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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50792 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55015916 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ TOR 809
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 1 von 9

Auftraggeber                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                D-67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Torino
Typ                             TOR 809
Radgröße                        8Jx19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
B7           TOR 809 B7 / Z15 Ø70,0-66,6         5/112/66,6         48       735     2250

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50792
Herstellerzeichen               rial Germany
Radtyp und Ausführung           TOR 809 (s.o.)
Radgröße                        8Jx19 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment        Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                   (Nm)                (mm)
S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   120                 30              Multipack: 44
S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                 30              Multipack: 44
S04   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   160                 30              Multipack: 44

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50792 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55015916 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ TOR 809
Hersteller                           UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                             Seite 2 von 9
Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                   88-195          225/40R19   R37 T89 T93                             A12 A19 A99
B8, B81                   88-195          235/35R19   R37 T87 T91                             Car Lim S02
e1*2001/116*              88-200          225/40R19   M+S T89 T93
0430*00-41;               88-200          235/35R19   M+S T87 T91
e13*2007/46*1084*..       88-200          245/35R19   T89 T93
(FIN: WAUZZZ8K...)
Audi S4                   245             235/35R19   M+S T91                                 A12 A19 A99
B8, B81                   245             245/35R19   T93                                     Car Lim S02
e1*2001/116*0430*..;
e13*2007/46*1084*..
(FIN: WAUZZZ8K...)
A-Klasse                  60-142          215/35R19   K1c K2b K42 T85                         A01 A12 A19
169                                                                                           A99 S03
e1*2001/116*0288*..
A-Klasse                  66, 80          215/35R19   T85 Y18                                 A12 A19 A57
176, 245G                 66-160          225/35R19   T88                                     A99 Flh S03
e1*2007/46*0928*..;       66-160          235/35R19   A01 K2b T87 T91
e1*2001/116*              66-160          235/35R19   R83 T87 T91
0470*04-..                75,90,115       215/35R19   NoD T85
B-Klasse                  70-142          215/35R19   T85                                     A12 A19 A99
245                                                                                           S03
e1*2001/116*0314*..
B-Klasse                  66, 80          215/35R19   A58 T85                                 A12 A19 A99
246, 245G                 66-155          225/35R19   A01 A57 K2b T88                         NoE S03
e1*2007/46*0751*..;       75,90,115       215/35R19   A58 NoD T85
e1*2001/116*
0470*04-..
- incl. Facelift 2014
B-Klasse electric drive   65 (132)        225/40R19                                           A12 A19 A58
245G                                                                                          A99 Flh KMV
e1*2001/116*0470*..                                                                           S03
(28kWh-Batterie)
C-Klasse                  115-225         225/35R19   Cpe T88                                 A12 A19 A99
204                       88-215          225/35R19   Lim T88                                 V19 S03
e1*2001/116*0431*..       88-225          235/35R19   A01 Cpe G01 Lim T87 T91
- Limousine/Coupe         88-225          245/30R19   Cpe Lim T89
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse                  85-180          225/40R19   T89 T93                                 A12 A19 A58
204                       85-180          235/35R19   T91                                     A99 Lim MHy
e1*2001/116*              85-180          245/35R19   R03 T89 T93                             Po1 V19 S03
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse 4matic           125-245         225/40R19                                           A12 A19 A56
204                       125-245         245/35R19   R03                                     A99 Lim V19
e1*2001/116*                                                                                  S03
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse Coupé /          115-180         225/40R19                                           A12 A19 A58
Cabrio                    115-180         235/35R19                                           A99 Cbo Cpe
204                       115-180         245/35R19   R03                                     Po1 V19 S03
e1*2001/116*
0431*37-..
(FIN: WDD205...)


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50792 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55015916 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ TOR 809
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                          Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse Coupé /        125-245        225/40R19                                           A12 A19 A56
Cabrio 4matic           125-245        245/35R19   R03                                     A99 Cbo Cpe
204                                                                                        V19 S03
e1*2001/116*
0431*37-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell       115,135        245/30R19   T89                                     A12 A19 A99
204K                    88-225         235/35R19   A01 G01 T91                             Car S03
e1*2001/116*0457*..
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse T-Modell       85-180         225/40R19   T89 T93 147                             A12 A19 A58
204K                    85-180         235/35R19   T91 147                                 A99 Car MHy
e1*2001/116*            85-180         245/35R19   R03 T89 T93 147                         Po1 V19 S03
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell       125-245        225/40R19   T93                                     A12 A19 A56
4matic                  125-245        245/35R19   R03 T93                                 A99 Car V19
204K                                                                                       S03
e1*2001/116*
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
CLA-Klasse              80, 90         215/35R19   T85 Y16                                 A12 A19 A57
117, 245G               80,90,115      215/35R19   NoD T85                                 A99 Lim S03
e1*2007/46*1007*..;     80-160         225/35R19   T84 T88
e1*2001/116*            80-160         235/35R19   A01 G86 K2b T87 T91
0470*04-..              80-160         235/35R19   K2h R09
CLA-Klasse Shooting     80,90,115      215/35R19   NoD T85                                 A12 A19 A57
Brake                   80-160         225/35R19   T84 T88                                 A99 Car S03
245G                    80-160         235/35R19   A01 G86 K2b T87 T91
e1*2001/116*            80-160         235/35R19   K2h R09
0470*12-..
E-Klasse                100-225        235/35R19   A10 R37 T91                             A19 A57 A99
212                     100-225        245/35R19   A10 T93                                 B03 B10 F38
e1*2001/116*0501*..                                                                        Lim NoH Y63
- mit Luftfederung                                                                         S03
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
E-Klasse                100-225        235/35R19   A10 R37 T91                             A19 A57 A99
212, 212G               100-225        245/35R19   A10 T93                                 B03 B10 F39
e1*2001/116*0501*..;                                                                       Lim NoH Y63
e1*2007/46*0484*..                                                                         S03
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
GLA-Klasse              80-155         225/45R19                                           A12 A19 A57
245G                    80-155         235/40R19                                           A99 Flh S03
e1*2001/116*            80-155         235/45R19
0470*06-..
V-Klasse                72-128         245/40R19   G01 K2c K42 K44 K45 K56 T98             A01 A12 A19
638/2                                                                                      A99 S04
e9*95/54, 98/14,
2001/116*0020*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50792 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55015916 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ TOR 809
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                          Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Vito                   58-105        245/40R19     G01 K2c T98                             A01 A12 A19
638                                                                                        A99 K42 K44
e9*93/81,98/14,                                                                            K45 K56 S04
2001/116*0005*..
Vito                   60-105        245/40R19     G01 K2c T98                             A01 A12 A19
638/1                                                                                      A99 K42 K44
K 393                                                                                      K56 S04

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50792 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55015916 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ TOR 809
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 5 von 9

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise

147      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1470 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B10    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50792 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55015916 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ TOR 809
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 6 von 9

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G86     Ist die Reifengröße 235/40R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50792 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55015916 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ TOR 809
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 7 von 9

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R83     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/40R18
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50792 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55015916 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ TOR 809
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   215/35R19      245/30R19, 255/30R19
Nr.   2   225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr.   3   225/40R19      245/35R19, 255/35R19
Nr.   4   225/45R19      245/40R19, 255/40R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y16   Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.

Y18       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit manuellem Schaltgetriebe.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50792 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55015916 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19 H2 Typ TOR 809
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 9 von 9


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2018 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 5. März 2018




Blauth                                                               00289221.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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