Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
							Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 21

Fahrzeughersteller                       : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2            Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                  och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                 Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                           Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
719PM-5112B45 PCD 112                       ohne                       66,6                    850     2280    02/16
666
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91          11A; 22I; 51J             AUDI A4 bis MJ2015;
                                          245/35R19 93          11A; 22I; 51J             Limousine;
                                          255/35R19             51G                       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D
B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 235/35R19 91     11A; 22I; 51J             AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..             245/35R19 93     11A; 22I; 51J             Kombi; Frontantrieb;
                                               255/35R19        51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 245/45R19 98         51J                       Nur A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..           255/40R19 100                                  quattro;
                                           255/45R19            51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74D; 765;
                                                                                          AFY
4G             e1*2007/46*0436*..     100 - 150 245/40R19 94    5HI                       Nur A6; nicht A6
4G1            e13*2007/46*1147*..    100 - 245 235/40R19 92Y   5GM; 57E; 67H             allroad quattro;
                                                235/40R19 96    52J                       Kombi; Stufenheck;
                                                235/45R19 95    57E; 67K                  Allradantrieb;
                                                235/45R19 95    52J                       Frontantrieb;
                                                245/40R19 98                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                255/35R19 96Y                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                255/40R19       51G                       721; 73C; 74D; AFY
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 2 von 21
Verkaufsbezeichnung:     A6 LIMOUSINE HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G2          e13*2007/46*1175*.. 155   255/40R19               51G                      nur Limousine
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74D; 765; AFY

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                      : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 130 Nm für Typ : 117; 176; 176 AMG; 204; 204 K; 212; 212K; 245;
                                         245G; 245G AMG
                                         150 Nm für Typ : 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                         180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung:     A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG     e1*2007/46*1207*.. 265       235/35R19 91Y 11A; 26N; 26P; 27H A 45 AMG;
                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*..     80 - 155 225/45R19 96                      Sportfahrwerk; GLA;
                                265 - 280 225/45R19 M+S 52J                nicht Offroad-
                                                                           Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                           Paket; Allradantrieb;
                                                                           Frontantrieb;
                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*..     80 - 155 225/45R19 96                      nicht Sportfahrwerk;
                                                                           GLA; nicht
                                                                           Fahrdynamik Paket;
                                                                           nicht Offroad-
                                                                           Fahrwerk;
                                                                           Allradantrieb;
                                                                           Frontantrieb;
                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           73C; 74A
245G AMG     e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96                      nicht Sportfahrwerk;
                                265 - 280 225/45R19 M+S 52J                GLA; nicht
                                                                           Fahrdynamik Paket;
                                                                           Offroad-Fahrwerk;
                                                                           Allradantrieb;
                                                                           Frontantrieb;
                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           73C; 74A
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 3 von 21
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 265          235/35R19 91Y 11A; 26N; 26P; 27H           A 45 AMG;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
176            e1*2007/46*0928*..    66 - 160 225/35R19 88W 11A; 248; 26P               A-Klasse;
                                     265 - 280 225/35R19 M+S 11A; 248; 26P; 52J         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE, A 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
176 AMG      e1*2007/46*1163*.. 265     235/35R19 91Y 11A; 26N; 26P; 27H                A 45 AMG;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88         11A; 22I; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               54A                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 160 225/35R19 88W 11A; 248; 26P                   A-Klasse;
                                 265 - 280 225/35R19 M+S 11A; 248; 26P; 52J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 246; 248; 26N;         CLA; nicht
                                                            26P; 5FE                    Sportfahrwerk; CLA
                                              235/35R19 91  11A; 24J; 248; 26B;         Limousine; CLA
                                                            26N                         Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 765
245G           e1*2001/116*0470*..   265     235/35R19 91Y 11A; 26N; 26P; 27H           A 45 AMG;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 246; 248; 26N;         nicht Sportfahrwerk;
                                                            26P; 5FE                    CLA Limousine; CLA
                                                                                        Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 765
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 4 von 21
Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 225/35R19 88Y 11A; 26B; 26J                  CLA; CLA Limousine;
                                                                                        CLA Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 225/35R19 88W 11A; 246; 248; 26B;         CLA; Sportfahrwerk;
                                                            26J                         CLA Limousine; CLA
                                                                                        Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 225/45R19 96                              nicht Sportfahrwerk;
                                                                                        GLA; nicht
                                                                                        Fahrdynamik Paket;
                                                                                        nicht Offroad-
                                                                                        Fahrwerk;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 225/45R19 96                              Sportfahrwerk; GLA;
                                     265 - 280 225/45R19 M+S 52J                        nicht Offroad-
                                                                                        Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                                        Paket; Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 225/45R19 96                              nicht Sportfahrwerk;
                                     265 - 280 225/45R19 M+S 52J                        GLA; nicht
                                                                                        Fahrdynamik Paket;
                                                                                        Offroad-Fahrwerk;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 5 von 21
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/40R19 93Y 11A; 26P; 5HA                 Nur Baureihe 205;
204 K        e1*2001/116*0457*..                                                       neue C-Klasse;
                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                       Limousine;
                                                                                       Heckantrieb; nur
                                                                                       Hybrid;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       73C; 74A
204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245    225/40R19 93Y XFC; 11A; 26P; 6AE;     Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                             672                     neue C-Klasse; Cabrio;
                                                                                       Kombilimousine; Coupe;
                                                                                       Limousine;
                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                       Heckantrieb; nicht
                                                                                       Hybrid;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       73C; 74A
204            e1*2001/116*0431*..   115 - 225   225/35R19 88Y 11A; 26P; 5FE           bis
                                                 255/30R19 91  11A; 27H; 27I; 57F; 673 e1*2001/116*0431*36;
                                                                                       Coupe; Heckantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       729; 73C; 74A
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225    225/35R19 88Y 5FE                     Nur Baureihe 204;
                                                 235/35R19 91Y 11A; 24J; 24M           Limousine;
                                                 255/30R19 91Y 11A; 22I; 24M; 57F;     Heckantrieb;
                                                               671; 673                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       73C; 74A
204            e1*2001/116*0431*..   120 - 200   225/35R19 88Y 5FE                     Nur Baureihe 204; Nur
                                                 235/35R19 91  11A; 24J; 24M           4-MATIC; Limousine;
                                     120 - 225   235/35R19 91Y 11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       729; 73C; 74A
204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170   235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 22M;     Nur 4-MATIC; bis
                                                               24J; 24M                e1*2001/116*0457*24;
                                                                                       Kombi;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       729; 73C; 74A
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225    225/35R19 88Y 11A; 21P; 24J; 57E;     bis
                                                               670; 673                e1*2001/116*0457*24;
                                                 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 22M;     Kombi; Heckantrieb;
                                                               24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 22L;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                               24M; 57F; 671; 673      73C; 74A
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 6 von 21
Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88W 11A; 246; 248; 26B;              CLA; Sportfahrwerk;
                                                       26J                              CLA Limousine; CLA
                                                                                        Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
117            e1*2007/46*1007*..    80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 246; 248; 26N;         nicht Sportfahrwerk;
                                                            26P; 5FE                    CLA Limousine; CLA
                                                                                        Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 765

