; C8 757
35 16S SD; C8 757 35 16S
SD
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 07.05.2014
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.05.2014
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht 366-0646-05-MURD-TB 06.04.2006
Gutachten-Dauerfestigkeit 12-0881-A00-V01 22.10.2012
Gutachten-Dauerfestigkeit 12-0881-A00-V02 19.03.2014
Nabenkappe C 020 320 04.03.1999
Radbeschreibung C8 757 26.01.2011 14.02.2011
Radbeschreibung Anlage C8 757 19.03.2014
Radbeschreibung (SD) C8 757 14.08.2012
Radmutter D000_394_N36 10.12.1997
Radmutter D000_395_N66 10.12.1997
Radmutter M.12.60.28 13.11.1993
Radmutter 1912132 12.09.2007
Radschraube TP2094-BB43 09.09.1999
Radschraube TP2095-BB13 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB50 09.09.1999
Radschraube D000344-BB10 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB42 09.09.1999
Radschraube 1714132A 08.10.2002 a/08.07.2004
Radteilzeichnung J428_002 05.12.2005
Radteilzeichnung J428_001 05.12.2005
Radteilzeichnung J428_004 05.12.2005
Radteilzeichnung J428_006 05.12.2005
Radteilzeichnung J428_009 05.12.2005
Radteilzeichnung J428_011_A 12.11.2008 A/16.03.2010
Radteilzeichnung J428_010 05.12.2005
Radteilzeichnung J428_008 05.12.2005
Radteilzeichnung J428_012 11.11.2013
Radzeichnung J428_000_F 05.12.2005 F/03.03.2009
Radzeichnung SD Bl.1-2 301-3101009 07.11.2011 b/18.11.2013
Zentrierring D000_251-E_671 26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring 72,6-67,1-56,6 01.10.2007
Zentrierring RK66,45-57,1 04.03.2009
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.05.2014
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 07.05.2014
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 9 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.04.2014
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Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11 ohne 66,6 645 2178 11/08
CMS
C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11 ohne 66,6 680 2060 11/08
CMS
C8 757 41 91S C8 757 CMS428/11SD ohne 66,6 680 2060 03/12
SD
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 AUDI A4; Limousine;
235/45R17 94 Allradantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 AUDI A4; Limousine;
235/45R17 94 Frontantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D; 76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 AUDI A4; Nicht A4
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 Allroad Quattro;
245/45R17 95 Kombi; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 AUDI A4; Kombi;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 Frontantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74D; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 9 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.04.2014
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Z 92 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 117; 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 212; 212K; 245;
245G; 246
150 Nm für Typ : 204 X
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
60 - 142 205/45R17 84W 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
205/45R17 88 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A
215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 205/50R17 93 11A; 248; 26P A-Klasse;
215/45R17 91 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 723;
66 - 155 225/45R17 91 11A; 248; 26P 729; 73C; 74A; 76S
235/45R17 94 11A; 246; 248; 26N;
26P; 27H
155 205/50R17 93 11A; 248; 26P; 52J
215/45R17 91 11A; 248; 26P; 52J
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011;
215/45R17 91 11A; 26P nicht Natural Gas
225/45R17 91 11A; 26P Drive; Kombi;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R17 89 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
215/45R17 87 11A; 24J; 24M 73C; 74A
225/45R17 90 11A; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 246; 248; 26B; CLA; nur
26J Sportfahrwerk;
215/45R17 91 11A; 248; 26B; 26J Limousine;
225/45R17 91 11A; 246; 248; 26B; Frontantrieb;
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26J 73C; 74A; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 9 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.04.2014
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011;
215/45R17 91 11A; 26P nicht Natural Gas
225/45R17 91 11A; 26P Drive; Kombi;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 155 215/60R17 96 GLA; Allradantrieb;
225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R17 99 11A; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 246; 248; 26P CLA; nicht
215/45R17 91 11A; 248; 26P Sportfahrwerk;
225/45R17 91 11A; 246; 248; 26P Limousine;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 205/50R17 93 11A; 248; 26P A-Klasse;
215/45R17 91 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 723;
66 - 155 225/45R17 91 11A; 248; 26P 729; 73C; 74A; 76S
235/45R17 94 11A; 246; 248; 26N;
26P; 27H
155 205/50R17 93 11A; 248; 26P; 52J
215/45R17 91 11A; 248; 26P; 52J
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 200 225/45R17 91 bis
235/45R17 94 e1*2001/116*0431*28;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76S
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/45R17 91 Nur 4-MATIC; bis
235/45R17 94 e1*2001/116*0431*28;
Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76S
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 155 205/55R17 95 11A; 26P ab
215/50R17 95 11A; 26P e1*2001/116*0431*29;
215/55R17 94 11A; 26P Limousine;
225/45R17 94 11A; 26P Heckantrieb;
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N 12A; 51A; 71K; 723;
235/45R17 94 11A; 26P 73C; 74A; 76S
245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26B;
26N
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 9 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.04.2014
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/45R17 91 11A; 26P Coupe; Heckantrieb;
235/45R17 94 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76S
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 225/45R17 91 Kombi; Heckantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76S
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 91W Nur 4-MATIC; Kombi;
235/45R17 94 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 246; 248; 26B; CLA; nur
26J Sportfahrwerk;
215/45R17 91 11A; 248; 26B; 26J Limousine;
225/45R17 91 11A; 246; 248; 26B; Frontantrieb;
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26J 73C; 74A; 76S
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 246; 248; 26P CLA; nicht
215/45R17 91 11A; 248; 26P Sportfahrwerk;
225/45R17 91 11A; 246; 248; 26P Limousine;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W Stufenheck;
235/45R17 94W 51J Heckantrieb;
100 - 225 225/50R17 94Y 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94Y 57E; 57W 12A; 51A; 71K; 723;
245/45R17 95W 5AT 729; 73C; 74A; 75I;
245/45R17 95Y 76S; 76T
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 150 235/45R17 97Y Kombi; Heckantrieb;
100 - 225 225/50R17 98Y 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 97 57E; 57W 12A; 51A; 71K; 723;
245/45R17 99 729; 73C; 74A; 75I;
76S; 76T
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 205/50R17 93Y 51J Coupe; Heckantrieb;
225/45R17 91Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 575; 68A 12A; 51A; 71K; 723;
225 - 245 235/45R17 94 575 729; 73C; 74A; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 9 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.04.2014
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 235/45R17 94 575 Cabrio; Heckantrieb;
120 - 245 235/45R17 97 575 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R17 99 Allradantrieb;
235/60R17 102 Heckantrieb;
245/55R17 102 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R17 11A; 24M; 51G; 57F; 12A; 51A; 71K; 723;
575 73C; 74A; 75I; 76O
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 135 - 225 205/50R17 89 Cabrio; Heckantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 51G 12K; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 9 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.04.2014
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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 9 Radtyp: C8 757
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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 9 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.04.2014
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5AT) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 690kg.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 9 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.04.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 9 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.04.2014
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 9 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.04.2014
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): nur GLA
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 400 VA
26P x = 280 y = 340 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 400 25 VA
26N x = 350 y = 400 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 9 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.04.2014
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 9 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.04.2014
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 9 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.04.2014
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 9 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.04.2014
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.04.2014
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 9 Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.04.2014
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.