Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                             National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 9 J x 20 H2

                   issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 52451




                                      special wheels for passenger cars 9 J x 20 H2


             Genehmigungsnummer: 52451                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   Entfällt
                   Not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   KN9020
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Genehmigungsnummer: 52451                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 52451




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   On the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                   AT-1230 Wien

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   30.07.2019

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0260-19-WIRD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 52451                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-4

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 52451




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   Siehe Prüfbericht
                   See test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval is granted
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                       4

             Genehmigungsnummer: 52451                       Erweiterung: --
             Approval number:                                Extension:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   Entfällt
                   Not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        20.08.2019
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 52451




             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                   erhältlich ist.
                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                   Anlagen:
                   Enclosures:
                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                   According to index
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 1 von 20


                             Fahrzeughersteller                          : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                             MERCEDES-BENZ



             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
             511250666/WS4 KN9020/WS4Y                      ohne                        66,6                  1000     2450      01/19
             Y
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52451




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14B
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
             F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 235/45R20 100                          A6; Kombilimousine;
                                                       235/45R20 96                           Limousine;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              98A




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 2 von 20
             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 204; 204 K; 204 AMG; 204 K AMG
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : R1ES; 204 X; R1EC; 212; 166
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Radbefestigung: Serie
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 204
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14B
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 164; 166; 251
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Radbefestigung: Serie
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M15x1,25, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : H1GLE; H1GLE; (Kugelbund lose)
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Radbefestigung: Serie
§ 22 52451




             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG
                                                          150 Nm für Typ : H1GLE; R1EC; R1ES; 164; 166; 204 X; 251
                                                          150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                          150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                                                          180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 350             275/30R20 93Y YB1; 11A; 27H; 27I;           C63 AMG; AMG C 63;
             204 AMG      e1*2001/116*0464*..                               57F; 58K                      Kombilimousine;
             204 K        e1*2001/116*0457*..                                                             Limousine;
             204 K        e1*2001/116*0463*..                                                             Heckantrieb;
             AMG                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          76B; TB2; TB4
             204            e1*2001/116*0431*..     115 - 225 235/30R20 88Y 11A; 248; 27B; 27H;           bis
                                                                            5FE; 56G; 57F; 6AI            e1*2001/116*0431*36;
                                                                                                          Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; TB4




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 20
             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 255/30R20 92           GA5; 5GM                 Nur Baureihe 205;
             204 K        e1*2001/116*0457*..                                                          neue C-Klasse;
                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                       Limousine;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb; nicht
                                                                                                       Hybrid;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A; 76B; TB4
             204            e1*2001/116*0431*..   120 - 200 235/30R20 88Y 11A; 22B; 22F; 22L;          Nur Baureihe 204; Nur
                                                                          24C; 24D; 5FE; 54A;          4-MATIC; Limousine;
                                                                          56G; 6AI                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; TB4
             204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 235/30R20 88       11A; 22B; 22F; 22L;      Nur Baureihe 204;
                                                                              5FE; 56G; 6AI            Limousine;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
§ 22 52451




                                                                                                       TB4
             204            e1*2001/116*0431*..   270 - 287 265/30R20 94Y XFA; 11A; 248; 57F           Nur Baureihe 205;
                                                                                                       neue C-Klasse; nur
                                                                                                       Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                                                       Allradantrieb; nicht
                                                                                                       Hybrid;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A; 76B; TB4

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/30R20 93W GAB; YAT; 57F                     Coupé; Cabrio;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B; TB4
             R1ES           e1*2007/46*1560*..    143 - 250 275/35R20 102 57F; 6BN                     All Terrain; Kombi;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B; TB4




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 20
             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/30R20 97Y GAB; YAT; 5IM; 57F                Baureihe W213; nicht
                                                                                                       All Terrain;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B; TB4
             212            e1*2001/116*0501*..   110 - 270 275/30R20 97      GAB; YAT; 57F            Baureihe W213;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B

             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
             204 X        e1*2001/116*0480*.. 270  285/40R20 104 YBN; 11A; 27B; 27H;                   GLC Coupé;
                                                                 57F                                   Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D
§ 22 52451




             204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 225 245/40R20 95W                              GLK; Allradantrieb;
                                                            255/40R20 101 575                          Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B; 76T; 977

             Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 180 - 270 275/50R20 109 11A; 26P; 57E; 6CK                GLE SUV;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76A; 80P
             H1GLE          e1*2007/46*1885*..    180 - 270 265/45R20 104                              GLE SUV;
                                                            275/50R20 109 11A; 26P                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            285/45R20 112                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            285/50R20 112 11A; 245; 26P                721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       80P




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 20
             Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
             639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 245/40R20         11A; 245; 248; 26U;            V-Klasse; Vito; Vito
                                                                        27P                            Tourer; Vito Mixto;
                                                                                                       ab
                                                                                                       e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 255/45R20             11A; 24J; 24M; 5KK       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        101W
                                                        275/40R20             11A; 24D; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        102W
                                              140 - 225 255/45R20 101Y        11A; 24J; 24M; 5KK       721; 725; 73C; 74D
                                                        265/45R20 104         11A; 24J; 24M
                                                        275/40R20 102Y        11A; 24D; 24J

             Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 52451




             164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 255/45R20             11A; 24J; 5KK            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        101W
                                                        275/40R20             11A; 24J; 24M; 5LA       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        102W
                                              140 - 225 255/45R20 105         11A; 24J                 721; 725; 73C; 74D
                                                        265/45R20 104         11A; 24J
                                                        275/40R20 106         11A; 24J; 24M

             Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             166          e1*2007/46*0598*.. 190       265/45R20                                       GL-Klasse; nicht GLE;
                                                       104W
                                                       265/50R20 107                                   nicht M-Klasse; GLS;
                                             190 - 320 265/45R20 104 52J                               Allradantrieb;
                                                       265/50R20 107 52J                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       275/45R20 106                                   12A; 51A; 573; 71C;
                                                       275/50R20 109                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                       285/50R20 112                                   74D
             166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 270 285/45R20 112 57E; 576                          GLE Coupé;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76A; 97P; DEL




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 20
             Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105                                   M-Klasse; nicht GLE
                                                       265/40R20 104                                   Coupé; GLE SUV; nicht
                                                       265/45R20 104                                   GL-Klasse; nicht GLS;
                                                       275/40R20     11A; 248                          Allradantrieb;
                                                       102W
                                                       275/45R20 106 11A; 248                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74D; DEL

             Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 245/40R20               11A; 245; 248; 26U;      V-Klasse; Vito; Vito
             639/5        e1*2007/46*0459*..                                  27P                      Tourer; Vito Mixto;
                                                                                                       ab
                                                                                                       e1*2007/46*0459*06;
                                                                                                       ab
                                                                                                       e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 52451




                                                                                                       721; 725; 73C; 74A

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 20
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 52451




                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 20
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
                  "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
§ 22 52451




                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                  Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                  am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 20
             576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                  Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                  den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             58K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                         255/30R20
                                 Hinterachse:                         275/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 52451




                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1260kg.
             5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1460kg.
             5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1650kg.
             5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1700kg.
             6AI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        225/30R20
                                 Hinterachse:                        235/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/40R20
                                 Hinterachse:                        275/35R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 10 von 20
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                   Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                   Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                   Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6CK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                         275/50R20
                                 Hinterachse:                         275/50R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                   Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                   Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                   Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§ 22 52451




                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
             80P) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 375mm ander
                  Vorderachse zulässig
             977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
                  Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 11 von 20
                   Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
                   Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
                   sein.
                   Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
                   an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
                   Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
                   Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
             97P) Die Verwendung von Sonderrädern ist zulässig, wobei die Maulweiten/- und Einpreßtiefendifferenz des
                  Sonderrades der Vorderachse zur Hinterachse gleich jener der Serie sein muß.
             98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.
             DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                  390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
             GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/35R20
                  Hinterachse: 255/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
§ 22 52451




                  Vorderachse: 245/35R20
                  Hinterachse: 275/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             TB2) Es wird eine Kombination mit der Ausführung WSY ET33 des Radtyps KN8020 an der Vorderachse und
                  der Ausführung WSY ET33 des Radtyps KN9020 an der Hinterachse vorgeschrieben. Es sind alle
                  Auflagen der entsprechenden Gutachten und Anbaufälle zu beachten.
             TB4) Es wird eine Kombination mit der Ausführung WS2Y ET43 des Radtyps KN8020 an der Vorderachse und
                  der Ausführung WS4Y ET50 des Radtyps KN9020 an der Hinterachse vorgeschrieben. Es sind alle
                  Auflagen der entsprechenden Gutachten und Anbaufälle zu beachten.
             XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/35R20
                                 Hinterachse:                          265/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                Vorderachse:                           265/30R20
                                Hinterachse:                           275/30R20


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 12 von 20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YB1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                         245/30R20
                                 Hinterachse:                         275/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/45R20
§ 22 52451




                                 Hinterachse:                          285/40R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 13 von 20


             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):      Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 245             y = 350                    VA
                          26P                      x = 195             y = 300                    VA
                          27I                      x = 290             y = 210                    HA
                          27B                      x = 340             y = 260                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 52451




                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 245       y = 350              8                VA
                          26J                   x = 245       y = 350             17                VA
                          27H                   x = 340       y = 260              8                HA
                          27F                   x = 340       y = 260             28                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 14 von 20

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27B                      x = 270             y = 370                    HA
                          27I                      x = 220             y = 320                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300             15                VA
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
§ 22 52451




                          27F                   x = 270       y = 370             20                HA
                          27H                   x = 270       y = 370              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 3                                                          Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 15 von 20

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      639/2
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0457*..
                    Handelsbez.:      Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer

                    Variante(n):      ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                          26B                       x = 320             y = 440                   VA
                          26P                       x = 270             y = 390                   VA
                          26U                       x = 200             x = 180                   VA
                          26V                       x = 200             x = 180                   VA
                          27B                       x = 300             y = 430                   HA
                          27I                       x = 250             y = 380                   HA
                          27P                       x = 250             y = 380                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich                Aufweiten          Achse
§ 22 52451




                                                von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                    x = 320       y = 440              9                VA
                          26N                    x = 320       y = 440              5                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 16 von 20

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204 K AMG
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0463*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27B                      x = 270             y = 370                    HA
                          27I                      x = 220             y = 320                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300             15                VA
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
§ 22 52451




                          27F                   x = 270       y = 370             20                HA
                          27H                   x = 270       y = 370              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 17 von 20

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204 K
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0457*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27B                      x = 270             y = 370                    HA
                          27I                      x = 220             y = 320                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300             15                VA
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
§ 22 52451




                          27F                   x = 270       y = 370             20                HA
                          27H                   x = 270       y = 370              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 18 von 20

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204 X
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0480*..
                    Handelsbez.:      GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

                    Variante(n):      GLC Coupé

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 280                    VA
                          26P                      x = 230             y = 230                    VA
                          27B                      x = 360             y = 350                    HA
                          27I                      x = 310             y = 300                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 280       y = 280              3                VA
                          26J                   x = 280       y = 280              6                VA
§ 22 52451




                          27H                   x = 360       y = 350              8                HA
                          27F                   x = 360       y = 350             11                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 19 von 20

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204 AMG
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0464*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27B                      x = 270             y = 370                    HA
                          27I                      x = 220             y = 320                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300             15                VA
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
§ 22 52451




                          27F                   x = 270       y = 370             20                HA
                          27H                   x = 270       y = 370              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0260-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52451
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: KN9020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 20 von 20

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       MERCEDES
                    Fahrzeugtyp:      H1GLE
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1885*..
                    Handelsbez.:      GLE-Klasse

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 320             y = 320                    VA
                          27I                      x = 280             y = 330                    HA
                          26B                      x = 270             y = 270                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27F                   x = 280       y = 330              8                HA
                          27H                   x = 280       y = 330             30                HA
                          26J                   x = 320       y = 320              8                VA
§ 22 52451




                          26N                   x = 320       y = 320             30                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen