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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 9,5 J x 19 H2

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 52448




                                      special wheels for passenger cars 9,5 J x 19 H2


             Genehmigungsnummer: 52448                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   Entfällt
                   Not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   KN9590
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Genehmigungsnummer: 52448                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 52448




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   On the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                   AT-1230 Wien

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   22.07.2019

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0275-19-WIRD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 52448                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-5

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 52448




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   Siehe Prüfbericht
                   See test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval is granted
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                       4

             Genehmigungsnummer: 52448                       Erweiterung: --
             Approval number:                                Extension:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   Entfällt
                   Not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        07.08.2019
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 52448




             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                   erhältlich ist.
                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                   Anlagen:
                   Enclosures:
                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                   According to index
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeughersteller          : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                             MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ



             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 39
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
             511239666/WS2 KN9590/WS2Y                      ohne                        66,6                  1000     2450      01/19
             Y
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52448




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : B81; B8
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                          Typ : F2
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14B
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 245/35R19 93             11A; 22B; 22H; 24M;       AUDI A4 bis MJ2015;
             B81          e13*2007/46*1084*..                                    51J                       Nicht A4 Allroad
                                                                                                           Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                                           MJ2016; Kombi;
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                                           73C; 74A; 76B; 77E




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 245/35R19 93             11A; 22B; 22H; 24M;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                 51J                      AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                                                          Limousine;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 76B; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..     88 - 195 245/35R19 93        11A; 22B; 22H; 24M;      AUDI A4 bis MJ2015;
             B81            e13*2007/46*1084*..                                  51J                      Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 76B; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..     88 - 195 245/35R19 93        11A; 22B; 22H; 24M;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                 51J                      Limousine;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 76B; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
§ 22 52448




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
             F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 255/40R19 100 11A; 245; 248; 26P       A6; Kombilimousine;
                                                       255/40R19 96   11A; 245; 248; 26P      Limousine;
                                                       255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P       Allradantrieb;
                                                       265/40R19 98   11A; 245; 248; 26P      Frontantrieb;
                                                       265/45R19 102 11A; 245; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                                          MERCEDES-BENZ
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 212 (Baureihe W212)
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 231; 204 K; 204 AMG; 245G AMG; 204; 230; 212K; 117;
                                                          245G; 218; 207; 204 K AMG



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.07.2019
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             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : R1ES; 215; 220; 221; 204 X; R1EC; 222
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Radbefestigung: Serie
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 163
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14B
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 164; 221; 164 AMG; 251; 166; 212
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Radbefestigung: Serie
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M15x1,25, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : H1GLE; (Kugelbund lose)
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 117; 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG; 207; 212K;
                                                          218; 230; 231; 245G; 245G AMG
                                                          130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                                          150 Nm für Typ : H1GLE; R1EC; R1ES; 163; 164; 164 AMG; 166;
                                                          215; 220; 221; 222; 251
                                                          150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                          150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
§ 22 52448




             Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
             245G AMG e1*2007/46*1207*..    265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 247; 27F; CLA; Sportfahrwerk;
                                                                    6AA                 Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76B; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 235/35R19 91 11A; 24M; 27F; 57F;                  CLA; CLA Limousine;
                                                                     6AA                                  CLA Shooting brake;
                                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                                          Limousine;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          76B; 77E




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 39
             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 235/35R19 91 11A; 244; 247; 27F;                CLA; Sportfahrwerk;
                                                                    57F; 576                           CLA Limousine; CLA
                                                                                                       Shooting brake;
                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                       Limousine;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       76B; 77E
             245G           e1*2001/116*0470*..   265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 247; 27F;          CLA; Sportfahrwerk;
                                                                          6AA                          CLA Limousine; CLA
                                                                                                       Shooting brake;
                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                       Limousine;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       76B; 77E
             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 235/35R19 91       11A; 244; 247; 27H;      nicht Sportfahrwerk;
                                                                              57F                      CLA Limousine; CLA
                                                                                                       Shooting brake;
§ 22 52448




                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                       Limousine;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74A; 76B; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 350          265/35R19 94       GB2; 11A; 24M; 27B;      C63 AMG; AMG C 63;
             204 AMG      e1*2001/116*0464*..                                 27H; 57F                 Kombilimousine;
             204 K        e1*2001/116*0457*..              275/35R19 96       11A; 24D; 27B; 27F;      Limousine;
             204 K        e1*2001/116*0463*..                                 57F; 6B5                 Heckantrieb;
             AMG                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       76B
             204            e1*2001/116*0431*..   115 - 225 255/30R19 91      11A; 24M; 27B; 27F;      bis
                                                                              57F; 673                 e1*2001/116*0431*36;
                                                           265/30R19 93       11A; 244; 247; 27B;      Coupe; Heckantrieb;
                                                                              27F; 57F; 670; 68X       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 76B




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 255/35R19 96Y    11A; 244; 247; 27H;           Nur Baureihe 205;
             204 K        e1*2001/116*0457*..                            27I; 57F; 575                 neue C-Klasse;
                                                        265/35R19 94Y    XFC; 11A; 244; 247;           Kombilimousine;
                                                                         27B; 27H; 5HI; 57F            Limousine;
                                                           275/30R19 96Y 11A; 24D; 27B; 27F;           Heckantrieb; nur
                                                                         57F; 99E                      Hybrid;
                                                           285/30R19 98Y 11A; 24D; 27B; 27F;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         57F; 58G; 68V                 12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A; 76B
             204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 255/35R19 96  11A; 244; 247; 27H;           Nur Baureihe 205;
             204 K          e1*2001/116*0457*..                          27I; 57F; 575                 neue C-Klasse; Cabrio;
                                                           265/35R19 94Y XFC; 11A; 244; 247;           Kombilimousine; Coupe;
                                                                         27B; 27H; 57F                 Limousine;
                                                           275/30R19 96  11A; 24D; 27B; 27F;           Allradantrieb;
                                                                         57F; 99E                      Heckantrieb; nicht
                                                           285/30R19 98  11A; 24D; 27B; 27F;           Hybrid;
                                                                         57F; 58G; 68V                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A; 76B
             204            e1*2001/116*0431*..   270 - 287 255/35R19 96 11A; 244; 247; 27H;           Nur Baureihe 205;
                                                                         27I; 57F; 672                 neue C-Klasse; nur
§ 22 52448




                                                           265/35R19 94Y 11A; 244; 247; 27B;           Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                         27H; 57F; 67H                 Allradantrieb; nicht
                                                           275/30R19 96  11A; 24D; 27B; 27F;           Hybrid;
                                                                         57F; 68R                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           285/30R19 94Y YAQ; 11A; 24D; 27B;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         27F; 57F                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       76B
             204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F;           Nur Baureihe 204;
                                                                         671; 673                      Limousine;
                                                           265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F;           Heckantrieb;
                                                                         670; 68X                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       76B
             204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 200 255/30R19 91       11A; 22B; 22F; 22L;      bis
                                                                              24D; 57F; 671; 673       e1*2001/116*0457*24;
                                                           265/30R19 93       11A; 22B; 22F; 22L;      Kombi; Heckantrieb;
                                                                              24D; 57F; 670; 68X       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       76B




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 39
             Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 235/35R19 91            11A; 244; 247; 27H;      nicht Sportfahrwerk;
                                                                              57F                      CLA Limousine; CLA
                                                                                                       Shooting brake;
                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                       Limousine;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74A; 76B; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 275/35R19               10N; 11A; 22F; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24D; 51G; 57F; 68S       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 255/35R19              51G                      nicht AMG Sportpaket;
                                                       275/30R19 96W          11A; 27I; 57F; 68R       Kombilimousine;
                                                       285/30R19 94Y          11A; 27H; 27I; 57F;      Allradantrieb;
§ 22 52448




                                                                              572; 675                 Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 76B
             218            e1*2007/46*0485*..   120 - 300 255/35R19     51G                           nicht AMG Sportpaket;
                                                           275/30R19 92Y 11A; 22I; 57F; 68R            Coupe; 4-türig;
                                                           285/30R19 94  11A; 22I; 270; 57F;           Allradantrieb;
                                                                         572; 675                      Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/35R19 96W GAA; 11A; 22Q; 24M;               Coupé; Cabrio;
                                                                     27H; 57F                          Allradantrieb;
                                                       285/35R19 99W XFX; 11A; 22Q; 244;               Heckantrieb;
                                                                     247; 27F; 57F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 39
             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
             R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/35R19 100Y GAA; 11A; 22Q; 24M;              Baureihe W213; nicht
                                                                      27H; 57F                         All Terrain;
                                                       285/35R19 99Y XFX; 11A; 22Q; 244;               Allradantrieb;
                                                                      247; 27F; 5JK; 57F               Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B
             R1ES           e1*2007/46*1560*..    143 - 250 275/40R19 101 11A; 24M; 27H; 27I;          All Terrain; Kombi;
                                                                          57F; 6BL                     Allradantrieb;
                                                            285/35R19 99  11A; 24M; 27B; 27H;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          57F; 58A                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            285/40R19 103 11A; 24M; 27B; 27H;          721; 725; 73C; 74D
                                                                          57F; 6BM
             212            e1*2001/116*0501*..   110 - 270 275/35R19 100 GAA; 11A; 22Q; 24M;          Baureihe W213;
                                                                          27H; 57F                     Allradantrieb;
                                                            285/35R19 99  XFX; 11A; 22Q; 244;          Heckantrieb;
                                                                          247; 27F; 57F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B
             212            e1*2001/116*0501*..   100 - 245 265/30R19 93Y 11A; 22I; 244; 247;          Baureihe W212; nicht
                                                                          57F; 68X                     AMG-Paket;
§ 22 52448




                                                                                                       Stufenheck;
                                                           275/30R19 96       11A; 22B; 244; 247;      Heckantrieb;
                                                                              57F; 68R                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 244; 247;              Coupe; Heckantrieb;
                                                                      57F; 673                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      247; 57F; 670; 68X               721; 725; 729; 73C;
                                              225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 244; 247;              74A; 76B
                                                                      57F; 575
                                                        265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;
                                                                      247; 57F; 68X
             207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 244; 247;              Cabrio; Heckantrieb;
                                                                      57F; 673                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      247; 57F; 670; 68X               721; 725; 729; 73C;
                                              225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 244; 247;              74A; 76B
                                                                      57F; 575
                                                        265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;
                                                                      247; 57F; 68X




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 275/30R19 96Y 11A; 22I; 24M; 5IE;               Kombi; Heckantrieb;
                                                                     57F; 68R                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       285/30R19 98Y 11A; 22I; 244; 247;               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     270; 57F; 572; 675                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 245/45R19 98          11A; 24M; 56G            GLK; Allradantrieb;
                                                        255/40R19 96          11A; 22I; 24D            Heckantrieb;
                                                        255/45R19 100         11A; 22I; 24D; 575       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B; 765; 977

             Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 180 - 270 265/45R19 105Y         11A; 26P                 GLE SUV;
                                                       265/50R19 106          11A; 24J; 26B; 26N       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       265/55R19 109          11A; 24J; 26B; 26N       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       275/45R19 104          11A; 24J; 26N; 26P       721; 725; 73C; 74D;
                                                       275/50R19 108          11A; 241; 246; 26B;      80P
§ 22 52448




                                                                              26J
                                                           275/55R19 111      11A; 241; 246; 26B;
                                                                              26J
                                                           285/45R19 107      11A; 24J; 26B; 26N
                                                           285/55R19 114      11A; 24C; 24M; 26B;
                                                                              26J
                                                           295/45R19 109      11A; 24J; 26B; 26N

             Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 255/50R19             11A; 24C; 24D; 56G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        103W
                                                        275/45R19 104         11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        285/45R19 107         11A; 24C; 24D            721; 725; 73C; 74D
                                                        295/45R19 109         11A; 24C; 24D

             Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             163          e1*96/79*0083*..  110 - 255 285/45R19 107 11A; 24C; 24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A
             163            e1*96/79*0083*..      110 - 160 285/45R19 107 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; BE0
             164            e1*2001/116*0315*..   375      285/45R19          51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           295/45R19          51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 39
             Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
             164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/50R19 103    11A; 24C; 24M; 56G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        275/45R19 104    11A; 24C; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        285/45R19 107    11A; 24C; 24D; 575;           721; 725; 73C; 74D
                                                                         97K
                                                           295/45R19 109 11A; 24C; 24D

             Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             166          e1*2007/46*0598*.. 190       265/50R19 106                                   GL-Klasse; nicht GLE;
                                                       265/55R19 109                                   nicht M-Klasse; GLS;
                                             190 - 320 265/50R19 106 52J                               Allradantrieb;
                                                       265/55R19 109 52J                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       275/50R19 108                                   12A; 51A; 573; 71C;
                                                       275/55R19 111                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                       295/45R19 109                                   74D
             166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/50R19 103 11A; 242; 244; 245;               M-Klasse; nicht GLE
                                                                     247; 56G                          Coupé; GLE SUV; nicht
                                                       265/50R19 106 11A; 24C; 24D                     GL-Klasse; nicht GLS;
                                                       275/45R19 104 11A; 242; 244; 245;               Allradantrieb;
                                                                     247                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       285/45R19 107 11A; 24C; 244; 247                12A; 51A; 573; 71C;
                                                       295/45R19 109 11A; 24C; 24D; 27I                71K; 721; 725; 729;
§ 22 52448




                                                                                                       73C; 74D; 765

             Verkaufsbezeichnung:     ML63 AMG
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             164 AMG      e1*2001/116*0403*.. 375          285/45R19          51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           295/45R19          51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
             221          e1*2001/116*0335*.. 430          285/40R19 103 57F; 575; 97H                 ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                                       217); Coupe;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B; TBN
             221            e1*2001/116*0335*..   270 - 335 275/40R19 101 57F; 575                     ab Mj.2014 (Baureihe
                                                            285/40R19 103 YA7; 57F                     217); Cabrio; Coupe;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B; 97M; TBN




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 10 von 39
             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 380 275/40R19             51G; 57F; 575            bis Mj.2013 (Baureihe
                                                                                                       221); Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 530; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74D; 76B; TBN
             221            e1*2001/116*0335*..   150 - 335 255/40R19         51G; 575                 ab Mj.2013 (Baureihe
             222            e1*2007/46*0960*..              275/40R19         51G; 57F; 575            222); nicht AMG Sport-
                                                                                                       Paket; Limousine;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74D; 76B; TBN

             Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
             220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 245/40R19 94Y 11A; 22B; 22L; 5HI; 51J Nicht für Fz. m.
                                                                                            Länge 6158 mm; nicht
                                                      255/40R19 96Y 11A; 22B; 22L; 24M      für gepanzerte Fz;
                                                                                            Nur 4-MATIC;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52448




                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74D; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             230          e1*98/14*0169*..   225       245/35R19 93                                    ab e1*98/14*0169*19;
             231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91                                    Cabrio; Heckantrieb;
                                                       255/35R19 92                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       265/30R19 93                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       265/35R19 94                                    721; 725; 729; 73C;
                                                       275/30R19 92           57F; 68R                 74A; 76B; TBR
                                                       285/30R19 94           57F; 572; 575

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Reifenfabrikate verwendet werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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                                                                                                                 Seite: 11 von 39
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§ 22 52448




             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
§ 22 52448




                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§ 22 52448




             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                  km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                  Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/35R19
                                 Hinterachse:                        285/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
§ 22 52448




                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                  Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                  den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                         255/40R19
                                 Hinterachse:                         285/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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                                 Vorderachse:                         255/35R19
                                 Hinterachse:                         285/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1420kg.
             5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1550kg.
             670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                 Hinterachse:                          265/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 52448




                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                 Hinterachse:                          255/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                 Hinterachse:                          255/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                 Hinterachse:                          255/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/35R19
                                 Hinterachse:                          285/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 52448




                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R19
                                 Hinterachse:                          265/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                 Hinterachse:                          275/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                Vorderachse:                           245/40R19


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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                                 Hinterachse:                          275/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/35R20
                                 Hinterachse:                        285/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                 Hinterachse:                          265/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 52448




                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6B5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                         255/35R19
                                 Hinterachse:                         275/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                   Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                   Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                   Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/45R19
                                 Hinterachse:                        275/40R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                   Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                   Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                   Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                         245/35R19
                                 Hinterachse:                         275/40R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                   Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                   Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                   Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§ 22 52448




                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             80P) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 375mm ander
                  Vorderachse zulässig




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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             977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
                  Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
                  Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
                  sein.
                  Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
                  an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
                  Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
                  Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
             97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                  Vorderachse.
             97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                  Vorderachse.
             97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
                  Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
                  Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
             99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                 Hinterachse:                          275/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 52448




                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             BE0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 343-348 mm
                  (Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
             GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/40R19
                  Hinterachse: 275/35R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GB2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/35R19
                  Hinterachse: 265/35R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             TBN) Es wird eine Kombination mit der Ausführung WSY ET34 des Radtyps KN8590 an der Vorderachse und
                  der Ausführung WS2Y ET39 des Radtyps KN9590 an der Hinterachse vorgeschrieben. Es sind alle
                  Auflagen der entsprechenden Gutachten und Anbaufälle zu beachten.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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             TBR) Es wird eine Kombination mit der Ausführung WSY ET20 des Radtyps KN9090 an der Vorderachse und
                  der Ausführung WS2Y ET39 des Radtyps KN9590 an der Hinterachse vorgeschrieben. Es sind alle
                  Auflagen der entsprechenden Gutachten und Anbaufälle zu beachten.
             XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                 Hinterachse:                          265/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/40R19
                                 Hinterachse:                          285/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
§ 22 52448




                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/45R19
                                 Hinterachse:                          285/40R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/35R20
                                 Hinterachse:                          285/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       AUDI
                    Fahrzeugtyp:      F2
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1801*..
                    Handelsbez.:      A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 350                    VA
                          26P                      x = 200             y = 300                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 200       y = 350              8                HA
§ 22 52448




                          27F                   x = 200       y = 350             30                HA
                          26N                   x = 250       y = 350              8                VA
                          26J                   x = 250       y = 350             30                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      218
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0485*..
                    Handelsbez.:      CLS-KLASSE

                    Variante(n):      Allradantrieb, Kombilimousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 280             y = 310                    HA
                          27I                      x = 230             y = 260                    HA
                          26B                      x = 250             y = 330                    VA
                          26P                      x = 200             y = 280                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27F                    x = 250       y = 330            25                HA
                          27H                    x = 250       y = 330             8                HA
§ 22 52448




                          26J                    x = 250       y = 330            20                VA
                          26N                    x = 250       y = 330             8                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204 K AMG
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0463*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27B                      x = 270             y = 370                    HA
                          27I                      x = 220             y = 320                    HA
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 270       y = 370              8                HA
                          26J                   x = 350       y = 300             15                VA
§ 22 52448




                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
                          27F                   x = 270       y = 370             20                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      166
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0598*..
                    Handelsbez.:      M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

                    Variante(n):      Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27I                      x = 290             y = 185                    HA
                          26B                      x = 235             y = 270                    VA
                          26P                      x = 185             y = 220                    VA
                          27B                      x = 340             y = 235                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 235       y = 270              4                VA
                          27H                   x = 340       y = 235              6                HA
§ 22 52448




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):      Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 245             y = 350                    VA
                          27B                      x = 340             y = 260                    HA
                          26P                      x = 195             y = 300                    VA
                          27I                      x = 290             y = 210                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27F                   x = 340       y = 260             28                HA
                          26N                   x = 245       y = 350              8                VA
§ 22 52448




                          26J                   x = 245       y = 350             17                VA
                          27H                   x = 340       y = 260              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 26 von 39

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      245G
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0470*..
                    Handelsbez.:      B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                    Variante(n):      Frontantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 305             y = 335                    VA
                          26B                      x = 355             y = 385                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 355       y = 385              8                VA
                          26J                   x = 355       y = 385             18                VA
                          27H                   x = 310       y = 295              8                HA
                          27F                   x = 310       y = 295             13                HA
§ 22 52448




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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                                                                                                                 Seite: 27 von 39

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      R1ES
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1560*..
                    Handelsbez.:      E-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27P                      x = 280             y = 400                    HA
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
                          26J                   x = 350       y = 300             30                VA
                          27H                   x = 280       y = 400              8                HA
§ 22 52448




                          27F                   x = 280       y = 400             30                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 28 von 39

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      212
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0501*..
                    Handelsbez.:      E-KLASSE

