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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             49748



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            9,5 J x 19 H2 ww. EH2+


Typ:                        MANAY-K 19 95



Inhaber der ABE             ETA BETA S.p.A.
und Hersteller:             IT-25014 Castenedolo




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49748


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49748

Die ABE-Nr. 49748 erstreckt sich auf die Sonderräder 9,5 J x 19 H2 ww. EH2+,
Typ MANAY-K 19 95, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55801114 (1.Ausfertigung)
vom 05.05.2014 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der Anlage Nr. 1 des Gutachtens
genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 05.05.2014
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 13.08.2014
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55801114 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 30.07.2014
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49748

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49748 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95
Hersteller                       ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                     ETA BETA s.p.a.
                                 Via Brescia 53/a
                                 I-25014 Castenedolo (BS)
                                 20 100 32000463

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           DLW MANAY-K
Typ                              MANAY-K 19 95
Radgröße                         9,5 J x 19 H2 ww. EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                            Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                   (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                   Mittenloch-ø   (mm)
                                                   (mm)
5P2           MANAY-K 19 95 5P2 / Ø78,1 Ø 57,1     5/112/57,1     25    800     2285       11/2013
5B            MANAY-K 19 95 5B / Ø78,1 Ø 57,1      5/112/57,1     35    800     2285       11/2013
5P            MANAY-K 19 95 5P / Ø78,1 Ø 57,1      5/112/57,1     45    825     2255       11/2013
5P2           MANAY-K 19 95 5P2 / Ø78,1 Ø 66,5     5/112/66,5     25    800     2285       11/2013
5P2           MANAY-K 19 95 5P2 / Ø78,1 Ø 66,6     5/112/66,6     25    800     2285       11/2013
5B            MANAY-K 19 95 5B / Ø78,1 Ø 66,6      5/112/66,6     35    800     2285       11/2013
5B            MANAY-K 19 95 5B / Ø78,1 Ø 66,5      5/112/66,5     35    800     2285       11/2013
5P            MANAY-K 19 95 5P / Ø78,1 Ø 66,6      5/112/66,6     45    825     2255       11/2013
5P            MANAY-K 19 95 5P / Ø78,1 Ø 66,5      5/112/66,5     45    825     2255       11/2013
5C2           MANAY-K 19 95 5C2 / Ø78,1 Ø 56,1     5/114,3/56,1   45    825     2255       11/2013
5C2           MANAY-K 19 95 5C2 / Ø78,1 Ø 56,6     5/114,3/56,6   45    825     2255       11/2013
5C2           MANAY-K 19 95 5C2 / Ø78,1 Ø 60,1     5/114,3/60,1   45    825     2255       11/2013
5C2           MANAY-K 19 95 5C2 / Ø78,1 Ø 64,1     5/114,3/64,1   45    825     2255       11/2013
5C2           MANAY-K 19 95 5C2 / Ø78,1 Ø 66,1     5/114,3/66,1   45    825     2255       11/2013
5C2           MANAY-K 19 95 5C2 / Ø78,1 Ø 66,6     5/114,3/66,6   45    825     2255       11/2013
5C2           MANAY-K 19 95 5C2 / Ø78,1 Ø 67,1     5/114,3/67,1   45    825     2255       11/2013
5C2           MANAY-K 19 95 5C2 / Ø78,1 Ø 68,1     5/114,3/68,1   45    825     2255       11/2013
5C2           MANAY-K 19 95 5C2 / Ø78,1 Ø 70,1     5/114,3/70,1   45    825     2255       11/2013
5C2           MANAY-K 19 95 5C2 / Ø78,1 Ø 70,6     5/114,3/70,6   45    825     2255       11/2013
5C2           MANAY-K 19 95 5C2 / Ø78,1 Ø 70,5     5/114,3/70,5   45    825     2255       11/2013
5G            MANAY-K 19 95 5G / Ø78,1 Ø 64,1      5/120/64,1     25    825     2285       11/2013
5G3           MANAY-K 19 95 5G3 / Ø78,1 Ø 64,1     5/120/64,1     38    800     2285       11/2013
5G            MANAY-K 19 95 5G / Ø78,1 Ø 65,1      5/120/65,1     25    825     2285       11/2013
5G3           MANAY-K 19 95 5G3 / Ø78,1 Ø 65,1     5/120/65,1     38    800     2285       11/2013
5G            MANAY-K 19 95 5G / Ø78,1 Ø 67,1      5/120/67,1     25    825     2285       11/2013
5G3           MANAY-K 19 95 5G3 / Ø78,1 Ø 67,1     5/120/67,1     38    800     2285       11/2013
5G            MANAY-K 19 95 5G / Ø78,1 Ø 72,6      5/120/72,6     25    825     2285       11/2013
5G3           MANAY-K 19 95 5G3 / Ø78,1 Ø 72,6     5/120/72,6     38    800     2285       11/2013
5G            MANAY-K 19 95 5G / Ø78,1 Ø 74,1      5/120/74,1     25    825     2285       11/2013
5G3           MANAY-K 19 95 5G3 / Ø78,1 Ø 74,1     5/120/74,1     38    800     2285       11/2013
5S1           MANAY-K 19 95 5S1 ohne Ring          5/130/71,6     45    825     2285       11/2013




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49748 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95
Hersteller                    ETA BETA s.p.a.

                                                                                     Seite 2 von 4

Kennzeichnung

KBA-Nummer                    49748
Herstellerzeichen             ETA BETA
Radtyp und Ausführung         MANAY-K 19 95 ... (s.o)
Radgröße                      9,5 J x 19 H2 ww. EH2+
Einpreßtiefe                  ET ...(s.o)
Herkunftsmerkmal              MADE IN ITALY
Herstellungsdatum             Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß     Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/112        25                   800            2285
5/112        35                   800            2285
5/120        38                   800            2285
5/112        45                   825            2255
5/120        25                   825            2285
5/130        45                   825            2285

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß     Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/120        235/35R19      25                   825
5/130        235/35R19      45                   825
5/112        235/35R19      25                   800
5/112        235/35R19      45                   825

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß     Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112        295/45R19      45                 825




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49748 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                        Seite 3 von 4

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 12,3 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Capriano del Colle beim Qualilab s.r.l. ab Januar
2014 durchgeführt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderradausführungen 5G und 5G3 werden mit der Humpform EH2+ gefertigt.

Auf Wunsch wurde nur für die Sonderradausführung 5P2 ein Verwendungsbereich festgelegt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.

Anlagen

Beschreibung                      -                                 24.01.2014
Radzeichnung                      EB.327.04                         21.10.2013
Radzeichnung                      EB.327.04.5S1                     21.10.2013
Radzeichnung                      EB.327.04.5P2                     21.10.2013
Radzeichnung                      EB.327.04.5P                      21.10.2013
Radzeichnung                      EB.327.04.5G3                     21.10.2013
Radzeichnung                      EB.327.04.5B                      21.10.2013
Radzeichnung                      EB.327.04.5C2                     21.10.2013
Radzeichnung                      EB.327.04.5G                      21.10.2013
Befestigungsmittelzeichnung       D18.14.2.25.CH22.60               06.10.2009
Befestigungsmittelzeichnung       VB.12.15.27.CH17.60               09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung       D7.1-2.34.CH19.60                 16.09.2008
Befestigungsmittelzeichnung       D3.12.125.26.CH19.60              09.01.2006
Befestigungsmittelzeichnung       D1B.12.15.32.CH19.60              03.06.2009
Befestigungsmittelzeichnung       D1.12.15.27.CH19.60               09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung       D9B.14.15.32.CH19.60              06.02.2009
Befestigungsmittelzeichnung       D9.14.15.27.CH19.60               09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung       VU.14.15.32.CH17.60               09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung       VP.12.15.24.CH17.60               09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung       VM.14.125.35.CH17.60              29.04.2009
Befestigungsmittelzeichnung       VM6.14.125.28.CH17.6              10.05.2012
Befestigungsmittelzeichnung       VH1.12.125.30.CH17.6              02.02.2004
Befestigungsmittelzeichnung       VK.14.15.28.CH17.60               09.01.2001
Befestigungsmittelzeichnung       VGK.14.15.30.CH17.60              27.11.2008
Befestigungsmittelzeichnung       VF.12.15.31.CH17.60               09.01.2001

