GUTACHTEN zur ABE Nr. 49019 nach §22 StVZO
Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55001813 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 19216
Hersteller O.Z. Spa
Seite 1 von 7
Auftraggeber O.Z. Spa
Via Bastion 49/4
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
QS-Nr.: 39 02 0010603
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell MSW25
Typ 19216
Radgröße 8 J x 18 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
502 19216 502 / Ø73,1-Ø66,45 5/112/66,45 35 725 2150
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49019
Herstellerzeichen OZ
Radtyp und Ausführung 19216 502
Radgröße 8 J x 18 H2
Einpresstiefe ET 35
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 24 81720110
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 27 81720114
S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 27 81720114
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49019 nach §22 StVZO
Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55001813 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 19216
Hersteller O.Z. Spa
Seite 2 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A5 100-195 225/45R18 R02 R37 T91 T95 A12 A14 A21
B8, B81 100-195 235/40R18 R02 R37 T91 T95 B03 Cbo Cpe
e1*2001/116*0430*..; 100-195 245/40R18 R02 Flh V18 VA1
e13*2007/46*1084*.. S03
- Coupé, Cabrio
- Sportback
C 30 CDI AMG 170 225/40R18 K45 R02 A01 A12 A14
203CL A21 Cpe V18
e1*98/14*0159*.. VA1 S02
- Coupé
C 30cdi/ 32/ 55 AMG 170-270 225/40R18 K45 R02 A01 A12 A14
203K A21 Car V18
e1*98/14*0158*.. VA1 S02
- Kombi
C 30cdi/ 32/ 55AMG 170-270 225/40R18 K45 R02 A01 A12 A14
203 A21 V18 VA1
e1*98/14*0139*.. S02
C-Klasse 75-200 225/40R18 K45 R02 A01 A12 A14
203 A21 V18 VA1
e1*98/14*0139*.. S02
C-Klasse 45-145 225/40R18 K41 R02 T88 T89 A01 A12 A14
HO A21 V18 VA1
G363, S02
e1*92/53*0001*..
C-Klasse Sportcoupé 75-200 225/40R18 K45 R02 A01 A12 A14
203CL A21 Cpe V18
e1*98/14*0159*.. VA1 S02
C-Klasse T-Modell 55-142 225/40R18 K41 R02 T88 T89 A01 A12 A14
202 A21 R21 V18
e1*93/81*0034*.. VA1 S02
C-Klasse T-Modell 75-200 225/40R18 K45 R02 A01 A12 A14
203K A21 Car V18
e1*98/14*0158*.. VA1 S02
CLK 500, -/55 AMG 225-285 225/40R18 K1c R02 T89 A01 A12 A14
209 A21 B10 Cbo
e1*98/14*0184*.. Cpe V18 VA1
S02
CLK-Klasse 100-255 225/40R18 R02 R37 T88 A01 A12 A14
208 A21 Cbo Cpe
e1*96/27*0054*.. K46 V18 VA1
S02
CLK-Klasse 100-200 225/40R18 K1c R02 A01 A12 A14
209 A21 Cbo Cpe
e1*98/14*0184*.. V18 VA1 S02
E-Klasse 55-260 235/40R18 R02 A01 A12 A14
210 A21 K2b K46
e1*93/81*0022*.. NBF V18 VA1
S02
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49019 nach §22 StVZO
Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55001813 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 19216
Hersteller O.Z. Spa
Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse T-Modell 83-260 235/40R18 R02 A01 A12 A14
210K A21 R21 V18
e1*93/81*0033*.. VA1 S02
SLK 100-160 225/40R18 K41 K45 R02 A01 A12 A14
170 A21 V18 VA1
e1*95/54*0039*.. S02
SLK 120-170 225/40R18 R02 A12 A14 A21
171 V18 VA1 S02
e1*2001/116*0262*..
SLK 32 AMG 260 225/40R18 K41 K45 R02 A01 A12 A14
170 A21 V18 VA1
e1*95/54*0039*.. S02
SLK 350 200,224 225/40R18 R02 A01 A12 A14
171 A21 V18 VA1
e1*2001/116*0262*.. S02
SLK 55AMG 265,294 225/40R18 R02 A01 A12 A14
171, 171AMG A21 B60 V18
e1*2001/116*0262*.., VA1 S02
e1*2001/116*0321*..
SLK-Klasse 135-225 225/40R18 R02 A01 A12 A14
172 135-225 245/35R18 K1a K1b R02 A21 V18 VA1
e1*2007/46*0548*.. S04
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49019 nach §22 StVZO
Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55001813 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 19216
Hersteller O.Z. Spa
Seite 4 von 7
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
B10 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.
B60 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49019 nach §22 StVZO
Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55001813 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 19216
Hersteller O.Z. Spa
Seite 5 von 7
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49019 nach §22 StVZO
Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55001813 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 19216
Hersteller O.Z. Spa
Seite 6 von 7
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 205/40R18 225/35R18
Nr. 2 205/45R18 225/40R18
Nr. 3 215/40R18 245/35R18, 255/35R18
Nr. 4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18
Nr. 5 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 6 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 7 225/50R18 245/45R18, 255/45R18
Nr. 8 235/40R18 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 10 235/50R18 255/45R18, 285/40R18
Nr. 11 235/60R18 255/55R18, 285/50R18
Nr. 12 245/35R18 255/35R18
Nr. 13 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15 245/50R18 275/45R18
Nr. 16 255/40R18 285/35R18, 295/35R18
Nr. 17 255/45R18 275/40R18, 285/40R18
Nr. 18 255/50R18 285/45R18
Nr. 19 255/55R18 285/50R18
Nr. 20 265/35R18 295/30R18, 315/30R18
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 11, Gutachten Nummer 55011013, Ausfertigung 1
(RADTYP 19223) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen
und Hinweise.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 5. Juli 2016 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49019 nach §22 StVZO
Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55001813 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 19216
Hersteller O.Z. Spa
Seite 7 von 7
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 5. Juli 2016
Pohl 00253079.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim