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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            16-0217-A03-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ MCT9-9021
Fertiger/Zulieferer               AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                       Seite 1 von 9

Hersteller                        AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
                                  Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 83a
                                  67454 Haßloch
                                  QM-Nr. 49020180804

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MOTEC - MCT9
Typ                               MCT9-9021
Radgröße                          9JX21 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
MB           MCT9-9021 MB / ohne Ring              5/112/66,6         35        780    2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 MOTEC
Radtyp und Ausführung             MCT9-9021 (s.o.)
Radgröße                          9JX21 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen              TAM
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                  28,3
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                  30
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  28,3
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                  28,3

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 160217-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            16-0217-A03-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ MCT9-9021
Fertiger/Zulieferer               AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                    Seite 2 von 9


Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 / A6 Avant      100-185       255/30R21   Car K1a K2b T93                    A06 A12 A14
4G, 4G1                 100-245       255/30R21   K1a K2b Lim T93                    A16 A18 A57
e1*2007/46*0436*..;     100-245       265/30R21   Car K1a K1b K2b K8b Lim T96        BnK NA1 S01
e13*2007/46*1147*..     100-245       275/30R21   Car K1c K2b K3a K8b Lim
- incl. Facelift 2014
Audi A6 allroad         140-245       255/35R21   K5w K6x T98                        A06 A12 A14
4G, 4G1                 140-245       265/35R21   K1a K1b K2b K3a K5x K6y K8e T01    A16 A18 A56
e1*2007/46*0436*..;                               T97 150                            B92 Car KMV
e13*2007/46*1147*..     140-245       275/30R21   K1c K2b K3a K5a K5x K6y K8m T98    S01
- incl. Facelift 2014
Audi A7 Sportback       140-230       255/30R21   T93                                A06 A12 A14
4G, 4G1                 140-245       265/30R21                                      A16 A18 A57
e1*2007/46*0436*..;     140-245       275/30R21                                      BnK S01
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi Q5                 100-200       245/40R21                                      A06 A12 A14
8R, 8R1, 8R2            100-200       255/35R21   K1a T98                            A16 A18 S02
e1*2001/116*0473*..;
e1*2001/116*0497*..,
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
Audi Q5                 100-200       245/40R21                                      A06 A12 A14
8R, 8R1, 8R2            100-200       255/35R21   T98                                A16 A18 KMV
e1*2001/116*0473*..;                                                                 S02
e1*2001/116*0497*..;
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
E-Klasse                135, 143      255/30R21   K1c K2b K5d K5i K5k T93            A06 A12 A14
212                     135, 143      255/30R21   K1c K2h K5d K5i K5k T93            A16 A18 A58
e1*2001/116*                                                                         Lim S04
0501*25-..
(FIN: WDD213...)
GLA 45 AMG 4matic       265, 280      245/30R21   K2b K6x K8a T91                    A06 A12 A14
245G, -/AMG             265, 280      255/30R21   K1a K1b K2c K5v K6g K6y K8i T93    A16 A18 A56
e1*2001/116*0470*..;    265, 280      265/30R21   K1c K2c K5a K5x K6h K6y K8i        S03
e1*2007/46*1207*..

GLA-Klasse              80-155        245/30R21   K1a K1b K2b K5v K6x K8a T87 T91    A06 A12 A14
245G                    80-155        255/30R21   K1c K2c K5a K5x K6g K6y K8i        A16 A18 A57
e1*2001/116*                                                                         Flh S03
0470*06-..




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           16-0217-A03-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ MCT9-9021
Fertiger/Zulieferer              AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                      Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLC-Klasse             120-180       245/40R21                                         A06 A12 A14
204X                   120-180       255/35R21    T98                                  A16 A18 A56
e1*2001/116*           120-180       255/40R21                                         S03
0480*16-..             120-180       265/35R21
(FIN: WDC253...)
GLK-Klasse             100-225       245/35R21    K1c K2a K2b T96                      A06 A12 A14
204X                   100-225       255/35R21    K1c K2c K5a K6a                      A16 A18 S04
e1*2001/116*           100-225       265/30R21    K1c K2c K5a K6a T96
0480*00-16
(FIN: WDC204...)
S-Klasse               150-335       245/35R21    R02 T96 153                          A06 A12 A14
222, 221               150-335       255/35R21    T98 152                              A16 A18 A57
e1*2007/46*0960*..;    150-335       275/30R21    R03 T98 154                          BnK Lim P38
e1*2001/116*                                                                           V21 X93 S04
0335*19-..
ab Modell 2013
(FIN: WDD222...)
S63, S65 -/AMG         430, 463      255/35R21    M+S T98 152                          A06 A12 A14
221, 221AMG                                                                            A16 A18 A57
e1*2001/116*0335*20-                                                                   B79 BmK Lim
..;                                                                                    V21 S04
e1*2001/116*0396*09-
..
ab Modell 2013
(FIN: WDD222...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          16-0217-A03-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ MCT9-9021
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                         Seite 4 von 9

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

152      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1520 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

153      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1530 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

154      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1540 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B79    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm
an Achse 1.

B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         16-0217-A03-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ MCT9-9021
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                        Seite 5 von 9

BmK     Die Sonderräder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.




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Nummer                        16-0217-A03-V01
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ MCT9-9021
Fertiger/Zulieferer           AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                   Seite 6 von 9

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



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Nummer                          16-0217-A03-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ MCT9-9021
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                         Seite 7 von 9

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

P38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
an Achse 1.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Nummer                         16-0217-A03-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ MCT9-9021
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                         Seite 8 von 9

V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 2   245/40R21      275/35R21
Nr. 3   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 4   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 5   255/40R21      285/35R21
Nr. 6   255/50R21      285/45R21
Nr. 7   265/35R21      305/30R21
Nr. 8   265/40R21      295/35R21
Nr. 9   265/45R21      295/40R21
Nr.10   275/35R21      325/30R21
Nr.11   275/45R21      315/40R21
Nr.12   285/35R21      325/30R21
Nr.13   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TUV Rheinland Malaysia, Shah Alam ab Februar
2016 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 9. Juli 2016 in Lambsheim statt.




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TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX21 H2 Typ MCT9-9021
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                      Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 9. Juli 2016




Tufan                                                                00253425.DOC




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