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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 9 J x 19 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 52292*03




                                        special wheels for passenger cars 9 J x 19 H2


               Genehmigungsnummer: 52292*03
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     KM9090
                                                                                             elektronisch gesiegelt
                                                                                             Kraftfahrt-Bundesamt


                                                                                             Typgenehmigung
                                                                                             11:55:56 UTC
                                                                                             23.01.2026
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 52292*03
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 52292*03




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     09.01.2026

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     19-00009-CX-GBM-03
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 52292*03
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                     Pkw“ nur gemäß
                     The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                     accordance with

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-4

                     und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                     and under the specified conditions mentioned there.

               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
§22 52292*03




                     Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

                     Aktualisierung der Ausführungen
                     Update of the versions
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                        4

               Genehmigungsnummer: 52292*03
               Approval number:

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       20.01.2026
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 52292*03




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 1 von 27

               Fahrzeughersteller                     : AUDI, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB, MERCEDES-AMG,
                                                        MERCEDES-BENZ
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 9 J X 19 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                Kennzeichnung              Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                                Rad                        Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               WS5X             WS5X                       ohne                       66,6                     800      2460    12/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 52292*03




               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder
               Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 34 oder
               Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 48 oder
               Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder
               Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 38

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAPV, KAPW, KAPX, KAPY,
               KAPZ




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : B450L27517R14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 235/45R19 99   5JK                   A6 (C8);
                                                                                              Kombilimousine;
                                                                                              Limousine;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 854;
                                                                                              BEO


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
§22 52292*03




               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder
               Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder
               Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 38 oder
               Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 34

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAPV, KAPW, KAPX, KAPY
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : B450L27517R14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen Auflagen
               R1ES         e1*2007/46*1560*..  110 - 270 275/35R19 100Y            GAA; 57F; KAPV;    Baureihe W213; nicht
                                                                                    KAPW; KAPX; KAPY All Terrain; nicht
                                                                                                       E300de; nicht E300e;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       76B


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES -AMG,
                                                            MERCEDES-BENZ


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                      Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 27
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis:                5x112   ET:   33    oder
               Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis:                5x112   ET:   34    oder
               Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis:                5x112   ET:   48    oder
               Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis:                5x112   ET:   43    oder
               Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis:                5x112   ET:   38

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAPV, KAPW, KAPX, KAPY,
               KAPZ
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : R2CS; 212; MMCLAE; R1EC; R2CLECA; 204 X; R2CW
               Zubehör                                    : B450L27517R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : R2CLECA; R2CS; R2CW
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : MMCLAE; E2EQEW; F2B; 212; 197
               Zubehör                                    : B450L27517R14
§22 52292*03




               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 639/5; 639/2; F2CLA; 639/4; F2B
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 204 K; 204
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : F2B; F2CLA; 204; 204 K
                                                            140 Nm für Typ : F2B; F2CLA
                                                            150 Nm für Typ : E2EQEW; F2B; MMCLAE; R1EC; R2CLECA; R2CS;
                                                            R2CW; 212
                                                            150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                            150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                                                            180 Nm für Typ : 197; 639/2; 639/4; 639/5
               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen          Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               F2B          e1*2007/46*1909*..  225     245/45R19 98                                        AMG GLB 35;
                                                        255/45R19 100   11A; 26P                            Allradantrieb;
                                                        265/40R19 98    11A; 26P                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        265/45R19 102   11A; 26P                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 27
               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               F2B          e1*2007/46*1909*..  80 - 139 245/45R19 98   11A; 246                        EQA-Klasse; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D
               F2B           e1*2007/46*1909*..   95 - 139 245/45R19 102        11A; 246                EQB-Klasse; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A
               F2B           e1*2007/46*1909*..   85 - 165 235/45R19 95         11A; 26P                GLA-KLASSE;
                                                           245/45R19 98         11A; 246; 248; 26P      Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
               R2CS         e1*2018/858*00017*.. 145 - 150 HL 255/35R19 99 YBB; 11A; 248; 5JK;      C 300 e; C 300 de; C
                                                                           57F; KAPX; KAPY          300 de 4MATIC;
                                                                                                    Kombilimousine;
                                                                                                    Allradantrieb;
§22 52292*03




