Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 51047
Gerät: Sonderräder für Pkw
9,5 J x 20 H2
Typ: STELLAR 2095
Inhaber der ABE und G.M.P. GROUP S.R.L.
Hersteller: IT-24061 Albano Sant' Alessandro (BG)
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 51047
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 51047
Die ABE-Nr. 51047 erstreckt sich auf die Räder 9,5 J x 20 H2, Typ STELLAR 2095, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) vom 17.06.2016
beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1, 2, 3 1. Ausfertigung
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 17.06.2016
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 15.11.2016
Im Auftrag
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis
Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 51047
Ausgabedatum: 15.11.2016 letztes Änderungsdatum: --
1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
2. Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
STELLAR 2095 10.03.2016
letztes Änderungsdatum: 10.03.2016
3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
55035616 (1. Ausfertigung) 17.06.2016
4. Beschreibung der Änderungen:
entfällt
not applicable
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL
Via Luigi Galvani 8-12
IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
QM Nr.:39020711504
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell STELLAR
Typ STELLAR 2095
Radgröße 9,5 J x 20 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
STELLAR 2095 ET35 / ohne Ring 5/112/66,6 35 750 2150 1/2016
STELLAR 2095 ET35 / ohne Ring 5/112/66,6 35 750 2150 1/2016
STELLAR 2095 ET50 / ohne Ring 5/112/66,6 50 750 2150 1/2016
Kennzeichnung
KBA-Nummer 51047
Herstellerzeichen GMP
Radtyp und Ausführung STELLAR 2095 (s.o)
Radgröße 9,5Jx20H2
Einpreßtiefe ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/112 35 750 2150
5/112 50 750 2150
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112 235/35R20 35 750
5/112 235/35R20 50 750
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112 305/50R20 35 750
5/112 305/50R20 50 750
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 16,04 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Capriano Del Colle (BS), 10.12.2015 durchgeführt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Anlagen
Beschreibung - 10.03.2016
Radzeichnung SLR 95x20 NF 22.09.2015
Radzeichnung 8SLR9520355/112666 21.01.2015
Radzeichnung 8SLR9520505/112666 21.01.2015
Nabenkappenzeichnung 7CAPCS74-MB 13.05.2016
Befestigungsmittelzeichnung Mercedes Bolts 15.04.2016
Befestigungsmittelzeichnung LS17D28R14 14.10.2013
mit Änderung vom 17.10.2013
Verwendungen Anlagen 1-3
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 17. Juni 2016
Blauth
GB/EK 00252078.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL
Via Luigi Galvani 8-12
IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
QM Nr.:39020711504
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell STELLAR
Typ STELLAR 2095
Radgröße 9,5Jx20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
STELLAR 2095 ET35 / ohne Ring 5/112/66,6 35 750 2150
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 51047
Herstellerzeichen GMP
Radtyp und Ausführung STELLAR 2095 (s.o)
Radgröße 9,5Jx20H2
Einpresstiefe ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 150 27
S03 Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 120 27
S04 Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 130 28
S05 Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 150 28
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4 100-200 255/30R20 K1c K2c K3a K4i K8n T88 T92 A01 A12 A16
B8, B81 A19 A57 Car
e1*2001/116* Lim S03
0430*35-...
e13*2007/46*
1084*19-..
(FIN: WAUZZZF4...)
Audi A5 100-200 255/30R20 T88 T92 A12 A16 A19
B8, B81 100-200 265/30R20 Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0430*..; S03
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
Audi A6 / A6 Avant 100-245 245/35R20 K1a K2b T95 A01 A12 A16
4G, 4G1 100-245 255/35R20 K1a K1b K2b K8b T93 T97 A19 A57 Car
e1*2007/46*0436*..; 100-245 265/35R20 K1c K2b K3a K8b T95 Lim NA1 S03
e13*2007/46*1147*.. 100-245 275/30R20 K1c K2c K3a K5d K8n T93 T97
- incl. Facelift 2014 100-245 275/35R20 K1c K2c K3a K5d K8n
Audi A6 allroad 140-245 245/40R20 K5w K6x T99 150 A01 A12 A16
4G, 4G1 140-245 255/40R20 K5w K6x T01 T97 149 A19 A56 B92
e1*2007/46*0436*..; 140-245 265/35R20 K1a K1b K2b K3a K5x K6y K8e T99 Car KMV S03
e13*2007/46*1147*.. 150
- incl. Facelift 2014
Audi A7 Sportback 140-245 245/35R20 T91 T95 A12 A16 A19
4G, 4G1 140-245 255/35R20 T93 T97 A57 S03
e1*2007/46*0436*..; 140-245 265/35R20
e13*2007/46*1147*.. 140-245 275/30R20 T93 T97
- incl. Facelift 2014 140-245 275/35R20
Audi A8 150-368 245/40R20 T99 150 A12 A16 A19
4H 150-368 255/40R20 149 A57 NBF S03
e1*2007/46*0284*.. 150-368 265/40R20 147
e1*2007/46*0398*.. 150-368 275/35R20 150
Audi S5 245, 260 255/30R20 T92 A12 A16 A19
B8, B81 245, 260 265/30R20 T94 A56 Cbo Cpe
e1*2001/116*0430*.., Flh S03
e1*2001/116*0447*..;
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
Audi S6 / S6 Avant 309, 331 255/35R20 K1a K1b K2b K8b T97 A01 A12 A16
4G, 4G1 309, 331 265/35R20 K1c K2b K3a K8b T95 T99 A19 A56 Car
e1*2007/46*0436*..; 309, 331 275/30R20 K1c K2c K3a K5d K8n T97 Lim S03
e13*2007/46*1147*.. 309, 331 275/35R20 K1c K2c K3a K5d K8n
- incl. Facelift 2014
Audi S7 Sportback 309, 331 255/35R20 T97 A12 A16 A19
4G, 4G1 309, 331 265/35R20 A56 S03
e1*2007/46*0436*..; 309, 331 275/30R20 T97
e13*2007/46*1147*.. 309, 331 275/35R20
- incl. Facelift 2014
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi S8 382, 445 245/40R20 M+S T99 A12 A16 A19
4H 382, 445 255/40R20 M+S A56 NBF S03
e1*2007/46*0284*.. 382, 445 265/40R20
382, 445 275/35R20
CL 63, CL 65 -AMG 386-463 255/35R20 K1c K41 K45 R02 A01 A12 A16
216, 216AMG 386-463 275/35R20 R03 A19 Cpe P42
e1*2001/116*0372*.., 386-463 285/30R20 K2b K42 R03 T95 T99 VS0 S05
e1*2001/116*0426*..
(FIN: WDD216...)
CL-Klasse 220-368 245/35R20 K1a K2b K42 K45 K56 T91 T95 A01 A12 A16
215 220-368 275/30R20 K2c K42 K44 K56 R03 T93 T97 A19 K41 R21
e1*98/14*0113*.. 220-368 285/30R20 K2c K42 K44 K56 R03 V20 S02
CL-Klasse 285 245/35R20 K1a K1b K41 R37 T91 T95 A01 A12 A16
216 285,320 255/35R20 R03 T97 A19 Cpe V00
e1*2001/116*0372*.. 285,320 265/30R20 K1c K41 K45 T94 VS0 S05
(FIN: WDD216...) 285,320 265/35R20 K1c K41 K45 T95 T99
285,320 275/30R20 R03 T97
285-380 255/35R20 K1c K41 K45 R02
285-380 275/35R20 R03
285-380 285/30R20 K2b K42 R03 T95 T99
E-Klasse 135 255/30R20 K1c K2b K5d K5i K5k T92 A01 A12 A16
212 135, 143 245/35R20 K1c K2b K5d K5i K5k T91 T95 A19 A58 Lim
e1*2001/116* 135, 143 255/35R20 K1c K2b K5d K5i K5k T93 T97 V20 S05
0501*25-.. 135, 143 265/30R20 K1c K2c K4i K5d K5i K5l K6i K7d K8h
(FIN: WDD213...) T94
135, 143 275/30R20 K2c K4i K6i K8h R03 T97
135, 143 285/30R20 K2c K4i K6i K8m R03
GLC-Klasse 120-180 255/40R20 A12 A16 A19
204X 120-180 255/45R20 A56 S04
e1*2001/116*
0480*16-..
(FIN: WDC253...)
S-Klasse 145-368 245/35R20 K1a K2b K42 K45 K56 T91 T95 A01 A12 A16
220 145-368 275/30R20 K2c K42 K44 K56 R03 T97 A19 A61 K41
e1*97/27*0099*.. 145-368 285/30R20 K2c K42 K44 K56 R03 T95 T99 NBF R21 V20
S02
S-Klasse 150-285 245/35R20 A01 K1a K1b R37 T95 A12 A16 A19
221 150-320 255/35R20 R03 R37 T97 V00 VS0 S05
e1*2001/116*0335*.. 150-320 265/30R20 A01 K1c K2b K41 K45 T94
(FIN: WDD221...) 150-320 265/35R20 A01 K1c K2b K41 K42 K45 T95
150-320 275/30R20 A01 K2b K42 K56 R03 T97
150-380 255/35R20 A01 K1a K1b K41 R02 T93 T97
150-380 275/35R20 A01 K2b K42 K56 R03
150-380 285/30R20 A01 K2a K2b K42 K56 R03 T95 T99
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
S-Klasse 150-335 245/40R20 T95 T99 150 A12 A16 A19
222, 221 150-335 255/35R20 T97 150 A57 BnK Lim
e1*2007/46*0960*..; 150-335 255/40R20 T01 T97 149 P38 V20 X93
e1*2001/116* 150-335 275/35R20 R03 150 S05
0335*19-.. 150-335 285/30R20 A01 K2b K6g R03 T99 150
ab Modell 2013 150-335 285/35R20 A01 K2b K6g R03 149
(FIN: WDD222...)
S63, S65 -/AMG 386-463 255/35R20 K1a K1b K41 R02 T97 A01 A12 A16
221, 221AMG 386-463 275/35R20 K2b K42 K56 R03 A19 A58 P42
e1*2001/116*0335*..; 386-463 285/30R20 K2a K2b K42 K56 R03 VS0 S05
e1*2001/116*0396*..
(FIN: WDD221...)
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
147 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1470 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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149 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
150 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).
B92 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.
BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
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K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
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K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5i An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K5k An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.
K5l An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.
K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K5x An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K6x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6y An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K7d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
K8n An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
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KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NA1 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
P38 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
an Achse 1.
P42 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm
an Achse 1.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
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T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 8 245/45R20 275/40R20
Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 12 255/45R20 285/40R20
Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 16 265/45R20 295/40R20
Nr. 17 265/50R20 295/45R20
Nr. 18 275/35R20 305/30R20
Nr. 19 275/40R20 315/35R20
Nr. 20 275/50R20 305/45R20
Nr. 21 295/35R20 335/30R20, 345/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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VS0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 245/35R20 275/30R20
Nr. 2 255/35R20 275/35R20, 285/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
X93 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juni 2016 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 16. Juni 2016
Blauth
GB/EK 00251996.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL
Via Luigi Galvani 8-12
IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
QM Nr.:39020711504
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell STELLAR
Typ STELLAR 2095
Radgröße 9,5Jx20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
STELLAR 2095 ET35 / ohne Ring 5/112/66,6 35 750 2150
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 51047
Herstellerzeichen GMP
Radtyp und Ausführung STELLAR 2095 (s.o)
Radgröße 9,5Jx20H2
Einpresstiefe ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel D=28mm 130 27
S03 Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 150 27
S04 Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 120 27
S05 Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 150 28
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4 88-200 255/30R20 K2c K44 K46 K56 R03 T88 T92 A01 A12 A16
B8, B81 A19 Car Lim
e1*2001/116*0430*..; HA2 S04
e13*2007/46*1084*..
(FIN: WAUZZZ8K...)
Audi A5 100-200 255/30R20 R03 T88 T92 A12 A16 A19
B8, B81 Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0430*..; HA2 S04
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
Audi A6 / A6 Avant 100-245 245/35R20 K2b R03 T91 T95 A01 A12 A16
4G, 4G1 100-245 255/35R20 K2b K8b R03 T93 A19 A57 Car
e1*2007/46*0436*..; 100-245 275/30R20 K2c K8a R03 T93 Lim NA1 V00
e13*2007/46*1147*.. V20 HA2 S04
- incl. Facelift 2014
Audi S4 245 255/30R20 K2c K44 K46 K56 R03 T92 A01 A12 A16
B8, B81 A19 Car Lim
e1*2001/116*0430*..; HA2 S04
e13*2007/46*1084*..
(FIN: WAUZZZ8K...)
Audi S5 245, 260 255/30R20 R03 T92 A12 A16 A19
B8, B81 A56 Cbo Cpe
e1*2001/116*0430*.., Flh HA2 S04
e1*2001/116*0447*..;
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
Audi S6 / S6 Avant 309, 331 255/35R20 K2b K8b R03 A01 A12 A16
4G, 4G1 A19 A56 Car
e1*2007/46*0436*..; Lim HA2 S04
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
CL 63, CL 65 -AMG 386-463 275/35R20 R03 A01 A12 A16
216, 216AMG 386-463 285/30R20 K2b K42 R03 T95 T99 A19 Cpe P42
e1*2001/116*0372*.., VS0 HA2 S05
e1*2001/116*0426*..
(FIN: WDD216...)
CL-Klasse 220-368 275/30R20 K2c K42 K44 K56 R03 A01 A12 A16
215 220-368 285/30R20 K2c K42 K44 K56 R03 A19 R21 V20
e1*98/14*0113*.. HA2 S03
CL-Klasse 285 245/35R20 R03 R37 T91 T95 A12 A16 A19
216 285,320 255/35R20 R03 T97 Cpe V00 VS0
e1*2001/116*0372*.. 285,320 275/30R20 R03 T97 HA2 S05
(FIN: WDD216...) 285-380 275/35R20 A01 R03
285-380 285/30R20 A01 K2b K42 R03 T95 T99
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLK-Klasse 100-225 255/40R20 K2c K6a R03 A01 A12 A16
204X 100-225 275/35R20 K2c K6a K8a R03 A19 V20 HA2
e1*2001/116* 100-225 275/40R20 K2c K6a K8a R03 S03
0480*00-16
(FIN: WDC204...)
S-Klasse 145-368 275/30R20 K2c K42 K44 K56 R03 A01 A12 A16
220 145-368 285/30R20 K2c K42 K44 K56 R03 T95 A19 A61 NBF
e1*97/27*0099*.. R21 V20 HA2
S03
S-Klasse 150-285 245/35R20 R03 R37 T95 A12 A16 A19
221 150-320 255/35R20 R03 R37 T97 V00 VS0 HA2
e1*2001/116*0335*.. 150-320 275/30R20 A01 K2b K42 K56 R03 T97 S05
(FIN: WDD221...) 150-380 275/35R20 A01 K2b K42 K56 R03
150-380 285/30R20 A01 K2a K2b K42 K56 R03 T95 T99
S-Klasse 150-335 245/40R20 R03 T95 T99 150 A12 A16 A19
222, 221 150-335 255/35R20 R03 T97 150 A57 BnK Lim
e1*2007/46*0960*..; 150-335 255/40R20 R03 T01 T97 149 P38 V20 X93
e1*2001/116* 150-335 275/35R20 R03 150 HA2 S05
0335*19-.. 150-335 285/30R20 A01 K2b K6g R03 T99 150
ab Modell 2013 150-335 285/35R20 A01 K2b K6g R03 149
(FIN: WDD222...)
S63, S65 -/AMG 386-463 275/35R20 K2b K42 K56 R03 A01 A12 A16
221, 221AMG 386-463 285/30R20 K2a K2b K42 K56 R03 A19 A58 P42
e1*2001/116*0335*..; VS0 HA2 S05
e1*2001/116*0396*..
(FIN: WDD221...)
SL 170-285 255/30R20 R03 T88 T92 A12 A16 A19
230 R21 HA2 S02
e1*98/14*0169*..
SL 225, 320 255/30R20 R03 T88 T92 A12 A16 A19
231 X36 HA2 S02
e1*2007/46*0803*..
SL 600 368,380 255/30R20 R03 T92 A12 A16 A19
230 R21 HA2 S02
e1*98/14*0169*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
149 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
150 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
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A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).
BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 3, Gutachten Nummer 55035516, Ausfertigung 1
(RADTYP STELLAR 2085) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
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K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
NA1 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
P38 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
an Achse 1.
P42 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm
an Achse 1.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
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S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
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V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 8 245/45R20 275/40R20
Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 12 255/45R20 285/40R20
Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 16 265/45R20 295/40R20
Nr. 17 265/50R20 295/45R20
Nr. 18 275/35R20 305/30R20
Nr. 19 275/40R20 315/35R20
Nr. 20 275/50R20 305/45R20
Nr. 21 295/35R20 335/30R20, 345/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
VS0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 245/35R20 275/30R20
Nr. 2 255/35R20 275/35R20, 285/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
X36 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.
X93 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 17. Juni 2016 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 17. Juni 2016
Blauth
GB/EK 00252070.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim