GUTACHTEN zur ABE Nr. 47738 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55051709 (8. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DH 706
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0751211
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ DH 706
Radgröße 7Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
M8 DH 706 M8/ohne Ring 5/112/66,6 38 650 2015
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47738
Herstellerzeichen rial Germany
Radtyp und Ausführung DH 706 (s.o.)
Radgröße 7Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28 mm 130 27
S03 Schraube M12x1,5 Kugel d=28 mm 110 24
S04 Schraube M14x1,5 Kugel d=28 mm 120 27
S05 Schraube M12x1,5 Kugel d=28 mm 130 24
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47738 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55051709 (8. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DH 706
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4 88-125 205/60R16 A13 R09 130 A14 A21 Car
B8, B81 88-125 215/55R16 A33 R37 130 Lim S04
e1*2001/116*0430*..; 88-125 225/55R16 A12 130
e13*2007/46*1084*.. 88-125 235/50R16 A12 130
(FIN: WAUZZZ8K...) 88-140 205/60R16 A13 M+S 130
88-140 215/55R16 A33 M+S 130
88-195 225/55R16 A12 M+S 130
Audi A4 100-140 205/60R16 A11 130 A14 A21 A58
B8, B81 100-140 215/55R16 A11 130 B03 Car Lim
e1*2001/116* 100-140 225/55R16 A31 130 S04
0430*35-... 100-140 235/50R16 A12 130
e13*2007/46* 110 195/65R16 A11 R09 130
1084*19-..
(FIN: WAUZZZF4...)
A-Klasse 60-142 205/50R16 K1c K2b K42 A01 A07 A12
169 60-142 205/55R16 G01 K14 K1c K2b K41 K42 K56 A14 A21 V16
e1*2001/116*0288*.. 60-142 225/45R16 K14 K1c K2b K41 K42 S02
A-Klasse 66-135 205/55R16 K1a K2b A01 A07 A12
176, 245G 66-135 215/55R16 K1c K2b K4i K5d K6g K8h A14 A21 A57
e1*2007/46*0928*..; 66-135 225/50R16 K1c K2c K4i K5d K6g K8h Flh V00 V16
e1*2001/116* 66-90 205/50R16 K1a K2b R37 T87 T91 X78 S02
0470*04-..
B-Klasse 70,85 205/50R16 K1a K1b K2b K41 K42 R37 A01 A07 A12
245 70-142 205/50R16 K1a K1b K2b K41 K42 M+S A14 A21 V16
e1*2001/116*0314*.. 70-142 205/55R16 K1a K1b K2b K41 K42 S02
70-142 215/50R16 K1a K1b K2b K41 K42
70-142 225/50R16 K1c K2b K41 K42 K44 K56
B-Klasse 66-135 205/55R16 K2b A01 A07 A12
246, 245G 66-135 215/55R16 K1a K1b K2b A14 A21 A57
e1*2007/46*0751*..; 66-135 225/50R16 K1c K2c K4i K5c K8h V00 V16 X78
e1*2001/116* 66-90 205/50R16 K2b R37 T87 T91 S02
0470*04-..
- incl. Facelift 2014
C-Klasse 75-170 205/55R16 A10 A14 A21
203 75-170 225/50R16 R03 B03 V16 S03
e1*98/14*0139*..
C-Klasse 88-215 205/55R16 A07 A12 A14
204 88-215 225/50R16 A01 K1c K2b K41 K42 K56 A21 B03 Cpe
e1*2001/116*0431*.. Lim V16 S02
- Limousine/Coupe
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse 85-120 195/65R16 A10 R37 130 A07 A14 A21
204 85-155 205/60R16 A91 130 A58 B33 Lim
e1*2001/116* 85-155 215/55R16 A12 130 V16 S02
0431*29-.. 85-155 215/60R16 A12 129
(FIN: WDD205...) 85-155 225/55R16 A01 A12 K1a K1b K2b 130
85-155 235/50R16 A01 A12 K1c K2b 130
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47738 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55051709 (8. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DH 706
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse 55-145 205/50R16 T86 T87 A12 A14 A21
HO 55-145 205/55R16 T88 T89 T91 V16 S03
G363, 55-145 225/45R16 T89
e1*92/53*0001*.. 55-145 225/50R16 R03
C-Klasse Sportcoupé 75-160 205/55R16 A10 A14 A21 B03
203CL 75-160 225/50R16 A12 R03 Cpe V16 S03
e1*98/14*0159*..