                                                                                                    Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                                    76B; 97H
               R2CS          e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 255/35R19 96        GA4; 11A; 248; 5IE; nicht All-Terrain;
                                                                                57F; KAPV; KAPX; nicht C 300 e; nicht
                                                                                KAPY                C 300 de; nicht C 300
                                                            265/35R19 98        11A; 248; 57F; 67H; de 4MATIC;
                                                                                KAPV; KAPX; KAPY Kombilimousine;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    725; 73C; 74D; 76B
               R2CS          e1*2018/858*00017*.. 145 - 150 HL 255/35R19        GA4; 11A; 248; 57F; C 300 e; C 300 de; C
                                                                                953; KAPX; KAPY     300 de 4MATIC;
                                                                                                    Kombilimousine;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                                    76B; 97H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 27
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R2CW         e1*2018/858*00016*.. 145 - 185 HL 255/35R19         GA4; 11A; 248; 57F;     C 300 e; C 300 e
                                                                                953; KAPX; KAPY         4MATIC; C 400 e
                                                                                                        4MATIC; C 300 de; C
                                                                                                        300 de 4MATIC;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                                        76B; 97H
               R2CW          e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 255/35R19 96        GA4; 11A; 248; 57F;     nicht C 300 e; nicht
                                                                                KAPV; KAPX; KAPY        C 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        C 400 e 4MATIC; nicht
                                                            265/35R19 98        11A; 248; 57F; 67H;     C 300 de; nicht C 300
                                                                                KAPV; KAPX; KAPY        de 4MATIC; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76B
§22 52292*03




               R2CW          e1*2018/858*00016*.. 145 - 185 HL 255/35R19 99     YBB; 11A; 248; 5JK;     C 300 e; C 300 e
                                                                                57F; KAPX; KAPY         4MATIC; C 400 e
                                                                                                        4MATIC; C 300 de; C
                                                                                                        300 de 4MATIC;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                                        76B; 97H
               204           e1*2001/116*0431*.. 85 - 245   245/35R19 93Y       GB8; 11A; 248; 57F      Nur Baureihe 205;
               204 K         e1*2001/116*0457*..            255/35R19 96        GA4; 11A; 248; 57F      Cabrio;
                                                            265/35R19 94Y       XFC; 11A; 248; 57F;     Kombilimousine; Coupe;
                                                                                KAPV; KAPW;             Limousine;
                                                                                KAPX; KAPY; KAPZ        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                            275/30R19 96        11A; 248; 27I; 57F;     Hybrid;
                                                                                99E; KAPV; KAPW;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KAPX                    12A; 51A; 576; 6AZ;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76B
               204           e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 255/30R19 91         11A; 27I; 57F; 673;     bis
                                                                                KAPV; KAPW;             e1*2001/116*0431*36;
                                                                                KAPX; KAPY; KAPZ        Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/30R19 93        11A; 27H; 27I; 57F;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                670; 68X; KAPV;         725; 729; 73C; 74D;
                                                                                KAPW; KAPX;             76B
                                                                                KAPY; KAPZ



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 27
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 255/30R19 91Y          11A; 22I; 24M; 57F;     Nur Baureihe 204;
                                                                                671; 673; KAPV;         Limousine;
                                                                                KAPW; KAPX;             Heckantrieb;
                                                                                KAPY; KAPZ              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 76B
               204           e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 HL 255/35R19 99      GA4; 11A; 248; 57F;     Nur Baureihe 205;
               204 K         e1*2001/116*0457*..                                KAPV; KAPW;             Cabrio;
                                                                                KAPX; KAPY; KAPZ        Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                        Limousine;
                                                            265/35R19 98        XFC; 11A; 248; 57F;     Allradantrieb;
                                                                                KAPV; KAPW;             Heckantrieb; nur
                                                                                KAPX; KAPY; KAPZ        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            275/30R19 96Y       11A; 248; 27I; 5IE;     12A; 51A; 576; 6AZ;
                                                                                57F; 99E; KAPV;         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                KAPW; KAPX              74D; 76B
               204           e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 255/35R19 96         11A; 248; 57F; 672;     Nur Baureihe 205; nur
                                                                                KAPV                    Fzg.-Breite 1839mm;
                                                            265/35R19 94Y       11A; 248; 57F; 67H      Allradantrieb; nicht
                                                            275/30R19 96        11A; 248; 27I; 57F;     Hybrid;
                                                                                68R                     10B; 11B; 11G; 11H;
§22 52292*03




                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 76B
               204 K         e1*2001/116*0457*.. 88 - 225   255/30R19 91        11A; 22I; 22M; 24M;     bis
                                                                                57F; 671; 673; KAPV;    e1*2001/116*0457*24;
                                                                                KAPX; KAPY; KAPZ        Kombi; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 76B

               Verkaufsbezeichnung:     CLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F2CLA        e1*2007/46*1912*..    285 - 310 245/35R19 95                                AMG CLA 45; AMG
                                                                                                        CLA
                                                            255/35R19 96                                45S; Kombi; Limousine;
                                                            265/30R19 93        11A; 26P                Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D
               F2CLA         e1*2007/46*1912*..   225       235/35R19 91        11A;   26N; 27I         AMG CLA 35; Kombi;
                                                            245/35R19 93        11A;   24J; 26N; 27I    Limousine;
                                                            255/35R19 92        11A;   24J; 24M; 26J;   Allradantrieb;
                                                                                27B;   27H              Frontantrieb;
                                                            265/30R19 93        11A;   24J; 24M; 26J;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27B;   27H              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 27
               Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
               MMCLAE       e1*2018/858*00500*.. 135 - 200 225/40R19 93         GA4; 57E            CLA 250+; CLA 350
                                                           245/35R19 93         11A; 245; 26N; 26P; 4MATIC; CLA 250; CLA
                                                                                57E; 572            200; CLA 200+;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    725; 73C; 74A; 76A;
                                                                                                    765; 97G; FKA
               MMCLAE        e1*2018/858*00500*.. 135 - 200 HL 255/35R19        GA4; 11A; 24M; 27H; CLA 250+; CLA 350
                                                                                57F; 953            4MATIC; CLA 250; CLA
                                                                                                    200; CLA 200+;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    725; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                    765; 97H; FKA

               Verkaufsbezeichnung:     CLE-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R2CLECA      e1*2018/858*00311*.. 125 - 190 275/35R19 96         GAA; 11A; 248; 27H; nicht e-/de Modelle
§22 52292*03




                                                                                57F; KAPY           (PHEV); Cabrio; Coupe;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    725; 73C; 74D; 76B;
                                                                                                    765
               R2CLECA       e1*2018/858*00311*.. 150       275/35R19 100       GAA; 11A; 248; 27H; CLE 300 e; Coupe;
                                                                                57F; KAPY           Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    725; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                    765
               R2CLECA       e1*2018/858*00311*.. 280       275/35R19 96        GAA; 11A; 248; 27H; Cabrio; Coupe;
                                                                                57F; KAPY           Allradantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    725; 73C; 74D; 76B;
                                                                                                    765; 97H

               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen Auflagen
               R1EC         e1*2007/46*1666*..  120 - 270 275/35R19 96W         GAA; 57F; KAPV;    Coupé; Cabrio;
                                                                                KAPW; KAPX; KAPY Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   76B




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 27
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen
                                                                                                 Auflagen
               212          e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100         GAA; 5KA; 57F;   Baureihe W213;
                                                                                KAPV; KAPW;      E300de;
                                                                                KAPX; KAPY       E300e; nur Limousine
                                                                                                 Heckantrieb;
                                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 75I
               212           e1*2001/116*0501*.. 295 - 320 275/35R19 96         GAA; 12T; 57F    AMG E 53; AMG E43;
                                                                                                 Limousine;
                                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                 73C; 74A; 76B; 97T
               212           e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/35R19 100        GAA; 57F; KAPV;  Baureihe W213; nicht
                                                                                KAPW; KAPX; KAPY E300de; Allradantrieb;
                                                                                                 Heckantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 76B
§22 52292*03




               Verkaufsbezeichnung:     EQE-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               E2EQEW       e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 255/45R19 104                                nicht AMG EQE 43
                                                                                                        4MATIC; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                                        765; 869; DET

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R19 99  YDG; 56G; 57F;                  GLK-Klasse;
                                                                        KAPV; KAPW;                     Allradantrieb;
                                                                        KAPX; KAPY                      Heckantrieb;
                                                          245/45R19 98  CF1; 57F; KAPV;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        KAPW; KAPX; KAPY                12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                            255/45R19 100       GDD; XFQ; 57F;          76B; 765; 977
                                                                                KAPV; KAPW;
                                                                                KAPX; KAPY; KAPZ




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 27
               Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
               639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 235/45R19 99       5JK                          V-Klasse; Vito; Vito
                                                        245/45R19 102      11A; 245; 248; 5LA           Tourer; Vito Mixto;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0459*06;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                        Marco Polo; EQV;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; inkl.
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 75I

               Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES SLS-Klasse, GT-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen            Auflagen zu Reifen               Auflagen
               197          e1*2007/46*0233*.. 375   255/35R19 M+S     11A; 24J; 52J                    GT-Klasse; Coupe;
                                                     265/35R19 M+S     11A; 24J; 52J                    Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 52292*03




                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639/5        e1*2007/46*0459*..  65 - 176 235/45R19 99           5JK                     V-Klasse; Vito; Vito
                                                          245/45R19 102         11A; 245; 248; 5LA      Tourer; Vito Mixto;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0459*06;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                        Marco Polo;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; inkl.
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 75I




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 27
               Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer, eVito
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639/4        e1*2007/46*0458*..  65 - 176 235/45R19 99           5JK                     V-Klasse; Vito; Vito
                                                          245/45R19 102         11A; 245; 248; 5LA      Tourer; Vito Mixto;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0459*06;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                        Marco Polo;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; inkl.
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 75I


