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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50384 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55803515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ F820
Hersteller                        RVS Srl

                                                                                          Seite 1 von 9

Auftraggeber                      RVS Srl
                                  via per Salvatronda 60
                                  I 31033 Castelfranco Veneto TV
                                  QM.Nr.:39020150706

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AF10
Typ                               F820
Radgröße                          8,0J x 18H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                               Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                      Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                      (mm)
69B          F820 8Jx18H2-69B / ohne Ring             5/112/66,6         45        710    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50384
Herstellerzeichen                 RVS
Radtyp und Ausführung             F820 8Jx18H2...(s.o)
Radgröße                          8,0J x 18H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kugel d=25,6    120                    30
S03       Schraube M14x1,5             Kugel d=25,6    150                    32
S04       Schraube M14x1,5             Kugel d=25,6    160                    32
S05       Schraube M14x1,5             Kugel d=25,6    130                    30
S06       Schraube M14x1,5             Kugel d=25,6    150                    30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50384 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55803515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ F820
Hersteller                        RVS Srl

                                                                                     Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-195         225/45R18   A33 R37 T91 T95                    A14 A19 Car
B8, B81                 88-195         235/40R18   A12 R37                            DB8 Lim V18
e1*2001/116*0430*..;    88-200         225/45R18   A33 M+S T91 T95                    Y61 S02
e13*2007/46*1084*..     88-200         235/40R18   A12 M+S
                        88-200         245/40R18   A12
A-Klasse                60-142         225/35R18   K14 K1c K2b K41 K42 T83 T87        A01 A12 A14
169                                                                                   A19 Ak1 B56
e1*2001/116*0288*..                                                                   S05
A-Klasse                66-155         225/40R18   A01 K2b                            A12 A14 A19
176, 245G               66-155         235/35R18   A01 K1a K2b T86 T90                A57 B42 Flh
e1*2007/46*0928*..;     66-155         235/40R18   A01 K1a K2b K5d                    Pe2 V00 V18
e1*2001/116*            66-155         245/35R18   A01 K1c K2b K5d                    S05
0470*04-..
B-Klasse                66-155         225/40R18   K2b                                A01 A12 A14
246, 245G               66-155         235/35R18   K1a K1b K2b T86 T90                A19 A57 B42
e1*2007/46*0751*..;                                                                   Pe2 S05
e1*2001/116*
0470*04-..
- incl. Facelift 2014
C-Klasse                88-225         225/40R18   T88 T89                            A12 A14 A19
204                     88-225         235/35R18   T90                                Cpe Lim V18
e1*2001/116*0431*..     88-225         235/40R18   A01 G01                            S05
- Limousine/Coupe       88-225         245/35R18   A01 K1a K1b K2b K41 K42 K56 T88
- incl. Facelift 2011                              T89
(FIN: WDD204...)
C-Klasse                85-155         225/45R18   A32                                A14 A19 A58
204                     85-155         235/40R18   A12                                Lim Po1 V18
e1*2001/116*            85-155         245/40R18   A12                                Y92 S05
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell       88-200         235/35R18   T90                                A12 A14 A19
204K                    88-225         225/40R18   T89 T91 T92                        Car V18 S05
e1*2001/116*0457*..     88-225         235/40R18   A01 G01 T91 T93
- incl. Facelift 2011   88-225         245/35R18   A01 K1a K1b K2b K41 K42 K56 T89
(FIN: WDD204...)                                   T92
C-Klasse T-Modell       85-155         225/45R18   A32 T91 T95                        A14 A19 A58
204K                    85-155         235/40R18   A12 T91 T95                        Car Po1 V18
e1*2001/116*            85-155         245/40R18   A12                                Y92 S05
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
CLA-Klasse              80-155         225/40R18   A01 K2b                            A12 A14 A19
117, 245G               80-155         235/35R18   A01 K1a K1b K2b T86 T90            A57 B42 Lim
e1*2007/46*1007*..;     80-155         235/40R18   A01 K1a K1b K2b K5d                Pe2 S05
e1*2001/116*
0470*04-..
E-Klasse                100-225        225/40R18   A10 R37 T91 T92 142                A14 A19 A57
212                     100-225        235/40R18   A10 R37 T91 T93 142                B03 B10 F38
e1*2001/116*0501*..     100-285        245/40R18   A32 T93 T97 142                    Lim V01 V18
- mit Luftfederung                                                                    Y63 S05
- incl. Facelift 2013


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50384 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55803515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ F820
Hersteller                        RVS Srl

                                                                                       Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse                100-225        225/40R18   A10 R37 T91 T92 142                   A14 A19 A57
212, 212G               100-225        235/40R18   A10 R37 T91 T93 142                   B03 B10 F39
e1*2001/116*0501*..;    100-245        245/40R18   A32 142                               Lim V01 V18
e1*2007/46*0484*..                                                                       Y63 S05
- incl. Facelift 2013
E-Klasse Cabrio         120-225        235/40R18   A32                                   A14 A19 A58
207                     120-225        245/35R18   A12 T89 T92                           Cbo F39 S05
e1*2001/116*0502*..     285            235/40R18   A32 M+S
E-Klasse Coupé          120-225        225/40R18   A32 R37 T88 T89                       A14 A19 A58
207                     120-225        235/35R18   A32 R37 T90                           Cpe F39 V18
e1*2001/116*0502*..     120-225        245/35R18   A12 T88 T89                           S05
                        120-285        235/40R18   A32
E-Klasse T-Modell       100-215        235/40R18   A10 R37 T95 X77 142                   A14 A19 A57
212 K                   100-245        245/40R18   A32 T97 142                           B03 B10 Car
e1*2007/46*0200*..                                                                       F42 Y63 S05
- incl. Facelift 2013
E-Klasse T-Modell       100 - 215      235/40R18   A32 NoD R37 T95 X77 142               A14 A19 A57
212 K                   100 - 285      245/40R18   A32 T97 142                           B03 B10 Car
e1*2007/46*0200*..                                                                       F38 Y63 S05
- mit Luftfederung
- incl. Facelift 2013
GLK-Klasse              100-225        235/50R18   A31                                   A14 A19 S06
204X                    100-225        235/55R18   A31 137
e1*2001/116*0480*..
S-Klasse                145-368        245/45R18   R35 R37 142                           A12 A14 A19
220                     265-368        245/45R18   M+S 142                               A61 A8b B03
e1*97/27*0099*..                                                                         B33 NBF S03
V-Klasse                72-128         235/45R18   K1c K2c K42 K44 K56 T94 T98 142       A01 A12 A14
638/2                   72-128         245/40R18   K1c K2c K42 K44 K56 T97 142           A19 S04
e9*95/54, 98/14,        72-128         245/45R18   G01 K1c K2c K42 K44 K56 142
2001/116*0020*..
Vito                    58-105         235/45R18   K1c K2c K42 K44 K56 T98 142           A01 A12 A14
638                     58-105         245/40R18   K1c K2c K42 K44 K56 T97 142           A19 S04
e9*93/81,98/14,         58-105         245/45R18   G01 K1c K2c K42 K44 K56 142
2001/116*0005*..
Vito                    60-105         235/45R18   K1c K2c K42 K44 K56 T98 142           A01 A12 A14
638/1                   60-105         245/40R18   K1c K2c K42 K44 K56 T97 142           A19 S04
K 393                   60-105         245/45R18   G01 K1c K2c K42 K44 K56 142

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50384 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55803515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ F820
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                         Seite 4 von 9

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

137      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1370 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

142      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50384 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55803515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ F820
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                       Seite 5 von 9

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

A8b    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 345
mm an Achse 1.

Ak1    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
an Achse 1.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B10    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

B42    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an Achse1.

B56    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DB8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm oder größer an Achse1.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F42    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
Vorderachse.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50384 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55803515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ F820
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                        Seite 6 von 9

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50384 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55803515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ F820
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                          Seite 7 von 9

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.

Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 x 28 mm an Achse 1.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50384 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55803515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ F820
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                         Seite 8 von 9

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V01     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind für Fahrzeuge mit
Allradantrieb (4-Matic) bei Baureihe 212 nur ab EG-Genehmigungsstand: e1*2001/116*0501*08, bzw.
bei Baureihe 212 K nur ab Genehmigungsstand: e1*2007/46*0200*07 zulässig.

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
Nr. 12   245/35R18      255/35R18
Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15   245/50R18      275/45R18
Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 18   255/50R18      285/45R18
Nr. 19   255/55R18      285/50R18
Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50384 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55803515 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ F820
Hersteller                    RVS Srl

                                                                                        Seite 9 von 9

X77    Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

Y61    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm oder größer an Achse 1.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

Y92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 342 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 19. Juni 2015 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. Juni 2015




Schmidt                                                                      00231096.DOC




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