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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48113 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55026111 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ Vision 1-20
Hersteller                      jfnetwork GmbH

                                                                                          Seite 1 von 12

Auftraggeber                    jfnetwork GmbH
                                Ritterstrasse 11-17
                                97318 Kitzingen

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Vision 1
Typ                             Vision 1-20
Radgröße                        8,5Jx20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                    Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                    (mm)
45083        Vision 1-20 / FZ25 Ø74,1 Ø66,6         5/112/66,6          35         840    2400

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48113
Herstellerzeichen               JFNETWORK
Radtyp und Ausführung           VISION 1 (s.o.)
Radgröße                        8,5Jx20H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund           Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S02     Schraube M14x1,5       60° Kegel      120                      28                 B13
S03     Schraube M14x1,5       60° Kegel      130                      28                 B13
S04     Schraube M14x1,5       60° Kegel      150                      28                 B13
S05     Schraube M14x1,5       60° Kegel      140                      30                 C17D30
S06     Schraube M14x1,5       60° Kegel      150                      30                 C17D30
S07     Schraube M14x1,5       60° Kegel      180                      30                 C17D30
S08     Schraube M14x1,5       60° Kegel      160                      30                 C17D30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48113 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55026111 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ Vision 1-20
Hersteller                        jfnetwork GmbH

                                                                                     Seite 2 von 12

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-195         225/35R20   R37 T90                             A12 A14 A18
B8, B81                 88-200         245/30R20   A01 K1c K2b K56 T90                 Car Lim S02
e1*2001/116*0430*..;    88-200         255/30R20   A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56
e13*2007/46*1084*..                                T88 T92
Audi A5                 100-195        225/35R20   R37 T90                             A12 A14 A18
B8, B81                 100-200        245/30R20   T90                                 Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0430*..;    100-200        255/30R20   T88 T92                             S02
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
Audi A6 / A6 Avant      100-245        245/35R20   T95                                 A12 A14 A18
4G, 4G1                 100-245        255/35R20   T93 T97                             A57 B90 BnK
e1*2007/46*0436*..;                                                                    Car Lim NA1
e13*2007/46*1147*..                                                                    S02
Audi A6 allroad         150-245        235/45R20   T00 T96                             A12 A14 A18
4G, 4G1                 150-245        245/40R20   A01 K6w T99                         A56 Car KMV
e1*2007/46*0436*..;     150-245        255/40R20   A01 K6w T01 T97                     S02
e13*2007/46*1147*..
Audi Q5                 100-200        235/45R20                                       A12 A14 A18
8R, 8R1, 8R2            100-200        245/45R20                                       S05
e1*2001/116*0473*..;    100-200        255/45R20
e1*2001/116*0497*..,
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
Audi Q5                 100-200        235/45R20                                       A12 A14 A18
8R, 8R1, 8R2            100-200        245/45R20                                       KMV S05
e1*2001/116*0473*..;    100-200        255/45R20
e1*2001/116*0497*..;
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi S4                 245            245/30R20   K1c K2b K56 Lim T90                 A01 A12 A14
B8, B81                 245            255/30R20   Car K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56     A18 S02
e1*2001/116*0430*..;                               Lim T92
e13*2007/46*1084*..
Audi S5                 245, 260       255/30R20   T92                                 A12 A14 A18
B8, B81                 260            245/30R20   T90                                 A56 Cbo Cpe
e1*2001/116*0430*..,                                                                   Flh S02
e1*2001/116*0447*..;
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48113 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55026111 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ Vision 1-20
Hersteller                        jfnetwork GmbH

