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							Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Fahrzeughersteller                     : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB,
                                         MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 19 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                 Kennzeichnung              Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                 Rad                        Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
WS5X             WS5X                       ohne                       66,6                     800      2460    12/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 38 oder
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 48 oder
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 34

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAPV, KAPW, KAPX, KAPY,
KAPZ




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.10.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : B450L27517R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                         TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 235/45R19 99  5JK                    A6; Kombilimousine;
                                                                               Limousine;
                                                                               Allradantrieb;
                                                                               Frontantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                               725; 73C; 74A


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 38 oder
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 34 oder
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 33

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAPV, KAPW, KAPX, KAPY
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : B450L27517R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/35R19 96W GAA; 57F; KAPV;                      Coupé; Cabrio;
                                                        KAPW; KAPX; KAPY                     Allradantrieb;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             76B
R1ES           e1*2007/46*1560*..      110 - 270 275/35R19 100Y GAA; 57F; KAPV;              Baureihe W213; nicht
                                                                KAPW; KAPX; KAPY             All Terrain; nicht
                                                                                             E300de; nicht E300e;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             76B



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen   Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/35R19 100             GAA; 57F; KAPV;      Baureihe W213; nicht
                                                                     KAPW; KAPX; KAPY     E300de; Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          76B
212            e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100           GAA; 5KA; 57F; KAPV; Baureihe W213;
                                                                     KAPW; KAPX; KAPY E300de;
                                                                                          E300e; nur Limousine
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          75I


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
                                             MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 38 oder
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 48 oder
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 34

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAPV, KAPW, KAPX, KAPY,
KAPZ
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : R1EC; 212; 204 X
Zubehör                                    : B450L27517R14


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : R2CW; R2CS
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 197; 212
Zubehör                                    : B450L27517R14


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 639/2; 639/4; F2CLA; F2B; 639/5
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 05.10.2021
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Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 204; 204 K
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : H1GLE
Zubehör                                    : B525L28517R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm   für Typ : F2B; F2CLA; 204; 204 K
                                             140 Nm   für Typ : F2CLA
                                             150 Nm   für Typ : F2B; H1GLE; R1EC; R2CS; R2CW; 212
                                             150 Nm   ( GLK ) für Typ : 204 X
                                             150 Nm   ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                                             180 Nm   für Typ : 197; 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B          e1*2007/46*1909*.. 80 - 139 245/45R19 98 11A; 246           EQA-Klasse; Elektro;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         725; 73C; 74D
F2B          e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R19 95 11A; 26P           GLA-KLASSE;
                                         245/45R19 98 11A; 246; 248; 26P Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                         Hybrid;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         725; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
R2CS         e1*2018/858*00017*.. 147 - 195 255/35R19 96             GA4; 11A; 248; 57F;     nicht All Terrain;
                                                                     KAPV; KAPW; KAPX;       Kombilimousine;
                                                                     KAPY                    Heckantrieb;
                                                 265/35R19 98        11A; 248; 57F; 67H;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     KAPV; KAPW; KAPX;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                     KAPY                    725; 73C; 74D; 76B
R2CW           e1*2018/858*00016*.. 125 - 195 255/35R19 96           GA4; 11A; 248; 57F;     Limousine;
                                                                     KAPV; KAPW; KAPX;       Allradantrieb;
                                                                     KAPY                    Heckantrieb;
                                                 265/35R19 98        11A; 248; 57F; 67H;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     KAPV; KAPW; KAPX;       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                     KAPY                    721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             76B




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/35R19 93Y        GB8; 11A; 248; 57F         Nur Baureihe 205;
204 K        e1*2001/116*0457*..          255/35R19 96         GA4; 11A; 248; 57F         neue C-KLASSE;
                                                                                          Cabrio;
                                             265/35R19 94Y     XFC; 11A; 248; 57F;        Kombilimousine; Coupe;
                                                               KAPV; KAPW; KAPX;          Limousine;
                                                               KAPY; KAPZ                 Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb; nicht
                                             275/30R19 96      11A; 248; 27I; 57F;        Hybrid;
                                                               99E; KAPV; KAPW;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               KAPX                       12A; 51A; 576; 6AZ;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74D; 76B
204           e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 255/35R19 99Y      GA4; 11A; 248; 57F;        Nur Baureihe 205;
204 K         e1*2001/116*0457*..                              KAPV; KAPW; KAPX;          neue C-KLASSE;
                                                               KAPY; KAPZ                 Cabrio;
                                                                                          Kombilimousine; Coupe;
                                                                                          Limousine;
                                             265/35R19 98      XFC; 11A; 248; 57F;        Allradantrieb;
                                                               KAPV; KAPW; KAPX;          Heckantrieb; nur
                                                               KAPY; KAPZ                 Hybrid;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                             275/30R19 96Y     11A; 248; 27I; 5IE; 57F;   12A; 51A; 576; 6AZ;
                                                               99E; KAPV; KAPW;           71K; 721; 725; 73C;
                                                               KAPX                       74D; 76B
204           e1*2001/116*0431*.. 88 - 225   255/30R19 91Y     11A; 22I; 24M; 57F;        Nur Baureihe 204;
                                                               671; 673; KAPV;            Limousine;
                                                               KAPW; KAPX; KAPY;          Heckantrieb;
                                                               KAPZ                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 76B
204           e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 255/35R19 96       11A; 248; 57F; 672;        Nur Baureihe 205;
                                                               KAPV                       neue C-KLASSE; nur
                                             265/35R19 94Y     11A; 248; 57F; 67H         Fzg.-Breite 1839mm;
                                             275/30R19 96      11A; 248; 27I; 57F; 68R    Allradantrieb; nicht
                                                                                          Hybrid;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 76B
204           e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 255/30R19 91       11A; 27I; 57F; 673;        bis
                                                               KAPV; KAPW; KAPX;          e1*2001/116*0431*36;
                                                               KAPY; KAPZ                 Coupe; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                             265/30R19 93      11A; 27H; 27I; 57F;        12A; 51A; 71K; 721;
                                                               670; 68X; KAPV;            725; 729; 73C; 74D;
                                                               KAPW; KAPX; KAPY;          76B
                                                               KAPZ
204 K         e1*2001/116*0457*.. 88 - 200   255/30R19 91      11A; 22I; 22M; 24M;        bis
                                                               57F; 671; 673; KAPV;       e1*2001/116*0457*24;
                                                               KAPX; KAPY; KAPZ           Kombi; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 76B



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung:     CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
F2CLA        e1*2007/46*1912*..    285 - 310 245/35R19 95                                AMG CLA 45; AMG
                                                                                         CLA
                                             255/35R19 96                                45S; Kombi; Limousine;
                                             265/30R19 93      11A; 26P                  Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D
F2CLA         e1*2007/46*1912*..   225       235/35R19 91      11A;   26N; 27I           AMG CLA 35; Kombi;
                                             245/35R19 93      11A;   24J; 26N; 27I      Limousine;
                                             255/35R19 92      11A;   24J; 24M; 26J;     Allradantrieb;
                                                               27B;   27H                Frontantrieb;
                                             265/30R19 93      11A;   24J; 24M; 26J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27B;   27H                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/35R19 96W GAA; 57F; KAPV;        Coupé; Cabrio;
                                                        KAPW; KAPX; KAPY       Allradantrieb;
                                                                               Heckantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                               76B
R1ES          e1*2007/46*1560*..  110 - 270 275/35R19 100Y GAA; 57F; KAPV;     Baureihe W213; nicht
                                                           KAPW; KAPX; KAPY All Terrain; nicht
                                                                               E300de; nicht E300e;
                                                                               Allradantrieb;
                                                                               Heckantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                               76B
212           e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/35R19 100 GAA; 57F; KAPV;      Baureihe W213; nicht
                                                           KAPW; KAPX; KAPY E300de; Allradantrieb;
                                                                               Heckantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                               76B
212           e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 5KA; 57F; KAPV; Baureihe W213;
                                                           KAPW; KAPX; KAPY E300de;
                                                                               E300e; nur Limousine
                                                                               Heckantrieb;
                                                                               Allradantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                               75I




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen   Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R19 99  YDG; 56G; 57F; KAPV; GLK-Klasse;
                                                         KAPW; KAPX; KAPY Allradantrieb;
                                                                              Heckantrieb;
                                           245/45R19 98  CF1; 57F; KAPV;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         KAPW; KAPX; KAPY 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                           255/45R19 100 GDD; XFQ; 57F;       76B; 765; 977
                                                         KAPV; KAPW; KAPX;
                                                         KAPY; KAPZ

Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 143 - 243 275/55R19 111        11A; 26P                  GLE Coupe; inkl.
                                          285/55R19 114        11A; 245; 26P             Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         765
H1GLE         e1*2007/46*1885*..   180 - 270 255/50R19   107                             inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                             255/55R19   107                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                             265/50R19   106                             12A; 51A; 71K; 721;
                                             275/45R19   108                             725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         765; NAV
H1GLE         e1*2007/46*1885*..   143 - 270 275/55R19 111     11A; 26P                  inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                             285/55R19 114     11A; 245; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         765; NAW

Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer,Vito Mixto,EQV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen    Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 235/45R19 99      5JK                   V-Klasse; Vito; Vito
                                         245/45R19 102 11A; 245; 248; 5LA        Tourer; Vito Mixto;
                                                                                 ab
                                                                                 e1*2007/46*0459*06;
                                                                                 ab
                                                                                 e1*2007/46*0458*08;
                                                                                 ab
                                                                                 e1*2007/46*0457*09;
                                                                                 Marco Polo;
                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                 Heckantrieb; inkl.
                                                                                 Elektro;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                 725; 73C; 74D; 75I




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 05.10.2021
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                                                                                                    Seite: 8 von 22
Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES SLS-Klasse, GT-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen          Auflagen zu Reifen                  Auflagen
197          e1*2007/46*0233*.. 375   255/35R19 M+S 11A; 24J; 52J                         GT-Klasse; Coupe;
                                      265/35R19 M+S 11A; 24J; 52J                         Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*..  65 - 176 235/45R19 99          5JK                       V-Klasse; Vito; Vito
639/5        e1*2007/46*0459*..            245/45R19 102        11A; 245; 248; 5LA        Tourer; Vito Mixto;
                                                                                          ab
                                                                                          e1*2007/46*0459*06;
                                                                                          ab
                                                                                          e1*2007/46*0458*08;
                                                                                          ab
                                                                                          e1*2007/46*0457*09;
                                                                                          Marco Polo;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Heckantrieb; inkl.
                                                                                          Elektro;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 75I


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 05.10.2021
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 05.10.2021
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26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreit e nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
     den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1420kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV ) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 05.10.2021
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67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         235/40R19
                    Hinterachse:                         265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/35R19
                    Hinterachse:                         275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es is t
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beac hten) entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleic hen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 05.10.2021
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmes ser erfordern.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
     Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
     Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
     sein.
     Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
     an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der
     Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
     Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/35R19
                     Hinterachse:                          275/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CF1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/45R19
                     Hinterachse:                        245/45R19
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R19
     Hinterachse: 255/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 05.10.2021
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R19
     Hinterachse: 275/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R19
     Hinterachse: 245/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          235/50R19
                   Hinterachse:                          255/45R19
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAPV) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse KM8090 KBA: 52293 Lochkreis 5x112 ET: 33
KAPW) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse KM8090 KBA: 52293 Lochkreis 5x112 ET: 34
KAPX) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse KM8090 KBA: 52293 Lochkreis 5x112 ET: 38
KAPY) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse KM8090 KBA: 52293 Lochkreis 5x112 ET: 43
KAPZ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse KM8090 KBA: 52293 Lochkreis 5x112 ET: 48
NAV) Die Verwendung ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
     bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
     eingetragen ist.
NAW) Die Verwendung ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
     bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
     eingetragen ist.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R19
                    Hinterachse:                        265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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                                                                                                   Seite: 15 von 22
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/45R19
                    Hinterachse:                         255/45R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp s ein.
YDG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/50R19
                    Hinterachse:                        235/50R19.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     204
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:     C-KLASSE

       Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 340              y = 260                  HA
             27I                     x = 290              y = 210                  HA
             26B                     x = 245              y = 350                  VA
             26P                     x = 195              y = 300                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 245        y = 350             8                VA
             26J                  x = 245        y = 350            17                VA
             27H                  x = 340        y = 260             8                HA
             27F                  x = 340        y = 260            28                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     F2CLA
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
       Handelsbez.:     CLA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 280              y = 280                  HA
             27I                     x = 230              y = 230                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 325        y = 310            30                VA
             26N                  x = 325        y = 310             8                VA
             27F                  x = 280        y = 280            30                HA
             27H                  x = 280        y = 280             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     F2CLA
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
       Handelsbez.:     CLA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 280              y = 280                  HA
             27I                     x = 230              y = 230                  HA
             26B                     x = 325              y = 310                  VA
             26P                     x = 275              y = 260                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 325        y = 310            20                VA
             26N                  x = 325        y = 310             8                VA
             27F                  x = 280        y = 280            20                HA
             27H                  x = 280        y = 280             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     204 K
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0457*..
       Handelsbez.:     C-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 300              y = 350                  HA
             27I                     x = 250              y = 300                  HA
             26B                     x = 300              y = 350                  VA
             26P                     x = 240              y = 285                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 350            30                VA
             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
             27F                  x = 300        y = 350            30                HA
             27H                  x = 300        y = 350             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     204
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:     C-KLASSE

       Variante(n):     ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 300              y = 350                  HA
             27I                     x = 250              y = 300                  HA
             26B                     x = 300              y = 350                  VA
             26P                     x = 240              y = 285                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 350            30                VA
             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
             27F                  x = 300        y = 350            30                HA
             27H                  x = 300        y = 350             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DB
       Fahrzeugtyp:     F2B
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
       Handelsbez.:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 300                  VA
             26P                     x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 300            20                VA
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MERCEDES
       Fahrzeugtyp:     H1GLE
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1885*..
       Handelsbez.:     GLE-Klasse, GLS-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27I                     x = 280              y = 330                  HA
             26B                     x = 270              y = 270                  VA
             26P                     x = 320              y = 320                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 320        y = 320             8                VA
             26N                  x = 320        y = 320            30                VA
             27F                  x = 280        y = 330             8                HA
             27H                  x = 280        y = 330            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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