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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48913 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55049812 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ D217
Hersteller                        DIEWE GmbH

                                                                                       Seite 1 von 9


Auftraggeber                      DIEWE GmbH
                                  Industriestraße 21
                                  86438 Kissing
                                  QM-Nr. 49 02 0111103


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            D217
Typ                               D217
Radgröße                          7Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-           Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                        Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                               Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
51124566       D217 5/112 / ohne Ring          5/112/66,6           45          680    2180


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        48913
Herstellerzeichen                 DIEWE Wheels Germany
Radtyp und Ausführung             D217 - 16341770 (s.o.)
Radgröße                          7Jx17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                 25
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                 21
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                 25
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                 28,3

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48913 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55049812 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ D217
Hersteller                           DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 2 von 9


Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                   88-125          205/55R17   A13 R37                             A18 A99 Car
B8, B81                   88-125          215/50R17   A13 R37 T90 T91                     DB8 Lim S03
e1*2001/116*0430*..;      88-125          225/50R17   A33
e13*2007/46*1084*..       88-125          235/50R17   A12
(FIN: WAUZZZ8K...)        88-140          205/55R17   A13 M+S
                          88-140          215/50R17   A13 M+S T90 T91
                          88-195          225/50R17   A33 M+S
A-Klasse                  44-103          205/40R17   K1a K2b K46 K56 R35                 A01 A12 A18
168                                                                                       A60 A99 DBA
e1*96/79*0073*..                                                                          S02
nur mit ESP
A-Klasse                  60-142          205/45R17   R37                                 A12 A18 A99
169                       60-142          215/45R17   A01 K1a K2b K42                     S01
e1*2001/116*0288*..
A-Klasse                  66-135          205/45R17   A33 T88                             A18 A57 A99
176, 245G                 66-135          205/50R17   A12                                 Flh V00 V17
e1*2007/46*0928*..;       66-135          215/45R17   A90 T87 T91                         S01
e1*2001/116*              66-135          225/45R17   A12
0470*04-..                66-160          205/50R17   A12 M+S
                          66-160          215/45R17   A90 M+S T87 T91
                          66-160          225/45R17   A12 M+S
B-Klasse                  70-142          205/45R17   T84                                 A12 A18 A99
245                       70-142          205/50R17                                       V17 S01
e1*2001/116*0314*..       70-142          215/45R17
                          70-142          225/45R17
B-Klasse                  66-135          205/45R17   A33 T88                             A18 A57 A99
246, 245G                 66-135          205/50R17   A91                                 NoE V00 V17
e1*2007/46*0751*..;       66-135          215/45R17   A33 T87 T91                         S01
e1*2001/116*              66-135          225/45R17   A91
0470*04-..                66-155          205/50R17   A91 M+S
- incl. Facelift 2014     66-155          215/45R17   A33 M+S T87 T91
                          66-155          225/45R17   A91 M+S
B-Klasse electric drive   65 (132)        205/50R17   A91                                 A18 A58 A99
245G                      65 (132)        205/55R17   A91                                 Flh KMV S01
e1*2001/116*0470*..       65 (132)        215/50R17   A12
(28kWh-Batterie)          65 (132)        225/45R17   A12
                          65 (132)        225/50R17   A12
C-Klasse                  88-215          205/50R17   A32 R37 T89 T93                     A18 A99 B03
204                       88-215          215/45R17   A10 R37 T87 T88 T91                 Cpe Lim S01
e1*2001/116*0431*..       88-215          225/45R17   A32
- Limousine/Coupe
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse                  85-155          205/55R17   A10 R37 136                         A18 A58 A99
204                       85-155          215/50R17   A32 R37 136                         B29 Lim Y92
e1*2001/116*              85-155          225/50R17   A91 136                             S01
0431*29-..
(FIN: WDD205...)



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48913 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55049812 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ D217
Hersteller                        DIEWE GmbH

                                                                                      Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse Coupé          115-180        225/50R17   A91                                 A18 A58 A99
204                                                                                    B29 Cpe Y92
e1*2001/116*                                                                           S01
0431*37-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell       88-170         205/50R17   A32 R37 T89 T93                     A18 A99 B03
204K                    88-170         215/45R17   A10 R37 T91                         Car S01
e1*2001/116*0457*..     88-170         225/45R17   A32 T90 T91 T94
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse T-Modell       85-155         205/55R17   A10 R37 T91 T95 136                 A18 A58 A99
204K                    85-155         215/50R17   A32 R37 T91 T95 136                 B29 Car Y92
e1*2001/116*            85-155         225/50R17   A91 136                             S01
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
CLA-Klasse              80-130         205/45R17   A33 T88                             A18 A57 A99
117, 245G               80-130         205/50R17   A12                                 Lim V00 V17
e1*2007/46*1007*..;     80-130         215/45R17   A90 T87 T91                         S01
e1*2001/116*            80-130         225/45R17   A12
0470*04-..              80-160         205/50R17   A12 M+S
                        80-160         215/45R17   A90 M+S T87 T91
                        80-160         225/45R17   A12 M+S
CLA-Klasse              80-130         205/45R17   A33 T88                             A18 A57 A99
Shooting Brake          80-130         205/50R17   A12                                 Car V00 V17
245G                    80-130         215/45R17   A90 T87 T91                         S01
e1*2001/116*            80-130         225/45R17   A12
0470*12-..              80-160         205/50R17   A12 M+S
                        80-160         215/45R17   A90 M+S T87 T91
                        80-160         225/45R17   A12 M+S

E-Klasse                100-150        205/50R17   A10 T93 136                         A18 A58 A99
212                     100-150        215/50R17   A10 T90 T91 T93 T95 136             B03 B10 F38
e1*2001/116*0501*..     100-150        225/45R17   A10 T90 T91 T93 T94 136             Lim Y63 S01
- mit Luftfederung
- incl. Facelift 2013
E-Klasse                100-150        205/50R17   A10 T93 136                         A18 A58 A99
212, 212G               100-150        215/50R17   A10 T90 T91 T93 136                 B03 B10 F39
e1*2001/116*0501*..;    100-150        225/45R17   A10 T90 T91 T93 136                 Lim Y63 S01
e1*2007/46*0484*..
- incl. Facelift 2013
E-Klasse Coupé          120-225        205/50R17   A32 T89                             A18 A58 A99
207                     120-225        215/45R17   A32 T88 T91                         B03 Cpe F39
e1*2001/116*0502*..     120-225        215/50R17   A32                                 S01
                        120-225        225/45R17   A32
GLA-Klasse              80-155         215/60R17                                       A12 A18 A57
245G                    80-155         225/55R17                                       A99 Flh S01
e1*2001/116*            80-155         225/60R17
0470*06-..              80-155         235/55R17
V-Klasse                72-128         215/55R17   K1c K2c K42 K44 K56 T94 T98 136     A01 A12 A18
638/2                   72-128         225/50R17   K1c K2c K42 K44 K56 T94 T98 136     A99 S04
e9*95/54, 98/14,        72-128         235/50R17   K1c K2c K42 K44 K56 136
2001/116*0020*..

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48913 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55049812 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ D217
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 4 von 9

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48913 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55049812 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ D217
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 5 von 9


A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

B10    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DB8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm oder größer an Achse1.

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit ent-
sprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erfor-
derlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu informieren.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55049812 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ D217
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 6 von 9

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48913 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55049812 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ D217
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 7 von 9


S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48913 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55049812 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ D217
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9

V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    195/45R17      215/40R17
Nr. 3    205/40R17      225/35R17
Nr. 4    205/45R17      235/40R17
Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17      225/50R17
Nr. 7    215/40R17      245/35R17
Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17      235/50R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

Y92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 342 mm an Achse 1.

136      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1360 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. April 2016 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

Pulverbeschichtete Sonderräder mit 10 Speichen.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48913 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55049812 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ D217
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 9 von 9



Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. April 2016




Bohlander                                                                     00247502.DOC




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