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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51419 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55046817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ MZ 10021
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Mizar
Typ                             MZ 10021
Radgröße                        10Jx21H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
M1           MZ 10021 M1 / ohne Ring              5/112/66,6         30        1000    2410

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51419
Herstellerzeichen               ATS Germany
Radtyp und Ausführung           MZ 10021 (s.o.)
Radgröße                        10Jx21H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                      Bund          Anzugsmoment        Schaftlänge   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                         (Nm)                (mm)
S02   Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28 mm 130                 45
S03   Schraube M14x1,5             Kugel d=28mm 120                  45            Multipack: 54C
S04   Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28 mm 150                 45

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55046817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ MZ 10021
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                     Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 allroad         140-245        255/35R21   K1c K2b K3a K5a K5x K6y K8m T98    A01 A12 A14
4G, 4G1                 140-245        265/35R21   K1c K2c K3a K5b K5x K6y K8s T01    A21 A56 B92
e1*2007/46*0436*..;                                T97                                Car KMV S03
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi A7 Sportback       140-245        265/30R21   K2b                                A01 A12 A14
4G, 4G1                 140-245        275/30R21   K1a K2b                            A21 A57 S03
e1*2007/46*0436*..;
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi A8                 150-368        255/35R21                                      A12 A14 A21
4H                      150-368        265/35R21   A01 K1a K2b                        A57 NBF S03
e1*2007/46*0284*..      150-368        275/30R21   A01 K1c K2b K3a
e1*2007/46*0398*..      150-368        275/35R21   A01 K1c K2b K3a
Audi RS7 Sportback      412, 445       265/30R21   K1a K2b K5a M+S T96                A01 A12 A14
4G                      412, 445       275/30R21   K1c K2a K2b K3a K5a K8b R35 T98    A21 A56 S03
e1*2007/46*0544*02-..
Audi S7 Sportback       309, 331       265/30R21   K2b T96                            A01 A12 A14
4G, 4G1                 309, 331       275/30R21   K1a K2b T98                        A21 A56 S03
e1*2007/46*0436*..;
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi S8                 382            265/35R21   K1a K2b                            A01 A12 A14
4H                      382            275/30R21   K1c K2b K3a                        A21 A56 NBF
e1*2007/46*0284*..      382, 445       275/35R21   K1c K2b K3a                        S03
e1*2007/46*0398*..      445            275/30R21   K1c K2b K3a M+S
GL-Klasse               190-320        265/45R21   M+S                                A12 A14 A21
166                     190-320        275/40R21                                      A56 KMV S04
e1*2007/46*             190-320        275/45R21
0598*05-17              190-320        285/45R21   A01 K1b K2b
(FIN: WDC1668...)       190-320        295/40R21   A01 K1a K1b K2b
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
GLC 43 AMG              270            255/35R21   K1a K1b T98                        A01 A12 A14
204X                    270            255/40R21   K1a K1b                            A21 A56 S02
e1*2001/116*            270            265/35R21   K1c
0480*18-..              270            265/40R21   K1c K3s K3u K3v
(FIN: WDC253...)
GLC 43 AMG Coupé        270            255/35R21   K1a K1b                            A01 A12 A14
204X                    270            255/40R21   K1a K1b                            A21 A56 Flh
e1*2001/116*            270            265/35R21   K1c                                V21 S02
0480*18-..              270            265/40R21   K1c K3s K3u K3v
(FIN: WDC253...)        270            285/35R21   R03
GLC-Coupé               100-190        255/35R21   K1a K1b                            A01 A12 A14
204X                    100-190        255/40R21   K1a K1b                            A21 A57 Flh
e1*2001/116*            100-190        265/35R21   K1c                                KMV V21 S02
0480*18-..              100-190        265/40R21   K1c K3s K3u K3v
(FIN: WDC253...)        100-190        285/35R21   R03



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51419 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55046817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ MZ 10021
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLC-Klasse             100-190        255/35R21    K1a K1b K2b T98                       A01 A12 A14
204X                   100-190        255/40R21    K1a K1b K2b                           A21 A57 MHy
e1*2001/116*           100-190        265/35R21    K1c K2b                               S02
0480*16-..
(FIN: WDC253...)
GLS-Klasse             190-335        265/45R21    M+S                                   A12 A14 A21
166                    190-335        275/40R21                                          A56 KMV X93
e1*2007/46*            190-335        275/45R21                                          S04
0598*18-..             190-335        285/45R21    A01 K1b K2b
(FIN: WDC1668...)      190-335        295/40R21    A01 K1a K1b K2b
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51419 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55046817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ MZ 10021
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51419 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55046817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ MZ 10021
Hersteller                    ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                     Seite 5 von 7

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K3u    An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51419 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55046817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ MZ 10021
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1   245/30R21       295/25R21
Nr. 2   245/35R21       275/30R21, 285/30R21
Nr. 3   245/40R21       275/35R21
Nr. 4   255/30R21       295/25R21, 305/25R21
Nr. 5   255/35R21       285/30R21, 295/30R21
Nr. 6   255/40R21       285/35R21
Nr. 7   255/50R21       285/45R21
Nr. 8   265/35R21       305/30R21, 315/30R21
Nr. 9   265/40R21       295/35R21
Nr.10   265/45R21       295/40R21
Nr.11   275/35R21       315/30R21, 325/30R21
Nr.12   275/45R21       315/40R21
Nr.13   285/35R21       325/30R21
Nr.14   285/45R21       315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51419 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55046817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ MZ 10021
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 28. August 2017 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 28. August 2017




Blauth                                                                00277500.DOC




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