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49748 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                      Seite 4 von 4
Zentrierringzeichnung             TAB.08 Ø78,1                     10.10.2007
                                  mit Änderung vom                 16.07.2009
Nabenkappenzeichnung              MT070                            17.04.2013
Test report                       101-QL14-R01 ver. 0              04.02.2014
Verwendung                        Anlage 1

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 5. Mai 2014




Coen                                                                                 00210784.DOC




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95
Hersteller                        ETA BETA s.p.a.

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                      ETA BETA s.p.a.
                                  Via Brescia 53/a
                                  I-25014 Castenedolo (BS)
                                  20 100 32000463

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            DLW MANAY-K
Typ                               MANAY-K 19 95
Radgröße                          9,5 J x 19 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                               Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                      Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                      (mm)
5P2          MANAY-K 19 95 5P2 / Ø78,1 Ø 66,5         5/112/66,5         25         800    2285

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49748
Herstellerzeichen                 ETA BETA
Radtyp und Ausführung             MANAY-K 19 95 ... (s.o)
Radgröße                          9,5 J x 19 H2
Einpresstiefe                     ET ...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                     28,3
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                     28,3
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                     28,3

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95
Hersteller                       ETA BETA s.p.a.

                                                                                   Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A5                100-200       245/35R19   T89 T93                            0A1 A02 A04
B8, B81                100-200       255/35R19   A01 K1a K2b                        A05 A08 A09
e1*2001/116*0430*..;   100-200       265/30R19   A01 K1c K2b T89 T93                A12 A14 A18
e13*2007/46*1084*..    100-200       275/30R19   A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46        Cbo Cpe Flh
- Coupé, Cabrio        100-200       285/30R19   A01 K1c K2a K2b K41 K44 K45 K46    V19 S01
- Sportback
Audi A6 allroad        150-230       255/45R19   K1c K2c K3a K5b K5x K6y K8s        0A1 A01 A02
4G, 4G1                150-230       265/40R19   K1c K2c K3a K5b K5x K6y K8s        A04 A05 A08
e1*2007/46*0436*..;                                                                 A09 A12 A14
e13*2007/46*1147*..                                                                 A18 A56 Car
                                                                                    KMV S01
Audi A7 Sportback      150-230       245/40R19                                      0A1 A02 A04
4G, 4G1                150-230       255/40R19   A01 K2b                            A05 A08 A09
e1*2007/46*0436*..;    150-230       265/35R19   A01 K1a K2b                        A12 A14 A18
e13*2007/46*1147*..    150-230       275/35R19   A01 K1c K2a K2b K5a K8b            A57 BnK S01
                       150-230       285/35R19   A01 K1c K2a K2b K5a K8b
Audi A8                150-309       255/45R19   K1a K2b                            0A1 A01 A02
4H                     150-309       275/40R19   K1c K2b K3a                        A04 A05 A08
e1*2007/46*0284*..     150-309       285/40R19   K1c K2c K3a K5a K8b                A09 A12 A14
e1*2007/46*0398*..                                                                  A18 A57 BnK
                                                                                    NBF S01
Audi RS5               331           265/35R19                                      0A1 A02 A04
B8                     331           275/30R19   T96                                A05 A08 A09
e1*2001/116*0447*01-   331           275/35R19                                      A12 A14 A18
- Coupé, Cabrio        331           285/30R19   A01 K1c K2c K4i K5d K8e            A56 B86 Cbo
                                                                                    Cpe S01
Audi S5                245, 260      245/35R19   T89 T93                            0A1 A02 A04
B8, B81                245, 260      255/35R19   A01 K1a K2b T92 T96                A05 A08 A09
e1*2001/116*0430*..,   245, 260      265/30R19   A01 K1a K1b K2b T89 T93            A12 A14 A18
e1*2001/116*0447*..;   245, 260      275/30R19   A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 T92    A56 Cbo Cpe
e13*2007/46*1084*..                              T96                                Flh S01
- Coupé, Cabrio        245, 260      285/30R19   A01 K1c K2a K2b K41 K44 K45 K46
- Sportback
CLS 500                300           255/35R19   K1c K2b K5c K5i K5l                0A1 A01 A02
218                    300           285/30R19   K2c K4k K6d K6g R03                A04 A05 A08
e1*2007/46*0485*..                                                                  A09 A12 A14
                                                                                    A18 A57 Lim
                                                                                    V19 S02
CLS 500 Shooting       300           255/35R19   K1c K2b K5c K5i K5l T92 T96        0A1 A01 A02
Brake                  300           285/30R19   K2c K4k K6d K6g R03                A04 A05 A08
218                                                                                 A09 A12 A14
e1*2007/46*0485*..                                                                  A18 A57 Car
                                                                                    V19 S02
CLS Shooting Brake     150-225       245/35R19   K1a K5c K5k R02 T89 T93            0A1 A01 A02
218                    150-225       255/35R19   K1c K2b K5c K5i K5l T92 T96        A04 A05 A08
e1*2007/46*0485*..     150-225       275/30R19   K2c K6g R03 T92 T96                A09 A12 A14
                       150-225       285/30R19   K2c K4k K6d K6g R03                A18 A57 Car
                                                                                    V19 S02




