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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52604 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55811818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ AR215 10Jx21H2
             Hersteller                        Arcasting S.r.l.

                                                                                                    Seite 1 von 7

             Auftraggeber                      Arcasting S.r.l.
                                               Via Monte Santo, 35/A
                                               I-31039 Riese Pio X (TV)


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            AR215
             Typ                               AR215 10Jx21H2
             Radgröße                          10JX21H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             PCD 112 AR215 10JX21H2                             5/112/66,6         35        900    2406
                     PCD 112 ET 35 / ohne Ring

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        52604
             Herstellerzeichen                 Arcasting
             Radtyp und Ausführung             AR215 10JX21H2...(s.o)
§ 22 52604




             Radgröße                          10JX21H2
             Einpresstiefe                     ET...(s.o)
             Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                  28,3
             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                  28,3

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Audi
                                               Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52604 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55811818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ AR215 10Jx21H2
             Hersteller                        Arcasting S.r.l.

                                                                                                 Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi A6 / A6 Avant      100-245       265/30R21   K1c K2c K3a K5d K8n T96            A01 A12 A57
             4G, 4G1                                                                              Car Lim NA1
             e1*2007/46*0436*..;                                                                  S02
             e13*2007/46*1147*..
             - incl. Facelift 2014
             Audi A6 / A6 Avant      150-250       255/35R21   K1c K2c K5d K7c K8e                A01 A12 A57
             F2                      150-250       265/30R21   K1c K2c K5d K7i K8m T96            Car L06 Lim
             e1*2007/46*1801*..;     150-250       265/35R21   K1c K2c K5d K7i K8m                MHy S02

             Audi A6 allroad         140-245       255/35R21   K1a K1b K2b K3a K5x K6y K8e T98    A01 A12 A56
             4G, 4G1                                                                              B92 Car KMV
             e1*2007/46*0436*..;                                                                  S02
             e13*2007/46*1147*..
             - incl. Facelift 2014
             Audi A7 Sportback       140-245       265/30R21                                      A12 A57 S02
             4G, 4G1
             e1*2007/46*0436*..;
             e13*2007/46*1147*..
§ 22 52604




             - incl. Facelift 2014
             Audi A8                 150-368       255/35R21                                      A12 A57 NBF
             4H                      150-368       265/35R21                                      S02
             e1*2007/46*0284*..
             e1*2007/46*0398*..
             Audi A8                 210, 250      255/35R21   T98                                A12 A56 A60
             F8                      210, 250      265/35R21   A01 K2b                            L06 S02
             e1*2007/46*1751*..      210, 250      275/30R21   A01 K1a K2b K3a T98
                                     210, 250      275/35R21   A01 K1a K2b K3a
             Audi S6 / S6 Avant      309, 331      265/30R21   K1c K2c K3a K5d K8n T96            A01 A12 A56
             4G, 4G1                                                                              Car Lim S02
             e1*2007/46*0436*..;
             e13*2007/46*1147*..
             - incl. Facelift 2014
             Audi S7 Sportback       309, 331      265/30R21   T96                                A12 A56 S02
             4G, 4G1
             e1*2007/46*0436*..;
             e13*2007/46*1147*..
             - incl. Facelift 2014
             Audi S8                 382           265/35R21   T01                                A12 A56 NBF
             4H                                                                                   S02
             e1*2007/46*0284*..
             e1*2007/46*0398*..
             GL-Klasse               190-320       265/45R21   M+S 180                            A12 A56 KMV
             166                     190-320       275/40R21   180                                S01
             e1*2007/46*             190-320       275/45R21   180
             0598*05-17              190-320       285/45R21   180
             (FIN: WDC1668...)       190-320       295/40R21   A01 K1b K2b 180
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52604 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55811818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ AR215 10Jx21H2
             Hersteller                       Arcasting S.r.l.

                                                                                                    Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             GLS-Klasse             190-335       265/45R21     M+S R37 180                           A12 A56 KMV
             166                    190-335       275/40R21     R37 180                               X93 S01
             e1*2007/46*            190-335       275/45R21     R37 180
             0598*18-..             190-335       285/45R21     180
             (FIN: WDC1668...)      190-335       295/40R21     A01 K1b K2b 180
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 52604




             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52604 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55811818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ AR215 10Jx21H2
             Hersteller                      Arcasting S.r.l.

                                                                                                       Seite 4 von 7

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             180      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
§ 22 52604




             A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

             B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Rad nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55811818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ AR215 10Jx21H2
             Hersteller                    Arcasting S.r.l.

                                                                                                  Seite 5 von 7

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
             Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
             vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
             zu befestigen.

             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

             K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K7c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
§ 22 52604




             K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             K8n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
             Allradlenkung (4WS).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
             235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung).

             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
             Fahrzeugausführungen.



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             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55811818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ AR215 10Jx21H2
             Hersteller                      Arcasting S.r.l.

                                                                                                      Seite 6 von 7

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§ 22 52604




             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
             an Achse 1.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 11. Februar 2019 in Lambsheim statt.




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             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55811818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ AR215 10Jx21H2
             Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                                     Seite 7 von 7
             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 11. Februar 2019
§ 22 52604




             Schmidt                                                                      00312587.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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