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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48890 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55034112 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ 0223 707
Hersteller                        R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
                                  Alte Reichstrasse 1
                                  92637 Weiden / Opf.
                                  QM-Nr. 49 02 0141004

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            0223
Typ                               0223 707
Radgröße                          7,0Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
-            S 0223 707 45 R/ohne Ring              5/112/66,6         45        675    2100
             Z 0223 707 45 R/ZS Ø70,4-Ø66,6

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48890
Herstellerzeichen                 R.O.D.
Radtyp und Ausführung             0223 707 (s.o.)
Radgröße                          7,0Jx17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   24
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                   28
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                   30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48890 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55034112 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ 0223 707
Hersteller                       R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-125        205/55R17   A13 R37 135                     A14 A21 Car
B8, B81                 88-125        215/50R17   A13 R37 T90 T91 135             Lim S03
e1*2001/116*0430*..;    88-125        225/50R17   A33 135
e13*2007/46*1084*..     88-125        235/50R17   A12 135
                        88-130        205/55R17   A13 M+S 135
                        88-130        215/50R17   A13 M+S T90 T91 135
                        88-195        225/50R17   A33 M+S 135
A-Klasse                44-103        205/40R17   K1a K2b K46 K56 R35             A01 A12 A14
168                                                                               A21 A60 DBA
e1*96/79*0073*..                                                                  S02
nur mit ESP
A-Klasse                60-142        205/45R17   R37                             A12 A14 A21
169                     60-142        215/45R17   A01 K1a K2b K42                 S04
e1*2001/116*0288*..
A-Klasse                66-125        205/45R17   A33 T88                         A14 A21 A57
176, 245G               66-125        205/50R17   A12                             Flh V00 V17
e1*2007/46*0928*..;     66-125        215/45R17   A90 T87 T91                     S04
e1*2001/116*            66-125        225/45R17   A12
0470*04-..              66-155        205/50R17   A12 M+S
                        66-155        215/45R17   A90 M+S T87 T91
                        66-155        225/45R17   A12 M+S
B-Klasse                70-142        205/45R17   T84                             A12 A14 A21
245                     70-142        205/50R17                                   V17 S04
e1*2001/116*0314*..     70-142        215/45R17
                        70-142        225/45R17
B-Klasse                66-135        205/45R17   A33 T88                         A14 A21 A58
246, 245G               66-135        205/50R17   A91                             V17 S04
e1*2007/46*0751*..;     66-135        215/45R17   A33 T87 T91
e1*2001/116*            66-135        225/45R17   A91
0470*04-..              66-155        205/50R17   A91 M+S
                        66-155        215/45R17   A33 M+S T87 T91
                        66-155        225/45R17   A91 M+S
C-Klasse                88-215        205/50R17   A32 R37 T89 T93                 A14 A21 B03
204                     88-215        215/45R17   A10 R37 T87 T88 T91             Cpe Lim S04
e1*2001/116*0431*..     88-215        225/45R17   A32
- Limousine/Coupe
- incl. Facelift 2011
C-Klasse                85-155        205/55R17   A10 R37                         A14 A21 A58
204                     85-155        215/50R17   A32 R37                         F39 Lim S04
e1*2001/116*            85-155        225/50R17   A91
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell       88-170        205/50R17   A32 R37 T89 T93                 A14 A21 B03
204K                    88-170        215/45R17   A10 R37 T91                     Car S04
e1*2001/116*0457*..     88-170        225/45R17   A32 T90 T91 T94
- incl. Facelift 2011




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48890 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55034112 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ 0223 707
Hersteller                        R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse T-Modell       85-155         205/55R17   A10 R37 T91 T95                       A14 A21 A58
204K                    85-155         215/50R17   A32 R37 T91 T95                       Car F39 S04
e1*2001/116*            85-155         225/50R17   A91
0457*24-..
(FIN: WDD205...)
CLA-Klasse              80-125         205/45R17   A33 T88                               A14 A21 A57
117, 245G               80-125         205/50R17   A12                                   Lim V00 V17
e1*2007/46*1007*..;     80-125         215/45R17   A90 T87 T91                           S04
e1*2001/116*            80-125         225/45R17   A12
0470*04-..              80-155         205/50R17   A12 M+S
                        80-155         215/45R17   A90 M+S T87 T91
                        80-155         225/45R17   A12 M+S
E-Klasse                100-150        205/50R17   A10 T93 135                           A14 A21 A58
212                     100-150        215/50R17   A10 T90 T91 T93 T95 135               B03 F38 Lim
e1*2001/116*0501*..     100-150        225/45R17   A10 T90 T91 T93 T94 135               Y63 S04
- mit Luftfederung
- incl. Facelift 2013
E-Klasse                100-150        205/50R17   A10 T93 135                           A14 A21 A58
212, 212G               100-150        215/50R17   A10 T90 T91 T93 135                   B03 F39 Lim
e1*2001/116*0501*..;    100-150        225/45R17   A10 T90 T91 T93 135                   Y63 S04
e1*2007/46*0484*..
- incl. Facelift 2013
E-Klasse Coupé          120-225        205/50R17   A32 T89                               A14 A21 A58
207                     120-225        215/45R17   A32 T88 T91                           B03 Cpe F39
e1*2001/116*0502*..     120-225        215/50R17   A32                                   S04
                        120-225        225/45R17   A32
GLA-Klasse              100-155        215/60R17                                         A12 A14 A21
245G                    100-155        225/55R17                                         A57 Flh S04
e1*2001/116*            100-155        225/60R17
0470*06-..              100-155        235/55R17
V-Klasse                72-128         215/55R17   K1c K2c K42 K44 K56 T94 T98 135       A01 A12 A14
638/2                   72-128         225/50R17   K1c K2c K42 K44 K56 T94 T98 135       A21 S05
e9*95/54, 98/14,        72-128         235/50R17   K1c K2c K42 K44 K56 135
2001/116*0020*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55034112 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ 0223 707
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48890 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55034112 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ 0223 707
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8
A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48890 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55034112 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ 0223 707
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 6 von 8
K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48890 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55034112 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ 0223 707
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 7 von 8
T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    205/40R17      225/35R17
Nr. 3    205/45R17      235/40R17
Nr. 4    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    205/55R17      225/50R17
Nr. 6    215/40R17      245/35R17
Nr. 7    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 8    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 9    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 10   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 11   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 12   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 13   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 14   235/50R17      255/45R17
Nr. 15   235/55R17      255/50R17
Nr. 16   235/60R17      255/55R17
Nr. 17   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48890 nach §22 StVZO

Anlage 30 zum Gutachten Nr. 55034112 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ 0223 707
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. Oktober 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 6. Oktober 2014




Coen                                                                                 00218011.DOC




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