GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
D-67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0751211
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell KIBO
Typ KIB 8520
Radgröße 8,5Jx20 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
B7 KIB 8520 B7 / Z15 Ø70,0-66,6 5/112/66,6 45 790 2260
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 51368
Herstellerzeichen rial Germany
Radtyp und Ausführung KIB 8520 (s.o.)
Radgröße 8,5Jx20 H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 30
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 30
S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 30
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4 88-195 225/35R20 R37 T90 A12 A14 A19
B8, B81 88-200 245/30R20 T90 Car Lim S02
e1*2001/116* 88-200 255/30R20 T88 T92
0430*00-41;
e13*2007/46*1084*..
(FIN: WAUZZZ8K...)
Audi A6 / A6 Avant 100-200 245/35R20 T95 A12 A14 A19
4G, 4G1 100-200 255/35R20 T93 T97 A57 B90 BnK
e1*2007/46*0436*..; Car Lim NA1
e13*2007/46*1147*.. S02
- incl. Facelift 2014
Audi S4 245 245/30R20 Lim T90 A12 A14 A19
B8, B81 245 255/30R20 Car Lim T92 S02
e1*2001/116*0430*..;
e13*2007/46*1084*..
(FIN: WAUZZZ8K...)
A-Klasse 66, 80 225/30R20 K1a K2b K5d R70 T85 A01 A12 A14
176, 245G 66-160 235/30R20 K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88 A19 A57 Flh
e1*2007/46*0928*..; 90, 115 225/30R20 K1a K2b K5d NoD R70 T85 S03
e1*2001/116*
0470*04-..
C-Klasse 115-225 235/30R20 Cpe G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 A01 A12 A14
204 T88 A19 R21 S03
e1*2001/116*0431*.. 88-215 235/30R20 G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 Lim
- Limousine/Coupe T88
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse 85-180 225/35R20 T90 A12 A14 A19
204 85-180 235/30R20 T88 A58 Lim NoH
e1*2001/116* 85-180 245/30R20 A01 K1c K2b T90 V20 S03
0431*29-.. 85-180 255/30R20 A01 K2b R03 T92
(FIN: WDD205...)
C-Klasse 4matic 125-245 225/35R20 T90 A12 A14 A19
204 125-245 255/30R20 A01 K2b R03 T92 A56 Lim V20
e1*2001/116* S03
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse Coupé / 115-180 225/35R20 T90 A12 A14 A19
Cabrio 115-180 235/30R20 T88 A58 Cbo Cpe
204 115-180 245/30R20 A01 K1c K2b T90 V20 S03
e1*2001/116* 115-180 255/30R20 A01 K2b R03 T92
0431*37-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse Coupé / 125-245 225/35R20 T90 A12 A14 A19
Cabrio 4matic 125-245 255/30R20 A01 K2b R03 T92 A56 Cbo Cpe
204 V20 S03
e1*2001/116*
0431*37-..
(FIN: WDD205...)
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse T-Modell 85-180 225/35R20 R02 T90 A12 A14 A19
204K 85-180 225/35R20 R03 T90 A58 Car NoH
e1*2001/116* 85-180 245/30R20 A01 K1c K2b T90 V20 S03
0457*25-.. 85-180 255/30R20 A01 K2b R03 T92
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell 125-245 225/35R20 T90 A12 A14 A19
4matic 125-245 255/30R20 A01 K2b R03 T92 A56 Car V20
204K S03
e1*2001/116*
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
CL-Klasse 220-368 245/35R20 T95 A12 A14 A19
215 B03 R21 S04
e1*98/14*0113*..
CLA-Klasse 80, 90 225/30R20 K1a K1b K2b K5d R70 T85 Y16 A01 A12 A14
117, 245G 80,90,115 225/30R20 K1a K1b K2b K5d NoD R70 T85 A19 A57 Lim
e1*2007/46*1007*..; 80-160 235/30R20 G86 K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88 S03
e1*2001/116*
0470*04-..
CLA-Klasse Shooting 80,90,115 225/30R20 K1a K1b K2b K5d NoD R70 T85 A01 A12 A14
Brake 80-160 235/30R20 G86 K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88 A19 A57 Car
245G S03
e1*2001/116*
0470*12-..
E-Klasse 100-200 245/30R20 T90 A12 A14 A19
212 A58 F38 Lim
e1*2001/116*0501*.. NoH S03
- mit Luftfederung
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
E-Klasse 110-180 235/35R20 R37 T92 A12 A14 A19
212 110-180 255/30R20 T92 A58 Lim S04
e1*2001/116* 110-190 245/35R20 T91 T95
0501*25-..
(FIN: WDD213...)
E-Klasse 100-200 245/30R20 T90 A12 A14 A19
212, 212G A58 F39 Lim
e1*2001/116*0501*..; NoH S03
e1*2007/46*0484*..
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
E-Klasse 4matic 135 235/35R20 R37 T92 A12 A14 A19
212 135 255/30R20 T92 A56 Lim S04
e1*2001/116* 135, 245 245/35R20 T95
0501*25-..
(FIN: WDD213...)
E-Klasse Coupé 120-225 235/30R20 T88 A12 A14 A19
207 A58 Cpe F39
e1*2001/116*0502*.. Y63 S03
(FIN: WDD207...)
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse T-Modell 110-190 245/35R20 T95 A12 A14 A19
R1ES A58 Car KOV
e1*2007/46*1560*.. X77 S04
(FIN: WDD213...)
E-Klasse T-Modell 135-245 245/35R20 T95 A12 A14 A19
4matic A56 Car KOV
R1ES S04
e1*2007/46*1560*..
(FIN: WDD213...)
GLA 45 AMG 4matic 265, 280 235/35R20 T92 A12 A14 A19
245G, -/AMG 265, 280 235/40R20 A56 S03
e1*2001/116*0470*..;
e1*2007/46*1207*..
GLA-Klasse 80-155 235/35R20 A12 A14 A19
245G 80-155 235/40R20 A57 Flh S03
e1*2001/116*
0470*06-..
GLK-Klasse 100-225 235/45R20 A12 A14 A19
204X 100-225 245/40R20 V20 S04
e1*2001/116* 100-225 245/45R20
0480*00-16 100-225 255/40R20 R03
(FIN: WDC204...)
S-Klasse 145-368 245/35R20 T95 A12 A14 A19
220 A61 B03 NBF
e1*97/27*0099*.. R21 S04
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
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Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.
BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
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Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G86 Ist die Reifengröße 235/40R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
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K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
NA1 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.
NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 21 295/35R20 335/30R20, 345/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
X77 Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.
Y16 Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.
Y63 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51368 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55012917 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20 H2 Typ KIB 8520
Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 24. März 2017 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 24. März 2017
Blauth 00268277.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim