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							            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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            Fahrzeughersteller                       : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
            Raddaten:
            Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
            Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
            Technische Daten, Kurzfassung
            Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                               och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
            31B 66.6            F555 31B                ohne                        66,6                    665     2251    01/10
            31B 66.6            F555 31B                ohne                        66,6                    680     2196    01/10
            31B 66.6            F555 31B                ohne                        66,6                    700     2117    01/10
            31B 66.6            F555 31B                ohne                        66,6                    710     2100    01/10
            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
            Sonderräder funktionsfähig bleiben.
            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
            Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 13 mm
            Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                                       145 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                                       165 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
§22 50915




                                                       Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 245/30R20 95Y 11A; 245; 248; 26B;               Nicht A4 Allroad
             B81          e13*2007/46*1084*..                        27B                               Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                                                       ab MJ2016; Kombi;
                                                                                                       Limousine;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                       73C; 74A
             B8            e1*2001/116*0430*..    245     245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H;            AUDI S4; Limousine;
                                                                        24J; 24M; 5GA; 51J             Allradantrieb;
                                                          255/30R20 92  11A; 21B; 22B; 22F;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        24C; 24D; 54F                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                          265/30R20 94  11A; 21B; 22B; 22F;            723; 729; 73C; 74A
                                                                        24C; 24D; 54F
             B8            e1*2001/116*0430*..    245     255/30R20 92  11A; 21B; 22B; 22F;            AUDI S4; Kombi;
             B81           e13*2007/46*1084*..                          24C; 24D; 54F                  Allradantrieb;
                                                          265/30R20 94  11A; 21B; 22B; 22F;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        24C; 24D; 54F                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                       723; 729; 73C; 74A
             B8            e1*2001/116*0430*..    88 - 195 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22H;           AUDI A4 bis MJ2015;
             B81           e13*2007/46*1084*..                           24J; 24M; 5GA; 51J            Kombi; Frontantrieb;
                                                           255/30R20 92  11A; 21B; 22B; 22F;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         24C; 24D; 54F                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                           265/30R20 94  11A; 21B; 22B; 22F;           729; 73C; 74A
                                                                         24C; 24D; 54F
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
            B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 265/30R20 94      11A; 21B; 22B; 22F;         AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                         24C; 24D; 54F               AUDI S4; Limousine;
                                                 100 - 245 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H;         Allradantrieb;
                                                                         24J; 24M; 5GA; 51J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/30R20 92  11A; 21B; 22B; 22F;         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                         24C; 24D; 54F               723; 729; 73C; 74A
            B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H;         AUDI A4 bis MJ2015;
            B81            e13*2007/46*1084*..                           24J; 24M; 5GA; 51J          Nicht A4 Allroad
                                                 100 - 200 265/30R20 94  11A; 21B; 22B; 22F;         Quattro; AUDI S4;
                                                                         24C; 24D; 54F               Kombi; Allradantrieb;
                                                 100 - 245 255/30R20 92  11A; 21B; 22B; 22F;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         24C; 24D; 54F               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A
            B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 245/30R20 90      11A; 21B; 22B; 22H;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                            24J; 24M; 5GA; 51J       Limousine;
                                                          255/30R20 92      11A; 21B; 22B; 22F;      Frontantrieb;
                                                                            24C; 24D; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          265/30R20 94      11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                            24C; 24D; 54F            729; 73C; 74A

            Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
            4G                               140 - 245 245/40R20 99         11A; 27I; 51J          Nur A6 allroad
§22 50915




                         e1*2007/46*0436*..
            4G1          e13*2007/46*1147*..           255/35R20 97         11A; 27I               quattro;
                                                       255/40R20 97         11A; 27I               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       265/35R20 99         11A; 245; 26P; 27B     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                   723; 73C; 74A; 740;
                                                                                                   75I
            4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 265/30R20 94     11A; 245; 248; 26B;    Nur A6; nicht A6
            4G1            e13*2007/46*1147*..                              260; 271; 5HI; 67J     allroad quattro;
                                                 100 - 245 235/35R20 92Y    5GM; 57E; 67J; 67X     Kombi; Stufenheck;
                                                           245/35R20 95Y    11A; 26P; 270          Allradantrieb;
                                                           255/30R20 92     nicht Kombi; 11A; 245; Frontantrieb;
                                                                            248; 26P; 270; 5GM     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/35R20 97Y     11A; 245; 248; 26P;    12A; 51A; 573; 71K;
                                                                            270                    723; 73C; 74A; 740;
                                                          265/35R20 95Y     11A; 245; 248; 26B;    75I
                                                                            260; 271
                                                          275/30R20 97Y     11A; 248; 272; 57F;
                                                                            67X; 68U
                                                 180 - 245 265/30R20 94Y    nicht Kombi; 11A; 245;
                                                                            248; 26B; 260; 271;
                                                                            5HI; 67J
            4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 230 255/30R20 92     11A; 26P; 5GM          Nur A7 Sportback;
            4G1            e13*2007/46*1147*..             255/35R20 93     11A; 26P; 5HA          Coupe; 4-türig;
                                                 140 - 245 245/35R20 95                            Allradantrieb;
                                                           255/35R20 97     11A; 26P               Frontantrieb;
                                                           265/30R20 94     11A; 26P; 270          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           265/35R20 95     11A; 26P; 270          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                   723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                   740; 75I
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8L, AUDI A8,AUDI S8
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
            4H           e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99          52J                      erhöhtes
                                                                                                     Anzugsmoment
                                                          265/40R20         11A; 21P; 51G            145 Nm; kurzer
                                                                                                     Radstand; langer
                                                                                                     Radstand;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                     723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                     740; 75I

            Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
            8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99                                  erhöhtes
                                                                                                     Anzugsmoment
            8R1            e13*2007/46*1083*..   100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O               165 Nm;
                                                 230 - 260 245/45R20 99Y                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                     723; 73C; 74A; 740;
                                                                                                     75I

            Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
§22 50915




            8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99                                  erhöhtes
                                                                                                     Anzugsmoment
                                                 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O               165 Nm;
                                                 230 - 260 245/45R20 99Y                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                     723; 73C; 74A; 740;
                                                                                                     75I

            Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
            8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99                                  erhöhtes
                                                                                                     Anzugsmoment
                                                 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O               165 Nm;
                                                 230 - 260 245/45R20 99Y                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                     723; 73C; 74A; 740;
                                                                                                     75I

            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
            Sonderräder funktionsfähig bleiben.
            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
            Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 13 mm,
                                                      für Typ : 204 X; 204
            Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 13 mm,
                                                      für Typ : 172; 220; 221; 215; 245G; 245G AMG; 207
            Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 172; 204; 207; 245G; 245G AMG
                                                      150 Nm für Typ : 215; 220; 221
                                                      150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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                                                                                                                 Seite: 4 von 20
            Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
            245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 27I  nicht Sportfahrwerk;
                                                    245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27I  GLA; nicht
                                                                                     Fahrdynamik Paket;
                                                                                     Offroad-Fahrwerk;
                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     73C; 74A
            245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
                                                                 26N; 27B; 27H       nicht Offroad-
                                                    245/40R20 95 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                 26N; 27B; 27F       Paket; Allradantrieb;
                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     73C; 74A
            245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
                                                                 26N; 27B; 27H       GLA; nicht
                                                    245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket;
                                                                 26N; 27B; 27F       nicht Offroad-
                                                                                     Fahrwerk;
                                                                                     Allradantrieb;
§22 50915




                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     73C; 74A

            Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
            245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 27I                nicht Sportfahrwerk;
                                                      245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27I                GLA; nicht
                                                                                                     Fahrdynamik Paket;
                                                                                                     Offroad-Fahrwerk;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     73C; 74A
            245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 280 245/35R20 95      11A; 246; 248; 26B;      Sportfahrwerk; GLA;
                                                                            26N; 27B; 27H            nicht Offroad-
                                                          245/40R20 95      11A; 246; 248; 26B;      Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                            26N; 27B; 27F            Paket; Allradantrieb;
                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     73C; 74A
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
            245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B;               nicht Sportfahrwerk;
                                                                   26N; 27B; 27H                     GLA; nicht
                                                      245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26B;               Fahrdynamik Paket;
                                                                   26N; 27B; 27F                     nicht Offroad-
                                                                                                     Fahrwerk;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     73C; 74A

            Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
            204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 235/30R20 88Y 11A; 24C; 24M; 26B;             bis
                                                                     26J; 27B; 27H; 5FE;             e1*2001/116*0431*36;
                                                                     56G; 69M                        Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     729; 73C; 74A
            204            e1*2001/116*0431*..   120 - 200 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B;         Nur Baureihe 204; Nur
                                                                         22F; 22L; 24C; 24D;         4-MATIC; Limousine;
                                                                         5FE; 54A; 56G; 69M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
§22 50915




                                                                                                     729; 73C; 74A
            204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B;          Nur Baureihe 204;
                                                                        22F; 22L; 24C; 24D;          Limousine;
                                                                        5FE; 54A; 56G; 69M           Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     73C; 74A

            Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
            215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21J; 22F;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   22L; 24J; 24M; 68U;               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                   68V
                                                     255/35R20 97W 11A; 21B; 21J; 21L;               729; 73C; 74A
                                                                   22F; 22L; 24D; 24J;
                                                                   367

            Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
            207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21N; 22I;             Coupe; Heckantrieb;
                                                                     24J; 248; 5FE; 56G              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     729; 73C; 74A

            Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
            204 X        e1*2001/116*0480*.. 120 - 180 235/45R20 96                                  GLC; Allradantrieb;
                                                       245/45R20 99                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       255/40R20 97                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                       255/45R20            51G                      73C; 74A; 75I
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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                                                                                                                 Seite: 6 von 20
            Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
            221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 245/35R20 95Y        5HR; 51J                 bis Mj.2013 (Baureihe
                                                       245/40R20 95Y        5HR; 51J                 221); Allradantrieb;
                                             150 - 380 255/35R20 97Y        11A; 24J                 Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 530; 573;
                                                                                                     71K; 723; 729; 73C;
                                                                                                     74A
            221            e1*2001/116*0335*..   430      255/40R20         12Q; 51G; 575            ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                                     217); Coupe;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                     74A

            Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
            220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 245/35R20 95Y 11A; 22B; 22L; 24J;               Nicht für Fz. m.
                                                                   5HR; 51J                          Länge 6158 mm; nicht
                                                     255/35R20 97Y 11A; 21B; 22B; 22L;               für gepanzerte Fz;
                                                                   24J; 24M                          Nur 4-MATIC;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     729; 73C; 74A
§22 50915




            220            e1*97/27*0099*..      145 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 22B; 22L;         Nicht für Fz. m.
                                                                         24C; 24D; 367; 5HR;         Länge 6158 mm; nicht
                                                                         51J; 68U; 68V               für gepanzerte Fz;
                                                           255/35R20 97W 11A; 21B; 21L; 22B;         Heckantrieb;
                                                                         22L; 24C; 24D; 367          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     729; 73C; 74A

            Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
            172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 235/30R20 88         11A; 22M; 246; 26B;      Cabrio; Heckantrieb;
                                                                            260; 270; 54A; 56G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     729; 73C; 74A

            Auflagen
            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                 Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                 entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
            11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                 lassen.
            11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                 Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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                   bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                   der Fahrzeugpapiere enthält.
            11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                 sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                 ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
            12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                 Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                 aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
            12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                 auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
            21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                 Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
§22 50915




                 gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                 Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                 gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                 des Reifens) herzustellen.
            21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                 Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
                 der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
                 herzustellen.
            22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                 Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                 gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                 gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                 des Reifens) herzustellen.
            22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                   Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
                   der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
                   herzustellen.
            22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                 Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                 Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
            245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                 nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                 befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                 des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                 im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§22 50915




                 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                 genannten Bereich abgedeckt sein.
            24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                 genannten Bereich abgedeckt sein.
            24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                 abgedeckt sein.
            24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                 abgedeckt sein.
            24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                 Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                 Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                 Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                 oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
            24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                 Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                 Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                 Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                 oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                 lassen.
            260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                 gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
            26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                 der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 50915




            26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                 der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                 gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
            271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                 gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                 gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                 der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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            27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                   der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                   bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                   beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                 Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
            51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                 Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
            52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                 konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
            530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                 Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 50915




            54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                 Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                 wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                 berücksichtigen.
            54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                 unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                 Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                 Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                 Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                 Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                 FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                 dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
            56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                 erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
            573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                 Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
            57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
            57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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                                                                                                                Seite: 11 von 20
            5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1120kg.
            5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1200kg.
            5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1260kg.
            5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1300kg.
            5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                 10% nach ETRTO zulässig.
            5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                 10% nach ETRTO zulässig.
            67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          235/35R20
                                Hinterachse:                          265/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§22 50915




                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          235/35R20
                                Hinterachse:                          275/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          245/35R20
                                Hinterachse:                          275/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
            __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                Seite: 12 von 20
                                 Vorderachse:                        245/35R20
                                 Hinterachse:                        285/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            69M) Dieses Rad ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Federteller des
                 Federbeines an der Vorderachse, unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach
                 ETRTO bzw. WdK, vorhanden ist.
            71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                 Tiefbetts angebracht werden.
            723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                 Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                 von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                 Ventilherstellers zu beachten.
            729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                 das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                 Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
            740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
§22 50915




                 wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                 Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                 zu überprüfen.
                 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                 nochmals zu überprüfen.
            74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                 die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                 beachten.
            75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                   Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                   ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 13.07.2016
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            Nacharbeitsprofile Fahrzeug
            Fahrzeug:

                    Hersteller:         AUDI
                    Fahrzeugtyp:        4G
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0436*..
                    Handelsbez.:        AUDI A6, S6, A7, S7

                    Variante(n):        Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          26B                        x = 400             y = 200                  VA
                          26P                        x = 350             y = 150                  VA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                          26J                      x = 400       y = 200           22               VA
§22 50915




                          26N                      x = 400       y = 200            8               VA
                          27F                      x = 270       y = 400           30               HA
                          27H                      x = 270       y = 400            8               HA
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 13.07.2016
            __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                Seite: 14 von 20

            Fahrzeug:

                    Hersteller:         AUDI
                    Fahrzeugtyp:        4G
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0436*..
                    Handelsbez.:        AUDI A6, S6, A7, S7

                    Variante(n):        Nur A6 allroad quattro

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                    Nacharbeit im Bereich               Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                          26B                         x = 450             y = 270               VA
                          26P                         x = 400             y = 220               VA
                          27B                         x = 325             y = 390               HA
                          27I                         x = 275             y = 340               HA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                          26N                      x = 450       y = 270           7               VA
                          27H                      x = 325       y = 390           8               HA
§22 50915




                          27F                      x = 325       y = 390          18               HA
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 13.07.2016
            __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                Seite: 15 von 20

            Fahrzeug:

                    Hersteller:         AUDI
                    Fahrzeugtyp:        4G
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0436*..
                    Handelsbez.:        AUDI A6, S6, A7, S7

                    Variante(n):        Allradantrieb, Coupe, Nur A7

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          26B                        x = 230             y = 250                VA
                          26P                        x = 180             y = 200                VA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Im Bereich            Aufweiten          Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                          26J                      x = 230       y = 250         28                VA
                          26N                      x = 230       y = 250          8                VA
                          27H                      x = 270       y = 350          8                HA
                          27F                      x = 270       y = 350         27                HA
§22 50915
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 13.07.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         AUDI
                    Fahrzeugtyp:        B8
                    Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0430*..
                    Handelsbez.:        AUDI A5,S5,A4,S4

                    Variante(n):

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                          26P                       x = 250             y = 200                 VA
                          26B                       x = 300             y = 250                 VA
                          27I                       x = 250             y = 300                 HA
                          27B                       x = 300             y = 350                 HA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                          26N                     x = 300       y = 250          8                 VA
                          26J                     x = 300       y = 250         25                 VA
§22 50915




                          27H                     x = 300       y = 350          8                 HA
                          27F                     x = 300       y = 350         25                 HA
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 13.07.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:        245G
                    Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0470*..
                    Handelsbez.:        B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                    Variante(n):        Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                          26P                       x = 280             y = 240                 VA
                          27B                       x = 300             y = 280                 HA
                          27I                       x = 250             y = 200                 HA
                          26B                       x = 350             y = 340                 VA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich               Aufweiten        Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                     x = 350       y = 340            25              VA
                          26N                     x = 350       y = 340             8              VA
§22 50915




                          27F                     x = 300       y = 280            30              HA
                          27H                     x = 300       y = 280             8              HA
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 13.07.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:        245G
                    Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0470*..
                    Handelsbez.:        B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                    Variante(n):        GLA, Offroad-Fahrwerk

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                          26P                       x = 280             y = 240                 VA
                          27B                       x = 300             y = 280                 HA
                          27I                       x = 250             y = 200                 HA
                          26B                       x = 350             y = 340                 VA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                          26J                     x = 350       y = 340         11                 VA
                          26N                     x = 350       y = 340          8                 VA
§22 50915




                          27F                     x = 300       y = 280         20                 HA
                          27H                     x = 300       y = 280          8                 HA
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 13.07.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:        204
                    Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:        C-KLASSE

                    Variante(n):        Coupe, Heckantrieb

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                          26B                       x = 245             y = 350                 VA
                          26P                       x = 195             y = 300                 VA
                          27B                       x = 340             y = 260                 HA
                          27I                       x = 290             y = 210                 HA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                          26N                     x = 245       y = 350          8                 VA
                          26J                     x = 245       y = 350         17                 VA
§22 50915




                          27H                     x = 340       y = 260          8                 HA
                          27F                     x = 340       y = 260         28                 HA
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 13.07.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         MERCEDES
                    Fahrzeugtyp:        172
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0548*..
                    Handelsbez.:        SLK / SLC

                    Variante(n):        Cabrio, Heckantrieb

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          26P                        x = 250             y = 250                VA
                          26B                        x = 300             y = 300                VA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                          26N                     x = 300       y = 300           8                VA
                          26J                     x = 300       y = 300          18                VA
                          27H                     x = 280       y = 300           8                HA
                          27F                     x = 280       y = 300          30                HA
§22 50915
						
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