Gutachten 366-0023-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50915
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: F555 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 13.07.2016
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Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
31B 66.6 F555 31B ohne 66,6 665 2251 01/10
31B 66.6 F555 31B ohne 66,6 680 2196 01/10
31B 66.6 F555 31B ohne 66,6 700 2117 01/10
31B 66.6 F555 31B ohne 66,6 710 2100 01/10
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 13 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
145 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
165 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
§22 50915
Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 245/30R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; Nicht A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 27B Quattro; AUDI A4 (B9)
ab MJ2016; Kombi;
Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
B8 e1*2001/116*0430*.. 245 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI S4; Limousine;
24J; 24M; 5GA; 51J Allradantrieb;
255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 54F 12A; 51A; 573; 71K;
265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 723; 729; 73C; 74A
24C; 24D; 54F
B8 e1*2001/116*0430*.. 245 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; AUDI S4; Kombi;
B81 e13*2007/46*1084*.. 24C; 24D; 54F Allradantrieb;
265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 54F 12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 24J; 24M; 5GA; 51J Kombi; Frontantrieb;
255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 54F 12A; 51A; 71K; 723;
265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 729; 73C; 74A
24C; 24D; 54F
Gutachten 366-0023-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50915
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: F555 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 13.07.2016
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; AUDI A4 bis MJ2015;
24C; 24D; 54F AUDI S4; Limousine;
100 - 245 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H; Allradantrieb;
24J; 24M; 5GA; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 573; 71K;
24C; 24D; 54F 723; 729; 73C; 74A
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 24J; 24M; 5GA; 51J Nicht A4 Allroad
100 - 200 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; Quattro; AUDI S4;
24C; 24D; 54F Kombi; Allradantrieb;
100 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 54F 12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
24J; 24M; 5GA; 51J Limousine;
255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; Frontantrieb;
24C; 24D; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 723;
24C; 24D; 54F 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G 140 - 245 245/40R20 99 11A; 27I; 51J Nur A6 allroad
§22 50915
e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/35R20 97 11A; 27I quattro;
255/40R20 97 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R20 99 11A; 245; 26P; 27B 12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 740;
75I
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 265/30R20 94 11A; 245; 248; 26B; Nur A6; nicht A6
4G1 e13*2007/46*1147*.. 260; 271; 5HI; 67J allroad quattro;
100 - 245 235/35R20 92Y 5GM; 57E; 67J; 67X Kombi; Stufenheck;
245/35R20 95Y 11A; 26P; 270 Allradantrieb;
255/30R20 92 nicht Kombi; 11A; 245; Frontantrieb;
248; 26P; 270; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R20 97Y 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 573; 71K;
270 723; 73C; 74A; 740;
265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; 75I
260; 271
275/30R20 97Y 11A; 248; 272; 57F;
67X; 68U
180 - 245 265/30R20 94Y nicht Kombi; 11A; 245;
248; 26B; 260; 271;
5HI; 67J
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 26P; 5GM Nur A7 Sportback;
4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/35R20 93 11A; 26P; 5HA Coupe; 4-türig;
140 - 245 245/35R20 95 Allradantrieb;
255/35R20 97 11A; 26P Frontantrieb;
265/30R20 94 11A; 26P; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R20 95 11A; 26P; 270 12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
740; 75I
Gutachten 366-0023-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50915
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: F555 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 13.07.2016
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, AUDI A8,AUDI S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99 52J erhöhtes
Anzugsmoment
265/40R20 11A; 21P; 51G 145 Nm; kurzer
Radstand; langer
Radstand;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
740; 75I
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 165 Nm;
230 - 260 245/45R20 99Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 740;
75I
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 50915
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99 erhöhtes
Anzugsmoment
100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 165 Nm;
230 - 260 245/45R20 99Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 740;
75I
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99 erhöhtes
Anzugsmoment
100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 165 Nm;
230 - 260 245/45R20 99Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 740;
75I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 13 mm,
für Typ : 204 X; 204
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 13 mm,
für Typ : 172; 220; 221; 215; 245G; 245G AMG; 207
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 172; 204; 207; 245G; 245G AMG
150 Nm für Typ : 215; 220; 221
150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
Gutachten 366-0023-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50915
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: F555 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 13.07.2016
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht
Fahrdynamik Paket;
Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27H nicht Offroad-
245/40R20 95 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27H GLA; nicht
245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket;
26N; 27B; 27F nicht Offroad-
Fahrwerk;
Allradantrieb;
§22 50915
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht
Fahrdynamik Paket;
Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27H nicht Offroad-
245/40R20 95 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Gutachten 366-0023-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50915
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: F555 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 13.07.2016
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Seite: 5 von 20
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27H GLA; nicht
245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket;
26N; 27B; 27F nicht Offroad-
Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 235/30R20 88Y 11A; 24C; 24M; 26B; bis
26J; 27B; 27H; 5FE; e1*2001/116*0431*36;
56G; 69M Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur Baureihe 204; Nur
22F; 22L; 24C; 24D; 4-MATIC; Limousine;
5FE; 54A; 56G; 69M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
§22 50915
729; 73C; 74A
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur Baureihe 204;
22F; 22L; 24C; 24D; Limousine;
5FE; 54A; 56G; 69M Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 68U; 12A; 51A; 71K; 723;
68V
255/35R20 97W 11A; 21B; 21J; 21L; 729; 73C; 74A
22F; 22L; 24D; 24J;
367
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21N; 22I; Coupe; Heckantrieb;
24J; 248; 5FE; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 120 - 180 235/45R20 96 GLC; Allradantrieb;
245/45R20 99 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R20 97 12A; 51A; 71K; 723;
255/45R20 51G 73C; 74A; 75I
Gutachten 366-0023-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50915
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: F555 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 13.07.2016
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Seite: 6 von 20
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 245/35R20 95Y 5HR; 51J bis Mj.2013 (Baureihe
245/40R20 95Y 5HR; 51J 221); Allradantrieb;
150 - 380 255/35R20 97Y 11A; 24J Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 573;
71K; 723; 729; 73C;
74A
221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/40R20 12Q; 51G; 575 ab Mj.2014 (Baureihe
217); Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/35R20 95Y 11A; 22B; 22L; 24J; Nicht für Fz. m.
5HR; 51J Länge 6158 mm; nicht
255/35R20 97Y 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz;
24J; 24M Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
§22 50915
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 22B; 22L; Nicht für Fz. m.
24C; 24D; 367; 5HR; Länge 6158 mm; nicht
51J; 68U; 68V für gepanzerte Fz;
255/35R20 97W 11A; 21B; 21L; 22B; Heckantrieb;
22L; 24C; 24D; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 235/30R20 88 11A; 22M; 246; 26B; Cabrio; Heckantrieb;
260; 270; 54A; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Gutachten 366-0023-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50915
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: F555 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 13.07.2016
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bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
§22 50915
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 366-0023-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50915
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: F555 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 13.07.2016
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§22 50915
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Gutachten 366-0023-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50915
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: F555 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 13.07.2016
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Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 50915
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0023-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50915
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: F555 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 13.07.2016
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27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 50915
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Gutachten 366-0023-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50915
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: F555 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 13.07.2016
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5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§22 50915
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Gutachten 366-0023-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50915
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: F555 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 13.07.2016
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Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
69M) Dieses Rad ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Federteller des
Federbeines an der Vorderachse, unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach
ETRTO bzw. WdK, vorhanden ist.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
§22 50915
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Gutachten 366-0023-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50915
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: F555 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 13.07.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
§22 50915
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
Gutachten 366-0023-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50915
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: F555 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 13.07.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 450 y = 270 VA
26P x = 400 y = 220 VA
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 450 y = 270 7 VA
27H x = 325 y = 390 8 HA
§22 50915
27F x = 325 y = 390 18 HA
Gutachten 366-0023-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50915
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: F555 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 13.07.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 250 28 VA
26N x = 230 y = 250 8 VA
27H x = 270 y = 350 8 HA
27F x = 270 y = 350 27 HA
§22 50915
Gutachten 366-0023-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50915
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: F555 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 13.07.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
§22 50915
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Gutachten 366-0023-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50915
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: F555 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 13.07.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
§22 50915
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0023-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50915
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: F555 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 13.07.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
§22 50915
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0023-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50915
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: F555 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 13.07.2016
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Seite: 19 von 20
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
§22 50915
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Gutachten 366-0023-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50915
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: F555 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 13.07.2016
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Seite: 20 von 20
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
§22 50915