Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
Seite 25
Seite 26
Seite 27
							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                             National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 9 J x 20 H2

                   issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 52451




                                      special wheels for passenger cars 9 J x 20 H2


             Genehmigungsnummer: 52451                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   Entfällt
                   Not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   KN9020
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Genehmigungsnummer: 52451                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 52451




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   On the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                   AT-1230 Wien

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   30.07.2019

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0260-19-WIRD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 52451                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-4

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 52451




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   Siehe Prüfbericht
                   See test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval is granted
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                       4

             Genehmigungsnummer: 52451                       Erweiterung: --
             Approval number:                                Extension:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   Entfällt
                   Not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        20.08.2019
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 52451




             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                   erhältlich ist.
                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                   Anlagen:
                   Enclosures:
                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                   According to index
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 1 von 23


                             Fahrzeughersteller          : AUDI, DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                             MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH



             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 41
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
             511241666/WS2 KN9020/WS2Y                      ohne                        66,6                  1000     2450      01/19
             Y
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52451




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
             Befestigungsteile                           : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14B
             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2
                                                           140 Nm für Typ : FY
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90              11A; 21P; 22B; 22H;       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                 24J; 24M; 5GA; 51J        Limousine;
                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74A; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22B; 22H;          AUDI A4 bis MJ2015;
             B81            e13*2007/46*1084*..                               24J; 24M; 5GA; 51J           Nicht A4 Allroad
                                                                                                           Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                                           MJ2016; Kombi;
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                                           73C; 74A; 77E




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 2 von 23
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22B; 22H;                 AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                      24J; 24M; 5GA; 51J                  AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                                                          Limousine;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..     88 - 195 245/30R20 90W 11A; 21P; 22B; 22H;            AUDI A4 bis MJ2015;
             B81            e13*2007/46*1084*..                            24J; 24M; 5GA; 51J             Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
             F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 235/45R20 100                          A6; Kombilimousine;
                                                       235/45R20 96                           Limousine;
                                                       245/40R20 99                           Allradantrieb;
                                                       255/35R20 97                           Frontantrieb;
                                                       255/40R20 101                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       255/40R20 97                           12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 52451




                                                       265/35R20 99   11A; 248; 26P           721; 725; 73C; 74A
                                                       265/40R20 100 11A; 248; 26P

             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 255/40R20 97                                       Q5; SQ5;
                                                       255/45R20 101                                      Allradantrieb;
                                                       265/40R20 100 11A; 245; 248                        Frontantrieb;
                                                       265/45R20 104 11A; 245; 248                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14B
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 23
             Verkaufsbezeichnung:     Q5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
             FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 255/40R20 97                                Q5; Allradantrieb;
                                                              255/45R20 101                               Frontantrieb;
                                                              265/40R20 100 11A; 245; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              265/45R20 104 11A; 245; 248                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 204
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
§ 22 52451




                                                          für Typ : 204 X; R1EC; R1ES; 212; 221; 222; 166
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Radbefestigung: Serie
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 172
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 163; 639/4; F2A; 639/2; 639/5
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14B
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 251; 164; 166
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Radbefestigung: Serie
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M15x1,25, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : H1GLE; H1GLE; (Kugelbund lose)
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : F2A; 172; 204
                                                          150 Nm für Typ : H1GLE; R1EC; R1ES; 163; 164; 166; 221; 222; 251
                                                          150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                          150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                                                          180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 23
             Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             F2A          e1*2007/46*1829*.. 80 - 165 225/35R20 90            11A; 24J; 248; 26B;      Kombilimousine;
                                                                              26J; 27I                 Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 265/30R20 94Y XFA; 11A; 244; 247;              Nur Baureihe 205;
                                                                      27H; 27I; 57F                    neue C-Klasse; nur
                                                                                                       Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                                                       Allradantrieb; nicht
                                                                                                       Hybrid;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/30R20 93W ohne                              Coupé; Cabrio;
                                                                     Radhausverbreiterung              Allradantrieb;
                                                                     (Flap) Serie; GAB;                Heckantrieb;
§ 22 52451




                                                                     YAT; 11A; 248; 27H;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     27P; 57F
                                                       275/30R20 93W mit                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     Radhausverbreiterung              721; 725; 73C; 74D;
                                                                     (Flap) Serie; GAB;                76B
                                                                     YAT; 11A; 27H; 27P;
                                                                     57F
             R1ES         e1*2007/46*1560*.. 143 - 250 275/35R20 102 11A; 27I; 57F; 6BN                All Terrain; Kombi;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B
             R1ES           e1*2007/46*1560*..   110 - 270 275/30R20 97Y ohne                          Baureihe W213; nicht
                                                                         Radhausverbreiterung          All Terrain;
                                                                         (Flap) Serie; GAB;            Allradantrieb;
                                                                         YAT; 11A; 248; 27H;           Heckantrieb;
                                                                         27P; 5IM; 57F
                                                           275/30R20 97Y mit                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         Radhausverbreiterung          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         (Flap) Serie; GAB;            721; 725; 73C; 74D;
                                                                         YAT; 11A; 27H; 27P;           76B
                                                                         5IM; 57F




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 23
             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/30R20 97          mit                      Baureihe W213;
                                                                              Radhausverbreiterung     Allradantrieb;
                                                                              (Flap) Serie; GAB;       Heckantrieb;
                                                                              YAT; 11A; 27H; 27P;
                                                                              57F
                                                           275/30R20 97       ohne                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              Radhausverbreiterung     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              (Flap) Serie; GAB;       721; 725; 73C; 74D;
                                                                              YAT; 11A; 248; 27H;      76B
                                                                              27P; 57F

             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R20 100                                  GLK; Allradantrieb;
                                                        245/40R20 95W         11A; 24M                 Heckantrieb;
                                                        255/35R20 97          11A; 22I; 24M; 57F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        255/40R20             11A; 22I; 24M; 51G;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              57F; 575                 721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B; TB3

             Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 52451




             H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 180 - 270 265/45R20 104                                   GLE SUV;
                                                       275/50R20 109          11A; 24J; 26B; 26N       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       285/45R20 112          11A; 24J; 26P            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       285/50R20 112          11A; 24J; 26B; 26J       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       80P
             H1GLE          e1*2007/46*1885*..   180 - 270 275/50R20 109 57E; 57F; 6CK                 GLE SUV;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B; 80P
             H1GLE          e1*2007/46*1885*..   180 - 270 275/50R20 109 11A; 24J; 26B; 26N;           GLE SUV;
                                                                         57E; 6CK                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76A; 80P

             Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
             639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 245/40R20         11A; 22Q; 241; 244;            V-Klasse; Vito; Vito
                                                                        246; 26B; 26N; 26V;            Tourer; Vito Mixto;
                                                                        27I
                                                      265/35R20         11A; 22Q; 24C; 244;            ab
                                                                        247; 26U                       e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 23
             Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 255/45R20             11A; 24D; 24J; 5KK       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        101W
                                                        275/40R20             11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        102W
                                              140 - 225 255/45R20 101Y        11A; 24D; 24J; 5KK       721; 725; 73C; 74D
                                                        265/45R20 104         11A; 24C; 24D
                                                        275/40R20 102Y        11A; 24C; 24D

             Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             163          e1*96/79*0083*..    110 - 173 265/45R20 104         11A; 24D; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        275/40R20 102         11A; 24D; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              184 - 215 275/40R20             11A; 24D; 24J            721; 725; 729; 73C;
                                                        102W
                                              184 - 255 265/45R20 104         11A; 24D; 24J; 52J       74A
                                              255       275/40R20 102         11A; 24D; 24J; 52J
             164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 255/45R20             11A; 24J; 24M; 5KK       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        101W
                                                        275/40R20             11A; 24C; 24M; 5LA       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        102W
                                              140 - 225 255/45R20 105         11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74D
                                                        265/45R20 104         11A; 24C; 24M
§ 22 52451




                                                        275/40R20 106         11A; 24C; 24M

             Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             166          e1*2007/46*0598*.. 190       265/45R20                                       GL-Klasse; nicht GLE;
                                                       104W
                                                       265/50R20 107                                   nicht M-Klasse; GLS;
                                             190 - 320 265/45R20 104 52J                               Allradantrieb;
                                                       265/50R20 107 52J                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       275/45R20 106                                   12A; 51A; 573; 71C;
                                                       275/50R20 109                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                       285/50R20 112                                   74D
             166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 270 275/50R20 109 11A; 241; 246; 26P;               GLE Coupé;
                                                                     57E; 575                          Allradantrieb;
                                                       285/45R20 112 11A; 24J; 26P; 57E;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     576                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                             270       275/50R20 M+S 11A; 241; 246; 26P;               721; 725; 73C; 74D;
                                                                     57E; 575                          76A; 97P; DEL
             166          e1*2007/46*0598*.. 386 - 410 255/45R20     51G; 52J                          M-Klasse; nicht GLE
                                                       265/45R20     51G                               Coupé; GLE SUV; nicht
                                                                                                       GL-Klasse; nicht GLS;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74D; 768




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 23
             Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105 11A; 246; 248                     M-Klasse; nicht GLE
                                                       265/40R20 104 11A; 246; 248                     Coupé; GLE SUV; nicht
                                                       265/45R20 104 11A; 246; 248                     GL-Klasse; nicht GLS;
                                                       275/40R20     11A; 24J; 244; 247                Allradantrieb;
                                                       102W
                                                       275/45R20 106 11A; 24J; 244; 247                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74D; DEL

             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/40R20             51G; 57E; 575            ab Mj.2013 (Baureihe
             222          e1*2007/46*0960*..                                                           222); nicht AMG Sport-
                                                                                                       Paket; Limousine;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74D; 76A

             Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
§ 22 52451




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 235/30R20 88          11A; 56G; 6AI; 76B       Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; TB3

             Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 245/40R20               11A; 22Q; 241; 244;      V-Klasse; Vito; Vito
             639/5        e1*2007/46*0459*..                                  246; 26B; 26N; 26V;      Tourer; Vito Mixto;
                                                                              27I
                                                           265/35R20          11A; 22Q; 24C; 244;      ab
                                                                              247; 26U                 e1*2007/46*0459*06;
                                                                                                       ab
                                                                                                       e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 23
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§ 22 52451




                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 23
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
§ 22 52451




                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 10 von 23
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
§ 22 52451




                  des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
                  "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
                  "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                  Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                  am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 11 von 23
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
§ 22 52451




                  Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                  den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1200kg.
             5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1460kg.
             5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1650kg.
             5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1700kg.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        225/30R20
                                 Hinterachse:                        235/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 12 von 23
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                         245/40R20
                                 Hinterachse:                         275/35R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                   Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                   Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                   Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6CK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                         275/50R20
                                 Hinterachse:                         275/50R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                   Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                   Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
§ 22 52451




                   Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 13 von 23
             768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             80P) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 375mm ander
                  Vorderachse zulässig
             97P) Die Verwendung von Sonderrädern ist zulässig, wobei die Maulweiten/- und Einpreßtiefendifferenz des
                  Sonderrades der Vorderachse zur Hinterachse gleich jener der Serie sein muß.
             DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                  390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
             GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/35R20
                  Hinterachse: 275/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§ 22 52451




                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             TB3) Es wird eine Kombination mit der Ausführung WS2Y ET43 des Radtyps KN8020 an der Vorderachse und
                  der Ausführung WS2Y ET41 des Radtyps KN9020 an der Hinterachse vorgeschrieben. Es sind alle
                  Auflagen der entsprechenden Gutachten und Anbaufälle zu beachten.
             XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/35R20
                                 Hinterachse:                          265/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          265/30R20
                                 Hinterachse:                          275/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 14 von 23


             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       AUDI
                    Fahrzeugtyp:      F2
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1801*..
                    Handelsbez.:      A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 200             y = 300                    VA
                          26B                      x = 250             y = 350                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 250       y = 350              8                VA
§ 22 52451




                          26J                   x = 250       y = 350             30                VA
                          27H                   x = 200       y = 350              8                HA
                          27F                   x = 200       y = 350             30                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 15 von 23

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      R1ES
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1560*..
                    Handelsbez.:      E-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27B                      x = 290             y = 390                    HA
                          27I                      x = 240             y = 340                    HA
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27F                   x = 290       y = 390             30                HA
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
§ 22 52451




                          27H                   x = 290       y = 390              8                HA
                          26J                   x = 350       y = 300             20                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                          Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 16 von 23

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      639/2
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0457*..
                    Handelsbez.:      Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer

                    Variante(n):      ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                          26V                       x = 200             x = 180                   VA
                          27B                       x = 300             y = 430                   HA
                          27I                       x = 250             y = 380                   HA
                          27P                       x = 250             y = 380                   HA
                          26B                       x = 320             y = 440                   VA
                          26U                       x = 200             x = 180                   VA
                          26P                       x = 270             y = 390                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich                Aufweiten          Achse
§ 22 52451




                                                von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                    x = 320       y = 440              9                VA
                          26N                    x = 320       y = 440              5                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 17 von 23

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      F2A
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1829*..
                    Handelsbez.:      A-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27I                      x = 200             y = 200                    HA
                          27B                      x = 250             y = 250                    HA
                          26P                      x = 200             y = 200                    VA
                          26B                      x = 250             y = 250                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 250       y = 250              8                VA
                          27F                   x = 250       y = 250             15                HA
§ 22 52451




                          26J                   x = 250       y = 250             30                VA
                          27H                   x = 250       y = 250              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 18 von 23

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      212
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0501*..
                    Handelsbez.:      E-KLASSE

                    Variante(n):      Baureihe W213

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27P                      x = 280             y = 400                    HA
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
                          26J                   x = 350       y = 300             30                VA
                          27H                   x = 280       y = 400              8                HA
§ 22 52451




                          27F                   x = 280       y = 400             30                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 19 von 23

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      R1EC
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1666*..
                    Handelsbez.:      E-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27P                      x = 280             y = 400                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 280       y = 400              8                HA
                          27F                   x = 280       y = 400             30                HA
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
§ 22 52451




                          26J                   x = 350       y = 300             30                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 20 von 23

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      R1ES
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1560*..
                    Handelsbez.:      E-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27P                      x = 280             y = 400                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300             30                VA
                          27H                   x = 280       y = 400              8                HA
                          27F                   x = 280       y = 400             30                HA
§ 22 52451




                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 21 von 23

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):      ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 300             y = 350                    HA
                          27I                      x = 250             y = 300                    HA
                          26B                      x = 300             y = 350                    VA
                          26P                      x = 240             y = 285                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 350             30                VA
                          26N                   x = 300       y = 350              8                VA
§ 22 52451




                          27F                   x = 300       y = 350             30                HA
                          27H                   x = 300       y = 350              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 22 von 23

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      166
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0598*..
                    Handelsbez.:      M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

                    Variante(n):      Allradantrieb, GLE-Klasse (GLE Coupe)

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 250             y = 250                    VA
                          26B                      x = 300             y = 300                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 350       y = 350              8                HA
                          26J                   x = 300       y = 300             15                VA
                          26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                          27F                   x = 350       y = 350             30                HA
§ 22 52451




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 23 von 23

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       MERCEDES
                    Fahrzeugtyp:      H1GLE
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1885*..
                    Handelsbez.:      GLE-Klasse

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 270             y = 270                    VA
                          26P                      x = 320             y = 320                    VA
                          27I                      x = 280             y = 330                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 320       y = 320              8                VA
                          26N                   x = 320       y = 320             30                VA
                          27F                   x = 280       y = 330              8                HA
§ 22 52451




                          27H                   x = 280       y = 330             30                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen