GUTACHTEN zur ABE Nr. 50280 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55023215 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ VX100PXV 7017
Hersteller ProLine Wheels GmbH
Seite 1 von 8
Auftraggeber ProLine Wheels GmbH
Besselstraße 28
68219 Mannheim
QM-Nr.:49 02 0010801
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ VX100PXV 7017
Radgröße 7Jx17H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
W8 VX100PXV 7017 W8 / ohne Ring 5/112/66,6 45 675 2010
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50280
Herstellerzeichen ProLine
Radtyp und Ausführung VX100PXV 7017 (s.o.)
Radgröße 7Jx17H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 24
S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 30
S05 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 30
S06 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 160 33
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50280 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55023215 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ VX100PXV 7017
Hersteller ProLine Wheels GmbH
Seite 2 von 8
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4 88-125 205/55R17 A13 R37 A14 A21 Car
B8, B81 88-125 215/50R17 A13 R37 T90 T91 Lim S04
e1*2001/116*0430*..; 88-125 225/50R17 A33
e13*2007/46*1084*.. 88-125 235/50R17 A12
88-140 205/55R17 A13 M+S
88-140 215/50R17 A13 M+S T90 T91
88-195 225/50R17 A33 M+S
A-Klasse 44-103 205/40R17 K1a K2b K46 K56 R35 A01 A12 A14
168 A21 A60 DBA
e1*96/79*0073*.. S03
nur mit ESP
A-Klasse 60-142 205/45R17 R37 A12 A14 A21
169 60-142 215/45R17 A01 K1a K2b K42 S05
e1*2001/116*0288*..
A-Klasse 66-130 205/45R17 A33 T88 A14 A21 A57
176, 245G 66-130 205/50R17 A12 Flh V00 V17
e1*2007/46*0928*..; 66-130 215/45R17 A90 T87 T91 S05
e1*2001/116* 66-130 225/45R17 A12
0470*04-.. 66-155 205/50R17 A12 M+S
66-155 215/45R17 A90 M+S T87 T91
66-155 225/45R17 A12 M+S
B-Klasse 70-142 205/45R17 T84 A12 A14 A21
245 70-142 205/50R17 V17 S05
e1*2001/116*0314*.. 70-142 215/45R17
70-142 225/45R17
B-Klasse 66-135 205/45R17 A33 T88 A14 A21 A58
246, 245G 66-135 205/50R17 A91 V17 S05
e1*2007/46*0751*..; 66-135 215/45R17 A33 T87 T91
e1*2001/116* 66-135 225/45R17 A91
0470*04-.. 66-155 205/50R17 A91 M+S
- incl. Facelift 2014 66-155 215/45R17 A33 M+S T87 T91
66-155 225/45R17 A91 M+S
C-Klasse 88-215 205/50R17 A32 R37 T89 T93 A14 A21 B03
204 88-215 215/45R17 A10 R37 T87 T88 T91 Cpe Lim S02
e1*2001/116*0431*.. 88-215 225/45R17 A32
- Limousine/Coupe
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse 85-155 205/55R17 A10 R37 A14 A21 A58
204 85-155 215/50R17 A32 R37 Lim Y92 S02
e1*2001/116* 85-155 225/50R17 A91
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell 88-170 205/50R17 A32 R37 T89 T93 A14 A21 B03
204K 88-170 215/45R17 A10 R37 T91 Car S02
e1*2001/116*0457*.. 88-170 225/45R17 A32 T90 T91 T94
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50280 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55023215 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ VX100PXV 7017
Hersteller ProLine Wheels GmbH
Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse T-Modell 85-155 205/55R17 A10 R37 T91 T95 135 A14 A21 A58
204K 85-155 215/50R17 A32 R37 T91 T95 135 Car Y92 S02
e1*2001/116* 85-155 225/50R17 A91 135
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
CLA-Klasse 80-130 205/45R17 A33 T88 A14 A21 A57
117, 245G 80-130 205/50R17 A12 Lim V00 V17
e1*2007/46*1007*..; 80-130 215/45R17 A90 T87 T91 S05
e1*2001/116* 80-130 225/45R17 A12
0470*04-.. 80-155 205/50R17 A12 M+S
80-155 215/45R17 A90 M+S T87 T91
80-155 225/45R17 A12 M+S
E-Klasse Coupé 120-225 205/50R17 A32 T89 A14 A21 A58
207 120-225 215/45R17 A32 T88 T91 B03 Cpe F39
e1*2001/116*0502*.. 120-225 215/50R17 A32 S02
120-225 225/45R17 A32
GLA-Klasse 80-155 215/60R17 A12 A14 A21
245G 80-155 225/55R17 A57 Flh S05
e1*2001/116* 80-155 225/60R17
0470*06-.. 80-155 235/55R17
V-Klasse 72-128 225/50R17 K1c K2c K42 K44 K56 T94 T98 135 A01 A12 A14
638/2 A21 S06
e9*95/54, 98/14,
2001/116*0020*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50280 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55023215 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ VX100PXV 7017
Hersteller ProLine Wheels GmbH
Seite 4 von 8
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
135 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50280 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55023215 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ VX100PXV 7017
Hersteller ProLine Wheels GmbH
Seite 5 von 8
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.
F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50280 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55023215 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ VX100PXV 7017
Hersteller ProLine Wheels GmbH
Seite 6 von 8
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50280 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55023215 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ VX100PXV 7017
Hersteller ProLine Wheels GmbH
Seite 7 von 8
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 195/40R17 215/35R17
Nr. 2 195/45R17 215/40R17
Nr. 3 205/40R17 225/35R17
Nr. 4 205/45R17 235/40R17
Nr. 5 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6 205/55R17 225/50R17
Nr. 7 215/40R17 245/35R17
Nr. 8 215/45R17 235/40R17, 245/40R17
Nr. 9 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10 215/55R17 235/50R17
Nr. 11 225/45R17 245/40R17, 255/40R17
Nr. 12 225/50R17 245/45R17, 255/45R17
Nr. 13 225/55R17 245/50R17, 255/50R17
Nr. 14 235/45R17 255/40R17, 265/40R17
Nr. 15 235/50R17 255/45R17
Nr. 16 235/55R17 255/50R17
Nr. 17 235/60R17 255/55R17
Nr. 18 245/45R17 265/40R17, 275/40R17
Nr. 19 255/45R17 285/40R17
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Y92 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 342 mm an Achse 1.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 21. Mai 2015 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Die Sonderräder sind wahlweise lackiert oder glanzgedreht.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50280 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55023215 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ VX100PXV 7017
Hersteller ProLine Wheels GmbH
Seite 8 von 8
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2014.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 21. Mai 2015
Tufan 00229686.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim