Gutachten 366-0043-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49394
ANLAGE: 4 Radtyp: B1 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 05.04.2018
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Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ,
QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 29
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
B1 757 29 B1 757 837/08 CMS ohne 66,6 698 2288 12/14
91SCMS
B1 757 29 B1 757 837/08 CMS ohne 66,6 740 2150 12/14
91SCMS
B1 757 29 91SJF B1 757 837/08 JF ohne 66,6 698 2288 12/14
B1 757 29 91SJF B1 757 837/08 JF ohne 66,6 740 2150 12/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49394, Erweiterung 02
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : B8; 4G1; B81; 4G
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm, für
Typ : 8R2; 8R; FY; 8R1
Zubehör : Z 92 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
Anzugsmoment
200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/50R17 94 AUDI A5 Cabrio (8T)
235/45R17 94 bis MJ2016;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76S; 77E;
AG0
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49394
ANLAGE: 4 Radtyp: B1 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 05.04.2018
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 225/50R17 95 12R A5 Coupé (B9) ab
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 93Y 12O MJ2016; A5 Sportback
235/50R17 96 124 (B9) ab MJ2016; A5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S;
77E; AG0
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 24M Kombi; Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S; 77E; AG0
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 AUDI A5 Sportback bis
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 MJ2016; 4-türig;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
§ 22 49394, Erweiterung 02
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76S; 77E;
AG0
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/55R17 97 A4 Allroad Quattro ab
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/50R17 96 11A; 26P; 27H MJ2016;
235/55R17 99 11A; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S; 77E; AG0
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 24M Nicht A4 Allroad
235/45R17 94 11A; 22I; 24J; 24M Quattro; Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76S; 77E;
AG0
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/50R17 12T; 51G AUDI A5 Coupe (8T)
bis MJ2016;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 76S;
77E; AG0
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49394
ANLAGE: 4 Radtyp: B1 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 05.04.2018
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/50R17 94W 11A; 248; 26P; 27I Nicht A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94W 11A; 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9)
235/50R17 96 11A; 245; 248; 26B; ab MJ2016; Kombi;
27B Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S; 77E; AG0
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/50R17 94 AUDI A5 Coupe (8T)
bis MJ2016;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S; 77E; AG0
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/50R17 12T; 51G AUDI S5 Coupé (8T)
125 - 260 225/50R17 12T; 51G; 52J bis MJ2016; AUDI A5
Coupe (8T) bis MJ2016;
§ 22 49394, Erweiterung 02
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
573; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76S; 77E; AG0
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 225/50R17 94 52J Nur A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 225/55R17 97 52J Quattro bis MJ2015;
235/50R17 96 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76S; 76Z;
77E; AG0
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/55R17 97 12A A4 Allroad Quattro ab
B81 e13*2007/46*1084*.. MJ2016;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 77E;
AG0
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M Limousine;
235/45R17 94 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S; 77E; AG0
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49394
ANLAGE: 4 Radtyp: B1 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 05.04.2018
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Seite: 4 von 36
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M Limousine;
235/45R17 94 11A; 22I; 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76S; 77E;
AG0
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/50R17 94 AUDI S5 Coupé (8T)
125 - 260 225/50R17 51G; 52J bis MJ2016; AUDI A5
Coupe (8T) bis MJ2016;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76S; 77E;
AG0
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 49394, Erweiterung 02
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R17 96 12O; 52J Nur A7 Sportback;
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/55R17 99 12O; 52J Coupe; 4-türig;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S; 76Z; AFY;
DEÄ; PDI
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 225/50R17 94 5HI; 52J Nur A6; nicht A6
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 225/50R17 98 52J allroad quattro;
225/55R17 97 52J Kombi; Stufenheck;
235/50R17 96 11A; 26P; 270; 52J Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 26P; 270; 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76S; 76Z; AFY;
DEÄ; PDI
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17 11A; 24N; 24O; 51G; erhöhtes
8R1 e13*2007/46*1083*.. 52J Anzugsmoment
200 Nm; erhöhtes
Anzugsmoment 165
Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 740; 75I; 76S;
76Z; PDI
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49394
ANLAGE: 4 Radtyp: B1 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 05.04.2018
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Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17 11A; 24N; 24O; 51G; erhöhtes
52J Anzugsmoment
200 Nm; erhöhtes
Anzugsmoment 165
Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 740; 75I; 76S;
76Z; PDI
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17 11A; 24N; 24O; 51G; erhöhtes
52J Anzugsmoment
200 Nm; erhöhtes
Anzugsmoment 165
Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49394, Erweiterung 02
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 740; 75I; 76S;
76Z; PDI
Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/65R17 104 11A; 245; 248; 52J erhöhtes
M+S Anzugsmoment
200 Nm; erhöhtes
Anzugsmoment 165
Nm;
Q5; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 75I; 76S; AG0
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Z 92 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49394
ANLAGE: 4 Radtyp: B1 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 05.04.2018
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Seite: 6 von 36
Verkaufsbezeichnung: Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 210 235/65R17 104 11A; 245; 248; 52J erhöhtes
M+S Anzugsmoment
200 Nm; erhöhtes
Anzugsmoment 165
Nm;
Q5; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 75I; 76S; AG0
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 124; 210; 201; 208; 202; 203 K; 170; 124 T; H0; 414; 210 K;
§ 22 49394, Erweiterung 02
124 C
Zubehör : Z 99 OR
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 172; 245G; 204 K; 207; 211K; 204; 212; R1ES; R1EC; 211
Zubehör : Z 92 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 124 T; 170; 201; 202; 203 K; 208;
210; 210 K
130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 245G; 414
150 Nm für Typ : R1EC; R1ES
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 11A; 248 nicht Sportfahrwerk;
225/55R17 97 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht
225/60R17 99 11A; 24J; 248; 27I Fahrdynamik Paket;
235/55R17 99 11A; 24J; 248; 27I Offroad-Fahrwerk;
235/60R17 102 11A; 24J; 248; 27I Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76S; 83G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49394
ANLAGE: 4 Radtyp: B1 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 05.04.2018
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Seite: 7 von 36
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 11A; 246; 248; 26P; 27I nicht Sportfahrwerk;
GLA; nicht
225/55R17 97 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket;
26N; 27B; 27H nicht Offroad-
225/60R17 99 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk;
26N; 27B; 27H Komfortfahrwerk;
235/55R17 99 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb;
26N; 27B; 27H Frontantrieb;
235/60R17 102 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27B; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76S; 83G
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 11A; 248; 26P; 27I Sportfahrwerk; GLA;
225/55R17 97 11A; 248; 26B; 26N; nicht Offroad-
27B; 27H Fahrwerk; Fahrdynamik-
225/60R17 99 11A; 248; 26B; 26N; Paket; Allradantrieb;
27B; 27H Frontantrieb;
235/55R17 99 11A; 246; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49394, Erweiterung 02
235/60R17 102 11A; 246; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26N; 27B; 27F 75I; 76S; 83G
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17-90 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
22F; 22G; 66A; 684 82Ä
125 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 100 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17-90 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 725; 73C; 74A
22F; 22G; 24J; 66A;
684
110 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; Nur 4-MATIC;
22L; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
AGD; DEB; VCR
203 K e1*98/14*0158*.. 170 - 260 205/50R17 11A; 21B; 21L; 22B; Nur C 32 AMG; Nur C
22L; 24J; 51G; 52J 30 CDI AMG;
225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; Heckantrieb;
22L; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90Y 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22L; 24J; 66A; 684 721; 725; 73C; 74A;
AGD; DEB; VCR
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49394
ANLAGE: 4 Radtyp: B1 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 05.04.2018
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 125 215/45R17 87W 11A; 21B; 51J; 57E; Heckantrieb;
681 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90W 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22L; 24J; 66A; 684 721; 725; 73C; 74A;
75 - 160 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21L; 22B; AGD; DEB; VCR
22L; 24J; 66A; 684
75 - 200 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B;
22L; 24J; 68E; 687
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/50R17 98Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I neue C-Klasse;
235/45R17 94Y 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine;
26J; 5HI Limousine;
235/50R17 96Y 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; nur
26B; 26J; 27H; 27I Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S; DEG; DEL
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/55R17 95 nicht Coupe; nicht Nur Baureihe 205;
e1*2001/116*0457*..
§ 22 49394, Erweiterung 02
204 K Allradantrieb; 11A; 24J; neue C-Klasse; Cabrio;
248; 26B; 26J Kombilimousine; Coupe;
215/50R17 95 nicht Coupe; nicht Limousine;
Allradantrieb; 11A; 24J; Allradantrieb;
248; 26B; 26J Heckantrieb; nicht
215/55R17 94 nicht Coupe; nicht Hybrid;
Allradantrieb; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 26B; 26J 12A; 51A; 71C; 71K;
85 - 245 225/50R17 98 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A;
26B; 26J; 27H; 27I; 67T 76S; DEG; DEL
235/45R17 94Y 11A; 24J; 248; 26B;
26J
235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H; 27I;
6BB
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/45R17 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/45R17 97 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S; DEG
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S; DEG
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49394
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen
Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 180 225/50R17 93W 11A; 245; 26B; 26N
Coupé; Cabrio;
225/55R17 97W 11A; 245; 26B; 26N
Allradantrieb;
235/50R17 96W 11A; 24J; 26B; 26J;
Heckantrieb;
27P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S; DEG
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 225/50R17 98 11A; 245; 26B; 26N Baureihe W213; nicht
225/55R17 101 11A; 245; 26B; 26N All Terrain;
225/55R17 97W 11A; 245; 26B; 26N; Allradantrieb;
5IM Heckantrieb;
235/50R17 100 11A; 24J; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27P 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76S; DEG
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 Heckantrieb;
215/45R17 87 57E; 681; 684 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 125 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
§ 22 49394, Erweiterung 02
74A; 82Ä
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; nicht für gepanzerte
24M; 51G Fz; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
82Ä
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 nicht für gepanzerte
215/45R17 87 57E; 681; 684 Fz; Heckantrieb;
55 - 125 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 205 235/45R17 nicht E36 AMG 200kW; 12A; 51A; 71C; 71K;
nicht E420/430 m. 721; 725; 729; 73C;
Sonderschutz; 10N; 74A; 82Ä
51G
130 - 165 225/45R17 91W
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 nicht für gepanzerte
215/45R17 87 57E; 681; 684 Fz; Heckantrieb;
55 - 125 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
130 - 165 225/45R17 91W 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 82Ä
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; Allradantrieb;
51G 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 200 225/50R17 94 Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 51J; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76R; 76S;
83G; 847; AGD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49394
ANLAGE: 4 Radtyp: B1 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 05.04.2018
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 225/50R17 94 Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 235/45R17 93W 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 200 225/50R17 94Y 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 93Y 721; 725; 729; 73C;
74A; 76T; 83G; 847;
AGD; DEG
211K e1*2001/116*0213*.. 130 225/50R17 94 5HI; 51J Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 5HI; 51J Allradantrieb;
130 - 200 225/50R17 98 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 97 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76R; 76S; ADT;
DBW
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 135 225/50R17 94W 5HI; 51J Heckantrieb;
235/45R17 94W 5HI; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76T; ADT; DBW
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W 11A; 21B; 24J; 248 Baureihe W212; nicht
§ 22 49394, Erweiterung 02
235/45R17 94W 11A; 21P; 24J; 248; AMG-Paket;
51J Stufenheck;
Heckantrieb;
100 - 225 225/50R17 94Y 11A; 21B; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94Y 11A; 21P; 24J; 57E; 12A; 51A; 71C; 71K;
57W 721; 725; 729; 73C;
74A; 76S; 76T; 843;
DEG
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 190 215/55R17 98 11A; 26N; 26P Baureihe W213;
225/50R17 98 11A; 245; 26B; 26N Allradantrieb;
225/55R17 97 11A; 245; 26B; 26N Heckantrieb;
235/50R17 100 11A; 24J; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27P 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S; 843; DEG
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 248; 575 Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 245 235/45R17 97 11A; 21P; 22I; 248; 575 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 205/50R17 93Y 11A; 21P; 248; 51J Coupe; Heckantrieb;
215/45R17 91Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91Y 11A; 21P; 22I; 248; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
225/45R17 91Y 11A; 21P; 248; 51J 74A; 76S
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 248;
575; 68A
225 - 245 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 248; 575
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49394
ANLAGE: 4 Radtyp: B1 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 05.04.2018
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 D700 53 - 100 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; nicht Allradantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
53 - 140 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 631 721; 725; 73C; 74A
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M
235/40R17-90 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 66A;
684
235/45R17-93 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 66F;
68A
124 D700/2 205 225/45R17 11A; 21B; 21M; 24C; Heckantrieb;
57E; 631; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
82Ö; 842; MAO
§ 22 49394, Erweiterung 02
124 D700/2 55 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; nicht langer Radstand;
24M nicht Allradantrieb;
55 - 145 215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
22F; 24C; 24M 82Ö; 842; MAO
235/40R17-90 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 66A;
684
235/45R17-93 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 66F;
68A
110 - 162 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 631
162 215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 631
235/40R17 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 631;
66A; 684
235/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 631;
66F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49394
ANLAGE: 4 Radtyp: B1 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 05.04.2018
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 D700/2 55 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; nicht langer Radstand;
24M nicht Allradantrieb;
55 - 145 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24M 82Ö; 842; MAO
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M
235/40R17-90 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 66A;
684
235/45R17-93 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 66F;
68A
124 C E499 97 - 138 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 721; 725; 73C; 74A
24C; 24M
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B;
§ 22 49394, Erweiterung 02
22F; 24C; 24M
235/40R17-90 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 66A;
684
235/45R17-93 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 66F;
68A
162 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 631
215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 631
235/40R17 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 631;
66A; 684
235/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 631;
66F; 68A
124 C E499 97 - 138 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 721; 725; 73C; 74A
24C; 24M
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M
235/40R17-90 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 66A;
684
235/45R17-93 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 66F;
68A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49394
ANLAGE: 4 Radtyp: B1 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 05.04.2018
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 C E499/1 97 - 132 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; Pkw geschlossen;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
24C; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; DBW
22F; 24C; 24M
235/40R17-90 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 66A;
684
235/45R17-93 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 66F;
68A
124 C E499/1 162 215/45R17 11A; 21B; 24J; 57E; Cabrio;
631 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22F; 24C; 24M; 631 721; 725; 73C; 74A;
235/40R17 11A; 21B; 21M; 22B; DBW
22F; 24C; 24M; 631;
66A; 684
§ 22 49394, Erweiterung 02
124 C E499/1 100 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 57E Cabrio;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22F; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
22F; 24C; 24M; 66A; DBW
684
124 C E499/1 97 - 132 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; Pkw geschlossen;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
24C; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; DBW
22F; 24C; 24M
235/40R17-90 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 66A;
684
235/45R17-93 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 66F;
68A
162 215/45R17 nicht Pkw offen; 11A;
21B; 22B; 24C; 24M;
631
215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 631
235/40R17 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 631;
66A; 684
235/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 631;
66F; 68A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49394
ANLAGE: 4 Radtyp: B1 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 05.04.2018
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Seite: 14 von 36
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 T E081 53 - 108 215/45R17 87 11A; 21B; 24C; 57E; nicht Allradantrieb;
681; 684 nicht Son.Pkw-
215/50R17-90 Nur bis 1200 kg zul. Fahrgestelle;
Achslast; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
21M; 22B; 24C; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
54A
225/45R17-90 Nur bis 1200 kg zul. 721; 725; 73C; 74A
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 22F; 24C;
24M
235/40R17-90 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 22F; 24C;
24M; 66A; 684
53 - 138 215/45R17 11A; 21B; 24C; 57E;
631; 681; 684
215/50R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 24C; 24M;
54A; 631
§ 22 49394, Erweiterung 02
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 636
225/45R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 22F; 24C;
24M; 631
235/40R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 22F; 24C;
24M; 66A; 684
235/45R17-93 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 66F;
68A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49394
ANLAGE: 4 Radtyp: B1 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 05.04.2018
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Seite: 15 von 36
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 T E081/1 55 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 24C; 57E; nicht Allradantrieb;
681; 684 nicht Son.Pkw-
215/50R17-90 Nur bis 1200 kg zul. Fahrgestelle;
Achslast; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
21M; 22B; 24C; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
54A
225/45R17-90 Nur bis 1200 kg zul. 721; 725; 73C; 74A
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 22F; 24C;
24M
235/40R17-90 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 22F; 24C;
24M; 66A; 684
55 - 145 235/45R17-93 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 22F; 24C;
24M; 66F; 68A
55 - 162 215/45R17 11A; 21B; 24C; 57E;
631; 681; 684
§ 22 49394, Erweiterung 02
215/50R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 24C; 24M;
54A; 631
225/45R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 22F; 24C;
24M; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 636
235/40R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 22F; 24C;
24M; 631; 66A; 684
162 235/45R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 22F; 24C;
24M; 631; 66F; 68A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49394
ANLAGE: 4 Radtyp: B1 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 05.04.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 36
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 T E081/1 55 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 24C; 57E; nicht Allradantrieb;
681; 684 nicht Son.Pkw-
215/50R17-90 Nur bis 1200 kg zul. Fahrgestelle;
Achslast; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
21M; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17-90 Nur bis 1200 kg zul. 721; 725; 73C; 74A
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 22F; 24C;
24M
235/40R17-90 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 22F; 24C;
24M; 66A; 684
55 - 145 215/45R17 11A; 21B; 24C; 57E;
631; 681; 684
215/50R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 24C; 24M;
54A; 631
225/45R17 Nur bis 1200 kg zul.
§ 22 49394, Erweiterung 02
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 22F; 24C;
24M; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
22F; 24C; 24M; 636
235/40R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 22F; 24C;
24M; 631; 66A; 684
235/45R17-93 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 22F; 24C;
24M; 66F; 68A
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
201 C750 53 - 90 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; ab Mj.85;
24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 631 721; 725; 73C; 74A
201 C750/1 53 - 122 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 73C; 74A
24J; 631
201 C750/2 53 - 122 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 73C; 74A
24J; 631
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49394
ANLAGE: 4 Radtyp: B1 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 05.04.2018
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Seite: 17 von 36
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
201 C750/3 55 - 100 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
55 - 118 215/40R17 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 73C; 74A
24J; 631
225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D;
24J; 631
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 11A; 21B; 24J; 631 Cabrio; Coupe;
100 - 160 225/45R17 11A; 21B; 21J; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17 11A; 21B; 21J; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24M; 631; 66A; 684 82Ä
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 11A; 21B; 24J; 631 Cabrio; Coupe;
100 - 160 235/40R17 11A; 21B; 21J; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 631; 66A; 684 12A; 51A; 71C; 71K;
100 - 255 215/45R17 11A; 21B; 24J; 51G 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17 11A; 21B; 21J; 24C; 82Ä
§ 22 49394, Erweiterung 02
24M; 631
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24C; 24N 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 21B; 24C; 24N 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17 90 11A; 21B; 24C; 24N; 721; 725; 73C; 74A
66A; 684
100 - 160 225/45R17 11A; 21B; 24C; 24N;
51G
145 - 160 235/40R17 90W 11A; 21B; 24C; 24N;
66A; 684
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 205/50R17 89 11A; 26P Cabrio; Heckantrieb;
215/45R17 87 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 94 11A; 26B; 260 721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: VANEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
414 e1*2001/116*0185*.., 55 - 92 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0185*.. 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49394
ANLAGE: 4 Radtyp: B1 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 05.04.2018
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zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 49394, Erweiterung 02
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
§ 22 49394, Erweiterung 02
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§ 22 49394, Erweiterung 02
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 49394, Erweiterung 02
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
§ 22 49394, Erweiterung 02
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
636) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66F) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 49394, Erweiterung 02
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§ 22 49394, Erweiterung 02
Vorderachse: 235/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-15-WIRD/N2
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3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
§ 22 49394, Erweiterung 02
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82Ä) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
82Ö) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 298mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
842) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 293mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
847) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 294mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
ADT) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm bzw.
312mm bzw. 314mm bzw. 315mm bzw. 318mm (Dicke 30mm bzw. 28mm bzw. 25mm) an der
Vorderachse nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
(Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an
der Vorderrachse nicht zulässig.
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
DBW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
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DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm an der
Vorderachse nicht zulässig
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
VCR) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
bzw. 283mm bzw. 288mm an der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 49394, Erweiterung 02
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49394, Erweiterung 02
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49394, Erweiterung 02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
§ 22 49394, Erweiterung 02
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§ 22 49394, Erweiterung 02
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§ 22 49394, Erweiterung 02
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49394, Erweiterung 02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§ 22 49394, Erweiterung 02
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49394, Erweiterung 02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49394, Erweiterung 02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49394
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Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
§ 22 49394, Erweiterung 02
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.