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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55055112 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 8


               Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                              SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                              68789 St.Leon-Rot
                                              49 02 0341305

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         C12
               Typ                            C12 706
               Radgröße                       7,0Jx16H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung Rad/        Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                   Zentrierring              Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                             Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               C12 706 46 91S 731/04 JF / ohne Ring          5/112/66,6          46          650    1995
                              731/04 SD / ohne Ring
                              731/04 CMS / ohne Ring


               Kennzeichnungen
§22 48860*04




               KBA-Nummer                     48860
               Herstellerzeichen              CMS
               Radtyp und Ausführung          C12 706 (s.o.)
               Radgröße                       7,0Jx16H2
               Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund              Anzugsmoment     Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                  (Nm)             (mm)
               S02   Schraube M14x1,5        Kugel Ø26 mm         130              28               Z92 OR
               S03   Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø26 mm         120              27               Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Audi
                                              Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55055112 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
               Hersteller                           CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 8


               Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi A4                   88-125          205/60R16   A13 R09 130                    A07 A16 A21
               B8, B81                   88-125          215/55R16   A13 R37                        Car Lim S03
               e1*2001/116*0430*..;      88-125          225/55R16   A33 130
               e13*2007/46*1084*..       88-125          235/50R16   A12
               (FIN: WAUZZZ8K...)        88-140          205/60R16   A13 M+S 130
                                         88-140          215/55R16   A13 M+S
                                         88-195          225/55R16   A33 M+S 130
               A-Klasse                  60-142          195/55R16   K1a K2b K42                    A01 A12 A16
               169                       60-142          205/50R16   K1c K2b K42                    A21 V16 S02
               e1*2001/116*0288*..       60-142          205/55R16   G01 K1c K2b K42
                                         60-142          225/45R16   K1c K2b K42
               A-Klasse                  66-135          205/55R16   A12                            A16 A21 A57
               176, 245G                 66-135          215/55R16   A01 A12 K2b                    Flh V00 V16
               e1*2007/46*0928*..;       66-135          225/50R16   A01 A12 K1a K2b                X78 S02
               e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A90 R37 T87 T91
               0470*04-..                66-90           195/60R16   A90 R37
                                         66-90           205/50R16   A12 R37 T87 T91
§22 48860*04




               B-Klasse                  70,85           195/55R16   A11 R37                        A16 A21 V16
               245                       70,85           195/60R16   A33 R37                        S02
               e1*2001/116*0314*..       70,85           205/50R16   A12 R37
                                         70-142          195/55R16   A11 M+S
                                         70-142          205/50R16   A12 M+S
                                         70-142          205/55R16   A12
                                         70-142          215/50R16   A12
                                         70-142          225/50R16   A01 A12 K42
               B-Klasse                  66-135          205/55R16   A91                            A16 A21 A57
               246, 245G                 66-135          215/55R16   A01 A12 K2b                    NoE V00 V16
               e1*2007/46*0751*..;       66-135          225/50R16   A01 A12 K2b                    X78 S02
               e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A33 R37 T87 T91
               0470*04-..                66-90           195/60R16   A33 R37
               - incl. Facelift 2014     66-90           205/50R16   A91 R37 T87 T91
               B-Klasse electric drive   65 (132)        205/60R16   A91                            A16 A21 A58
               245G                      65 (132)        215/55R16   A12                            Flh KMV S02
               e1*2001/116*0470*..       65 (132)        225/55R16   A12
               (28kWh-Batterie)
               C-Klasse                  88,100,115      195/60R16   A10                            A16 A21 B03
               204                       88-215          205/55R16   A32                            Cpe Lim V16
               e1*2001/116*0431*..       88-215          225/50R16   A12                            S02
               - Limousine/Coupe
               - incl. Facelift 2011
               (FIN: WDD204...)
               C-Klasse                  85-120          195/65R16   A10 R37 129                    A16 A21 A58
               204                       85-155          205/60R16   A10 130                        B33 Lim Po1
               e1*2001/116*              85-155          215/55R16   A10 132                        V16 S02
               0431*29-..                85-155          215/60R16   A12 128
               (FIN: WDD205...)          85-155          225/55R16   A32 130
                                         85-155          235/50R16   A12 132




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55055112 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
               Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               C-Klasse T-Modell       88-170         205/55R16   A32 T91 T94                           A16 A21 B03
               204K                    88-170         225/50R16   A12 T92 T93 T96                       Car V16 S02
               e1*2001/116*0457*..
               - incl. Facelift 2011
               (FIN: WDD204...)
               C-Klasse T-Modell       85-120         195/65R16   A10 R37 T92 129                       A16 A21 A58
               204K                    85-155         205/60R16   A10 T92 T96 130                       B33 Car Po1
               e1*2001/116*            85-155         215/55R16   A10 132                               V16 S02
               0457*25-..              85-155         215/60R16   A12 128
               (FIN: WDD205...)        85-155         225/55R16   A32 130
                                       85-155         235/50R16   A12 132
               CLA-Klasse              80, 90         195/55R16   A90 R37 T87 T91                       A16 A21 A58
               117, 245G               80, 90         195/60R16   A90 R37                               Lim V16 X78
               e1*2007/46*1007*..;     80, 90         205/50R16   A12 R37 T87 T91                       S02
               e1*2001/116*            80-130         205/55R16   A12
               0470*04-..              80-130         215/55R16   A01 A12 K2b
                                       80-130         225/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b
               CLA-Klasse Shooting     80-130         205/55R16                                         A12 A16 A21
               Brake                   80-130         215/55R16   A01 K2b                               A58 Car V16
§22 48860*04




               245G                    80-130         225/50R16   A01 K1a K1b K2b                       X78 S02
               e1*2001/116*
               0470*12-..
               E-Klasse                100-150        205/60R16   A10 T91 T92 130                       A16 A21 A58
               212                     100-150        215/55R16   A10 T93 T97 132                       B03 F38 Lim
               e1*2001/116*0501*..     100-150        225/55R16   A10 T95 T99 130                       NoH V16 S02
               - mit Luftfederung
               - incl. Facelift 2013
               (FIN: WDD212...)
               E-Klasse                100-150        205/60R16   A10 T91 T92 130                       A16 A21 A58
               212, 212G               100-150        215/55R16   A10 132                               B03 F39 Lim
               e1*2001/116*0501*..;    100-150        225/55R16   A10 130                               NoH V16 S02
               e1*2007/46*0484*..      120, 125       205/55R16   A10 R09 T91 T94 134
               - incl. Facelift 2013
               (FIN: WDD212...)

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
               Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
               die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55055112 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 8

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
               verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
§22 48860*04




               A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
               Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55055112 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 8

               A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
               ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

               Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
§22 48860*04




               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

               Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

               F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

               F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

               Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
               (3-türig und 5-türig).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55055112 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 8

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

               NoH     Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb.

               Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1.
§22 48860*04




               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55055112 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 8

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
               Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

               V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16      205/45R16
               Nr. 2    195/40R16      215/35R16
               Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
               Nr. 4    195/50R16      215/45R16
               Nr. 5    205/45R16      225/40R16
§22 48860*04




               Nr. 6    205/50R16      225/45R16
               Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr. 8    205/60R16      225/55R16
               Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
               Nr. 10   215/55R16      235/50R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
               zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

               128      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1280 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               129      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1290 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               132      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1320 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55055112 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 8 von 8



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juni 2016 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§22 48860*04




               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 30. Juni 2016




               Bohlander                                                                     00252876.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55055112 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                           CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                    Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                   88-125          205/60R16   A13 R09 130                    A07 A16 A21
B8, B81                   88-125          215/55R16   A13 R37                        Car Lim S03
e1*2001/116*0430*..;      88-125          225/55R16   A33 130
e13*2007/46*1084*..       88-125          235/50R16   A12
(FIN: WAUZZZ8K...)        88-140          205/60R16   A13 M+S 130
                          88-140          215/55R16   A13 M+S
                          88-195          225/55R16   A33 M+S 130
A-Klasse                  60-142          195/55R16   K1a K2b K42                    A01 A12 A16
169                       60-142          205/50R16   K1c K2b K42                    A21 V16 S02
e1*2001/116*0288*..       60-142          205/55R16   G01 K1c K2b K42
                          60-142          225/45R16   K1c K2b K42
A-Klasse                  66-135          205/55R16   A12                            A16 A21 A57
176, 245G                 66-135          215/55R16   A01 A12 K2b                    Flh V00 V16
e1*2007/46*0928*..;       66-135          225/50R16   A01 A12 K1a K2b                X78 S02
e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A90 R37 T87 T91
0470*04-..                66-90           195/60R16   A90 R37
                          66-90           205/50R16   A12 R37 T87 T91
B-Klasse                  70,85           195/55R16   A11 R37                        A16 A21 V16
245                       70,85           195/60R16   A33 R37                        S02
e1*2001/116*0314*..       70,85           205/50R16   A12 R37
                          70-142          195/55R16   A11 M+S
                          70-142          205/50R16   A12 M+S
                          70-142          205/55R16   A12
                          70-142          215/50R16   A12
                          70-142          225/50R16   A01 A12 K42
B-Klasse                  66-135          205/55R16   A91                            A16 A21 A57
246, 245G                 66-135          215/55R16   A01 A12 K2b                    NoE V00 V16
e1*2007/46*0751*..;       66-135          225/50R16   A01 A12 K2b                    X78 S02
e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A33 R37 T87 T91
0470*04-..                66-90           195/60R16   A33 R37
- incl. Facelift 2014     66-90           205/50R16   A91 R37 T87 T91
B-Klasse electric drive   65 (132)        205/60R16   A91                            A16 A21 A58
245G                      65 (132)        215/55R16   A12                            Flh KMV S02
e1*2001/116*0470*..       65 (132)        225/55R16   A12
(28kWh-Batterie)
C-Klasse                  88,100,115      195/60R16   A10                            A16 A21 B03
204                       88-215          205/55R16   A32                            Cpe Lim V16
e1*2001/116*0431*..       88-215          225/50R16   A12                            S02
- Limousine/Coupe
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse                  85-120          195/65R16   A10 R37 129                    A16 A21 A58
204                       85-155          205/60R16   A10 130                        B33 Lim Po1
e1*2001/116*              85-155          215/55R16   A10 132                        V16 S02
0431*29-..                85-155          215/60R16   A12 128
(FIN: WDD205...)          85-155          225/55R16   A32 130
                          85-155          235/50R16   A12 132




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55055112 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse T-Modell       88-170         205/55R16   A32 T91 T94                           A16 A21 B03
204K                    88-170         225/50R16   A12 T92 T93 T96                       Car V16 S02
e1*2001/116*0457*..
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse T-Modell       85-120         195/65R16   A10 R37 T92 129                       A16 A21 A58
204K                    85-155         205/60R16   A10 T92 T96 130                       B33 Car Po1
e1*2001/116*            85-155         215/55R16   A10 132                               V16 S02
0457*25-..              85-155         215/60R16   A12 128
(FIN: WDD205...)        85-155         225/55R16   A32 130
                        85-155         235/50R16   A12 132
CLA-Klasse              80, 90         195/55R16   A90 R37 T87 T91                       A16 A21 A58
117, 245G               80, 90         195/60R16   A90 R37                               Lim V16 X78
e1*2007/46*1007*..;     80, 90         205/50R16   A12 R37 T87 T91                       S02
e1*2001/116*            80-130         205/55R16   A12
0470*04-..              80-130         215/55R16   A01 A12 K2b
                        80-130         225/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b
CLA-Klasse Shooting     80-130         205/55R16                                         A12 A16 A21
Brake                   80-130         215/55R16   A01 K2b                               A58 Car V16
245G                    80-130         225/50R16   A01 K1a K1b K2b                       X78 S02
e1*2001/116*
0470*12-..
E-Klasse                100-150        205/60R16   A10 T91 T92 130                       A16 A21 A58
212                     100-150        215/55R16   A10 T93 T97 132                       B03 F38 Lim
e1*2001/116*0501*..     100-150        225/55R16   A10 T95 T99 130                       NoH V16 S02
- mit Luftfederung
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
E-Klasse                100-150        205/60R16   A10 T91 T92 130                       A16 A21 A58
212, 212G               100-150        215/55R16   A10 132                               B03 F39 Lim
e1*2001/116*0501*..;    100-150        225/55R16   A10 130                               NoH V16 S02
e1*2007/46*0484*..      120, 125       205/55R16   A10 R09 T91 T94 134
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55055112 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55055112 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55055112 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

NoH     Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb.

Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

128      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1280 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

129      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1290 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

132      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1320 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juni 2016 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. Juni 2016




Bohlander                                                                     00252876.DOC




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