Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
							Gutachten 366-0401-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50138
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: OXIGIN 19 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 24.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 17

Fahrzeughersteller                          : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                              MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 23
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung                (mm)                     last      umf.      Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                          (kg)      (mm)      datum
112566623 H1/       OXIGIN 19 8520 LK112 ohne                              66,6                    900     2280     10/14
HD
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                              180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                              200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                              Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/30R20 90Y 11A; 22I; 22M; 51J                   AUDI A5; Coupe; 2-
                                           255/30R20 92  11A; 22I; 22M; 24J;                  türig; Frontantrieb;
                                                         51J; 54F                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                              71I; 723; 729; 73C;
                                                                                              74A; 76T
B8              e1*2001/116*0430*..      105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A;    AUDI A5; Cabrio; 2-
                                                                 21P; 5GA; 51J                türig; Allradantrieb;
                                         105 - 245 255/30R20 92  11A; 21B; 21N; 245;          Frontantrieb;
                                                                 51J; 54F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                              71C; 71I; 723; 729;
                                                                                              73C; 74A; 76T
B8              e1*2001/116*0430*..      100 - 180 245/35R20 95     11A; 21P; 22I; 245; 248   Nur A4 Allroad
B81             e13*2007/46*1084*..                                                           Quattro;
                                                   255/30R20 92     11A; 21P; 22I; 24J; 248   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 56C; 573;
                                                   255/35R20 93     11A; 21P; 22I; 24J; 248   71C; 71I; 723; 729;
                                                                                              73C; 74A
B8              e1*2001/116*0430*..      100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A;    AUDI A5 Sportback; 4-
B81             e13*2007/46*1084*..                              21P; 5GA; 51J                türig; Allradantrieb;
                                         100 - 245 255/30R20 92  11A; 21B; 21N; 245;          Frontantrieb;
                                                                 51J; 54F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                              71C; 71I; 723; 729;
                                                                                              73C; 74A; 76T




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0401-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50138
ANLAGE: 4                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 17
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 245/30R20 90          11A; 22I; 22M; 51J       AUDI A5; AUDI S5;
                                           255/30R20 92          11A; 22I; 22M; 24J;      Coupe; 2-türig;
                                                                 51J; 54F                 Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71C; 71I; 723; 729;
                                                                                          73C; 74A; 76T

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 245 235/35R20 92Y         11A; 245; 26P; 5GM;      Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*..                                 57E; 67J; 67X            allroad quattro;
                                           245/35R20 95Y         11A; 24J; 248; 26B;      Kombi; Stufenheck;
                                                                 260; 271                 Allradantrieb;
                                              255/30R20 92       nicht Kombi; 11A; 241;   Frontantrieb;
                                                                 244; 246; 247; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 260; 272; 5GM            12A; 51A; 56C; 573;
                                              255/35R20 97       11A; 241; 244; 246;      71C; 71I; 723; 73C;
                                                                 247; 26B; 260; 272       74A
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 230 255/30R20 92      11A; 26B; 260; 270;      Nur A7 Sportback;
4G1            e13*2007/46*1147*..                               5GM                      Coupe; 4-türig;
                                              255/35R20 93       11A; 26B; 260; 270;      Allradantrieb;
                                                                 5HA                      Frontantrieb;
                                     140 - 245 245/35R20 95      11A; 26B; 270            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/35R20 97      11A; 26B; 260; 270       12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71C; 71I; 723; 729;
                                                                                          73C; 74A
4G             e1*2007/46*0436*..    150 - 245 245/40R20 99      11A; 24J; 248; 26P;      Nur A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..                               27B; 27H; 51J            quattro;
                                              255/35R20 97       11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27B; 27H                 12A; 51A; 56C; 573;
                                              255/40R20 97       11A; 24J; 248; 26P;      71C; 71I; 723; 73C;
                                                                 27B; 27H                 74A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8L, AUDI A8,AUDI S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99           11A; 21P; 52J            erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              255/40R20 101 11A; 21B; 22I; 260            180 Nm; kurzer
                                                                                          Radstand; langer
                                                                                          Radstand;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71C; 71I; 723; 729;
                                                                                          73C; 74A; 740; 76T




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0401-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50138
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: OXIGIN 19 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 24.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 17
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99             11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..     100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D                 200 Nm;
                                       230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                             71C; 71I; 723; 73C;
                                                                                             74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99             11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                       100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D                 200 Nm;
                                       230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                             71C; 71I; 723; 73C;
                                                                                             74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99             11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                       100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D                 200 Nm;
                                       230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                             71C; 71I; 723; 73C;
                                                                                             74A; 740

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                             MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 265 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
                                                     26B; 26J; 27B; 27F  GLA; nicht
                                        245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
                                                     26B; 26J; 27B; 27F  nicht Offroad-
                                        255/35R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; Fahrwerk;
                                                     26J; 27B; 27F       Allradantrieb;
                                        255/40R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb;
                                                     26J; 27B; 27F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                         71I; 723; 73C; 74A;
                                                                         77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0401-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50138
ANLAGE: 4                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 17
Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 265 245/35R20 95 11A; 242; 244; 245; Sportfahrwerk; GLA;
                                                     247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad-
                                                     27F
                                        245/40R20 95 11A; 242; 244; 245; Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                     247; 26B; 26J; 27B; Paket; Allradantrieb;
                                                     27F
                                        255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
                                                     26B; 26J; 27B; 27F  10B; 11B; 11G; 11H;
                                        255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 56C; 71C;
                                                     26B; 26J; 27B; 27F  71I; 723; 73C; 74A;
                                                                         77E
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 265 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
                                                     26P; 27B; 27H       GLA; nicht
                                        245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
                                                     26P; 27B; 27H       Offroad-Fahrwerk;
                                        255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
                                                     26B; 26N; 27B; 27F  Frontantrieb;
                                        255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     26B; 26N; 27B; 27F  12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                         71I; 723; 73C; 74A;
                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 265 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247;                nicht Sportfahrwerk;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F                 GLA; nicht
                                          245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247;                Fahrdynamik Paket;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F                 nicht Offroad-
                                          255/35R20 97 11A; 24C; 24D; 26B;                Fahrwerk;
                                                       26J; 27B; 27F                      Allradantrieb;
                                          255/40R20 97 11A; 24C; 24D; 26B;                Frontantrieb;
                                                       26J; 27B; 27F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                          71I; 723; 73C; 74A;
                                                                                          77E
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 265 245/35R20 95       11A; 242; 244; 245;      Sportfahrwerk; GLA;
                                                                 247; 26B; 26J; 27B;      nicht Offroad-
                                                                 27F
                                              245/40R20 95       11A; 242; 244; 245;      Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                 247; 26B; 26J; 27B;      Paket; Allradantrieb;
                                                                 27F
                                              255/35R20 97       11A; 24C; 244; 247;      Frontantrieb;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/40R20 97       11A; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27F       71I; 723; 73C; 74A;
                                                                                          77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0401-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50138
ANLAGE: 4                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 17
Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 265 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247;                nicht Sportfahrwerk;
                                                       26P; 27B; 27H                      GLA; nicht
                                          245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247;                Fahrdynamik Paket;
                                                       26P; 27B; 27H                      Offroad-Fahrwerk;
                                          255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247;                Allradantrieb;
                                                       26B; 26N; 27B; 27F                 Frontantrieb;
                                          255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       26B; 26N; 27B; 27F                 12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                          71I; 723; 73C; 74A;
                                                                                          77E

Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/30R20 90      11A; 21B; 22I; 260;           Coupe; 4-türig;
                                                            5GA; 51J                      Allradantrieb;
                                    120 - 300 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22I; 245;           Heckantrieb;
                                                            261; 270                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                          71I; 723; 729; 73C;
                                                                                          74A; DC5

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..     135 - 225 235/30R20 88       11A; 22L; 242; 245;      Cabrio; Heckantrieb;
                                                                 26B; 262; 271; 54A       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                          71I; 723; 729; 73C;
                                                                                          74A

Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   225       245/30R20 90           11A; 26P                 ab e1*98/14*0169*19;
231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R20 92           11A; 26N; 26P            Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                          71I; 723; 729; 73C;
                                                                                          74A; DC5

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0401-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50138
ANLAGE: 4                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 17
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0401-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50138
ANLAGE: 4                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 17
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0401-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50138
ANLAGE: 4                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 17
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0401-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50138
ANLAGE: 4                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 17
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R20
                    Hinterachse:                        265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0401-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50138
ANLAGE: 4                                                       Radtyp: OXIGIN 19 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                    Stand: 24.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 10 von 17
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R20
                     Hinterachse:                          275/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71I)   Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klammergewichte angebracht
       werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0401-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50138
ANLAGE: 4                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 17


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                    VA
             26P                      x = 350             y = 150                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200             22                VA
             26N                   x = 400       y = 200              8                VA
             27F                   x = 270       y = 400             30                HA
             27H                   x = 270       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0401-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50138
ANLAGE: 4                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 450             y = 270                    VA
             26P                      x = 400             y = 220                    VA
             27B                      x = 325             y = 390                    HA
             27I                      x = 275             y = 340                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270              7                VA
             27H                   x = 325       y = 390              8                HA
             27F                   x = 325       y = 390             18                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0401-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50138
ANLAGE: 4                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                    VA
             26P                      x = 180             y = 200                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250             28                VA
             26N                   x = 230       y = 250              8                VA
             27H                   x = 270       y = 350              8                HA
             27F                   x = 270       y = 350             27                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0401-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50138
ANLAGE: 4                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280             y = 240                    VA
             27B                      x = 300             y = 280                    HA
             27I                      x = 250             y = 200                    HA
             26B                      x = 350             y = 340                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340             25                VA
             26N                   x = 350       y = 340              8                VA
             27F                   x = 300       y = 280             30                HA
             27H                   x = 300       y = 280              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0401-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50138
ANLAGE: 4                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    GLA, Offroad-Fahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280             y = 240                    VA
             27B                      x = 300             y = 280                    HA
             27I                      x = 250             y = 200                    HA
             26B                      x = 350             y = 340                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340             11                VA
             26N                   x = 350       y = 340              8                VA
             27F                   x = 300       y = 280             20                HA
             27H                   x = 300       y = 280              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0401-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50138
ANLAGE: 4                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 16 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                    VA
             26B                      x = 300             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             26J                   x = 300       y = 300             18                VA
             27H                   x = 280       y = 300              8                HA
             27F                   x = 280       y = 300             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0401-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50138
ANLAGE: 4                                                      Radtyp: OXIGIN 19 8520
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 24.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 17 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    231
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0803*..
       Handelsbez.:    SL-Klasse

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 380             y = 360                    VA
             27I                      x = 300             y = 330                    HA
             27B                      x = 350             y = 380                    HA
             26P                      x = 330             y = 310                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 380       y = 360              8                VA
             26J                   x = 380       y = 360            13,5               VA
             27H                   x = 350       y = 380              8                HA
             27F                   x = 350       y = 380            23,5               HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen