GUTACHTEN zur ABE Nr. 49385 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55063013 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ BL5 70635 Hersteller Borbet GmbH Seite 1 von 8 Auftraggeber Borbet GmbH Hauptstraße 5 59969 Hallenberg 3 QM-Nr. 49020320911 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell BL5 Typ BL5 70635 Radgröße 7 J x 16 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) 112 BL5 70635 LK112 / Ø72,5-Ø66,6 5/112/66,6 48 680 2000 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49385 Herstellerzeichen BORBET Radtyp und Ausführung BL5 70635 (s.o.) Radgröße 7 J x 16 H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M14x1,5 60° Kegel 130 28,5 S03 Schraube M12x1,5 60° Kegel 110 26 S04 Schraube M14x1,5 60° Kegel 120 28,5 S05 Schraube M14x1,5 60° Kegel 160 33 S06 Schraube M14x1,5 60° Kegel 130 33 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49385 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55063013 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ BL5 70635 Hersteller Borbet GmbH Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A4 88-125 205/60R16 A13 R09 A14 A19 Car B8, B81 88-125 215/55R16 A33 R37 Lim S04 e1*2001/116*0430*..; 88-125 225/55R16 A90 e13*2007/46*1084*.. 88-140 205/60R16 A13 M+S (FIN: WAUZZZ8K...) 88-140 215/55R16 A33 M+S 88-195 225/55R16 A90 M+S A-Klasse 103 195/50R16 M+S R35 A12 A14 A19 168 44-103 205/45R16 A01 K1a R35 A60 DBA S03 e1*96/79*0073*.. 44-75 195/45R16 R37 nur mit ESP 55-92 195/50R16 A01 K1a R09 R35 A-Klasse 60-142 195/55R16 A33 A14 A19 V16 169 60-142 205/50R16 A01 A12 K1a K2b K42 S02 e1*2001/116*0288*.. 60-142 205/55R16 A01 A12 G01 K1a K2b K42 60-142 225/45R16 A01 A12 K1a K2b K42 A-Klasse 66-135 205/55R16 A90 A14 A19 A57 176, 245G 66-135 215/55R16 A12 Flh V00 V16 e1*2007/46*0928*..; 66-135 225/50R16 A01 A12 K2b X78 S06 e1*2001/116* 66-90 195/55R16 A33 R37 T87 T91 0470*04-.. 66-90 195/60R16 A33 R37 66-90 205/50R16 A90 R37 T87 T91 B-Klasse 70,85 195/55R16 A11 R37 A14 A19 S02 245 70,85 195/60R16 A11 R37 e1*2001/116*0314*.. 70,85 205/50R16 A33 R37 70-142 195/55R16 A11 M+S 70-142 205/50R16 A33 M+S 70-142 205/55R16 A33 B-Klasse 66-135 205/55R16 A91 A14 A19 A57 246, 245G 66-135 215/55R16 A01 A12 K2b NoE V00 V16 e1*2007/46*0751*..; 66-135 225/50R16 A01 A12 K2b X78 S06 e1*2001/116* 66-90 195/55R16 A33 R37 T87 T91 0470*04-.. 66-90 195/60R16 A33 R37 - incl. Facelift 2014 66-90 205/50R16 A91 R37 T87 T91 B-Klasse electric drive 65 (132) 205/60R16 A90 A14 A19 A58 245G 65 (132) 215/55R16 A12 Flh KMV S06 e1*2001/116*0470*.. 65 (132) 225/55R16 A12 (28kWh-Batterie) C-Klasse 88,100,115 195/60R16 A10 A14 A19 B03 204 88-215 205/55R16 A10 Cpe DA2 Lim e1*2001/116*0431*.. 88-215 225/50R16 A30 V16 S02 - Limousine/Coupe - incl. Facelift 2011 (FIN: WDD204...) C-Klasse 85-120 195/65R16 A10 R37 135 A14 A19 A58 204 85-155 205/60R16 A10 136 B31 B33 Lim e1*2001/116* 85-155 215/55R16 A10 136 Po1 V16 S06 0431*29-.. 85-155 215/60R16 A12 135 (FIN: WDD205...) 85-155 225/55R16 A10 136 85-155 235/50R16 A12 R03 136 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49385 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55063013 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ BL5 70635 Hersteller Borbet GmbH Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. C-Klasse T-Modell 88-170 205/55R16 A10 T91 T94 A14 A19 B03 204K 88-170 225/50R16 A30 T92 T93 T96 Car DA2 V16 e1*2001/116*0457*.. S02 - incl. Facelift 2011 (FIN: WDD204...) C-Klasse T-Modell 85-120 195/65R16 A10 R37 T92 135 A14 A19 A58 204K 85-155 205/60R16 A10 T92 T96 136 B31 B33 Car e1*2001/116* 85-155 215/55R16 A10 136 Po1 V16 S06 0457*25-.. 85-155 215/60R16 A12 135 (FIN: WDD205...) 85-155 225/55R16 A10 136 85-155 235/50R16 A12 R03 136 CLA-Klasse 80, 90 195/55R16 A33 R37 T87 T91 A14 A19 A58 117, 245G 80, 90 195/60R16 A33 R37 Lim X78 S06 e1*2007/46*1007*..; 80, 90 205/50R16 A90 R37 T87 T91 e1*2001/116* 80-130 205/55R16 A90 0470*04-.. 80-130 215/55R16 A12 CLA-Klasse Shooting 80-130 205/55R16 A90 A14 A19 A58 Brake 80-130 215/55R16 A12 Car X78 S06 245G e1*2001/116* 0470*12-.. E-Klasse 100-150 205/60R16 A10 T91 T92 136 A14 A19 A58 212 100-150 215/55R16 A10 T93 T97 136 B03 F38 Lim e1*2001/116*0501*.. 100-150 225/55R16 A10 T95 T99 136 NoH V16 X78 - mit Luftfederung S02 - incl. Facelift 2013 (FIN: WDD212...) E-Klasse 100-150 205/60R16 A10 T91 T92 136 A14 A19 A58 212, 212G 100-150 215/55R16 A10 136 B03 F39 Lim e1*2001/116*0501*..; 100-150 225/55R16 A10 136 NoH V16 X78 e1*2007/46*0484*.. 120, 125 205/55R16 A10 R09 T91 T94 136 S02 - incl. Facelift 2013 (FIN: WDD212...) V-Klasse 72-128 215/60R16 K2c K56 R35 T94 T95 T99 135 A01 A12 A14 638/2 72-128 225/55R16 K2c K44 K56 T94 T95 T99 136 A19 K42 S05 e9*95/54, 98/14, 2001/116*0020*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49385 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55063013 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ BL5 70635 Hersteller Borbet GmbH Seite 4 von 8 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 135 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 136 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1360 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee- ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49385 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55063013 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ BL5 70635 Hersteller Borbet GmbH Seite 5 von 8 A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs- tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B31 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1. B33 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. DA2 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300mm x 22mm an Achse 2 in Verbindung mit Bremssät- teln aus Aluminium (Teilenummer A204 423 17 81, A204 423 18 81). DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw. unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein, Zulas- sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit ent- sprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erfor- derlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu informieren. F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49385 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55063013 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ BL5 70635 Hersteller Borbet GmbH Seite 6 von 8 K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei- gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb. NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr- zeug). Po1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49385 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55063013 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ BL5 70635 Hersteller Borbet GmbH Seite 7 von 8 S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug- ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 2 195/50R16 215/45R16 Nr. 3 205/45R16 225/40R16 Nr. 4 205/50R16 225/45R16 Nr. 5 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 6 205/60R16 225/55R16 Nr. 7 215/55R16 235/50R16 Nr. 8 225/50R16 245/45R16 Nr. 9 225/55R16 245/50R16 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49385 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55063013 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ BL5 70635 Hersteller Borbet GmbH Seite 8 von 8 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X78 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur zuläs- sig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 12. September 2016 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2013. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 12. September 2016 Coen BW/CC 00256774.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim