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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51273 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55012117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
                             Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                                                        Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                                               Hans Geiger Straße 15
                                                               D-67661 Kaiserslautern
                                                               QM-Nr. 49 02 0160905

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
                             Modell                            GT7
                             Typ                               GT7-8519
                             Radgröße                          8,5J x 19 H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             W3           GT7-8519 W3 / Ø72,5 / Ø66,6            5/112/66,6          35          750    2150

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        51273
                             Herstellerzeichen                 TEC
§ 22 51273, Erweiterung 01




                             Radtyp und Ausführung             GT7-8519 (s.o.)
                             Radgröße                          8,5J x 19 H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
                             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°     120                     28
                             S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°     130                     28
                             S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°     150                     28
                             S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°     150                     32

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Audi
                                                               Mercedes-Benz

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51273 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55012117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
                             Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi A7 Sportback       140-185        235/45R19   R02                                 A12 A14 A21
                             4G, 4G1                 140-200        245/40R19   R02                                 A57 B90 BnK
                             e1*2007/46*0436*..;     140-200        255/40R19   R02                                 M01 V00 V19
                             e13*2007/46*1147*..                                                                    VA1 S02
                             - incl. Facelift 2014
                             CL-Klasse               220-368        245/35R19   K1a K41 K45 R02 T89 T93             A01 A12 A14
                             215                     220-368        245/40R19   K1a K41 K45 R02 R35 T94 T98         A21 M01 V19
                             e1*98/14*0113*..                                                                       VA1 S05
                             CLS Shooting Brake      120-245        245/35R19   R02 T89 T93                         A12 A14 A21
                             218                     120-245        255/35R19   R02                                 A57 B10 Car
                             e1*2007/46*0485*..                                                                     M01 V19 Y63
                             - incl. Facelift 2014                                                                  VA1 S03
                             CLS-Klasse              120-245        245/35R19   R02                                 A12 A14 A21
                             218                     120-245        255/30R19   R02                                 A57 B10 Lim
                             e1*2007/46*0485*..      120-245        255/35R19   R02                                 M01 V19 Y63
                             - incl. Facelift 2014                                                                  VA1 S03
§ 22 51273, Erweiterung 01




                             GLC 43 AMG              270            235/50R19   R02                                 A12 A14 A21
                             204X                    270            245/50R19   R02                                 A56 M01 V19
                             e1*2001/116*            270            255/45R19   R02                                 VA1 S03
                             0480*18-..
                             (FIN: WDC253...)
                             GLC 43 AMG Coupé        270            235/50R19   R02                                 A12 A14 A21
                             204X                    270            235/55R19   R02                                 A56 Flh M01
                             e1*2001/116*            270            245/50R19   R02                                 V19 VA1 S03
                             0480*18-..              270            255/45R19   R02
                             (FIN: WDC253...)
                             GLC-Coupé               100-190        235/50R19   R02                                 A12 A14 A21
                             204X                    100-190        235/55R19   R02                                 A57 Flh KMV
                             e1*2001/116*            100-190        245/50R19   R02                                 M01 V19 VA1
                             0480*18-..              100-190        255/45R19   R02                                 S03
                             (FIN: WDC253...)
                             S-Klasse                145-368        245/35R19   K45 R02 T89 T93                     A01 A12 A14
                             220                     145-368        245/40R19   K45 R02 R35                         A21 A61 K41
                             e1*97/27*0099*..                                                                       K42 K56 M01
                                                                                                                    NBF V19 VA1
                                                                                                                    S05
                             S-Klasse                150-345        245/45R19   A01 R02                             A12 A14 A21
                             222, 221                150-345        255/40R19   R02                                 A57 BnK Lim
                             e1*2007/46*0960*..;     150-345        255/45R19   R02                                 M01 V19 X93
                             e1*2001/116*                                                                           VA1 S04
                             0335*19-..
                             ab Modell 2013
                             (FIN: WDD222...)
                             S-Klasse Cou-           270, 335       245/45R19   R02                                 A12 A14 A21
                             pé/Cabrio               270, 335       255/40R19   R02                                 A57 Cbo Cpe
                             221                     270, 335       255/45R19   R02                                 M01 V19 X93
                             e1*2001/116*                                                                           VA1 S05
                             0335*23-..
                             (FIN: WDD217...)




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51273 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55012117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
                             Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 6

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             SL                     225, 320      255/35R19     R02                                   A12 A14 A21
                             230, 231                                                                                 M01 V19 X36
                             e1*2007/46*0803*..;                                                                      VA1 S03
                             e1*98/14*0169*19-23
                             Baureihe 231
                             (FIN: WDD231...)

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
§ 22 51273, Erweiterung 01




                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55012117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
                             Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 6

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
                             über 5200 mm).
§ 22 51273, Erweiterung 01




                             B10    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
                             an Achse 1.

                             B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
                             an Achse 1.

                             BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                             rio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51273 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55012117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
                             Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 6
                             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             M01        Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

                             NBF        Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
                             gen.

                             R02        Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                             R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
§ 22 51273, Erweiterung 01




                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
                             ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                             V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                        Vorderachse    Hinterachse

                             Nr.    1   235/45R19      255/40R19
                             Nr.    2   235/50R19      255/45R19
                             Nr.    3   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                             Nr.    4   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
                             Nr.    5   245/40R19      275/35R19, 285/35R19


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51273 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55012117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
                             Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 6
                                      Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

                             Nr. 6    245/45R19     275/40R19
                             Nr. 7    245/50R19     275/45R19
                             Nr. 8    255/30R19     305/25R19
                             Nr. 9    255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 10   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
                             Nr. 11   255/45R19     285/40R19

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
                             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 9, Gutachten Nummer 55012217, Ausfertigung 2 (RADTYP
                             GT7-9519) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                             Hinweise.

                             X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
                             an Achse 1.
§ 22 51273, Erweiterung 01




                             X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
                             an Achse 1.

                             Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

                             Prüfort und Prüfdatum
                             Die Verwendungsprüfung fand am 16. Januar 2018 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis
                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                             Lambsheim, 16. Januar 2018




                             Laux
                             BW/RL                                                                                  00285802.DOC



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim