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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49132 nach §22 StVZO

               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55101612 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                 Ziegeleistraße 25
                                                 67105 Schifferstadt
                                                 QM-Nr.: 49 02 0241005

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Typ                               W7016
               Radgröße                          7Jx16H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               -            W7016 LK112/Ø70,0x66,45mm             5/112/66,6          48          600    2010
                            Nr. 2

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        49132
               Herstellerzeichen                 AUTEC
               Radtyp und Ausführung             W7016 (s.o.)
               Radgröße                          7Jx16H2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
§22 49132*09




               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                   30
               S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
               S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   30

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Audi
                                                 Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49132 nach §22 StVZO

               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55101612 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
               Hersteller                         AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi A4                   88-125        205/60R16   A13 R09 120                          A16 A21 A57
               B8, B81                   88-125        215/55R16   A33 R37 120                          Car Lim S01
               e1*2001/116*              88-125        225/55R16   A90 120
               0430*00-41;               88-140        205/60R16   A13 M+S 120
               e13*2007/46*1084*..       88-140        215/55R16   A33 M+S 120
               (FIN: WAUZZZ8K...)        88-195        225/55R16   A90 M+S 120
               A-Klasse                  60-142        195/55R16   A33                                  A16 A21 V16
               169                       60-142        205/50R16   A01 A12 K1a K2b K42                  S02
               e1*2001/116*0288*..       60-142        205/55R16   A01 A12 G01 K1a K2b K42
                                         60-142        225/45R16   A01 A12 K1a K2b K42
               A-Klasse                  66-135        205/55R16   A90                                  A16 A21 A57
               176, 245G                 66-135        215/55R16   A12                                  Flh V00 V16
               e1*2007/46*0928*..;       66-135        225/50R16   A01 A12 K2b                          S03
               e1*2001/116*              66-90         195/55R16   A33 R37 T87 T91
               0470*04-..                66-90         195/60R16   A33 R37
                                         66-90         205/50R16   A90 R37 T87 T91
               B-Klasse                  70,85         195/55R16   A11 R37                              A16 A21 S02
               245                       70,85         195/60R16   A11 R37
§22 49132*09




               e1*2001/116*0314*..       70,85         205/50R16   A33 R37
                                         70-142        195/55R16   A11 M+S
                                         70-142        205/50R16   A33 M+S
                                         70-142        205/55R16   A33
               B-Klasse                  66-135        205/55R16   A91                                  A16 A21 A57
               246, 245G                 66-135        215/55R16   A01 A12 K2b                          NoE V00 V16
               e1*2007/46*0751*..;       66-135        225/50R16   A01 A12 K2b                          S03
               e1*2001/116*              66-90         195/55R16   A33 R37 T87 T91
               0470*04-..                66-90         195/60R16   A33 R37
               - incl. Facelift 2014     66-90         205/50R16   A91 R37 T87 T91
               B-Klasse electric drive   65 (132)      205/60R16   A90                                  A16 A21 A58
               245G                      65 (132)      215/55R16   A12                                  Flh KMV S03
               e1*2001/116*0470*..       65 (132)      225/55R16   A12
               (28kWh-Batterie)
               C-Klasse                  88,100,115    195/60R16   A10 120                              A16 A21 B03
               204                       88-170        205/55R16   A10 120                              Cpe DA2 Lim
               e1*2001/116*0431*..       88-170        225/50R16   A30 120                              V16 X78 S02
               - Limousine/Coupe
               - incl. Facelift 2011
               (FIN: WDD204...)
               C-Klasse T-Modell         88-170        205/55R16   A10 T91 T94 120                      A16 A21 B03
               204K                      88-170        225/50R16   A30 T92 T93 T96 120                  Car DA2 V16
               e1*2001/116*0457*..                                                                      X78 S02
               - incl. Facelift 2011
               (FIN: WDD204...)
               CLA-Klasse                80, 90        195/55R16   A33 R37 T87 T91                      A16 A21 A57
               117, 245G                 80, 90        195/60R16   A33 R37                              Lim S03
               e1*2007/46*1007*..;       80, 90        205/50R16   A90 R37 T87 T91
               e1*2001/116*              80-130        205/55R16   A90
               0470*04-..                80-130        215/55R16   A12




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49132 nach §22 StVZO

               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55101612 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               CLA-Klasse             85-120        205/60R16     A90                                  A16 A21 A58
               F2CLA                  85-120        215/60R16     A12                                  F24 Lim NoP
               e1*2007/46*1912*..     85-120        225/55R16     A12                                  V16 Z16 S03
               CLA-Klasse Shooting    80-130        205/55R16     A90                                  A16 A21 A57
               Brake                  80-130        215/55R16     A12                                  Car S03
               245G
               e1*2001/116*
               0470*12-..
               CLA-Klasse Shooting    85-120        205/60R16     A90                                  A16 A21 A57
               Brake                  85-120        215/60R16     A12                                  Car F24 NoP
               F2CLA                  85-120        225/55R16     A12                                  V00 V16 Z16
               e1*2007/46*1912*..                                                                      S03

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
§22 49132*09




               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49132 nach §22 StVZO

               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55101612 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 4 von 8

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
§22 49132*09




               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)




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               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55101612 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 5 von 8

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
               tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               Cpe     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
               pé.

               DA2     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
               Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300mm x 22mm an Achse 2 in Verbindung mit Bremssät-
               teln aus Aluminium (Teilenummer A204 423 17 81, A204 423 18 81).
§22 49132*09




               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55101612 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 6 von 8

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP     Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV).

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 49132*09




               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49132 nach §22 StVZO

               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55101612 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 7 von 8

               T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
               ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

               V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16      205/45R16
               Nr. 2    195/40R16      215/35R16
               Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
               Nr. 4    195/50R16      215/45R16
               Nr. 5    205/45R16      225/40R16
               Nr. 6    205/50R16      225/45R16
               Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr. 8    205/60R16      225/55R16
               Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
§22 49132*09




               Nr. 10   215/55R16      235/50R16
               Nr. 11   225/40R16      245/35R16
               Nr. 12   225/50R16      245/45R16
               Nr. 13   225/55R16      245/50R16
               Nr. 14   225/60R16      245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur zuläs-
               sig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

               Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 27. Januar 2021 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49132 nach §22 StVZO

               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55101612 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ W7016
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 8 von 8

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2012.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 27. Januar 2021




               Coen                                                                 00359176.DOC
§22 49132*09




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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