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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51143



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          8,5 J x 20 H2


             Typ:                         TZ8520
§ 22 51143




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51143


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51143


             Die ABE-Nr. 51143 erstreckt sich auf die Räder 8,5 J x 20 H2, Typ TZ8520, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55807616 (1. Ausfertigung) vom 16.11.2016
             beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1-7

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 51143




             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.



             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 16.11.2016
             festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 02.02.2017
             Im Auftrag
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51143 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55807616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 20 H2 Typ TZ8520
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 1 von 9

             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                             Via C. Colombo
                                             I-25013 Carpenedolo (BS)
                                             QM-Nr.: 01 06 007

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
             Modell                          SPITZE
             Typ                             TZ8520
             Radgröße                        8,5J X 20 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                               Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                               (mm)
             WSX          TZ8520 / WSX / ohne Ring             5/112/66,6          35         1000   2410

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51143
             Herstellerzeichen               MAK
             Radtyp und Ausführung           TZ8520...(s.o.)
             Radgröße                        8,5J X 20 H2
§ 22 51143




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S02   Schraube M14x1,5         Kugel       120                       27                 B450L275
                                            D=28 mm                                                  17R14
             S03   Schraube M14x1,5         Kugel       150                       27                 B450L275
                                            d=28mm                                                   17R14
             S04   Serienschraube           Kugel       130                       27                 O.E
                   M14x1,5                  d=28mm
             S05   Serienschraube           Kugel       140                       30                 O.E
                   M14x1,5                  d=28mm

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Audi
                                             Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51143 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55807616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J X 20 H2 Typ TZ8520
             Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                              Seite 2 von 9


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi A4                 88-200         255/30R20   K1c K41 K45 R02 T88 T92        A01 A12 A14
             B8, B81                                                                           A21 Car Lim
             e1*2001/116*0430*..;                                                              VA1 S02
             e13*2007/46*1084*..
             (FIN: WAUZZZ8K...)
             Audi A5                 100-200        255/30R20   R02 T88 T92                    A12 A14 A21
             B8, B81                                                                           Cbo Cpe Flh
             e1*2001/116*0430*..;                                                              VA1 S02
             e13*2007/46*1084*..
             - Coupé, Cabrio
             - Sportback
             Audi A6 / A6 Avant      100-245        245/35R20   R02 T91 T95                    A01 A12 A14
             4G, 4G1                 100-245        255/35R20   R02 T93                        A21 A57 Car
             e1*2007/46*0436*..;                                                               Lim NA1 V00
             e13*2007/46*1147*..                                                               V20 VA1 S02
             - incl. Facelift 2014
             Audi Q5                 100-200        255/45R20   R02                            A01 A12 A14
             8R, 8R1, 8R2                                                                      A21 KOV
§ 22 51143




             e1*2001/116*0473*..;                                                              VA1 S05
             e1*2001/116*0497*..,
             e13*2007/46*1083*..;
             e13*2007/46*1179*..
             - incl. Facelift 2012
             Audi Q5                 100-200        255/45R20   R02                            A12 A14 A21
             8R, 8R1, 8R2                                                                      KMV VA1
             e1*2001/116*0473*..;                                                              S05
             e1*2001/116*0497*..;
             e13*2007/46*1083*..;
             e13*2007/46*1179*..
             - incl. Facelift 2012
             - mit Radhaus-
                Verbreiterungen
             Audi S4                 245            255/30R20   K1c K41 K45 R02 T92            A01 A12 A14
             B8, B81                                                                           A21 Car Lim
             e1*2001/116*0430*..;                                                              VA1 S02
             e13*2007/46*1084*..
             (FIN: WAUZZZ8K...)
             Audi S5                 245, 260       255/30R20   R02 T92                        A12 A14 A21
             B8, B81                                                                           A56 Cbo Cpe
             e1*2001/116*0430*..,                                                              Flh VA1 S02
             e1*2001/116*0447*..;
             e13*2007/46*1084*..
             - Coupé, Cabrio
             - Sportback
             Audi S6 / S6 Avant      309, 331       255/35R20   R02                            A01 A12 A14
             4G, 4G1                                                                           A21 A56 Car
             e1*2007/46*0436*..;                                                               Lim VA1 S02
             e13*2007/46*1147*..
             - incl. Facelift 2014



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51143 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55807616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5J X 20 H2 Typ TZ8520
             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                              Seite 3 von 9
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             CL 63, CL 65 -AMG      386-463        255/35R20   K1a K1b K41 R02                 A01 A12 A14
             216, 216AMG                                                                       A21 Cpe VS0
             e1*2001/116*0372*..,                                                              VA1 S03
             e1*2001/116*0426*..
             (FIN: WDD216...)
             CL-Klasse              220-368        245/35R20   K1a K41 K45 R02                 A01 A12 A14
             215                                                                               A21 R21 V20
             e1*98/14*0113*..                                                                  VA1 S03
             CL-Klasse              285            245/35R20   R02 R37 T91 T95                 A12 A14 A21
             216                    285-380        255/35R20   A01 K1a K1b K41 R02             Cpe V00 VS0
             e1*2001/116*0372*..                                                               VA1 S03
             (FIN: WDD216...)
             GLK-Klasse             100-225        235/45R20   K1b R02                         A01 A12 A14
             204X                   100-225        245/40R20   K1c R02                         A21 V20 VA1
             e1*2001/116*           100-225        245/45R20   K1c R02                         S03
             0480*00-16             100-225        255/40R20   K1c K5a R02
             (FIN: WDC204...)
             S-Klasse               145-368        245/35R20   K41 K45 R02 T91                 A01 A12 A14
             220                                                                               A21 A61 NBF
             e1*97/27*0099*..                                                                  R21 V20 VA1
§ 22 51143




                                                                                               S03
             S-Klasse               150-285        245/35R20   R02 R37 T95                     A12 A14 A21
             221                    150-380        255/35R20   R02 T93 T97                     V00 VS0 VA1
             e1*2001/116*0335*..                                                               S03
             (FIN: WDD221...)
             S-Klasse               150-335        245/40R20   R02                             A12 A14 A21
             222, 221               150-335        255/35R20   R02 T93 T97                     A57 BnK Lim
             e1*2007/46*0960*..;    150-335        255/40R20   R02                             P38 V20 X93
             e1*2001/116*                                                                      VA1 S03
             0335*19-..
             ab Modell 2013
             (FIN: WDD222...)
             S63, S65 -/AMG         386-463        255/35R20   R02 T97                         A01 A12 A14
             221, 221AMG                                                                       A21 A58 VS0
             e1*2001/116*0335*..;                                                              VA1 S03
             e1*2001/116*0396*..
             (FIN: WDD221...)
             S63, S65 -/AMG         430, 463       255/40R20   R02                             A12 A14 A21
             221, 221AMG                                                                       A57 B79 BmK
             e1*2001/116*0335*20-                                                              Lim V20 VA1
             ..;                                                                               S03
             e1*2001/116*0396*09-
             ..
             ab Modell 2013
             (FIN: WDD222...)
             SL                     170-285        255/30R20   R02                             A12 A14 A21
             230                                                                               R21 VA1 S04
             e1*98/14*0169*..
             SL                     225, 320       255/30R20   R02                             A12 A14 A21
             231                                                                               X36 VA1 S04
             e1*2007/46*0803*..


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51143 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55807616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5J X 20 H2 Typ TZ8520
             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 4 von 9
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             SL 600                 368,380        255/30R20    R02 T92                               A12 A14 A21
             230                                                                                      R21 VA1 S04
             e1*98/14*0169*..

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
§ 22 51143




             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51143 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55807616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 20 H2 Typ TZ8520
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 5 von 9

             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
             über 5200 mm).

             B79    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm
§ 22 51143




             an Achse 1.

             BmK    Die Sonderräder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

             BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
             Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

             Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
             (3-türig und 5-türig).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51143 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55807616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 20 H2 Typ TZ8520
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 6 von 9

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§ 22 51143




             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

             NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
             235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung).

             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
             Fahrzeugausführungen.

             P38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
             an Achse 1.

             R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

             R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
             Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
             Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
             Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51143 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55807616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 20 H2 Typ TZ8520
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 7 von 9

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
§ 22 51143




             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

             V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
             Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
             Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
             Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
             Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
             Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
             Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
             Nr. 8    245/45R20      275/40R20
             Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
             Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
             Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
             Nr. 12   255/45R20      285/40R20
             Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
             Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
             Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
             Nr. 16   265/45R20      295/40R20
             Nr. 17   265/50R20      295/45R20
             Nr. 18   275/35R20      305/30R20
             Nr. 19   275/40R20      315/35R20
             Nr. 20   275/50R20      305/45R20
             Nr. 21   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51143 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55807616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 20 H2 Typ TZ8520
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 8 von 9

             VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
             zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 4, Gutachten Nummer 55807716, Ausfertigung 1
             (RADTYP TZ9520) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
             Auflagen und Hinweise.

             VS0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                    Vorderachse     Hinterachse

             Nr. 1 245/35R20        275/30R20
             Nr. 2 255/35R20        275/35R20, 285/30R20

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
             an Achse 1.

             X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
             an Achse 1.
§ 22 51143




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 16. November 2016 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51143 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55807616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 20 H2 Typ TZ8520
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 9 von 9

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 16. November 2016
§ 22 51143




             Schmidt                                                                       00260425.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51144



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          9,5 J x 20 H2


             Typ:                         TZ9520
§ 22 51144




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51144


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51144


             Die ABE-Nr. 51144 erstreckt sich auf die Räder 9,5 J x 20 H2, Typ TZ9520, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55807716 (1. Ausfertigung) vom 16.11.2016
             beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1-4

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 51144




             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.



             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 16.11.2016
             festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 02.02.2017
             Im Auftrag
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51144 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807716 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5J X 20 H2 Typ TZ9520
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 1 von 9

             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                             Via C. Colombo
                                             I-25013 Carpenedolo (BS)
                                             QM-Nr.: 01 06 007

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
             Modell                          SPITZE
             Typ                             TZ9520
             Radgröße                        9.5J X 20 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             WSX          TZ9520/WSX / ohne Ring              5/112/66,6          35         1000   2410

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51144
             Herstellerzeichen               MAK
             Radtyp und Ausführung           TZ9520
             Radgröße                        9.5J X 20 H2
§ 22 51144




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S02   Schraube M14x1,5         Kugel       120                      27                 B450L275
                                            D=28 mm                                                 17R14
             S03   Schraube M14x1,5         Kugel       150                      27                 B450L275
                                            d=28mm                                                  17R14
             S04   Serienschraube           Kugel       130                      27                 O.E
                   M14x1,5                  d=28mm
             S05   Serienschraube           Kugel       140                      30                 O.E
                   M14x1,5                  d=28mm

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Audi
                                             Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51144 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807716 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.5J X 20 H2 Typ TZ9520
             Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                              Seite 2 von 9


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi A4                 88-200         255/30R20   K2c K44 K46 K56 R03 T88 T92    A01 A12 A14
             B8, B81                                                                           A21 Car Lim
             e1*2001/116*0430*..;                                                              HA2 S02
             e13*2007/46*1084*..
             (FIN: WAUZZZ8K...)
             Audi A5                 100-200        255/30R20   R03 T88 T92                    A12 A14 A21
             B8, B81                                                                           Cbo Cpe Flh
             e1*2001/116*0430*..;                                                              HA2 S02
             e13*2007/46*1084*..
             - Coupé, Cabrio
             - Sportback
             Audi A6 / A6 Avant      100-245        255/35R20   K2b K8b R03 T93                A01 A12 A14
             4G, 4G1                 100-245        275/30R20   K2c K8a R03 T93                A21 A57 Car
             e1*2007/46*0436*..;                                                               Lim NA1 V00
             e13*2007/46*1147*..                                                               V20 HA2 S02
             - incl. Facelift 2014
             Audi Q5                 100-200        255/45R20   R03                            A01 A12 A14
             8R, 8R1, 8R2                                                                      A21 KOV
§ 22 51144




             e1*2001/116*0473*..;                                                              HA2 S05
             e1*2001/116*0497*..,
             e13*2007/46*1083*..;
             e13*2007/46*1179*..
             - incl. Facelift 2012
             Audi Q5                 100-200        255/45R20   R03                            A12 A14 A21
             8R, 8R1, 8R2                                                                      KMV HA2
             e1*2001/116*0473*..;                                                              S05
             e1*2001/116*0497*..;
             e13*2007/46*1083*..;
             e13*2007/46*1179*..
             - incl. Facelift 2012
             - mit Radhaus-
                Verbreiterungen
             Audi S4                 245            255/30R20   K2c K44 K46 K56 R03 T92        A01 A12 A14
             B8, B81                                                                           A21 Car Lim
             e1*2001/116*0430*..;                                                              HA2 S02
             e13*2007/46*1084*..
             (FIN: WAUZZZ8K...)
             Audi S5                 245, 260       255/30R20   R03 T92                        A12 A14 A21
             B8, B81                                                                           A56 Cbo Cpe
             e1*2001/116*0430*..,                                                              Flh HA2 S02
             e1*2001/116*0447*..;
             e13*2007/46*1084*..
             - Coupé, Cabrio
             - Sportback
             Audi S6 / S6 Avant      309, 331       255/35R20   K2b K8b R03                    A01 A12 A14
             4G, 4G1                                                                           A21 A56 Car
             e1*2007/46*0436*..;                                                               Lim HA2 S02
             e13*2007/46*1147*..
             - incl. Facelift 2014



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51144 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807716 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.5J X 20 H2 Typ TZ9520
             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                 Seite 3 von 9
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             CL 63, CL 65 -AMG      386-463        275/35R20   R03                                A01 A12 A14
             216, 216AMG            386-463        285/30R20   K2b K42 R03 T95 T99                A21 Cpe VS0
             e1*2001/116*0372*..,                                                                 HA2 S03
             e1*2001/116*0426*..
             (FIN: WDD216...)
             CL-Klasse              220-368        275/30R20   K2c K42 K44 K56 R03                A01 A12 A14
             215                    220-368        285/30R20   K2c K42 K44 K56 R03                A21 R21 V20
             e1*98/14*0113*..                                                                     HA2 S03
             CL-Klasse              285,320        255/35R20   R03 T97                            A12 A14 A21
             216                    285,320        275/30R20   R03 T97                            Cpe V00 VS0
             e1*2001/116*0372*..    285-380        275/35R20   A01 R03                            HA2 S03
             (FIN: WDD216...)       285-380        285/30R20   A01 K2b K42 R03 T95 T99
             GLK-Klasse             100-225        255/40R20   K2c K6a R03                        A01 A12 A14
             204X                   100-225        275/35R20   K2c K6a K8a R03                    A21 V20 HA2
             e1*2001/116*           100-225        275/40R20   K2c K6a K8a R03                    S03
             0480*00-16
             (FIN: WDC204...)
             S-Klasse               145-368        275/30R20   K2c K42 K44 K56 R03                A01 A12 A14
             220                    145-368        285/30R20   K2c K42 K44 K56 R03 T95            A21 A61 NBF
             e1*97/27*0099*..                                                                     R21 V20 HA2
§ 22 51144




