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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49243 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55003113 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 Jx19 H2 Typ OXIGIN 18-8519
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 1 von 7

Auftraggeber                    AD Vimotion GmbH
                                Kelterstrasse 40
                                72669 Unterensingen
                                QM-Nr.: TIC 1510211010

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OXIGIN 18
Typ                             OXIGIN 18-8519
Radgröße                        8,5 Jx19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress-    Rad-   Abrollumfang
führung                                          kreis- (mm)/ Mit-   tiefe        last   (mm)
                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)         (kg)
H1           OXIGIN 18-8519 H1 / ohne Ring       5/112/66,6          23           725    2175
H1 HD        OXIGIN 18-8519 H1 HD / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49243
Herstellerzeichen               AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung           OXIGIN 18-8519 .. (s.o.)
Radgröße                        8,5 Jx19 H2
Einpresstiefe                   ET: .. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-    Bund        Anzugsmoment (Nm)                     Schaftlänge (mm)
      mittel
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                                   24
S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   120                                   28
S04   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                                   28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55003113 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 Jx19 H2 Typ OXIGIN 18-8519
Hersteller                        AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4 Allroad         100-180        225/40R19   T93                                 A12 AT1 Car
B8, B81                 100-180        225/45R19   T92 T96                             KMV X80 S03
e1*2001/116*            100-180        235/40R19   T92 T96
0430*10-41;             100-180        245/35R19   T93
13*2007/46*1084*..      100-180        245/40R19
(FIN: WAUZZZ8K...)      100-180        255/35R19   A01 K1a K1b K2b K6m T92 T96
                        100-180        255/40R19   A01 K1a K1b K2b K6m
Audi A4 Allroad         100-200        225/40R19   T93                                 A12 A56 AT1
B8, B81                 100-200        225/45R19                                       Car KMV S03
e1*2001/116*            100-200        235/40R19   A01 K1a K2b
0430*40-..              100-200        245/35R19   A01 K1c K2b K4i K6z K8b T93
e13*2007/46*            100-200        245/40R19   A01 K1c K2b K4i K6z K8b
1084*25-..              100-200        255/35R19   A01 K1c K2b K4i K5w K6z K8b
(FIN: WAUZZZF4...)      100-200        255/40R19   A01 K1c K2b K4i K5w K6z K8b
Audi A5                 100-195        225/40R19   R37 T89 T93                         A12 AT1 Cbo
B8, B81                 100-195        235/35R19   R37 T87 T91                         Cpe Flh V19
e1*2001/116*0430*..;    100-200        245/35R19   T89 T93                             S03
e13*2007/46*1084*..     100-200        255/35R19
- Coupé, Cabrio
- Sportback
(FIN: WAUZZZ8T...,
WAUZZZ8F...,)
Audi A5                 110-200        225/40R19   A12 T93                             A57 AT1 Cbo
B8, B81                 110-200        235/35R19   A91 T91                             Cpe Flh V00
e1*2001/116*            110-200        245/35R19   A01 A12 K2b T93                     V19 S03
0430*43-..,             110-200        255/35R19   A01 A12 K1a K2b
e13*2007/46*
1084*27-..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
(FIN: WAUZZZF5...)
Audi A7 Sportback       140-245        235/45R19   A13                                 A57 AT1 B90
4G, 4G1                 140-245        245/40R19   A12                                 BnK S03
e1*2007/46*0436*..;     140-245        255/40R19   A12
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi S5                 245, 260       245/35R19   T89 T93                             A12 A56 AT1
B8, B81                 245, 260       255/35R19   T92 T96                             Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0430*..,    260            235/35R19   M+S R37 T91                         S03
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
(FIN: WAUZZZ8T...,
WAUZZZ8F...,)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49243 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55003113 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 Jx19 H2 Typ OXIGIN 18-8519
Hersteller                       AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi S5                260            245/35R19    K2b T93                               A01 A12 A56
B8, B81                260            255/35R19    K1a K2b                               AT1 Cbo Cpe
e1*2001/116*                                                                             Flh S03
0430*43-..,
e13*2007/46*
1084*27-..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
(FIN: WAUZZZF5...)
GLC-Coupé              120-190        235/50R19    K1a K1b                               A01 A12 A56
204X                   120-190        235/55R19    K1a K1b 140                           AT1 Flh KMV
e1*2001/116*           120-190        245/50R19    K1c                                   V19 S04
0480*18-..             120-190        255/45R19    K1a K1b
(FIN: WDC253...)       120-190        255/50R19    K1c 140
                       120-190        275/45R19    K1c K5v
SL                     225, 320       255/35R19                                          A12 AT1 X36
231                                                                                      S04
e1*2007/46*0803*..
SLK                    120-170        225/35R19    K1c K2b K41                           A01 A12 AT1
171                    120-170        225/35R19    K1c K41 SP2                           B33 V19 S02
e1*2001/116*0262*..    120-170        235/35R19    G01 K1c K2b K41 K44 K56
                       120-170        235/35R19    G01 K1c K2b K41 K44 K56 SP2
                       120-170        255/30R19    K2b K44 K56 R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49243 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55003113 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 Jx19 H2 Typ OXIGIN 18-8519
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

140      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

AT1      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile (ausschließlich Metallventile) mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ven-
tile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstge-
schwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49243 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55003113 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 Jx19 H2 Typ OXIGIN 18-8519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                     Seite 5 von 7
G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6z     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 300mm hinter Rad-
mitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49243 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55003113 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 Jx19 H2 Typ OXIGIN 18-8519
Hersteller                       AD Vimotion GmbH

                                                                                    Seite 6 von 7
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

SP2    Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßiger Rad-
abdeckung an der Heckschürze oder AMG Verbreiterungssatz.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr.   2   225/40R19      245/35R19, 255/35R19
Nr.   3   225/45R19      245/40R19, 255/40R19
Nr.   4   235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr.   5   235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr.   6   235/45R19      255/40R19
Nr.   7   235/50R19      255/45R19


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49243 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55003113 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 Jx19 H2 Typ OXIGIN 18-8519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 7 von 7
         Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

Nr. 8    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 9    245/35R19     275/30R19, 285/30R19
Nr. 10   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 11   245/50R19     275/45R19
Nr. 12   255/30R19     305/25R19
Nr. 13   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 14   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 15   255/45R19     285/40R19
Nr. 16   255/50R19     285/45R19, 295/45R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

X80      Nur zulässig für Fahrzeuge (Audi A4 Allroad) mit serienmäßigen Reifengrößen 225/55R17
oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. Mai 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2008.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 16. Mai 2017




Coen

BW/CC                                                                                  00272398.DOC




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