C-Klasse T-Modell 55-145 205/55R16 T89 T91 A12 A14 A21
202 55-145 225/45R16 T89 B03 V16 S03
e1*93/81*0034*.. 55-145 225/50R16 R03
C-Klasse T-Modell 75-170 205/55R16 T88 T89 T91 A10 A14 A21
203K 75-170 225/50R16 R03 B03 Car V16
e1*98/14*0158*.. S03
C-Klasse T-Modell 88-170 205/55R16 T91 T94 130 A07 A12 A14
204K 88-170 225/50R16 A01 K1c K2b K41 K42 K56 T92 T93 A21 B03 Car
e1*2001/116*0457*.. T96 130 V16 S02
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse T-Modell 85-120 195/65R16 A10 R37 T92 130 A07 A14 A21
204K 85-155 205/60R16 A91 T92 T96 130 A58 B33 Car
e1*2001/116* 85-155 215/55R16 A12 130 V16 S02
0457*25-.. 85-155 215/60R16 A12 129
(FIN: WDD205...) 85-155 225/55R16 A01 A12 K1a K1b K2b 130
85-155 235/50R16 A01 A12 K1c K2b 130
CLA-Klasse 80, 90 205/50R16 K1a K1b K2b R37 T87 T91 A01 A07 A12
117, 245G 80-130 205/55R16 K1a K1b K2b A14 A21 A58
e1*2007/46*1007*..; 80-130 215/55R16 K1c K2b K4i K5d K6g K8h Lim V16 X78
e1*2001/116* 80-130 225/50R16 K1c K2c K4i K5d K6g K8h S02
0470*04-..
CLA-Klasse Shooting 80-130 205/55R16 K1a K1b K2b A01 A07 A12
Brake 80-130 215/55R16 K1c K2b K4i K5d K6g K8h A14 A21 A58
245G 80-130 225/50R16 K1c K2c K4i K5d K6g K8h Car V16 X78
e1*2001/116* S02
0470*12-..
CLC-Klasse 75-150 205/55R16 A10 A14 A21 B03
203CL 75-150 225/50R16 A12 R03 Cpe V16 S03
e1*98/14*0159*19-..
CLK-Klasse 100-205 205/55R16 A11 A14 A21 B01
208 100-205 225/45R16 A12 B03 Cbo Cpe
e1*96/27*0054*.. 100-205 225/50R16 A01 A12 K1a K45 R35 V16 S03
CLK-Klasse 100-170 205/55R16 A10 T91 A14 A21 B03
209 100-170 225/50R16 A12 R03 Cbo Cpe V16
e1*98/14*0184*.. S03
E-Klasse 55-165 205/55R16 A11 R37 T88 T89 T91 A14 A21 B01
210 55-165 215/55R16 A11 T91 T93 B03 NBF V16
e1*93/81*0022*.. 55-165 225/50R16 A12 S03
E-Klasse 75-170 205/60R16 A10 T91 T92 130 A07 A14 A21
211 75-170 225/55R16 A10 130 A58 B03 Lim
e1*98/14*0183*.., 75-170 235/50R16 A12 130 S02
e1*2001/116*0183*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47738 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55051709 (8. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DH 706
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse Coupé 120-225 205/55R16 A32 A07 A14 A21
207 120-225 215/50R16 A12 A58 B03 Cpe
e1*2001/116*0502*.. 120-225 215/55R16 A12 F39 V16 S02
120-225 225/50R16 A12
120-225 235/50R16 A01 A12 K1c K2b
SLK 100-142 205/50R16 A11 A14 A21 B03
170 100-160 205/55R16 A11 V16 S03
e1*95/54*0039*.. 100-160 225/45R16 A12
100-160 225/50R16 A12 R03
SLK 120-170 205/55R16 A11 A14 A21 B03
171 120-170 225/50R16 A12 R03 V16 S03
e1*2001/116*0262*..
SLK-Klasse 135, 150 205/55R16 A32 A07 A14 A21
172 135, 150 225/50R16 A12 V16 Y63 S02
e1*2007/46*0548*..
Vaneo 55-92 205/45R16 K1c T83 T87 A01 A12 A14
414 55-92 215/40R16 K1c K46 T86 A21 S05
e1*98/14*0185*..,
e1*2001/116*0185*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47738 nach §22 StVZO
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Spezielle Auflagen und Hinweise
129 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1290 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
130 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
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A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B01 Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse
an Achse 1.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
B33 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47738 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55051709 (8. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DH 706
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Seite 7 von 10
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47738 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55051709 (8. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DH 706
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47738 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55051709 (8. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DH 706
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Nr. 11 225/40R16 245/35R16
Nr. 12 225/50R16 245/45R16
Nr. 13 225/55R16 245/50R16
Nr. 14 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
X78 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.
Y63 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47738 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55051709 (8. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ DH 706
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 7. Januar 2016 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2015.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 7. Januar 2016
Blauth 00240543.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Bad Dürkheim, 20.06.2016
Pflegehinweise
für RIAL Leichtmetallfelgen
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer RIAL Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben,
beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und
Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege
beseitigen oder minimieren.
REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungs-
intervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden.
In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszu-
bessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.
REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten
Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reini-
gungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können.
REINIGUNGSTIPPS
• Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
• Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
• Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen
fehl am Platz
• Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
• Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
• Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
• Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
• Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die
Herstellerangaben zu beachten.
• Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden
Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.
GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser
Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z.B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung,
und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.
UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Str. 10
67098 Bad Dürkheim
Germany
Verkauf
Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001 www.rial.de