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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51355



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          8 J x 18 H2


             Typ:                         GA8080
§ 22 51355




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51355


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51355


             Die ABE-Nr. 51355 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ GA8080, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0092-17-MURD vom 03.04.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1- 3

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51355




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.



             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 03.04.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 25.04.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             Fahrzeughersteller                       : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                                        MERCEDES-BENZ
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             WS4X                WS4X                    ohne                        66,6                    800     2300    11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                  : B450L27517R14
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
§ 22 51355




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18             51G; 52J                   AUDI A4 bis MJ2015;
             B81          e13*2007/46*1084*..          235/40R18 91          51J                        Kombi; Frontantrieb;
                                                       235/45R18 94          51J; 54F                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       245/40R18             51G                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 76O;
                                                                                                        77E
             B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 225/45R18        51G; 52J                   AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            235/40R18 91     51J                        Limousine;
                                                            235/45R18 94     51J; 54F                   Frontantrieb;
                                                            245/40R18        51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 76O;
                                                                                                        77E
             B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 245 225/45R18       51G; 52J                   AUDI A4 bis MJ2015;
             B81            e13*2007/46*1084*..              235/40R18 91    5GG; 51J                   Nicht A4 Allroad
                                                             235/45R18 94    51J; 54F                   Quattro; AUDI S4 bis
                                                             245/40R18       51G                        MJ2016; Kombi;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        76O; 77E
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91         51J                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                        235/45R18 94         51J; 54F                 AUDI S4 bis MJ2016;
                                              100 - 245 225/45R18            51G; 52J                 Limousine;
                                                        245/40R18            51G                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      76O; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/50R18 97                                  Nur A6 allroad
             4G1          e13*2007/46*1147*..           235/55R18 100                                 quattro;
                                                        255/45R18 99                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 76O;
                                                                                                      PDB

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51355




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                                       MERCEDES-BENZ
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 212 (Baureihe W213)
             Zubehör                                 : B450L27517R14
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 221; R1ES; 220; 215; 204 X; 140; 140 C
             Zubehör                                 : B450L27517R14
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 245; 212; 204 K; 245G AMG; 204; 212K; 117; 639/2; 639/5;
                                                       176 AMG; 169; 245G; 246; 176; 639; 639/4; 207
             Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 74D
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 638; 638/1; 638/2
             Zubehör                                 : B450L30517R14
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 117; 169; 176; 176 AMG; 204; 204 K; 207; 212;
                                                       212K; 245; 245G; 245G AMG; 246
                                                       140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2
                                                       150 Nm für Typ : R1ES; 140; 140 C; 215; 220; 221; 639; 639/2; 639/4;
                                                       639/5
                                                       150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                       150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                                                       180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
             245G AMG e1*2007/46*1207*..    265       235/40R18 91Y 11A; 26P; 27H       A 45 AMG;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74D; 76O; 77E
             245G AMG e1*2007/46*1207*..    265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 26B; 26N; 52J  CLA; Sportfahrwerk;
                                                      225/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J; Kombilimousine;
                                                                    52J                 Limousine;
                                                      235/40R18     11A; 248; 26B; 26J; Allradantrieb;
                                                                    51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74D; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
             169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84     11A; 22I; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/40R18 85     11A; 21P; 22I; 24J;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                        24M                           73C; 74D
                                                 60 - 142 215/35R18 84W 11A; 22I; 24J; 24M
                                                          215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24J;
                                                                        24M
                                                          225/35R18 87  11A; 21P; 22B; 24C;
                                                                        24D
§ 22 51355




             176            e1*2007/46*0928*..   265      235/40R18 91Y 11A; 26P; 27H                 A 45 AMG;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76O; 77E
             176            e1*2007/46*0928*..   66 - 125 215/40R18 89W                               A-Klasse;
                                                 66 - 160 225/40R18 92   11A; 248; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 66 - 280 235/35R18 90Y  11A; 246; 248; 26P           12A; 51A; 71K; 721;
                                                          235/40R18 91Y  11A; 246; 248; 26P           729; 73C; 74D
                                                          245/35R18 92Y  11A; 24J; 248; 26B;
                                                                         26N; 27H
                                                 155 - 280 215/40R18 M+S 52J

             Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE, A 45 AMG 4MATIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             176 AMG      e1*2007/46*1163*.. 265     235/40R18 91Y 11A; 26P; 27H                      A 45 AMG;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76O; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89           11A; 26P                 B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                      225/40R18 92           11A; 26P                 nicht Natural Gas
                                                      235/35R18 90           11A; 248; 26B; 26N       Drive; nicht Electric
                                                      245/35R18 88           11A; 248; 5FE; 57F;      Drive; Kombi;
                                                                             570                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/35R18 87          11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                       225/40R18 88          11A; 24J; 24M            73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 65     215/45R18 89                                     B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                     225/40R18 91                                     electric drive; Kombi;
                                                     225/40R18 92                                     Frontantrieb;
                                                     225/45R18 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D
             245G           e1*2001/116*0470*..   265      235/40R18 91Y 11A; 26P; 27H                A 45 AMG;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76O; 77E
             245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 155 215/40R18 89      11A; 26P                 B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                           225/40R18 92      11A; 26P                 nicht Natural Gas
                                                           235/35R18 90      11A; 248; 26B; 26N       Drive; nicht Electric
                                                           245/35R18 88      11A; 248; 5FE; 57F;      Drive; Kombi;
                                                                             570                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
§ 22 51355




                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D
             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26B; 26N; 570           CLA; Sportfahrwerk;
                                                           225/40R18 92  GA2; 11A; 248; 26B;          CLA Limousine; CLA
                                                                         26J                          Shooting brake;
                                                           235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B;          Kombilimousine;
                                                                         26J                          Limousine;
                                                           245/35R18 88  GA2; 11A; 248; 27H;          Frontantrieb;
                                                                         57F; 570                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76O
             245G           e1*2001/116*0470*..   100 - 160 215/40R18 89Y    11A; 26B; 26N            CLA; CLA Limousine;
                                                            225/40R18 92     11A; 26B; 26J            CLA Shooting brake;
                                                            235/35R18 90     11A; 26B; 26J            Kombilimousine;
                                                            245/35R18 88Y    11A; 27H; 57F; 570;      Limousine;
                                                                             575                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76O
             245G           e1*2001/116*0470*..   265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 26B; 26N; 52J          CLA; Sportfahrwerk;
                                                            225/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J;         CLA Limousine; CLA
                                                                          52J                         Shooting brake;
                                                            235/40R18     11A; 248; 26B; 26J;         Kombilimousine;
                                                                          51G                         Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76O
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 28
             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W                                  A-Klasse;
                                              66 - 160 225/40R18 92   11A; 248; 26P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                              66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 246; 248; 26P               12A; 51A; 71K; 721;
                                                        235/40R18 91Y 11A; 246; 248; 26P              729; 73C; 74D
                                                        245/35R18 92Y 11A; 24J; 248; 26B;
                                                                      26N; 27H
                                              155 - 280 215/40R18 M+S 52J
             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26P; 570                    CLA; nicht
                                                        225/40R18 92  GA2; 11A; 248; 26P              Sportfahrwerk; CLA
                                                        235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B;             Limousine; CLA
                                                                      26N                             Shooting brake;
                                                        245/35R18 88Y GA2; 11A; 248; 5FE;             Kombilimousine;
                                                                      57F; 570                        Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90         11A; 26P                 bis
                                              115 - 225 225/40R18 92         11A; 26P                 e1*2001/116*0431*36;
§ 22 51355




