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							GUTACHTEN zur TTG NR.100137 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55034525 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 1020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                            Seite 1 von 7
Auftraggeber                   AD Vimotion GmbH
                               Liebigstrasse 27
                               73760 Ostfildern-Scharnhausen
                               QM-Nr.: 20110008817

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                         OXIGIN OX 18_E
Typ                            OXIGIN OX 18_E 1020
Radgröße                       10.0JX20H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                    Mittenloch-ø (mm)
 H1            OXIGIN OX 18_E 1020 H1 / ohne        5/112/66,6        30         760      2300
               Ring


Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 20, Gutachten Nummer 55034425, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 100138 , RADTYP OXIGIN OX 18_E 9020) für die Achse 1 genannten Rad-
Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     100137
Herstellerzeichen              AD VIMOTION GERMANY
Radtyp und Ausführung          OXIGIN OX 18_E 1020 (s.o.)
Radgröße                       10.0JX20H2
Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                    Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
 S01   Schraube M14x1,5                 Kegel 60°               120                  28
 S02   Schraube M14x1,5                 Kegel 60°               130                  28
 S03   Schraube M14x1,5                 Kegel 60°               150                  28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Audi
                               Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55034525 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 1020
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                           Seite 2 von 7
Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A8                     150-368       255/40R20      R03 T97                         A01 A12 A14
4H                          150-368       265/40R20      K2b R03                         A18 B90 BnK
e1*2007/46*0284*..          150-368       275/35R20      K2b R03 T98                     NBF P38 V00
e1*2007/46*0398*..                                                                       HA2 S01
Audi S8                     382, 445      265/40R20      K2b R03                         A01 A12 A14
4H                          382, 445      275/35R20      K2b R03 T98                     A18 A56 BnK
e1*2007/46*0284*..                                                                       NBF V00 HA2
e1*2007/46*0398*..                                                                       S01
AMG GLC 43 4matic           310           275/40R20      R03                             A12 A14 A18
R2CGLC                      310           285/40R20      R03                             A56 NoP V20
e1*2018/858*00186*..        310           295/40R20      R03                             Vn2 HA2 S03
- incl. Coupé               310           305/35R20      R03
CLS 63 AMG                  386-430       295/25R20      K2c K4k K6d K6g R03 T95         A01 A12 A14
218, 218AMG                                                                              A18 A58 BnK
e1*2007/46*0485*..;                                                                      Lim R21 V20
e1*2007/46*0643*..                                                                       Y89 HA2 S02
- incl. Facelift 2014
CLS 63 AMG Shooting         386, 410      295/25R20      K2c K4k K6d K6g R03 R70 T95 A01 A12 A14
Brake                                                                                A18 A58 BnK
218, 218AMG                                                                          Car R21 V20
e1*2007/46*0485*..;                                                                  Y89 HA2 S02
e1*2007/46*0643*..
- incl. Facelift 2014
E-Klasse All-Terrain        143-250       275/35R20      K2c K6i K6y K8m R03             A01 A12 A14
R1ES                                                                                     A18 A56 KMV
e1*2007/46*1560*..                                                                       V20 HA2 S03
SL                          225-335       295/25R20      K2c K6i K8m R03                 A01 A12 A14
230, 231                                                                                 A18 V20 X36
e1*2007/46*0803*..;                                                                      HA2 S02
e1*98/14*0169*19-23
Baureihe 231
(FIN: W..231...)


Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 20, Gutachten Nummer 55034425, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 100138 , RADTYP OXIGIN OX 18_E 9020) für die Achse 1 genannten Rad-
Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die



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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55034525 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 1020
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                                 Seite 3 von 7
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55034525 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 1020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                           Seite 4 von 7
A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90      Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
Achse 1.

BnK      Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).

HA2       Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 20, Gutachten Nummer 55034425, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100138 ,
RADTYP OXIGIN OX 18_E 9020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K4k       An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der Radhausausschnittkante
vollständig anzulegen.

K6d       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6y      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.




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GUTACHTEN zur TTG NR.100137 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55034525 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 1020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7
K8m    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 10 mm aufzuweiten.

KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).

P38      Räder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser         380 mm an
Achse 1.

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21       Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers
auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max.
Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs
mitzuführen.

R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

V00     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4, ...).




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GUTACHTEN zur TTG NR.100137 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55034525 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 1020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                              Seite 6 von 7
V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
         Vorderachse Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6    235/55R20      285/45R20
Nr. 7    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
Nr. 11   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 12   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 13   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 14   255/45R20      285/40R20
Nr. 15   255/50R20      285/45R20
Nr. 16   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 17   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 18   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 19   265/45R20      295/40R20
Nr. 20   265/50R20      295/45R20
Nr. 21   275/35R20      305/30R20
Nr. 22   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
Nr. 23   275/45R20      305/40R20
Nr. 24   285/35R20      335/30R20
Nr. 25   285/40R20      325/35R20
Nr. 26   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

X36      Räder nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse 1.

Y89       Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit einem Bremsscheibendurchmesser von max. 360 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. August 2025 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100137 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55034525 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 1020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                               Seite 7 von 7

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2025.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 15. August 2025




Wagner                                                                                 00453369.DOCX




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