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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51934 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55803018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5J x 20EH2+ Typ KATANA 2085
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 1 von 11

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            KATANA
Typ                               KATANA 2085
Radgröße                          8.5J x 20EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PCD          KATANA 2085                           5/112/66,6         45        750    2254
5X112        PCD 112 ET 45 / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51934
Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung             KATANA 2085
Radgröße                          8.5J x 20EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel          120                  27
                                       D=26mm
S03       Schraube M14x1,5             Kugel          130                  27
                                       D=26mm
S04       Schraube M14x1,5             Kugel          150                  27
                                       D=26mm
S05       Schraube M14x1,5             Kugel          150                  30
                                       D=26mm
S06       Schraube M14x1,5             Kugel          130                  30
                                       D=26mm
S07       Schraube M14x1,5             Kugel          180                  30
                                       D=26mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51934 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55803018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5J x 20EH2+ Typ KATANA 2085
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 2 von 11

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-195         225/35R20   R37 T90                             A12 A14 A18
B8, B81                 88-200         245/30R20   T90                                 Car Lim S02
e1*2001/116*            88-200         255/30R20   T88 T92
0430*00-41;
e13*2007/46*1084*..
(FIN: WAUZZZ8K...)
Audi A6 / A6 Avant      100-245        245/35R20   T95                                 A12 A14 A18
4G, 4G1                 100-245        255/35R20   T93 T97                             A57 A8b B90
e1*2007/46*0436*..;                                                                    BnK Car Lim
e13*2007/46*1147*..                                                                    NA1 S02
- incl. Facelift 2014
Audi S4                 245            245/30R20   Lim T90                             A12 A14 A18
B8, B81                 245            255/30R20   Car Lim T92                         S02
e1*2001/116*0430*..;
e13*2007/46*1084*..
(FIN: WAUZZZ8K...)
A-Klasse                66-160         235/30R20   G86 K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88     A01 A12 A14
176, 245G                                                                              A18 A57 Flh
e1*2007/46*0928*..;                                                                    Pe2 S06
e1*2001/116*
0470*04-..
C-Klasse                115-225        235/30R20   Cpe G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56     A01 A12 A14
204                                                T88                                 A18 R21 S03
e1*2001/116*0431*..     88-215         235/30R20   G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 Lim
- Limousine/Coupe                                  T88
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse                85-180         225/35R20   T90                                 A12 A14 A18
204                     85-180         235/30R20   T88                                 A58 Lim NoH
e1*2001/116*            85-180         245/30R20   A01 K1c K2b T90                     Po1 V20 Y92
0431*29-..              85-180         255/30R20   A01 K2b R03 T92                     S06
(FIN: WDD205...)
C-Klasse Coupé /        115-180        225/35R20   T90                                 A12 A14 A18
Cabrio                  115-180        235/30R20   T88                                 A58 Cbo Cpe
204                     115-180        245/30R20   A01 K1c K2b T90                     Po1 V20 Y92
e1*2001/116*            115-180        255/30R20   A01 K2b R03 T92                     S06
0431*37-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell       85-180         225/35R20   R02 T90                             A12 A14 A18
204K                    85-180         225/35R20   R03 T90                             A58 Car NoH
e1*2001/116*            85-180         245/30R20   A01 K1c K2b T90                     Po1 V20 Y92
0457*25-..              85-180         255/30R20   A01 K2b R03 T92                     S06
(FIN: WDD205...)


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51934 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55803018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5J x 20EH2+ Typ KATANA 2085
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 3 von 11
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CL-Klasse               220-368        245/35R20   T95                                 A12 A14 A18
215                                                                                    B03 R21 W17
e1*98/14*0113*..                                                                       S05
CLA-Klasse              80-160         235/30R20   G86 K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88     A01 A12 A14
117, 245G                                                                              A18 A57 Lim
e1*2007/46*1007*..;                                                                    Pe2 S06
e1*2001/116*
0470*04-..
CLA-Klasse Shooting     80-160         235/30R20   G86 K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88     A01 A12 A14
Brake                                                                                  A18 A57 Car
245G                                                                                   Pe2 S06
e1*2001/116*
0470*12-..
E-Klasse                100-200        245/30R20   T90                                 A12 A14 A18
212                                                                                    A58 B10 F38
e1*2001/116*0501*..                                                                    Lim NoH Y63
- mit Luftfederung                                                                     S03
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
E-Klasse                110-180        235/35R20   R37 T92                             A12 A14 A18
212                     110-180        255/30R20   T92                                 A58 B60 Lim
e1*2001/116*            110-190        245/35R20   T91 T95                             NoH Y92 S05
0501*24-..
(FIN: WDD213...)
E-Klasse                100-200        245/30R20   T90                                 A12 A14 A18
212, 212G                                                                              A58 B10 F39
e1*2001/116*0501*..;                                                                   Lim NoH Y63
e1*2007/46*0484*..                                                                     S03
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
E-Klasse Coupé          120-225        235/30R20   T88                                 A12 A14 A18
207                                                                                    A58 Cpe F39
e1*2001/116*0502*..                                                                    Y63 S03
(FIN: WDD207...)
E-Klasse Coupé /        120-180        235/35R20   R37 T92                             A12 A14 A18
Cabrio                  120-180        245/35R20   T91 T95                             A58 B60 Cbo
R1EC                    120-180        255/30R20   T92                                 Cpe NoH Y92
e1*2007/46*1666*..                                                                     S05
E-Klasse T-Modell       110-190        245/35R20   T95                                 A12 A14 A18
R1ES                                                                                   A58 B60 Car
e1*2007/46*1560*..                                                                     KOV NoH
(FIN: WDD213...)                                                                       X77 Y92 S05
GLA-Klasse              80-155         235/35R20                                       A12 A14 A18
245G                    80-155         235/40R20                                       A57 Flh Pe2
e1*2001/116*                                                                           S06
0470*06-..
GLK-Klasse              100-225        235/45R20                                       A12 A14 A18
204X                    100-225        245/40R20                                       V20 S04
e1*2001/116*            100-225        245/45R20
0480*00-16              100-225        255/40R20   R03
(FIN: WDC204...)


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51934 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55803018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5J x 20EH2+ Typ KATANA 2085
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 4 von 11
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
S-Klasse               145-368        245/35R20    T95                                   A12 A14 A18
220                                                                                      A61 B03 NBF
e1*97/27*0099*..                                                                         R21 W17 S05
V-Klasse/Vito          100-140        245/40R20    G90 K1a K1b K2b K5k T99 150           A01 A12 A14
639/2, 639/4                                                                             A18 A58 AHa
e1*2007/46*                                                                              S07
0457*09-..
e1*2007/46*
0458*08-..
(FIN: WDF447...)
nur Heckantrieb
V-Klasse/Vito          65, 84         245/40R20    G90 K1a K1b K2b K5k T99 150           A01 A12 A14
639/2, 639/4                                                                             A18 A58 AFa
e1*2007/46*                                                                              S07
0457*09-..
e1*2007/46*
0458*08-..
(FIN: WDF447...)
nur Frontantrieb
V-Klasse/Vito 4matic   100-140        245/40R20    G90 K1a K1b K2b K5k T99 150           A01 A12 A14
639/2, 639/5                                                                             A18 A56 S07
e1*2007/46*
0457*09-..
e1*2007/46*
0459*06-..
(FIN: WDF447...)
nur Allradantrieb

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55803018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J x 20EH2+ Typ KATANA 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 5 von 11

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51934 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55803018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5J x 20EH2+ Typ KATANA 2085
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                    Seite 6 von 11

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

A8b    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 345
mm an Achse 1.

AFa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B10    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

B60     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse1.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51934 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55803018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J x 20EH2+ Typ KATANA 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 7 von 11

G86     Ist die Reifengröße 235/40R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51934 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55803018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J x 20EH2+ Typ KATANA 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 8 von 11

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.

Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51934 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55803018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J x 20EH2+ Typ KATANA 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 9 von 11

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51934 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55803018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J x 20EH2+ Typ KATANA 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 10 von 11

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   265/50R20      295/45R20
Nr. 18   275/35R20      305/30R20
Nr. 19   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
Nr. 20   275/45R20      305/40R20
Nr. 21   275/50R20      305/45R20
Nr. 22   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

W17 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse1 und 300 mm an Achse 2.

X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

Y92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 342 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 22. Juni 2018 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51934 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55803018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J x 20EH2+ Typ KATANA 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 11 von 11
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 22. Juni 2018




Schmidt                                                                      00297413.DOC




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