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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50704 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55809415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0J x 16EH2+ Typ 707
Hersteller                        MOMO Srl

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      MOMO Srl
                                  Via Winckelmann, 2
                                  I-20138 Milano


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            SCREAMJET
Typ                               707
Radgröße                          7,0J x 16EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
D3           707-D3 / Ø79,6 - Ø66,45               5/112/66,45        40        663    2022

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50704
Herstellerzeichen                 MOMO
Radtyp und Ausführung             707...(s.o)
Radgröße                          7,0J x 16EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                  28,3
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  28,3

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50704 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55809415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0J x 16EH2+ Typ 707
Hersteller                       MOMO Srl

                                                                                    Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-125        205/60R16   A13 R09                            A14 A19 Car
B8, B81                 88-125        215/55R16   A33 R37                            Lim S02
e1*2001/116*0430*..;    88-125        225/55R16   A12
e13*2007/46*1084*..     88-125        235/50R16   A12
                        88-140        205/60R16   A13 M+S
                        88-140        215/55R16   A33 M+S
                        88-195        225/55R16   A12 M+S
A-Klasse                60-142        195/55R16   K1c K2b K42                        A01 A12 A14
169                     60-142        205/50R16   K1c K2b K42                        A19 V16 S03
e1*2001/116*0288*..     60-142        205/55R16   G01 K14 K1c K2b K41 K42 K56
                        60-142        225/45R16   K14 K1c K2b K41 K42
A-Klasse                66-135        205/55R16   A01 K2b                            A12 A14 A19
176, 245G               66-135        215/55R16   A01 K1a K2b K5d                    A57 Flh V00
e1*2007/46*0928*..;     66-135        225/50R16   A01 K1c K2b K5d                    V16 X78 S03
e1*2001/116*            66-90         195/55R16   R37 T87 T91
0470*04-..              66-90         195/60R16   R37
                        66-90         205/50R16   A01 K2b R37 T87 T91
B-Klasse                70,85         195/55R16   R37                                A12 A14 A19
245                     70,85         195/60R16   R37                                V16 S03
e1*2001/116*0314*..     70,85         205/50R16   A01 K42 R37
                        70-142        195/55R16   M+S
                        70-142        205/50R16   A01 K42 M+S
                        70-142        205/55R16   A01 K42
                        70-142        215/50R16   A01 K1a K1b K2b K41 K42
                        70-142        225/50R16   A01 K1c K2b K41 K42 K44 K56
B-Klasse                66-135        205/55R16   A01 A12 K2b                        A14 A19 A57
246, 245G               66-135        215/55R16   A01 A12 K2b                        V00 V16 X78
e1*2007/46*0751*..;     66-135        225/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b                S03
e1*2001/116*            66-90         195/55R16   A91 R37 T87 T91
0470*04-..              66-90         195/60R16   A91 R37
- incl. Facelift 2014   66-90         205/50R16   A01 A12 K2b R37 T87 T91
C-Klasse                88,100,115    195/60R16                                      A12 A14 A19
204                     88-215        205/55R16                                      B03 Cpe Lim
e1*2001/116*0431*..     88-215        225/50R16   A01 K1c K2b K41 K42 K56            V16 S03
- Limousine/Coupe
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse                85-120        195/65R16   A10 R37 133                        A14 A19 A58
204                     85-155        205/60R16   A32 133                            B31 B33 Lim
e1*2001/116*            85-155        215/55R16   A91 133                            V16 S03
0431*29-..              85-155        215/60R16   A12 132
(FIN: WDD205...)        85-155        225/55R16   A12 133
                        85-155        235/50R16   A01 A12 K1c K2b 133
C-Klasse T-Modell       88-170        205/55R16   T91 T94 133                        A12 A14 A19
204K                    88-170        225/50R16   A01 K1c K2b K41 K42 K56 T92 T93    B03 Car V16
e1*2001/116*0457*..                               T96 133                            S03
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50704 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55809415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 16EH2+ Typ 707
Hersteller                      MOMO Srl

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse T-Modell      85-120        195/65R16     A10 R37 T92 133                       A14 A19 A58
204K                   85-155        205/60R16     A32 T92 T96 133                       B31 B33 Car
e1*2001/116*           85-155        215/55R16     A91 133                               V16 S03
0457*25-..             85-155        215/60R16     A12 132
(FIN: WDD205...)       85-155        225/55R16     A12 133
                       85-155        235/50R16     A01 A12 K1c K2b 133
CLA-Klasse             80, 90        195/55R16     R37 T87 T91                           A12 A14 A19
117, 245G              80, 90        195/60R16     R37                                   A58 Lim V16
e1*2007/46*1007*..;    80, 90        205/50R16     A01 K2b R37 T87 T91                   X78 S03
e1*2001/116*           80-130        205/55R16     A01 K2b
0470*04-..             80-130        215/55R16     A01 K1a K1b K2b K5d
                       80-130        225/50R16     A01 K1c K2b K5d
CLA-Klasse Shooting    80-130        205/55R16     K2b                                   A01 A12 A14
Brake                  80-130        215/55R16     K1a K1b K2b K5d                       A19 A58 Car
245G                   80-130        225/50R16     K1c K2b K5d                           V16 X78 S03
e1*2001/116*
0470*12-..
SLK-Klasse             135, 150      205/55R16     A10                                   A14 A19 V16
172                    135, 150      225/50R16     A12                                   Y63 S03
e1*2007/46*0548*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50704 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55809415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 16EH2+ Typ 707
Hersteller                      MOMO Srl

                                                                                         Seite 4 von 8

Spezielle Auflagen und Hinweise

132      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1320 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

133      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1330 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50704 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55809415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16EH2+ Typ 707
Hersteller                     MOMO Srl

                                                                                        Seite 5 von 8

B31    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.

B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50704 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55809415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 16EH2+ Typ 707
Hersteller                      MOMO Srl

                                                                                         Seite 6 von 8

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50704 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55809415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16EH2+ Typ 707
Hersteller                     MOMO Srl

                                                                                         Seite 7 von 8

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    185/50R16     205/45R16
Nr. 2    195/40R16     215/35R16
Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16     215/45R16
Nr. 5    205/45R16     225/40R16
Nr. 6    205/50R16     225/45R16
Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16     225/55R16
Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16     235/50R16
Nr. 11   225/40R16     245/35R16
Nr. 12   225/50R16     245/45R16
Nr. 13   225/55R16     245/50R16
Nr. 14   225/60R16     245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. November 2015 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50704 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55809415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0J x 16EH2+ Typ 707
Hersteller                    MOMO Srl

                                                                                       Seite 8 von 8
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 16. November 2015




Schmidt                                                                     00238999.DOC




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