                    Variante(n):      Baureihe W213

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27P                      x = 280             y = 400                    HA
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
                          26J                   x = 350       y = 300             30                VA
                          27H                   x = 280       y = 400              8                HA
§ 22 52448




                          27F                   x = 280       y = 400             30                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 29 von 39

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27B                      x = 270             y = 370                    HA
                          27I                      x = 220             y = 320                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300             15                VA
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
§ 22 52448




                          27F                   x = 270       y = 370             20                HA
                          27H                   x = 270       y = 370              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 30 von 39

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      245G
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0470*..
                    Handelsbez.:      B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                    Variante(n):      Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 330                    VA
                          26P                      x = 230             y = 280                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                    x = 280       y = 330             8                VA
                          26N                    x = 280       y = 330            34                VA
                          27F                    x = 300       y = 320            18                HA
                          27H                    x = 300       y = 320             8                HA
§ 22 52448




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 31 von 39

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      R1EC
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1666*..
                    Handelsbez.:      E-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27P                      x = 280             y = 400                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
                          26J                   x = 350       y = 300             30                VA
                          27H                   x = 280       y = 400              8                HA
§ 22 52448




                          27F                   x = 280       y = 400             30                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 32 von 39

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204 K
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0457*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 240             y = 285                    VA
                          27B                      x = 300             y = 350                    HA
                          27I                      x = 250             y = 300                    HA
                          26B                      x = 300             y = 350                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 300       y = 350              8                HA
                          26J                   x = 300       y = 350             30                VA
§ 22 52448




                          26N                   x = 300       y = 350              8                VA
                          27F                   x = 300       y = 350             30                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 33 von 39

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):      ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27I                      x = 250             y = 300                    HA
                          26B                      x = 300             y = 350                    VA
                          26P                      x = 240             y = 285                    VA
                          27B                      x = 300             y = 350                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 300       y = 350              8                HA
                          26J                   x = 300       y = 350             30                VA
§ 22 52448




                          26N                   x = 300       y = 350              8                VA
                          27F                   x = 300       y = 350             30                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204 AMG
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0464*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27B                      x = 270             y = 370                    HA
                          27I                      x = 220             y = 320                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
                          27F                   x = 270       y = 370             20                HA
§ 22 52448




                          27H                   x = 270       y = 370              8                HA
                          26J                   x = 350       y = 300             15                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 35 von 39

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      117
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1007*..
                    Handelsbez.:      CLA-Klasse

                    Variante(n):      Frontantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 305             y = 335                    VA
                          26B                      x = 355             y = 385                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 310       y = 295              8                HA
                          27F                   x = 310       y = 295             13                HA
                          26N                   x = 355       y = 385              8                VA
                          26J                   x = 355       y = 385             18                VA
§ 22 52448




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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                                                                                                                 Seite: 36 von 39

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      245G
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0470*..
                    Handelsbez.:      B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                    Variante(n):      Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 330                    VA
                          26P                      x = 230             y = 280                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                    x = 280       y = 330            30                VA
                          27F                    x = 300       y = 320            18                HA
                          27H                    x = 300       y = 320             8                HA
                          26J                    x = 280       y = 330             8                VA
§ 22 52448




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204 K
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0457*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27B                      x = 270             y = 370                    HA
                          27I                      x = 220             y = 320                    HA
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
                          27F                   x = 270       y = 370             20                HA
§ 22 52448




                          27H                   x = 270       y = 370              8                HA
                          26J                   x = 350       y = 300             15                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      R1ES
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1560*..
                    Handelsbez.:      E-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27I                      x = 240             y = 340                    HA
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27B                      x = 290             y = 390                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 290       y = 390              8                HA
                          26J                   x = 350       y = 300             20                VA
§ 22 52448




                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
                          27F                   x = 290       y = 390             30                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0275-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52448
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       MERCEDES
                    Fahrzeugtyp:      H1GLE
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1885*..
                    Handelsbez.:      GLE-Klasse

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 270             y = 270                    VA
                          26P                      x = 320             y = 320                    VA
                          27I                      x = 280             y = 330                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 280       y = 330             30                HA
                          26J                   x = 320       y = 320              8                VA
                          26N                   x = 320       y = 320             30                VA
§ 22 52448




                          27F                   x = 280       y = 330              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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