                                                                                                  S03
             S-Klasse               150-320        255/35R20   R03 R37 T97                        A12 A14 A21
             221                    150-320        275/30R20   A01 K2b K42 K56 R03 T97            V00 VS0 HA2
             e1*2001/116*0335*..    150-380        275/35R20   A01 K2b K42 K56 R03                S03
             (FIN: WDD221...)       150-380        285/30R20   A01 K2a K2b K42 K56 R03 T95 T99
             S-Klasse               150-335        255/35R20   R03 T97                            A12 A14 A21
             222, 221               150-335        255/40R20   R03 T01 T97                        A57 BnK Lim
             e1*2007/46*0960*..;    150-335        275/35R20   R03                                P38 V20 X93
             e1*2001/116*           150-335        285/30R20   A01 K2b K6g R03 T99                HA2 S03
             0335*19-..             150-335        285/35R20   A01 K2b K6g R03
             ab Modell 2013
             (FIN: WDD222...)
             S63, S65 -/AMG         386-463        275/35R20   K2b K42 K56 R03                    A01 A12 A14
             221, 221AMG            386-463        285/30R20   K2a K2b K42 K56 R03                A21 A58 VS0
             e1*2001/116*0335*..;                                                                 HA2 S03
             e1*2001/116*0396*..
             (FIN: WDD221...)
             S63, S65 -/AMG         430, 463       255/40R20   M+S R03 T01 T97                    A12 A14 A21
             221, 221AMG            430, 463       285/35R20   A01 K2h K6g R03                    A57 B79 BmK
             e1*2001/116*0335*20-                                                                 Lim V20 HA2
             ..;                                                                                  S03
             e1*2001/116*0396*09-
             ..
             ab Modell 2013
             (FIN: WDD222...)
             SL                     170-285        255/30R20   R03 T88 T92                        A12 A14 A21
             230                                                                                  R21 HA2 S04
             e1*98/14*0169*..
             SL                     225, 320       255/30R20   R03 T88 T92                        A12 A14 A21
             231                                                                                  X36 HA2 S04
             e1*2007/46*0803*..


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51144 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807716 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.5J X 20 H2 Typ TZ9520
             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 4 von 9
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             SL 600                 368,380        255/30R20    R03 T92                               A12 A14 A21
             230                                                                                      R21 HA2 S04
             e1*98/14*0169*..

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
§ 22 51144




             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807716 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5J X 20 H2 Typ TZ9520
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 5 von 9

             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
             über 5200 mm).

             B79    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm
§ 22 51144




             an Achse 1.

             BmK    Die Sonderräder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

             BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
             Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

             Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
             (3-türig und 5-türig).

             HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
             zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 7, Gutachten Nummer 55807616, Ausfertigung 1
             (RADTYP TZ8520) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
             Auflagen und Hinweise.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51144 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807716 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5J X 20 H2 Typ TZ9520
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 6 von 9

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
             Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
§ 22 51144




             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
             235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung).

             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
             Fahrzeugausführungen.

             P38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
             an Achse 1.

             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.



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             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807716 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5J X 20 H2 Typ TZ9520
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 7 von 9

             R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
             Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
             Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
             Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
§ 22 51144




             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51144 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807716 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5J X 20 H2 Typ TZ9520
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 8 von 9

             V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
             Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
             Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
             Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
             Nr. 5    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
             Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
             Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
             Nr. 8    245/45R20     275/40R20
             Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
             Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
             Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
             Nr. 12   255/45R20     285/40R20
             Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
             Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
             Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
             Nr. 16   265/45R20     295/40R20
             Nr. 17   265/50R20     295/45R20
§ 22 51144




             Nr. 18   275/35R20     305/30R20
             Nr. 19   275/40R20     315/35R20
             Nr. 20   275/50R20     305/45R20
             Nr. 21   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             VS0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1 245/35R20        275/30R20
             Nr. 2 255/35R20        275/35R20, 285/30R20

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
             an Achse 1.

             X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
             an Achse 1.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 16. November 2016 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51144 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807716 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5J X 20 H2 Typ TZ9520
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 9 von 9


             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 16. November 2016
§ 22 51144




             Schmidt                                                                       00260426.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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