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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100575 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55806325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ NEV2 188
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                           Seite 1 von 9
                Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                                               Via Luigi Galvani 8-12
                                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)



                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         NEVE
                Typ                            NEV2 188
                Radgröße                       8Jx18H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                 NEV280181 NEV2 188 5X112 ET15 / ohne Ring         5/112/66,6        15         850      2280
                 5162


                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100575
                Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
                Radtyp und Ausführung          NEV2 188...(s.o.)
§22 100575*00




                Radgröße                       8Jx18H2
                Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
                Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment Schaftlänge (mm)
                                                                     (Nm)
                 S01   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        120          28
                 S02   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        150          28

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Audi
                                               Mercedes-Benz
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100575 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55806325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ NEV2 188
                Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                         Seite 2 von 9

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A4 Allroad            100-180       225/45R18       T91 T95                       A12 A14 A18
                B8, B81                    100-180       225/50R18       A01 K1a K1b K2b K6m           Car KMV X80
                e1*2001/116*               100-180       235/45R18                                     S01
                0430*10-41;                100-180       245/45R18       A01 K1a K1b K2b K6m
                13*2007/46*1084*..         100-180       255/45R18       A01 K1c K2b K6g K6n K8b
                (FIN: WAUZZZ8K...)
                Audi A4 Allroad            100-210       225/45R18       K1a K2b T91 T95               A01 A12 A14
                B8, B81                    100-210       225/50R18       K1c K2b K4i K5w K6z K8b       A18 A56 Car
                e1*2001/116*               100-210       235/45R18       K1c K2b K4i K6z K8b           KMV S01
                0430*40-..                 100-210       245/45R18       K1c K2b K4i K5w K6z K8b
                e13*2007/46*               100-210       255/45R18       K1c K2c K4i K5b K5x K6z K8l
                1084*25-..
                (FIN: WAUZZZF4...)
                Audi A5                    100-195       225/45R18       R37 T91 T95                   A12 A14 A18
                B8, B81                    100-195       235/40R18       R37 T91 T95                   A57 Cbo Cpe
                e1*2001/116*               100-195       245/40R18       A01 K1a K2b                   Flh V18 S01
                0430*00-49;
§22 100575*00




                                           100-200       245/40R18       A01 K1a K2b M+S
                e13*2007/46*
                1084*00-31
                - Coupé, Cabrio
                - Sportback
                (FIN: WAUZZZ8T...,
                WAUZZZ8F...,)
                Audi A5                    100-210       225/45R18       K2b T91 T95                   A01 A12 A14
                B8, B81                    100-210       235/40R18       K1a K2b T91 T95               A18 A57 Cbo
                e1*2001/116*               100-210       245/40R18       K1a K2b K4i K8z               Cpe Flh V00
                0430*43-..,                                                                            V18 S01
                e13*2007/46*
                1084*27-..
                - Coupé, Cabrio
                - Sportback
                (FIN: WAUZZZF5...)
                - incl. Facelift 2019
                Audi A7 Sportback          140-245       235/50R18       A01 K2b                       A12 A14 A18
                4G, 4G1                    140-245       245/45R18                                     A57 S01
                e1*2007/46*0436*..;        140-245       255/45R18       A01 K2b
                e13*2007/46*1147*..
                - incl. Facelift 2014
                Audi A7 Sportback          150-250       225/55R18       K2b                           A01 A12 A14
                F2                         150-250       235/50R18       K1a K2b K5c                   A18 A57 L06
                e1*2007/46*1801*..;        150-250       235/55R18       K1a K2b K5c                   NoP S01
                e1*2007/46*1840*..         150-250       245/50R18       K1a K2b K5d K7c K8e
                                           150-250       255/45R18       K1a K2b K5d K7c
                                           150-250       255/50R18       K1c K2c K5d K7c K8m




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100575 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55806325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ NEV2 188
                Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                           Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A7 Sportback TFSIe     185,195       225/55R18      K2b                             A01 A12 A14
                F2                          185,195       235/50R18      K1a K2b K5c T01                 A18 A56 L06
                e1*2007/46*1801*..          185,195       235/55R18      K1a K2b K5c                     S01
                - Plug-in Hybrid            185,195       245/50R18      K1a K2b K5d K7c K8e
                                            185,195       255/45R18      K1a K2b K5d K7c
                                            185,195       255/50R18      K1c K2c K5d K7c K8m
                Audi A8                     150-320       235/55R18      K1a K2b                         A01 A12 A14
                4H                          150-320       245/50R18      K1c K2b K3a                     A18 A57 NBF
                e1*2007/46*0284*..          150-320       255/50R18      K1c K2b K3a                     S01
                e1*2007/46*0398*..
                Audi A8                     210, 250      235/55R18      K1c K2b                         A01 A12 A14
                F8                          210, 250      245/50R18      K1c K2b K3a                     A18 A56 A60
                e1*2007/46*1751*..          210, 250      255/50R18      K1c K2c K3a K5d K8e K8x         BnK L06 MHy
                                                                                                         NBF P40 S01
                Audi S5                     245, 260      245/40R18      A01 K1a K2b M+S T93 T97         A12 A14 A18
                B8, B81                     260           225/45R18      M+S R37                         A56 Cbo Cpe
                e1*2001/116*                260           235/40R18      M+S R37                         Flh S01
§22 100575*00




                0430*00-49,
                e13*2007/46*
                1084*00-31
                - Coupé, Cabrio
                - Sportback
                (FIN: WAUZZZ8T...,
                WAUZZZ8F...,)
                Audi S5                     251-260       245/40R18      K1a K2b K4i K8z M+S             A01 A12 A14
                B8, B81                                                                                  A18 A56 Cbo
                e1*2001/116*                                                                             Cpe Flh S01
                0430*43-..,
                e13*2007/46*
                1084*27-..
                - Coupé, Cabrio
                - Sportback
                (FIN: WAUZZZF5...)
                - incl. Facelift 2019
                E-Klasse All-Terrain        145-280       235/55R18      K1c K2b K3i                 A01 A12 A14
                R2ES                        145-280       245/50R18      K1c K2c K3i K5d K5w K6d K6w A18 A56 B77
                e1*2018/858*00214*..                                                                 Car KMV L05
                                                                                                     NoP S02


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die

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                GUTACHTEN zur TTG NR.100575 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55806325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ NEV2 188
                Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                             Seite 4 von 9
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%
§22 100575*00




                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55806325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ NEV2 188
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                           Seite 5 von 9
                A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A60      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                B77      Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1.

                BnK      Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.
§22 100575*00




                Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
                Limousine, Roadster.

                Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100575 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55806325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ NEV2 188
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                               Seite 6 von 9
                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K5c       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.
§22 100575*00




                K5w      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K5x      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

                K6d       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6m      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6n       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6z      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 300mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K7c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100575 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55806325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ NEV2 188
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 7 von 9
                K8l    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte
                um 10 mm aufzuweiten.

                K8m    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 10 mm aufzuweiten.

                K8x      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
                Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.

                K8z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter Radmitte
                um 5mm aufzuweiten.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
                Allradlenkung (4WS).

                L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
                dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
§22 100575*00




                MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                P40     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
                mit Bremsscheibendurchmesser 400 mm an Achse1.

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100575 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55806325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ NEV2 188
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                              Seite 8 von 9
                T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                V00     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4, ...).

                V18     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    205/40R18      225/35R18
                Nr. 2    205/45R18      225/40R18
                Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                Nr. 5    215/55R18      235/50R18
                Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
§22 100575*00




                Nr. 8    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
                Nr. 9    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                Nr. 10   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                Nr. 11   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
                Nr. 12   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
                Nr. 13   235/65R18      255/60R18
                Nr. 14   245/35R18      255/35R18
                Nr. 15   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 16   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                Nr. 17   245/50R18      275/45R18
                Nr. 18   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
                Nr. 19   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
                Nr. 20   255/50R18      285/45R18
                Nr. 21   255/55R18      285/50R18
                Nr. 22   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                X80     Nur zulässig für Fahrzeuge (Audi A4 Allroad) mit serienmäßigen Reifengrößen 225/55R17 oder
                245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 19. August 2025 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100575 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55806325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ NEV2 188
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                               Seite 9 von 9

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 19. August 2025
§22 100575*00




                Wagner                                                                                 00453451.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                Hinweisblatt „Radabdeckung“

                Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                erhältlich sind, gem. den Auflagen

                K1a, K1b, K1c und
                K2a, K2b, K2c

                hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                kleben.

                                                            Vorderachse
§22 100575*00




                Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                            Hinterachse




                Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte
						
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