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95
Hersteller                       ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLS-Klasse             150-225       245/35R19     K1a K5c K5k T93                       0A1 A01 A02
218                    150-225       255/30R19     K1c K2b K5c K5i K5l T91               A04 A05 A08
e1*2007/46*0485*..     150-225       255/35R19     K1c K2b K5c K5i K5l                   A09 A12 A14
                       150-225       275/30R19     K2c K6g R03                           A18 A57 Lim
                       150-225       285/30R19     K2c K4k K6d K6g R03                   V19 S02
S-Klasse               190-335       245/45R19     K1c K5d R70                           0A1 A01 A02
222, 221               190-335       255/40R19     K1c K2b K5d K5k K6g T00 T96           A04 A05 A08
e1*2007/46*0960*..;    190-335       255/45R19     K1c K2b K5d K5k K6g                   A09 A12 A14
e1*2001/116*           190-335       265/40R19     K1c K2b K5d K5k K6g                   A18 A58 BnK
0335*19-..             190-335       275/40R19     K2b K6g R03                           Lim V19 X93
ab Modell 2013         190-335       285/35R19     K2c K4i K6h K6r R03                   S03
                       190-335       285/40R19     K2c K4i K6h K6r R03

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49748 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 4 von 8
A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B86    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
an Achse 1.

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95
Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                          Seite 5 von 8
K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.


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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                 Seite 6 von 8
K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5l   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49748 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95
Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                         Seite 7 von 8
S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
Nr. 3    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
Nr. 4    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19      255/40R19
Nr. 7    235/50R19      255/45R19
Nr. 8    235/55R19      255/50R19
Nr. 9    245/30R19      305/25R19
Nr. 10   245/35R19      265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 11   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 12   245/45R19      275/40R19
Nr. 13   255/30R19      305/25R19
Nr. 14   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 15   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 16   255/45R19      285/40R19
Nr. 17   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
Nr. 18   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 19   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr. 20   265/40R19      295/35R19
Nr. 21   265/50R19      295/45R19
Nr. 22   275/30R19      315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.



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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95
Hersteller                    ETA BETA s.p.a.

                                                                                     Seite 8 von 8

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. Mai 2014 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderradausführungen 5G und 5G3 werden mit der Humpform EH2+ gefertigt.

Auf Wunsch wurde nur für die Sonderradausführung 5P2 ein Verwendungsbereich festgelegt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 5. Mai 2014




Coen                                                                                00210783.DOC




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