                                                        235/35R18 90Y        11A; 26P                 Coupe; Heckantrieb;
                                                        235/40R18 91         11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/35R18 92         11A; 27I; 57F; 575       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D
             204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 225/40R18 91Y                              Nur Baureihe 204;
                                                           235/40R18 95                               Limousine;
                                                           245/35R18 92Y 11A; 24M; 57F; 68T           Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155 225/45R18 95Y 11A; 26P                    Nur Baureihe 205;
             204 K          e1*2001/116*0457*..             235/40R18 95Y 11A; 26P                    neue C-Klasse;
                                                            235/45R18 94Y 11A; 26P; 5HI               Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Heckantrieb; nur
                                                                                                      Hybrid;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76O
             204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 26P; 67O                Nur Baureihe 205;
             204 K          e1*2001/116*0457*..            235/40R18 95Y 11A; 26P; 6B2                neue C-Klasse; Cabrio;
                                                           235/45R18 94Y YAR; 11A; 26P; 6B3           Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb; nicht
                                                                                                      Hybrid;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76O
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92                                  Nur Baureihe 204; Nur
                                                        235/40R18 91                                  4-MATIC; Limousine;
                                                        245/35R18            11A; 24M; 51G; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             575                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D
             204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225 225/40R18 91Y                              bis
                                                           235/40R18 91Y                              e1*2001/116*0457*24;
                                                           245/35R18 92Y 11A; 24M; 57F; 68T           Kombi; Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 225/40R18 92W                             Nur 4-MATIC; bis
                                                            235/40R18 91W                             e1*2001/116*0457*24;
                                                            245/35R18     11A; 24M; 51G; 57F;         Kombi;
                                                                          575                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26B; 26N; 570                CLA; Sportfahrwerk;
                                                      225/40R18 92  GA2; 11A; 248; 26B;               CLA Limousine; CLA
§ 22 51355




                                                                    26J                               Shooting brake;
                                                      235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B;               Kombilimousine;
                                                                    26J                               Limousine;
                                                      245/35R18 88  GA2; 11A; 248; 27H;               Frontantrieb;
                                                                    57F; 570                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76O
             117            e1*2007/46*1007*..    80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26P; 570                CLA; nicht
                                                           225/40R18 92  GA2; 11A; 248; 26P           Sportfahrwerk; CLA
                                                           235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B;          Limousine; CLA
                                                                         26N                          Shooting brake;
                                                           245/35R18 88Y GA2; 11A; 248; 5FE;          Kombilimousine;
                                                                         57F; 570                     Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             215          e1*98/14*0113*..  368            245/45R18         10N; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A
             215            e1*98/14*0113*..      220 - 326 245/45R18        10N; 51G                 10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 729;
                                                                                                      73C; 74A
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 235/45R18 97          YAR; 12O; 5IM            Baureihe W213; nicht
                                                       235/45R18 98W         YAR; 12O                 All Terrain;
                                                       245/45R18 100         GA9; 12O                 Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 76O; 83C
             212            e1*2001/116*0501*..   125 - 245 245/40R18 97                              Baureihe W212;
                                                                                                      Stufenheck;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      76T
             212            e1*2001/116*0501*..   110 - 190 225/45R18 95Y    12R; 5HR                 Baureihe W213;
                                                            225/50R18 99W    12R                      Allradantrieb;
                                                            235/45R18 97     YAR; 12O                 Heckantrieb;
                                                            245/40R18 97W    12I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/45R18 100    GA9; 12I                 51A; 71K; 721; 73C;
                                                            255/45R18 99     12A                      74A; 76O; 83C
             212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W    51J                      Baureihe W212;
                                                  100 - 245 235/40R18 91Y    57E; 689                 Stufenheck;
§ 22 51355




                                                            245/40R18 97                              Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 76T

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18            51G; 575                 Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D
             207            e1*2001/116*0502*..   225      235/40R18         51G                      Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 76Z
             207            e1*2001/116*0502*..   120 - 245 235/40R18        51G; 575                 Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95  57E; 67B; 689                    Kombi; Heckantrieb;
                                                       245/40R18 97Y                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 76T
             212K           e1*2007/46*0200*..    125 - 245 245/40R18 97  5BG                         Kombi; Allradantrieb;
                                                            245/40R18 97Y                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      76T
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97                                  GLK; Allradantrieb;
                                                        235/55R18 100                                 Heckantrieb;
                                                        255/45R18 99                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
             639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/50R18         11A; 24J; 248                 V-Klasse; Vito; Vito
                                                      245/45R18         11A; 245; 248                 Tourer; Vito Mixto;
                                                      245/50R18         11A; 24J; 248; 26U;           ab
                                                                        27P                           e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                           255/45R18         11A; 24J; 248            Frontantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 75I; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES VITO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
§ 22 51355




