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							                Gutachten 25-00405-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100122
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: A123 2295
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
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                Fahrzeughersteller                     : AUDI, MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J x 22 EH2+          Einpreßtiefe (mm)       : 42
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                A123952242269    ET 42 PCD 5X112 CB 66.6 ohne                          66,6                     750      2280    12/24
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100122*00




                Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: A123 22115 KBA: 100124 Lochkreis: 5x112 ET: 55


                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KEAQ




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00405-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100122
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                    Radtyp: A123 2295
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 16.10.2025
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                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : AUDI
                Befestigungsteile                            : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
                Zubehör                                      : S17D45R14


                Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 140 Nm für Typ : F2
                                                               165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     A6 Limousine/Avant
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                F2           e1*2007/46*1801*.. 150     255/30R22 95                 5HR                     nicht TFSi e; A6
                                                                                                             Limousine (C9); A6
                                                                                                             Avant (C9);
                                                                                                             Anzugsmoment f. 1-
                                                                                                             teilige Schraube
                                                                                                             160NM; Frontantrieb;
                                                                                                             Hybrid;
                                                                                                             Schraubenfederung;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74A; 855; 860;
                                                                                                             98A; BEN; DEÄ
                F2             e1*2007/46*1801*..      150        255/30R22 95       11A; 26P; 5HR           nicht TFSi e; A6
§22 100122*00




                                                                                                             Limousine (C9); A6
                                                                                                             Avant (C9);
                                                                                                             Anzugsmoment f. 1-
                                                                                                             teilige Schraube
                                                                                                             160NM; Frontantrieb;
                                                                                                             Hybrid; Luftfederung;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74A; 855; 860;
                                                                                                             98A; BEN; DEÄ
                F2             e1*2007/46*1801*..      150        255/30R22 95       11A; 26P                A6 Limousine (C9); A6
                                                                                                             Avant (C9);
                                                                                                             Frontantrieb; nicht
                                                                                                             Hybrid; Luftfederung;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74A; 855; 860;
                                                                                                             98A; BEN; DEÄ
                F2             e1*2007/46*1801*..      150        255/30R22 95                               A6 Limousine (C9); A6
                                                                                                             Avant (C9);
                                                                                                             Frontantrieb; nicht
                                                                                                             Hybrid;
                                                                                                             Schraubenfederung;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74A; 855; 860;
                                                                                                             98A; BEN; DEÄ




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00405-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100122
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                    Radtyp: A123 2295
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 16.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen               Auflagen
                FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/35R22 97      5IM                              erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                                                                 255/35R22 99        5JK                     165 Nm; Q5; SQ5; Q5
                                                                 265/35R22 102       11A; 245; 248           Sportback; SQ5
                                                                                                             Sportback; bis
                                                                                                             e1*2007/46*1550*46;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb; inkl.
                                                                                                             Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74A; 740; 75I;
                                                                                                             855; 98A; BEO


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
                Zubehör                                    : S17D45R14


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 165 Nm
§22 100122*00




                Verkaufsbezeichnung:     Q5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 245/35R22 97        5IM                     erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                                                                 255/35R22 99        5JK                     165 Nm; Q5; Q5
                                                                 265/35R22 102       11A; 245; 248           Sportback; SQ5
                                                                                                             Sportback;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb; inkl.
                                                                                                             Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74A; 740; 75I;
                                                                                                             855; 98A; BEO


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES-BENZ


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: A123 22115 KBA: 100124 Lochkreis: 5x112 ET: 55


                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KEAQ
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : E2EQEW
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00405-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100122
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                    Radtyp: A123 2295
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 4 von 10
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : R1SLAMG
                Zubehör                                    : S17D45R14


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : E2EQEW
                                                             180 Nm für Typ : R1SLAMG
                Verkaufsbezeichnung:     EQE-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                E2EQEW       e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 255/30R22 95             5HR; 57E; 99T;          nicht AMG EQE 43
                                                                                     KEAQ                    4MATIC; Limousine;
                                                                 265/30R22 97        YEA; 11A; 246; 57E;     Allradantrieb;
                                                                                     KEAQ                    Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74D; 76A; 869;
                                                                                                             DET

                Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse, Maybach SL
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen  Auflagen
                R1SLAMG      e1*2018/858*00137*.. 280 - 430 265/30R22 97             CFY; GCD; 11A; 26N; nicht Maybach SL 680;
                                                                                     26P; 57E; KEAQ      Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; inkl.
§22 100122*00




                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 76A; 97J;
                                                                                                         PDJ


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00405-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100122
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: A123 2295
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 10
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
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                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00405-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100122
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                 Radtyp: A123 2295
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 10
                5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1380kg.
                5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1460kg.
                5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1550kg.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
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                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungst eile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.
                855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                860) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 349mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                869) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 440x40mm
                     des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.
                97J)   Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                       Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1,5 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                       Vorderachse.
                98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                99T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00405-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100122
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: A123 2295
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
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                                    Vorderachse:                         255/30R22
                                    Hinterachse:                         305/25R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
                     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                CFY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          265/30R22
                                    Hinterachse:                          315/25R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
§22 100122*00




                      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                DET) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 415mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                GCD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          265/30R22
                                    Hinterachse:                          305/25R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                KEAQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Hinterachse A123 22115 KBA: 100124 Lochkreis 5x112 ET: 55
                PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben!
                YEA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        265/30R22
                                    Hinterachse:                        315/25R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00405-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100122
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: A123 2295
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
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                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 100122*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00405-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100122
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: A123 2295
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 10


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      AUDI
                       Fahrzeugtyp:     F2
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                       Handelsbez.:     A6 Limousine/Avant

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250              y = 220                 VA
                             26B                      x = 300              y = 270                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 100122*00




                             26J                  x = 300        y = 270            30                VA
                             26N                  x = 300        y = 270             8                VA
                             27F                  x = 300        y = 300            30                HA
                             27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00405-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100122
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: A123 2295
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     R1SLAMG
                       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00137*..
                       Handelsbez.:     SL-Klasse, Maybach SL

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300              y = 290                 VA
                             26P                      x = 250              y = 240                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 300        y = 290             8                VA
§22 100122*00




                             26J                  x = 300        y = 290            30                VA
                             27H                  x = 320        y = 275             8                HA
                             27F                  x = 320        y = 275            30                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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