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							                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.03.2026
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                Fahrzeughersteller                         : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
                                                             MERCEDES-BENZ
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 50
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                 Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung      Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung         in mm                    last      umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                   in kg     in mm     datum
                WS4Y                WS4Y                       ohne                        66,6                  1050      2500    02/26
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
§22 101006*00




                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
                Zubehör                                    : B450L45517R14B


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                          TFSI e
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
                 F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 235/45R20 100                        A6 (C8);
                                                           235/45R20 100                        Kombilimousine;
                                                                                                Limousine;
                                                                                                Allradantrieb;
                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                73C; 74A; BEO


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
                                                             MERCEDES-BENZ
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : 639/2; 639/5; 164; F2B; F2CLA; 639/4; E2EQEW
                Zubehör                                    : B450L45517R14B




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                       Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 20.03.2026
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                Befestigungsteile                            : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                               für Typ : 251; 166
                Zubehör                                      : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                            : Kugelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                               für Typ : H1GLE
                Zubehör                                      : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 130 Nm   für   Typ : F2B; F2CLA
                                                               140 Nm   für   Typ : F2B; F2CLA
                                                               150 Nm   für   Typ : E2EQEW; F2B; H1GLE; 164; 166; 251
                                                               180 Nm   für   Typ : 639/2; 639/4; 639/5
                Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                F2B          e1*2007/46*1909*..  85 - 165 235/45R20 96                                        GLB-KLASSE;
                                                          245/40R20 99   11A; 26P                             Allradantrieb;
                                                          245/45R20 99   11A; 26P                             Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              73C; 74A
§22 101006*00




                F2B            e1*2007/46*1909*..      225         245/40R20      95                          AMG GLB 35;
                                                                   255/40R20      97     11A; 26P             Allradantrieb;
                                                                   265/35R20      95     11A; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   265/40R20      100    11A; 26P             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              73C; 74A
                F2B            e1*2007/46*1909*..      80 - 139 235/45R20 100                                 EQA-Klasse; Elektro;
                                                                245/40R20 99             11A; 246             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                245/45R20 99             11A; 22W; 246        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              73C; 74A
                F2B            e1*2007/46*1909*..      85 - 165 235/45R20 96             11A; 26P             GLA-KLASSE;
                                                                245/40R20 95             11A; 246; 248; 26P   Allradantrieb;
                                                                245/45R20 99             11A; 246; 248; 26P   Frontantrieb; inkl.
                                                                                                              Hybrid;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     CLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen   Auflagen
                F2CLA        e1*2007/46*1912*..        285 - 310 245/30R20 90            5GA                  AMG CLA 45; AMG
                                                                                                              CLA
                                                                   255/30R20 92                               45S; Kombi; Limousine;
                                                                   265/30R20 94                               Allradantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              73C; 74A




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 16
                Verkaufsbezeichnung:     CLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                F2CLA        e1*2007/46*1912*..    225       245/30R20 90        11A; 24J; 26N; 27I      AMG CLA 35; Kombi;
                                                             255/30R20 92        11A; 24J; 24M; 26J;     Limousine;
                                                                                 27B; 27H                Allradantrieb;
                                                             265/30R20 94        11A; 24J; 24M; 26J;     Frontantrieb;
                                                                                 27B; 27H                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     EQE-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                E2EQEW       e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 255/40R20            12T; 953                nicht AMG EQE 43
                                                                                                         4MATIC; Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71A; 721; 73C;
                                                                                                         74A; 768; 869

                Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 180 - 270 265/45R20 108                                  inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
§22 101006*00




                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 74E; FGC;
                                                                                                         FKA; NAV
                H1GLE         e1*2007/46*1885*..   143 - 270 275/50R20 109       11A; 26P                inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                             285/45R20 112                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             285/50R20 112       11A; 245; 26P           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 74E; FGC;
                                                                                                         FKA; NAW
                H1GLE         e1*2007/46*1885*..   143 - 270 275/50R20 109       11A; 26P                GLE Coupe; inkl.
                                                             285/45R20 112                               Hybrid;
                                                             285/50R20 112       11A; 245; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 74E; FGC;
                                                                                                         FKA
                H1GLE         e1*2007/46*1885*..   210 - 360 275/50R20 109       12R                     GLS-Klasse;
                                                             285/50R20 112       12I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             295/50R20 118       12A                     51A; 71A; 721; 73C;
                                                                                                         74D; 74E; 768; FGC;
                                                                                                         FKA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2026
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                Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
                639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 245/40R20 99       11A; 245; 248; 26U;          V-Klasse; Vito; Vito
                                                                            27P; 5JK                     Tourer; Vito Mixto;
                                                                                                         ab
                                                                                                         e1*2007/46*0459*06;
                                                                                                         ab
                                                                                                         e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                         ab
                                                                                                         e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                         Marco Polo; EQV;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; inkl.
                                                                                                         Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 255/45R20     101W    11A; 24J; 24M; 5KK      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           275/40R20     102W    11A; 24D; 24J           12A; 51A; 71A; 721;
                                                 140 - 225 255/45R20     101Y    11A; 24J; 24M; 5KK      73C; 74D
§22 101006*00




                                                           265/45R20     104     11A; 24J; 24M
                                                           275/40R20     102Y    11A; 24D; 24J

                Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 255/45R20     101W    11A; 24J; 5KK           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           275/40R20     102W    11A; 24J; 24M; 5LA      12A; 51A; 71A; 721;
                                                 140 - 225 255/45R20     105     11A; 24J                73C; 74A
                                                           265/45R20     104     11A; 24J
                                                           275/40R20     106     11A; 24J; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse,        GLS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 430 265/45R20 104          52J                     GL-Klasse; nicht GLE;
                                                          265/45R20 104W                                 nicht M-Klasse; GLS;
                                                          265/50R20 107          52J                     Allradantrieb;
                                                          265/50R20 107                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          275/45R20 106                                  12A; 51A; 573; 71A;
                                                          275/50R20 109                                  721; 73C; 74D; DEL
                                                          285/50R20 112
                166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105                                  M-Klasse; nicht GLE
                                                          265/40R20 104                                  Coupé; GLE SUV; nicht
                                                          265/45R20 104                                  GL-Klasse; nicht GLS;
                                                          275/40R20 102W         11A; 248                Allradantrieb;
                                                          275/45R20 106          11A; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                         721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                         DEL




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 16
                Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                639/5        e1*2007/46*0459*..  65 - 176 245/40R20 99           11A; 245; 248; 26U;     V-Klasse; Vito; Vito
                                                                                 27P; 5JK                Tourer; Vito Mixto;
                                                                                                         ab
                                                                                                         e1*2007/46*0459*06;
                                                                                                         ab
                                                                                                         e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                         ab
                                                                                                         e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                         Marco Polo;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; inkl.
                                                                                                         Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer, eVito
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                639/4        e1*2007/46*0458*..  65 - 176 245/40R20 99           11A; 245; 248; 26U;     V-Klasse; Vito; Vito
                                                                                 27P; 5JK                Tourer; Vito Mixto;
                                                                                                         ab
§22 101006*00




                                                                                                         e1*2007/46*0459*06;
                                                                                                         ab
                                                                                                         e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                         ab
                                                                                                         e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                         Marco Polo;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; inkl.
                                                                                                         Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 20.03.2026
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                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle beric htigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§22 101006*00




                12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                       wird, möglich.
                12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                22W) Es ist darauf zu achten, dass an der Hinterachse der Freiraum zwischen der Reifenlauffläche und des
                     Innenkotflügels (Radhausschale) im Bereich vor der Achse mindestens 10 mm beträgt. Gegebenenfalls
                     muss der Innenkotflügel um 20mm nachgearbeitet werden.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 20.03.2026
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                       kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
§22 101006*00




                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
                26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
                     "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 20.03.2026
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                27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäus er über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1200kg.
                5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1550kg.
                5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 101006*00




                     Achslast von 1650kg.
                5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1700kg.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksens oren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                869) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 440x40mm
                     des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2026
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                953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
                     vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
                BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
                FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                     sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                     Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
                NAV) Die Verwendung ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
                     bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren
                     eingetragen ist.
                NAW) Die Verwendung ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
                     bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren
                     eingetragen ist.
§22 101006*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    639/4
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0458*..
                       Handelsbez.:    V-Klasse, Vito, Vito Tourer, eVito

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 320              y = 440                  VA
                             26P                     x = 270              y = 390                  VA
                             26U                     x = 200              x = 180                  VA
                             26V                     x = 200              x = 180                  VA
                             27I                     x = 250              y = 380                  HA
                             27B                     x = 300              y = 430                  HA
                             27P                     x = 250              y = 380                  HA
§22 101006*00




                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 320        y = 440             9                VA
                             26N                  x = 320        y = 440             5                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2026
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    639/2
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0457*..
                       Handelsbez.:    Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV

                       Variante(n):    ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 320              y = 440                  VA
                             26P                     x = 270              y = 390                  VA
                             26U                     x = 200              x = 180                  VA
                             26V                     x = 200              x = 180                  VA
                             27B                     x = 300              y = 430                  HA
                             27I                     x = 250              y = 380                  HA
                             27P                     x = 250              y = 380                  HA
§22 101006*00




                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 320        y = 440             9                VA
                             26N                  x = 320        y = 440             5                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    639/5
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0459*..
                       Handelsbez.:    V-Klasse, Vito, Vito Tourer

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 320              y = 440                  VA
                             26P                     x = 270              y = 390                  VA
                             26U                     x = 200              x = 180                  VA
                             26V                     x = 200              x = 180                  VA
                             27B                     x = 300              y = 430                  HA
                             27I                     x = 250              y = 380                  HA
                             27P                     x = 250              y = 380                  HA
§22 101006*00




                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 320        y = 440             9                VA
                             26N                  x = 320        y = 440             5                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:     F2CLA
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
                       Handelsbez.:     CLA

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             27B                     x = 280              y = 280                  HA
                             27I                     x = 230              y = 230                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 325        y = 310            30                VA
§22 101006*00




                             26N                  x = 325        y = 310             8                VA
                             27F                  x = 280        y = 280            30                HA
                             27H                  x = 280        y = 280             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 14 von 16

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DB
                       Fahrzeugtyp:     F2B
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                       Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 300              y = 300                  VA
                             26P                     x = 250              y = 250                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 300        y = 300            20                VA
§22 101006*00




                             26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 15 von 16

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DB
                       Fahrzeugtyp:     F2B
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                       Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 250              y = 400                  VA
                             26B                     x = 300              y = 450                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 300        y = 450            20                VA
§22 101006*00




                             26N                  x = 300        y = 450             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 16 von 16

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     H1GLE
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1885*..
                       Handelsbez.:     GLE-Klasse, GLS-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 270              y = 270                  VA
                             26P                     x = 320              y = 320                  VA
                             27I                     x = 280              y = 330                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 101006*00




                             26J                  x = 320        y = 320             8                VA
                             26N                  x = 320        y = 320            30                VA
                             27F                  x = 280        y = 330             8                HA
                             27H                  x = 280        y = 330            30                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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