             638          e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 235/45R18 97         11A; 22I; 24D; 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
                            e9*93/81*0005*..,                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                            e9*98/14*0005*..                                                         73C; 74A
             638/1          K393                 58 - 105 235/45R18 97       11A; 22I; 24D; 24J; 367 Lkw geschl. Kasten;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                     73C; 74A
             638/2          e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 235/45R18 97       11A; 22I; 24D; 24J      10B; 11B; 11G; 11H;
                            e9*95/54*0020*..,                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                            e9*98/14*0020*..                                                         73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             140          e1*96/27*0056*..,   110 - 300 255/45R18            10N; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                            F690                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A
             140 C          e1*96/27*0057*..,    205 - 290 255/45R18         10N; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                            G165                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y                                 bis Mj.2013 (Baureihe
                                                        245/50R18                                     221); Allradantrieb;
                                                        100W
                                              150 - 380 255/45R18 99Y                                 Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 530; 573;
                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 76O
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 28
             Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 235/45R18 94           5HI; 51J                 Nicht für Fz. m.
                                                      245/45R18              51G                      Länge 6158 mm; nicht
                                                                                                      für gepanzerte Fz;
                                                                                                      Nur 4-MATIC;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A
             220            e1*97/27*0099*..      145 - 326 245/45R18        10N; 51G                 Nicht für Fz. m.
                                                                                                      Länge 6158 mm; nicht
                                                                                                      für gepanzerte Fz;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 729;
                                                                                                      73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:    VITO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             639/4        L275                    65 - 170 235/50R18 101 11A; 24D; 24J; 54A           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R18 100 11A; 24J; 24M                12A; 51A; 71K; 721;
                                                           255/45R18 99W 11A; 24D; 24J; 54A           73C; 74D
             639/4          e1*2007/46*0458*..    70 - 165 235/50R18 101 11A; 24J; 244; 247;          bis
             639/5          e1*2007/46*0459*..,                          5KK; 54A                     e1*2007/46*0459*05;
                                                           245/45R18 100 11A; 24J; 244; 5KA           bis
§ 22 51355




                            L720
                                                  70 - 190 255/45R18 103 11A; 24J; 244; 247;          e1*2007/46*0458*07;
                                                                         54A                          Allradantrieb;
                                                           255/45R18 99W 11A; 24J; 244; 247;          Heckantrieb;
                                                                         5JK; 54A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  190      235/50R18     11A; 24J; 244; 247;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                           101W          5KK; 54A                     73C; 74D; 75I

             Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 235/50R18 101         11A; 24D; 24J; 54A       Heckantrieb;
                                                       245/45R18 100         11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       255/45R18 99W         11A; 24D; 24J; 54A       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 235/50R18 101 11A; 24J; 244; 247;               bis
                                                                    5KK; 54A                          e1*2007/46*0457*08;
                                                      245/45R18 100 11A; 24J; 244; 5KA                Allradantrieb;
                                             70 - 190 255/45R18 103 11A; 24J; 244; 247;               Heckantrieb;
                                                                    54A                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      255/45R18 99W 11A; 24J; 244; 247;               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    5JK; 54A                          73C; 74D; 75I
                                             190      235/50R18     11A; 24J; 244; 247;
                                                      101W          5KK; 54A
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/50R18              11A; 24J; 248            V-Klasse; Vito; Vito
             639/5        e1*2007/46*0459*..            245/45R18            11A; 245; 248            Tourer; Vito Mixto;
                                                        245/50R18            11A; 24J; 248; 26U;      ab
                                                                             27P                      e1*2007/46*0459*06;
                                                                                                      ab
                                                                                                      e1*2007/46*0458*08;
                                                           255/45R18         11A; 24J; 248            Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 75I; 76O

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
§ 22 51355




                  Reifenfabrikate verwendet werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
§ 22 51355




             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
§ 22 51355




             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
                  "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                  Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                  am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                  km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                  Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 51355




             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        215/40R18
                                 Hinterachse:                        245/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                   sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 730kg.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1460kg.
             5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1550kg.
§ 22 51355




             5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1600kg.
             5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1650kg.
             67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          275/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/45R18
                                 Hinterachse:                          245/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          265/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                 Hinterachse:                          245/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51355




             6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          255/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/45R18
                                 Hinterachse:                          255/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
§ 22 51355




                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             83C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit AMG-Sportbremse ausgerüstet sind,
                  nicht zulässig.
             GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/40R18
                  Hinterachse: 245/35R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/45R18
                  Hinterachse: 275/40R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
                  (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
             YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        235/45R18
                                  Hinterachse:                        265/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51355
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    204
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                    Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 245             y = 350                   VA
                          26P                      x = 195             y = 300                   VA
                          27B                      x = 340             y = 260                   HA
                          27I                      x = 290             y = 210                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51355




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
                          26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
                          27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
                          27F                   x = 340       y = 260            28                 HA
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    117
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
                    Handelsbez.:    CLA-Klasse

                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 305             y = 335                   VA
                          26B                      x = 355             y = 385                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
                          26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
                          27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
                          27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
§ 22 51355
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    204
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                          26P                      x = 240             y = 285                   VA
                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                          27I                      x = 250             y = 300                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
§ 22 51355




                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    176
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
                    Handelsbez.:    A-KLASSE

                    Variante(n):    Frontantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                          26P                       x = 200             y = 310                  VA
                          26B                       x = 250             y = 350                  VA
                          27I                       x = 240             y = 315                  HA
                          27B                       x = 290             y = 350                  HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
                          26J                   x = 250       y = 350            20                 VA
§ 22 51355




                          27H                   x = 290       y = 350             8                 HA
                          27F                   x = 290       y = 350           22,5                HA
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    176
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
                    Handelsbez.:    A-KLASSE

                    Variante(n):    ---

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 200             y = 310                   VA
                          26B                      x = 250             y = 350                   VA
                          27I                      x = 240             y = 315                   HA
                          27B                      x = 290             y = 350                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 350            20                 VA
                          26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
§ 22 51355




                          27F                   x = 290       y = 350            25                 HA
                          27H                   x = 290       y = 350             8                 HA
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    639/2
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0457*..
                    Handelsbez.:    Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer

                    Variante(n):    ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 320             y = 440                   VA
                          26P                      x = 270             y = 390                   VA
                          26U                      x = 200             x = 180                   VA
                          26V                      x = 200             x = 180                   VA
                          27B                      x = 300             y = 430                   HA
                          27I                      x = 250             y = 380                   HA
                          27P                      x = 250             y = 380                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51355




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 320       y = 440             9                 VA
                          26N                   x = 320       y = 440             5                 VA
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    117
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
                    Handelsbez.:    CLA-Klasse

                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 330                   VA
                          26P                      x = 230             y = 280                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
                          26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
                          27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
                          27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
§ 22 51355
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    245G
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 330                   VA
                          26P                      x = 230             y = 280                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
                          26N                   x = 280       y = 330            34                 VA
                          27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
                          27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
§ 22 51355
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    246
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
                    Handelsbez.:    B-Klasse

                    Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 305             y = 335                   VA
                          26B                      x = 355             y = 385                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
                          26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
                          27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
                          27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
§ 22 51355
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    245G
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 330                   VA
                          26P                      x = 230             y = 280                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
                          26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
                          27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
                          27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
§ 22 51355
             Gutachten 366-0092-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51355
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: GA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    245G
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 305             y = 335                   VA
                          26B                      x = 355             y = 385                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
                          26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
                          27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
                          27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
§ 22 51355
						
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