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
§22 52292*03




                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                    Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                    wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 27
                      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§22 52292*03




                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegu ng,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 27
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel is t die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 52292*03




               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                      R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                      winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/35R19
                                    Hinterachse:                        285/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherst ellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                    Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                    den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 13 von 27
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kom biniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1420kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1600kg.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/35R19
                                    Hinterachse:                          265/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 52292*03




                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (AB V) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/35R19
                                    Hinterachse:                          255/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R19
                                    Hinterachse:                          255/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 27
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/35R19
                                   Hinterachse:                          255/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         235/40R19
                                   Hinterachse:                         265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
§22 52292*03




                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R19
                                   Hinterachse:                          275/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          265/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es i st
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp s ein.
               6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                    (Reifenempfehlung des Fahrzeugherstellers ist zu beachten) entsprechen.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 15 von 27
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
§22 52292*03




               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               869) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 440x40mm
                    des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.
               953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
                    vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
               977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
                    Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
                    Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachs e
                    sein.
                    Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
                    an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der
                    Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
                    Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 16 von 27
               97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse.
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               97T) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 bis 1½ Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse. Die Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades an der Hinterachse zur Vorderachse muß
                    mindestens der der Serieneinpreßtiefendifferenz entsprechen.
               99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R19
                                   Hinterachse:                          275/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 52292*03




               BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               CF1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/45R19
                                   Hinterachse:                        245/45R19
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               DET) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 415mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R19
                    Hinterachse: 255/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/40R19
                    Hinterachse: 275/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 09.01.2026
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               GB8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R19
                    Hinterachse: 245/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          235/50R19
                                  Hinterachse:                          255/45R19
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KAPV) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse KM8090 KBA: 52293 Lochkreis 5x112 ET: 33
               KAPW) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässi g:
                     Vorderachse KM8090 KBA: 52293 Lochkreis 5x112 ET: 34
               KAPX) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse KM8090 KBA: 52293 Lochkreis 5x112 ET: 38
§22 52292*03




               KAPY) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse KM8090 KBA: 52293 Lochkreis 5x112 ET: 43
               KAPZ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse KM8090 KBA: 52293 Lochkreis 5x112 ET: 48
               XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R19
                                   Hinterachse:                          265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/45R19
                                   Hinterachse:                         255/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2026
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               YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R19
                                   Hinterachse:                          255/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/50R19
                                   Hinterachse:                        235/50R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 52292*03




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2026
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204 K
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0457*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            26P                     x = 240              y = 285                  VA
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52292*03




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 350            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 350            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 20 von 27

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 245              y = 350                  VA
                            26P                     x = 195              y = 300                  VA
                            27B                     x = 340              y = 260                  HA
                            27I                     x = 290              y = 210                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52292*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 245        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 245        y = 350            17                VA
                            27H                  x = 340        y = 260             8                HA
                            27F                  x = 340        y = 260            28                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 21 von 27

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     F2CLA
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
                      Handelsbez.:     CLA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 280              y = 280                  HA
                            27I                     x = 230              y = 230                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 325        y = 310            30                VA
§22 52292*03




                            26N                  x = 325        y = 310             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 280            30                HA
                            27H                  x = 280        y = 280             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 27

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     F2CLA
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
                      Handelsbez.:     CLA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 325              y = 310                  VA
                            26P                     x = 275              y = 260                  VA
                            27B                     x = 280              y = 280                  HA
                            27I                     x = 230              y = 230                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52292*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 325        y = 310            20                VA
                            26N                  x = 325        y = 310             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 280            20                HA
                            27H                  x = 280        y = 280             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2026
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            26P                     x = 240              y = 285                  VA
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52292*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 350            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 350            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 24 von 27

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA
§22 52292*03




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 25 von 27

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 400                  VA
                            26B                     x = 300              y = 450                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 450            20                VA
§22 52292*03




                            26N                  x = 300        y = 450             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 26 von 27

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     MMCLAE
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00500*..
                      Handelsbez.:     CLA-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 280              y = 240                  VA
                            26B                     x = 330              y = 290                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 330        y = 290             8                VA
§22 52292*03




                            26J                  x = 330        y = 290            25                VA
                            27H                  x = 300        y = 280             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 280            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00009-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KM9090
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 27 von 27

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CLECA
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00311*..
                      Handelsbez.:     CLE-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 290                  VA
                            26P                     x = 250              y = 240                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 290             8                VA
§22 52292*03




                            26J                  x = 300        y = 290            30                VA
                            27H                  x = 310        y = 320             8                HA
                            27F                  x = 310        y = 320            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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