                                                                                     Seite 3 von 12
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse                115-225        235/30R20   Cpe G01 K1c K2c K41 K42 K43 K44     A01 A12 A14
204                                                K56 T88                             A18 R21 S03
e1*2001/116*0431*..     88-215         235/30R20   G01 K1c K2c K41 K42 K43 K44 K56
- Limousine/Coupe                                  Lim T88
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse                85-155         225/35R20   K1c K2b K4i K5k K6g K6j T90         A01 A12 A14
204                     85-155         235/30R20   K1c K2b K5d T88                     A18 A58 F39
e1*2001/116*            85-155         245/30R20   K1c K2a K2b K4i K5d K5k K6g K6r     Lim V20 Y92
0431*29-..                                         T90                                 S03
(FIN: WDD205...)        85-155         255/30R20   K2c K4i K6h K6r R03 T92
C-Klasse T-Modell       85-135,155     225/35R20   K2b K4i K6g K6j R03 T90             A01 A12 A14
204K                    85-135,155     245/30R20   K1c K2a K2b K4i K5d K5k K6g K6r     A18 A58 Car
e1*2001/116*                                       T90                                 F39 V20 Y92
0457*25-..              85-155         225/35R20   K1c K5k R02 T90                     S03
(FIN: WDD205...)        85-155         255/30R20   K2c K4i K6h K6r R03 T92
CL-Klasse               220-368        245/35R20   K1a K41 K45 T91 T95                 A01 A12 A14
215                                                                                    A18 B03 R21
e1*98/14*0113*..                                                                       S06
CL-Klasse               285            245/35R20   R37 T95                             A12 A14 A18
216                     285,320        255/35R20   A01 K1a K1b K41 T97                 Cpe Nk1 S04
e1*2001/116*0372*..
CLS-Klasse              120-245        245/30R20   T90                                 A12 A14 A18
218                     120-245        255/30R20   T92                                 A57 B10 Lim
e1*2007/46*0485*..                                                                     Y63 S03
- incl. Facelift 2014
E-Klasse                75-215         245/30R20   R70 T90                             A12 A14 A18
211                                                                                    Lim Nk1 S03
e1*98/14*0183*..,
e1*2001/116*0183*..
E-Klasse                100-200        245/30R20   K1c K2b K5d T90                     A01 A12 A14
212                                                                                    A18 A58 F38
e1*2001/116*0501*..                                                                    Lim S03
- mit Luftfederung
- incl. Facelift 2013
E-Klasse                100-200        245/30R20   K1c K2b K5d T90                     A01 A12 A14
212, 212G                                                                              A18 A58 F39
e1*2001/116*0501*..;                                                                   Lim S03
e1*2007/46*0484*..
- incl. Facelift 2013
E-Klasse Coupé          120-225        235/30R20   K1c K2b K4k K5a T88                 A01 A12 A14
207                                                                                    A18 A58 Cpe
e1*2001/116*0502*..                                                                    F39 Y63 S03
GLA 45 AMG 4matic       265            235/35R20   K2b K6v T92                         A01 A12 A14
245G, -/AMG             265            235/40R20   K2b K6v                             A18 A56 S03
e1*2001/116*0470*..;    265            245/35R20   K2b K6x K8a
e1*2007/46*1207*..      265            255/35R20   K1b K2c K5v K6g K6y K8i




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48113 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55026111 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ Vision 1-20
Hersteller                       jfnetwork GmbH

                                                                                Seite 4 von 12
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLA-Klasse             100-155        235/35R20   K1b K2b K6v                     A01 A12 A14
245G                   100-155        235/40R20   K1b K2b K6v                     A18 A57 Flh
e1*2001/116*           100-155        245/35R20   K1a K1b K2b K5v K6x K8a         S03
0470*06-..             100-155        245/40R20   G01 K1a K1b K2b K5v K6x K8a
                       100-155        255/35R20   K1c K2c K5a K5x K6g K6y K8i
GLK-Klasse             100-225        235/45R20   K1b                             A01 A12 A14
204X                   100-225        245/40R20   K1c K2a K2b                     A18 V20 S04
e1*2001/116*0480*..    100-225        245/45R20   K1c K2a K2b
                       100-225        255/40R20   K1c K2a K2b K5a
M-Klasse               110-173        255/50R20   A01 G01 R37 168                 A12 A14 A18
163                    110-173        265/45R20   KMV T04 T08 168                 B01 S08
e1*96/79*0083*..       110-173        265/45R20   A01 K2b KOV T04 T08 168
S-Klasse               110-300        255/35R20   K1a K41 K42 K45 T93 T97         A01 A12 A14
140                                                                               A18 R70 S06
F690,
e1*96/27*0056*..
S-Klasse               205-290        255/35R20   K1a K41 K42 K45 T93 T97         A01 A12 A14
140C                                                                              A18 R70 S06
G165,
e1*96/27*0057*..
S-Klasse               145-368        245/35R20   K41 K45 R21 T95                 A01 A12 A14
220                                                                               A18 A61 B03
e1*97/27*0099*..                                                                  NBF R21 S06
S-Klasse               150-285        245/35R20   R37 T95                         A12 A14 A18
221                    150-320        255/35R20   T97                             Nk1 S04
e1*2001/116*0335*..
S-Klasse               150-335        245/40R20   A10 T95 T99                     A14 A18 A57
222, 221               150-335        255/35R20   A32 T97                         BnK Lim X93
e1*2007/46*0960*..;    150-335        255/40R20   A90 T01 T97                     Y92 S06
e1*2001/116*
0335*19-..
ab Modell 2013
(FIN: WDD222...)
S63, S65 -/AMG         430, 463       255/40R20   A90 M+S T01 T97                 A14 A18 A57
221, 221AMG                                                                       B79 BmK Lim
e1*2001/116*0335*20-                                                              Nk1 S04
..;
e1*2001/116*0396*09-
..
ab Modell 2013
(FIN: WDD222...)
SL                     170-285        255/30R20   T88 T92                         A12 A14 A18
230                                                                               Nk1 R21 S03
e1*98/14*0169*..
SL                     225, 320       255/30R20   A10 T88 T92                     A14 A18 X36
231                                                                               S03
e1*2007/46*0803*..
SL 600                 368,380        255/30R20   T92                             A12 A14 A18
230                                                                               Nk1 R21 S03
e1*98/14*0169*..



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48113 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55026111 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ Vision 1-20
Hersteller                        jfnetwork GmbH

                                                                                        Seite 5 von 12
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
V-Klasse/Vito           100-140        235/40R20    G90 K1c K2b K5d K5i K5l T96 168        A01 A12 A14
639/2, 639/4            100-140        245/40R20    G90 K1c K2b K2c K5d K5i K5l T99        A18 A58 AHa
e1*2007/46*0457*09-..                               168                                    S07
e1*2007/46*0458*08-..   100-140        255/35R20    K1c K2c K5d K5i K5l K6r T97 168
(FIN: WDF447...)
nur Heckantrieb
Vito                    65, 84         235/40R20    G90 K1c K2b K5d K5i K5l T96            A01 A12 A14
639/2, 639/4            65, 84         245/40R20    G90 K1c K2b K2c K5d K5i K5l T99        A18 A58 AFa
e1*2007/46*0457*09-..   65, 84         255/35R20    K1c K2c K5d K5i K5l K6r T97            S07
e1*2007/46*0458*08-..
(FIN: WDF447...)
nur Frontantrieb

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

168      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1680 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48113 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55026111 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ Vision 1-20
Hersteller                     jfnetwork GmbH

                                                                                   Seite 6 von 12
A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

AFa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

B01    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse
an Achse 1.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B10    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

B79    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm
an Achse 1.


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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55026111 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ Vision 1-20
Hersteller                     jfnetwork GmbH

                                                                                Seite 7 von 12
B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

BmK    Die Sonderräder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48113 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55026111 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ Vision 1-20
Hersteller                      jfnetwork GmbH

                                                                                         Seite 8 von 12
K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48113 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55026111 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ Vision 1-20
Hersteller                    jfnetwork GmbH

                                                                               Seite 9 von 12
K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5l   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48113 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55026111 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ Vision 1-20
Hersteller                      jfnetwork GmbH

                                                                                       Seite 10 von 12
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S08     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48113 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55026111 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ Vision 1-20
Hersteller                      jfnetwork GmbH

                                                                                      Seite 11 von 12
T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   275/35R20      305/30R20
Nr. 18   275/40R20      315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48113 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55026111 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ Vision 1-20
Hersteller                     jfnetwork GmbH

                                                                               Seite 12 von 12
X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

Y92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 342 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 10. Februar 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 12 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 10. Februar 2015




Coen                                                                                  00223456.DOC




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