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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            2017-IR-AT-AU-RR-EX-0-000210
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 5


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                       366-0117-13-WIRD-TG/N2

Hersteller:                             JMS-Fahrzeugteile GmbH

                                        D-72141 Walddorfhäslach
Art:                                    Sonderrad 9 J X 20 EH2+
Typ:                                    136 2090

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 EH2+                              Radtyp: 136 2090
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 25.01.2017
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Weitere Hinweise
Das Sonderrad wird auch mit 9.0x20EH2+ gekennzeichnet.ür Fahrzeuge, an denen die Verwendung des Rades
nur an der Vorderachse zulässig ist, wird an der Hinterachse der Radtyp 136 in der Dimension 10,5Jx20EH2+
verwendet. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu
beachten.

Nachfolgend aufgeführte Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden:
Sonderradausführung                mit Distanzscheibe                    ergibt Einpresstiefe
112530571DS5                           S22028-5mm                               25 mm
112530571DS10                         S22029-10mm                             20 mm
112530666DS5                          S22022-5mm                                25 mm
112530666DS10                         S22023-10mm                              20 mm
Das Basisrad für die o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheibe ist mit ET 30 gekennzeichnet.
Sonderradausführung                mit Distanzscheibe                    ergibt Einpresstiefe
112545571DS5                           S22028-5mm                               40 mm
112545571DS10                         S22029-10mm                             35 mm
112545666DS5                          S22022-5mm                                40 mm
112545666DS10                         S22023-10mm                             35 mm
Das Basisrad für die o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheibe ist mit ET 45 gekennzeichnet.
Sonderradausführung                mit Distanzscheibe                    ergibt Einpresstiefe
120534726DS5                           S10206-5mm                               29 mm
Das Basisrad für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 34 gekennzeichnet.

I.     Übersicht
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                            Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                 Rad                        Z-Ring / D-Scheibe     -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
112530571        136 9x20 112x5             Ø73.1 Ø57.1               112/5      57,1     30    750    2150     04/13
112530571DS10    136 9x20 112x5             S22-029 10mm              112/5      57,1     20    750    2150     04/13
112530571DS5     136 9x20 112x5             S22-028 5mm               112/5      57,1     25    750    2150     04/13
112545571        136 9x20 112x5             Ø73.1 Ø57.1               112/5      57,1     45    750    2150     04/13
112545571DS10    136 9x20 112x5             S22-029 10mm              112/5      57,1     35    750    2150     04/13
112545571DS5     136 9x20 112x5             S22-028 5mm               112/5      57,1     40    734    2196     04/13
112545571DS5     136 9x20 112x5             S22-028 5mm               112/5      57,1     40    750    2150     04/13
112530666        136 9x20 112x5             Ø73.1 Ø66.6               112/5      66,6     30    715    2265     04/13
112530666        136 9x20 112x5             Ø73.1 Ø66.6               112/5      66,6     30    750    2150     04/13
112530666DS10    136 9x20 112x5             S22-023 10mm              112/5      66,6     20    715    2260     04/13
112530666DS10    136 9x20 112x5             S22-023 10mm              112/5      66,6     20    750    2150     04/13
112530666DS5     136 9x20 112x5             S22-022 5mm               112/5      66,6     25    715    2260     04/13
112530666DS5     136 9x20 112x5             S22-022 5mm               112/5      66,6     25    750    2150     04/13
112545666        136 9x20 112x5             Ø73.1 Ø66.6               112/5      66,6     45    740    2180     04/13
112545666        136 9x20 112x5             Ø73.1 Ø66.6               112/5      66,6     45    750    2150     04/13
112545666DS10    136 9x20 112x5             S22-023 10mm              112/5      66,6     35    715    2265     04/13
112545666DS10    136 9x20 112x5             S22-023 10mm              112/5      66,6     35    750    2150     04/13
112545666DS5     136 9x20 112x5             S22-022 5mm               112/5      66,6     40    725    2230     04/13
112545666DS5     136 9x20 112x5             S22-022 5mm               112/5      66,6     40    742    2172     04/13
112545666DS5     136 9x20 112x5             S22-022 5mm               112/5      66,6     40    750    2150     04/13
1143540601       136 9x20 114.3x5           Ø73.1 Ø60.1              114,3/5     60,1     40    750    2150     04/13
1143540641       136 9x20 114.3x5           Ø73.1 Ø64.1              114,3/5     64,1     40    750    2150     04/13