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y                                Baureihe W212;
                                           275/30R19     22I; 247; 248; 51G;            Stufenheck;
                                                         56G; 57F; 575                  Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/35R19 91Y 51J                        Baureihe W212;
                                     100 - 245 235/35R19 91Y 57E; 68X                   Stufenheck;
                                               245/35R19 93Y                            Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A
212K           e1*2007/46*0200*..    125 - 245 245/35R19       GAQ; 51G                 Kombi; Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/45R19         11A; 245; 248                V-Klasse; Vito; Vito
                                         245/45R19         11A; 24J; 248                Tourer; Vito Mixto;
                                         255/40R19         11A; 24J; 248                ab
                                                                                        e1*2007/46*0457*09;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 75I
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 7 von 21
Verkaufsbezeichnung:    VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
639/4        L275                    65 - 170 255/40R19 100    11A; 24C; 24D; 54A       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
639/4          e1*2007/46*0458*..    70 - 165 255/40R19 100    11A; 24C; 244; 247;      bis
639/5          e1*2007/46*0459*..,                             5KA; 54A                 e1*2007/46*0459*05;
               L720                  190     255/40R19         11A; 24C; 244; 247;      bis
                                             100W              5KA; 54A                 e1*2007/46*0458*07;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100        11A; 24C; 24D; 54A       Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 255/40R19 100         11A; 24C; 244; 247;      bis
                                                               5KA; 54A                 e1*2007/46*0457*08;
                                     190     255/40R19         11A; 24C; 244; 247;      Allradantrieb;
                                             100W              5KA; 54A                 Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/45R19             11A; 245; 248            V-Klasse; Vito; Vito
639/5        e1*2007/46*0459*..            245/45R19           11A; 24J; 248            Tourer; Vito Mixto;
                                           255/40R19           11A; 24J; 248            ab
                                                                                        e1*2007/46*0459*06;
                                                                                        ab
                                                                                        e1*2007/46*0458*08;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 75I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 8 von 21
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 9 von 21
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 10 von 21
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 11 von 21
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/35R19
                    Hinterachse:                        255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 12 von 21
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R19
                    Hinterachse:                        265/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R19
                    Hinterachse:                        245/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 13 von 21
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 235/35R19
     Hinterachse: 275/30R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/40R19
                     Hinterachse:                          265/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 14 von 21


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 245            y = 350                   VA
             26P                     x = 195            y = 300                   VA
             27B                     x = 340            y = 260                   HA
             27I                     x = 290            y = 210                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350            8                VA
             26J                   x = 245       y = 350           17                VA
             27H                   x = 340       y = 260            8                HA
             27F                   x = 340       y = 260           28                HA
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 15 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    ---

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 200            y = 310                   VA
             26B                     x = 250            y = 350                   VA
             27I                     x = 240            y = 315                   HA
             27B                     x = 290            y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 350           20                VA
             26N                   x = 250       y = 350            8                VA
             27F                   x = 290       y = 350           25                HA
             27H                   x = 290       y = 350            8                HA
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 16 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 350                   VA
             26P                     x = 240            y = 285                   VA
             27B                     x = 300            y = 350                   HA
             27I                     x = 250            y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350           30                VA
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
             27F                   x = 300       y = 350           30                HA
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 17 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 305            y = 335                   VA
             26B                     x = 355            y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385            8                VA
             26J                   x = 355       y = 385           18                VA
             27H                   x = 310       y = 295            8                HA
             27F                   x = 310       y = 295           13                HA
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 18 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 280            y = 330                   VA
             26P                     x = 230            y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330            8                VA
             26N                   x = 280       y = 330           30                VA
             27F                   x = 300       y = 320           18                HA
             27H                   x = 300       y = 320            8                HA
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 19 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
             26P                       x = 200            y = 310                 VA
             26B                       x = 250            y = 350                 VA
             27I                       x = 240            y = 315                 HA
             27B                       x = 290            y = 350                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350            8                VA
             26J                   x = 250       y = 350           20                VA
             27H                   x = 290       y = 350            8                HA
             27F                   x = 290       y = 350          22,5               HA
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 20 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 305            y = 335                   VA
             26B                     x = 355            y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385            8                VA
             26J                   x = 355       y = 385           18                VA
             27H                   x = 310       y = 295            8                HA
             27F                   x = 310       y = 295           13                HA
Gutachten 366-0068-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50863
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D719
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 18.10.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 21 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 280            y = 330                   VA
             26P                     x = 230            y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330            8                VA
             26N                   x = 280       y = 330           30                VA
             27F                   x = 300       y = 320           18                HA
             27H                   x = 300       y = 320            8                HA
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen