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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49820 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55040614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0 x 20 H2 Typ PK 9020
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 1 von 10

Auftraggeber                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                                Bruchstraße 34
                                67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Perfektion
Typ                             PK 9020
Radgröße                        9,0 x 20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last     (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
B7           PK 9020 B7 / Z15 Ø70,0 - Ø66,6      5/112/66,6          40           790   2180

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49820
Herstellerzeichen               ATS
Radtyp und Ausführung           PK 9020 (s.o.)
Radgröße                        9,0 x 20 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                      Bund        Anzugsmoment         Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                       (Nm)                 (mm)
S02   Schraube M14x1,5             Kegel 60°   120                  30              Multipack: 44
S03   Schraube M14x1,5             Kegel 60°   130                  30              Multipack: 44
S04   Schraube M14x1,5             Kegel 60°   140                  30              Multipack: 44
S05   Schraube M14x1,5             Kegel 60°   150                  30              Multipack: 44
S06   Schraube M14x1,5             Kegel 60°   180                  30              Multipack: 44

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49820 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55040614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0 x 20 H2 Typ PK 9020
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                     Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-195         225/35R20   R37 T90                             A12 A19 A99
B8, B81                 88-200         245/30R20   A01 K1a K1b K2b K56 T90             Car Lim S02
e1*2001/116*0430*..;    88-200         255/30R20   A01 K1c K2b K41 K45 K56 T88 T92
e13*2007/46*1084*..     88-200         265/30R20   A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56
(FIN: WAUZZZ8K...)                                 T90 T94
Audi A4                 100-140        225/35R20   T90                                 A12 A19 A57
B8, B81                 100-140        245/30R20   T90                                 A99 Car Lim
e1*2001/116*            100-140        255/30R20   A01 K1a K2b K4i K8b T88 T92         Po1 V00 V20
0430*35-...                                                                            S02
e13*2007/46*
1084*19-..
(FIN: WAUZZZF4...)
Audi A6 / A6 Avant      100-200        245/35R20   T95                                 A12 A19 A57
4G, 4G1                 100-200        255/35R20   T93 T97                             A99 B90 BnK
e1*2007/46*0436*..;     100-200        265/35R20   A01 K1a K2b T95                     Car Lim NA1
e13*2007/46*1147*..                                                                    S02
- incl. Facelift 2014
Audi Q5                 100-199        235/45R20                                       A12 A19 A8b
8R, 8R1, 8R2            100-199        245/45R20                                       A99 B92 S04
e1*2001/116*0473*..;
e1*2001/116*0497*..,
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
Audi Q5                 100-199        235/45R20                                       A12 A19 A8b
8R, 8R1, 8R2            100-199        245/45R20                                       A99 B92 KMV
e1*2001/116*0473*..;                                                                   S04
e1*2001/116*0497*..;
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi S4                 245            245/30R20   K1a K1b K2b K56 Lim T90             A01 A12 A19
B8, B81                 245            255/30R20   Car K1c K2b K41 K45 K56 Lim T92     A99 S02
e1*2001/116*0430*..;    245            265/30R20   Car K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56
e13*2007/46*1084*..                                Lim T90 T94
(FIN: WAUZZZ8K...)
C-Klasse                85-155         225/35R20   K1c K2b K5k T90                     A01 A12 A19
204                     85-155         235/30R20   K1c K2b R70 T88                     A58 A99 Lim
e1*2001/116*            85-155         245/30R20   K1c K2b K5d T90                     Po1 V20 Y92
0431*29-..              85-155         255/30R20   K2a K2b K4i K6g K6r R03 T92         S03
(FIN: WDD205...)        85-155         265/30R20   K2c K4i K6h K6r K8h R03
C-Klasse T-Modell       85-135,155     225/35R20   K2b R03 T90                         A01 A12 A19
204K                    85-135,155     245/30R20   K1c K2b K5d T90                     A58 A99 Car
e1*2001/116*            85-155         225/35R20   K1c K5k R02                         Po1 V20 Y92
0457*25-..              85-155         255/30R20   K2a K2b K4i K6g K6r R03 T92         S03
(FIN: WDD205...)        85-155         265/30R20   K2c K4i K6h K6r K8h R03




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49820 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55040614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0 x 20 H2 Typ PK 9020
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                     Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse                100-200        245/30R20   K1c K2b K5d T90                     A01 A12 A19
212                                                                                    A58 A99 B10
e1*2001/116*0501*..                                                                    F38 Lim Y63
- mit Luftfederung                                                                     S03
- incl. Facelift 2013
E-Klasse                100-200        245/30R20   K1c K2b K5d T90                     A01 A12 A19
212, 212G                                                                              A58 A99 B10
e1*2001/116*0501*..;                                                                   F39 Lim Y63
e1*2007/46*0484*..                                                                     S03
- incl. Facelift 2013
GLA-Klasse              80-155         235/35R20                                       A12 A19 A57
245G                    80-155         235/40R20                                       A99 Flh Pe2
e1*2001/116*            80-155         245/35R20   A01 K1a K2b K6v                     S03
0470*06-..              80-155         245/40R20   A01 G01 K1b K2b K6v
GLK-Klasse              100-225        235/45R20                                       A12 A19 A99
204X                    100-225        245/40R20   A01 K1b                             V20 S05
e1*2001/116*            100-225        245/45R20   A01 K1b
0480*00-16              100-225        255/40R20   A01 K1c K2a K2b
                        100-225        275/35R20   A01 K2c K6a R03
                        100-225        275/40R20   A01 K2c K6a R03
S-Klasse                110-300        245/35R20   K42 T91 T95                         A01 A12 A19
140                     110-300        255/35R20   K42 K45 T93 T97                     A99 R21 V20
F690,                   110-300        265/35R20   K41 K42 K45 T95 T99                 S05
e1*96/27*0056*..        110-300        275/30R20   K2b K42 R03
S-Klasse                205-290        245/35R20   K42 T91 T95                         A01 A12 A19
140C                    205-290        255/35R20   K42 K45 T93 T97                     A99 R21 V20
G165,                   205-290        265/35R20   K41 K42 K45 T95 T99                 S05
e1*96/27*0057*..        205-290        275/30R20   K2b K42 R03
S-Klasse                150-165        245/35R20   T91 T95                             A12 A19 A61
220                     150-165        275/30R20   A01 K2b K42 K56 R03                 A99 B33 NBF
e1*97/27*0099*..                                                                       R21 V20 S05
V-Klasse/Vito           100-140        235/40R20   G90 K1c K2b K5d K5i K5l T96 158     A01 A12 A19
639/2, 639/4            100-140        245/40R20   G90 K1c K2b K5d K5i K5l T99 158     A58 A99 AHa
e1*2007/46*0457*09-..   100-140        255/35R20   K1c K2c K5d K5i K5l T97 158         S06
e1*2007/46*0458*08-..
(FIN: WDF447...)
nur Heckantrieb
Vito                    65, 84         235/40R20   G90 K1c K2b K5d K5i K5l T96 158     A01 A12 A19
639/2, 639/4            65, 84         245/40R20   G90 K1c K2b K5d K5i K5l T99 158     A58 A99 AFa
e1*2007/46*0457*09-..   65, 84         255/35R20   K1c K2c K5d K5i K5l T97 158         S06
e1*2007/46*0458*08-..
(FIN: WDF447...)
nur Frontantrieb




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49820 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55040614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0 x 20 H2 Typ PK 9020
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 4 von 10
Allgemeine Hinweise

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

158      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1580 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49820 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55040614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 x 20 H2 Typ PK 9020
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 5 von 10

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

A8b    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 345
mm an Achse 1.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

AFa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

B10    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49820 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55040614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 x 20 H2 Typ PK 9020
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 6 von 10

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49820 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55040614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,0 x 20 H2 Typ PK 9020
Hersteller                    ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                    Seite 7 von 10

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5l   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49820 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55040614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0 x 20 H2 Typ PK 9020
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 8 von 10

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.

Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49820 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55040614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0 x 20 H2 Typ PK 9020
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 9 von 10

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr.   2   235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr.   3   235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr.   4   245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr.   5   245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr.   6   245/45R20     275/40R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

Y92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 342 mm an Achse 1.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49820 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55040614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 x 20 H2 Typ PK 9020
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                     Seite 10 von 10


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Februar 2016 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 24. Februar 2016




Blauth                                                                00243153.DOC




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