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 EH2+                               Radtyp: 136 2090
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.01.2017
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                                                                                                       Seite: 3 von 5
1143540661         136 9x20 114.3x5          Ø73.1 Ø66.1              114,3/5    66,1       40   710   2285    04/13
1143540661         136 9x20 114.3x5          Ø73.1 Ø66.1              114,3/5    66,1       40   750   2150    04/13
1143540671         136 9x20 114.3x5          Ø73.1 Ø67.1              114,3/5    67,1       40   715   2265    04/13
1143540671         136 9x20 114.3x5          Ø73.1 Ø67.1              114,3/5    67,1       40   725   2230    04/13
1143540671         136 9x20 114.3x5          Ø73.1 Ø67.1              114,3/5    67,1       40   750   2150    04/13
1143535705         136 ET40                  10.304 Ø73.1             114,3/5    70,5       35   750   2150    04/13
DS5mm                                        Ø70,5.1
120534671          136 9x20 120x5            Ø72.6 Ø67.1                120/5    67,1       34   750   2150 04/13
120534726          136 9x20 120x5            ohne                       120/5    72,6       34   750   2150 04/13
120534726DS5       136 9x20 120x5            10206.1-5mm                120/5    72,6       29   750   2150 04/13
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : JMS-Fahrzeugteile GmbH
                                :
                                : D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke                    : Barracuda Shoxx
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 10,9 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 1143535705 DS5mm:

                                      : Außenseite                           : Innenseite
Radtyp                                : --                                   : 136 2090
Radausführung                         : --                                   : 136 9x20 112x5
Radgröße                              : --                                   : 9 J X 20 EH2+
Einpreßtiefe                          : --                                   : ET20
Herstellungsdatum                     : --                                   : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 04.13
Gießereikennzeichnung                 : --                                   :
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                   : JWL
Weitere Kennzeichnung                 : --                                   : BARRACUDA WHEELS
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 EH2+                                  Radtyp: 136 2090
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 25.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 4 von 5
Prüfbericht                 13-TAAP-1300/CIN                 17.05.2013     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
Technischer Bericht         366-0117-13-WIRD-TB              25.01.2017     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III.       Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.     Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.     Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.     Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl      Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                           Hinweise
  1      AUDI, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN               112530571DS10                   20      25.01.2017      liegt bei
  2      AUDI, VOLKSWAGEN                             112530571DS5                    25      25.01.2017      liegt bei
  3      AUDI, SEAT, VOLKSWAGEN                       112530571                       30      25.01.2017      liegt bei
  4      AUDI, SEAT, VOLKSWAGEN                       112545571DS10                   35      25.01.2017      liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 EH2+                                 Radtyp: 136 2090
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 25.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 5 von 5
  5 AUDI, SEAT, S.A., SKODA,                         112545571DS5;                   40      25.01.2017     liegt bei
             VOLKSWAGEN                              112545571DS5
  6 AUDI, VOLKSWAGEN                                 112545571                       45      25.01.2017     liegt bei
  7 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                 112530666DS10;                  20      25.01.2017     liegt bei
             MERCEDES-BENZ, QUATTRO                  112530666DS10
    GmbH
  8 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                 112530666DS5;                   25      25.01.2017     liegt bei
             MERCEDES-BENZ, QUATTRO                  112530666DS5
    GmbH
  9 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                 112530666; 112530666            30      25.01.2017     liegt bei
             MERCEDES-BENZ
 10 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                 112545666DS10;                  35      25.01.2017     liegt bei
                                                     112545666DS10
 11 AUDI, BMW AG, DAIMLER (D),                       112545666DS5;                   40      25.01.2017     liegt bei
             MERCEDES-BENZ                           112545666DS5;
                                                     112545666DS5
 12    DAIMLER (D)                                   112545666; 112545666            45      25.01.2017     liegt bei
 13    TOYOTA                                        1143540601                      40      25.01.2017     liegt bei
 14    HONDA                                         1143540641                      40      25.01.2017     liegt bei
 15    NISSAN EUROPE (F), RENAULT                    1143540661; 1143540661          40      25.01.2017     liegt bei
 16    CITROEN, Hyundai Motor Company,               1143540671; 1143540671;         40      25.01.2017     liegt bei
               KIA, KIA MOTORS (SK),                 1143540671
       MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT
 17    FORD MOTOR                                    1143535705 DS5mm                35      25.01.2017     liegt bei
 18    OPEL, SAAB                                    120534671                       34      25.01.2017     liegt bei
 19    BMW, BMW AG                                   120534726DS5                    29      25.01.2017     liegt bei
 20    BMW AG                                        120534726                       34      25.01.2017     liegt bei
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.    Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 25.01.2017
DUR




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: 136 2090
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Technischer Bericht                   366-0117-13-WIRD-TB                    25.01.2017




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: 136 2090
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: 136 2090
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 25.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: 136 2090
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 1 von 17

Fahrzeughersteller                       : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ,
                                           QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring- zul.       zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff     Rad-       Abroll   ab
              Kennzeichnung                 Kennzeichnung          (mm)                  last       umf.     Fertig
              Rad                           Distanzscheibe                               (kg)       (mm)     datum
112530666DS10 136 9x20 112x5                S22-023 10mm                66,6   Aluminium     715      2260    04/13
112530666DS10 136 9x20 112x5                S22-023 10mm                66,6   Aluminium     750      2150    04/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                           180 Nm für Typ : 4H erhoeht
                                           200 Nm für Typ : 8R erhoeht ; 8R1 erhoeht ; 8R2 erhoeht
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 245/30R20 90         21P; 22I; 22M; 24J;     AUDI S5 Coupé (8T)
                                                                24M; 51J                bis MJ2016; AUDI A5
                                                255/30R20 92    21P; 22B; 22L; 24J;     Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                24M; 51J; 54F           Allradantrieb;
                                                265/30R20 94    21B; 22B; 22L; 24J;     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24M; 54F                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 74W
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 180 245/35R20 95  21P; 22I; 24J; 248        Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..              255/30R20 92  21B; 22B; 22H; 24J;       Quattro bis MJ2015;
                                                              248                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                255/35R20 93  21B; 22B; 22H; 24J;       12A; 51A; 573; 71K;
                                                              248                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 74W
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 21B; AUDI A5 Sportback;
B81            e13*2007/46*1084*..                            21N; 245; 248; 5GA;       bis
                                                              51J                       e1*2001/116*0430*44;
                                      100 - 245 255/30R20 92  21B; 21N; 22I; 22M;       4-türig;
                                                              24J; 248; 51J; 54F        Allradantrieb;
                                                265/30R20 94  21B; 21J; 22I; 22M;       Frontantrieb;
                                                              24J; 248; 54F             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 74W




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: 136 2090
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.01.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 21B;        AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                         21N; 245; 248; 5GA;              bis MJ2016;
                                                         51J                              Allradantrieb;
                                 105 - 245 255/30R20 92  21B; 21N; 22I; 22M;              Frontantrieb;
                                                         24J; 248; 51J; 54F               10B; 11G; 11H; 11K;
                                           265/30R20 94  21B; 21J; 22I; 22M;              12A; 51A; 573; 71K;
                                                         24J; 248; 54F                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W
B8             e1*2001/116*0430*..   120 - 195 245/30R20 90Y 21P; 22I; 22M; 24J;          AUDI A5 bis MJ2016;
                                                             24M; 51J                     Coupe; 2-türig;
                                               255/30R20 92  21P; 22B; 22L; 24J;          Frontantrieb;
                                                             24M; 51J; 54F                10B; 11G; 11H; 11K;
                                               265/30R20 94  21B; 22B; 22L; 24J;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                             24M; 54F                     725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74W

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 265/30R20 94         24C; 244; 247; 26B;       Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*..                                262; 274; 5HI; 67J        allroad quattro;
                                 100 - 230 235/35R20 92         24J; 26B; 260; 5GM;       Kombi; Stufenheck;
                                                                57E; 67J; 67X             Allradantrieb;
                                              245/35R20 95      241; 244; 246; 247;       Frontantrieb;
                                                                26B; 261; 273             10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/30R20 92      nicht Kombi; 24C; 244;    12A; 51A; 573; 71K;
                                                                247; 26B; 261; 273;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                5GM                       74W
                                              255/35R20 97      24C; 244; 247; 26B;
                                                                261; 273
                                              265/35R20 95      24C; 244; 247; 26B;
                                                                262; 274
                                     180 - 230 265/30R20 94     nicht Kombi; 24C; 244;
                                                                247; 26B; 262; 274;
                                                                5HI; 67J
4G             e1*2007/46*0436*..    150 - 230 245/35R20 95     26B; 260; 271             Nur A7 Sportback;
4G1            e13*2007/46*1147*..             255/30R20 92     245; 248; 26B; 260;       Coupe; 4-türig;
                                                                271; 5GM                  Allradantrieb;
                                              255/35R20 93      245; 248; 26B; 260;       Frontantrieb;
                                                                271                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                              265/30R20 94      245; 248; 26B; 261;       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                272                       721; 725; 729; 73C;
                                              265/35R20 95      245; 248; 26B; 261;       74A; 74W
                                                                272




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: 136 2090
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.01.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99         24C; 24D; 51J             erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..            255/45R20 101 24C; 24D                      200 Nm;
                                              275/40R20 102 24C; 24D                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99         24C; 24D; 51J             erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              255/45R20 101 24C; 24D                      200 Nm;
                                              275/40R20 102 24C; 24D                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99         24C; 24D; 51J             erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              255/45R20 101 24C; 24D                      200 Nm;
                                              275/40R20 102 24C; 24D                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 740

Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 245/40R20 99     21B; 22I; 260; 270; 52J erhöhtes
                                                                                    Anzugsmoment
                                                                                    180 Nm; kurzer
                                              255/40R20 101 21B; 22B; 245; 248;     Radstand; langer
                                                            260; 270                Radstand;
                                              265/35R20 99  21B; 22B; 24J; 248;     Allradantrieb;
                                                            261; 271                10B; 11G; 11H; 11K;
                                              265/40R20 104 21B; 22B; 24J; 248;     12A; 51A; 573; 71K;
                                                            261; 271                721; 725; 729; 73C;
                                              275/35R20 98  21B; 22B; 24J; 248;     74A; 74W; 740; 75I
                                                            262; 271

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: 136 2090
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.01.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0447*.. 331          255/30R20 92Y     27I; 533                  RS5 Coupé bis MJ2017;
                                              265/30R20 94Y     26P; 27H; 27I; 533        Coupe; Allradantrieb;
                                              275/30R20 97      248; 26P; 27B; 27H        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W

Verkaufsbezeichnung:     RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen          Auflagen zu Reifen                Auflagen
B8           e1*2001/116*0447*.. 331    255/30R20 92Y 27I; 533                            Coupe; Allradantrieb;
                                        265/30R20 94Y 26P; 27H; 27I; 533                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                        275/30R20 97    248; 26P; 27B; 27H                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 150 - 225 245/30R20 90          21B; 22B; 245; 248;       Coupe; 4-türig;
                                                                261; 270; 5GA; 51J        Allradantrieb;
                                              255/30R20 92      21B; 22B; 24J; 248;       Heckantrieb;
                                                                262; 270                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                              265/30R20 94      21B; 22B; 24J; 248;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                262; 271                  725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74W
218            e1*2007/46*0485*..    150 - 300 265/30R20 94     24M; 241; 246; 26B;       Kombilimousine;
                                                                26J; 27B; 27F             Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74W
219            e1*2001/116*0295*..   350 - 378 255/30R20 92     DBV; 21P; 24J; 57E        Nur CLS 55 AMG, CLS
                                                                                          63 AMG;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 530; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 76A
219            e1*2001/116*0295*..   155 - 285 255/30R20 92     21P; 24J; 57E; 576        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 530; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 76A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: 136 2090
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.01.2017
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Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 235/30R20 88         22L; 24C; 24M; 26B;       Cabrio; Heckantrieb;
                                                                263; 272; 54A; 56G        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74W

Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
231          e1*2007/46*0803*.. 225       245/30R20 90          24J; 26B; 26N           ab e1*98/14*0169*19;
                                225 - 320 255/30R20 92          24J; 248; 26B; 26N; 27I Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                              265/30R20 94      24J; 248; 26B; 26J;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                27H; 27I                725; 729; 73C; 74A;
                                                                                        74W

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 25.01.2017
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21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
263) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




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                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
     den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 25.01.2017
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                                                                                                     Seite: 10 von 17
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R20
                     Hinterachse:                          275/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.01.2017
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DBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/30R20
                    Hinterachse:                          295/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




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                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.01.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                   VA
             26P                      x = 350             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.01.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                   VA
             26P                      x = 180             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
             26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
             27H                   x = 270       y = 350             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: 136 2090
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.01.2017
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                                                                                                    Seite: 14 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    218
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0485*..
       Handelsbez.:    CLS-KLASSE

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 330                   VA
             26P                      x = 200             y = 280                   VA
             27B                      x = 280             y = 310                   HA
             27I                      x = 230             y = 260                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 330            20                 VA
             26N                   x = 250       y = 330             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 330            25                 HA
             27H                   x = 250       y = 330             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: 136 2090
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    231
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0803*..
       Handelsbez.:    SL-Klasse

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 380             y = 360                   VA
             27I                      x = 300             y = 330                   HA
             27B                      x = 350             y = 380                   HA
             26P                      x = 330             y = 310                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 380       y = 360             8                 VA
             26J                   x = 380       y = 360           13,5                VA
             27H                   x = 350       y = 380             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 380           23,5                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: 136 2090
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 16 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK / SLC

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             26B                      x = 300             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 300            30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: 136 2090
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 25.01.2017
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                                                                                                    Seite: 17 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0447*..
       Handelsbez.:    AUDI RS5

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 260             y = 350                   VA
             26B                      x = 310             y = 400                   VA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 310       y = 400            13                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            28                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: 136 2090
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 25.01.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: 136 2090
    des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH        D-72141 Walddorfhäslach                    Datum:
    25.01.2017
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                          Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                      a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                       P.2
B      -            2.1             2.2               L     -           9    -         P.4
                                                                                                /-                     T     -

J                              4                      18    -                            19      -
E                                         3           20    -                               G    -
D.1    -                                              12    -               13     -                      Q       -
                                                      V.7   -               F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -               7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -               8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -               U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -               O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                         11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                     17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -
						
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