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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51471 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55041417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 7JX16 H2
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 1 von 9

Auftraggeber                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                Paradiesstraße 14b
                                97080 Würzburg
                                QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          DBV 5SP
Typ                             DBV 5SP 001 7JX16 H2
Radgröße                        7,0JX16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
DA6IM4       DBV 5SP 001 7JX16 H2 / Ø74,1-       5/112/66,6          48         730    2160
8SXX         Ø66,6

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51471
Herstellerzeichen               DBV
Radtyp und Ausführung           DBV 5SP 001 (s.o.)
Radgröße                        7,0JX16 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      24                 49328
S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      28                 49388
S04   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   120                      28                 49388
S05   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   160                      30                 49383

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51471 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55041417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 7,0JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 7JX16 H2
Hersteller                           Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                     Seite 2 von 9


Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                   88-125          205/60R16   A13 R09                            A14 A18 Car
B8, B81                   88-125          215/55R16   A33 R37                            Lim S04
e1*2001/116*              88-125          225/55R16   A90
0430*00-41;               88-140          205/60R16   A13 M+S
e13*2007/46*1084*..       88-140          215/55R16   A33 M+S
(FIN: WAUZZZ8K...)        88-195          225/55R16   A90 M+S
A-Klasse                  103             195/50R16   M+S R35                            A12 A14 A18
168                       44-103          205/45R16   A01 K1a R35                        A60 DBA S02
e1*96/79*0073*..          44-75           195/45R16   R37
nur mit ESP               55-92           195/50R16   A01 K1a R09 R35
A-Klasse                  60-142          195/55R16   A33                                A14 A18 V16
169                       60-142          205/50R16   A01 A12 K1a K2b K42                S03
e1*2001/116*0288*..       60-142          205/55R16   A01 A12 G01 K1a K2b K42
                          60-142          225/45R16   A01 A12 K1a K2b K42
A-Klasse                  66-135          205/55R16   A90                                A14 A18 A57
176, 245G                 66-135          215/55R16   A12                                Flh V00 V16
e1*2007/46*0928*..;       66-135          225/50R16   A01 A12 K2b                        X78 S03
e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A33 R37 T87 T91
0470*04-..                66-90           195/60R16   A33 R37
                          66-90           205/50R16   A90 R37 T87 T91
B-Klasse                  70,85           195/55R16   A11 R37                            A14 A18 S03
245                       70,85           195/60R16   A11 R37
e1*2001/116*0314*..       70,85           205/50R16   A33 R37
                          70-142          195/55R16   A11 M+S
                          70-142          205/50R16   A33 M+S
                          70-142          205/55R16   A33
B-Klasse                  66-135          205/55R16   A91                                A14 A18 A57
246, 245G                 66-135          215/55R16   A01 A12 K2b                        NoE V00 V16
e1*2007/46*0751*..;       66-135          225/50R16   A01 A12 K2b                        X78 S03
e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A33 R37 T87 T91
0470*04-..                66-90           195/60R16   A33 R37
- incl. Facelift 2014     66-90           205/50R16   A91 R37 T87 T91
B-Klasse electric drive   65 (132)        205/60R16   A90                                A14 A18 A58
245G                      65 (132)        215/55R16   A12                                Flh KMV S03
e1*2001/116*0470*..       65 (132)        225/55R16   A12
(28kWh-Batterie)
C-Klasse                  88,100,115      195/60R16   A10                                A14 A18 B03
204                       88-215          205/55R16   A10                                Cpe DA2 Lim
e1*2001/116*0431*..       88-215          225/50R16   A30                                V16 X78 S03
- Limousine/Coupe
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse                  85-120          195/65R16   A10 R37                            A14 A18 A58
204                       85-155          205/60R16   A10                                B31 B33 Lim
e1*2001/116*              85-155          215/55R16   A10                                Po1 V16 S03
0431*29-..                85-155          215/60R16   A12
(FIN: WDD205...)          85-155          225/55R16   A10
                          85-155          235/50R16   A12 R03


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51471 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55041417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 7JX16 H2
Hersteller                        Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                  Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse T-Modell       88-170         205/55R16   A10 T91 T94                        A14 A18 B03
204K                    88-170         225/50R16   A30 T92 T93 T96                    Car DA2 V16
e1*2001/116*0457*..                                                                   X78 S03
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse T-Modell       85-120         195/65R16   A10 R37 T92 146                    A14 A18 A58
204K                    85-155         205/60R16   A10 T92 T96 146                    B31 B33 Car
e1*2001/116*            85-155         215/55R16   A10 146                            Po1 V16 S03
0457*25-..              85-155         215/60R16   A12 146
(FIN: WDD205...)        85-155         225/55R16   A10 146
                        85-155         235/50R16   A12 R03 146
CLA-Klasse              80, 90         195/55R16   A33 R37 T87 T91                    A14 A18 A58
117, 245G               80, 90         195/60R16   A33 R37                            Lim X78 S03
e1*2007/46*1007*..;     80, 90         205/50R16   A90 R37 T87 T91
e1*2001/116*            80-130         205/55R16   A90
0470*04-..              80-130         215/55R16   A12
CLA-Klasse Shooting     80-130         205/55R16   A90                                A14 A18 A58
Brake                   80-130         215/55R16   A12                                Car X78 S03
245G
e1*2001/116*
0470*12-..
E-Klasse                100-150        205/60R16   A10 T91 T92                        A14 A18 A58
212                     100-150        215/55R16   A10 T93 T97                        B03 F38 Lim
e1*2001/116*0501*..     100-150        225/55R16   A10 T95 T99                        NoH V16 X78
- mit Luftfederung                                                                    S03
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
E-Klasse                100-150        205/60R16   A10 T91 T92                        A14 A18 A58
212, 212G               100-150        215/55R16   A10                                B03 F39 Lim
e1*2001/116*0501*..;    100-150        225/55R16   A10                                NoH V16 X78
e1*2007/46*0484*..      120, 125       205/55R16   A10 R09 T91 T94                    S03
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
V-Klasse                72-128         215/60R16   K2c K56 R35 T94 T95 T99            A01 A12 A14
638/2                   72-128         225/55R16   K2c K44 K56 T94 T95 T99            A18 K42 S05
e9*95/54, 98/14,
2001/116*0020*..
Vito                    58-105         215/60R16   K2c K56 R35 T95 T99                A01 A12 A14
638                     58-105         225/55R16   K2c K44 K56 T95 T99                A18 K42 S05
e9*93/81,98/14,
2001/116*0005*..
Vito                    60-105         215/60R16   K2c K56 R35 T95 T99                A01 A12 A14
638/1                   60-105         225/55R16   K2c K44 K56 T95 T99                A18 K42 S05
K 393




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51471 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55041417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 7JX16 H2
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

146      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1460 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51471 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55041417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 7JX16 H2
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 5 von 9

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B31    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.

B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DA2    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300mm x 22mm an Achse 2 in Verbindung mit
Bremssätteln aus Aluminium (Teilenummer A204 423 17 81, A204 423 18 81).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51471 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55041417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 7JX16 H2
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 6 von 9

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.



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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55041417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 7JX16 H2
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 7 von 9

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51471 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55041417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 7JX16 H2
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. August 2017 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51471 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55041417 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX16 H2 Typ DBV 5SP 001 7JX16 H2
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. August 2017




Schmidt                                                                      00276856.DOC




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